Smart 451 Winterabdeckung (Halbgarage Wetterschutz)
Moin,
unser Kleiner hat leider kein Dach überm Kopf. Letzte Nacht war es hier schon frostig und die Scheiben haben gelitten
Hat einer von Euch Erfahrung mit einer Winterabdeckung?
http://www.ebay.de/.../390531700210?...
http://www.ebay.de/.../321245263951?...
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17 Antworten
Erkundigt haben wir uns reichlich (das Haus haben wir erst vor 2 Jahren gekauft). Bei uns in der Region ist jedes CarPort eine "festinstallierte Überdachung" und wird genauso behandelt wie eine Beton-Garage. Wegen Abstand zum Nachbargrundstück gibt es keine Genehmigung. Alternativ könnte man über ein "Segel" nachdenken aber die sntsprechenden Stützen/Pfosten würden die Durchfahrtbreite einschränken (da steht ja nicht immer ein kl. Smart) und der Zaun ist gerade erst vor 2 Wochen gesetzt worden - den werden wir nicht mehr so schnell anfassen, ist aber auch nicht stabil genug, um das Segel direkt dort anzubinden.
Primär geht es mir nur um den Schutz von Fr.-Mo., wenn der Smart normalerweise nicht genutzt wird und unser Abstellplatz gegenüber des Hauses (neben der Garage, gegenüber des Hauseingangs) im Sommer eher zum "Opfer" von Kinderübergriffen wird.
Ich habe eben mal in der Bauordnung von Duisburg nachgelesen, da gibt es ähnliche Regelungen wie bei uns.
Auszug:
Da Garagen Gebäude sind, würden für Garagen auch grundsätzlich die
Abstandflächenvorschriften gelten.
Bauordnungsrechtlich hat der Gesetzgeber aber bzgl. Garagen an der
Grenze geregelt, dass diese ohne eigene Abstandfläche sowie in den
Abstandflächen eines Gebäudes zulässig sind, wenn die Garage keine
Öffnung in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden hat, eine
mittlere Wandhöhe von 3 m an der Grenze nicht überschreitet und die
Gesamtlänge der Bebauung mit Gebäuden, die als Garage,
Gewächshaus oder zu Abstellzwecken je Nachbargrenze 9 m und zu
allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Die v.g Aufstellung hebt nur die wichtigsten Regelungen hervor. Die
konkrete Zulässigkeit kann immer nur im konkreten Einzelfall geprüft
werden.
Demnach müsstet ihr auch eine Baugenehmigung für eine Überdachung/Carport an der auf dem Bild gezeigten Grundstücksfläche bekommen können, Feiler braucht man in dem Fall ja auch nur an der Zaunseite.
Alternativ wäre sonst vielleicht noch eine Markise die an die Hauswand montiert wird, bei 2,5m Ausladung ist Sowas dann aber schon recht windempfindlich.
Trotzdem würde ich mir den weichen schwarzen Lack nicht mit so einer Pelerine versauen.
Gruß Ingo
Bei der o.g. Definition (Danke) gilt es bei uns eines zu berücksichtigen: Das Nachbargrundstück liegt ca. 80-100cm tiefer. Damit wäre die Gesamthöhe von seiner Seite aus natürlich >3m. Vielleicht gab es deswegen keine Genehmigung. Der Nachbar wollte vor Kurzem ein Holz-Gartenhäuschen in die Nähe der Grenze setzen und hat trotz schriftl. Einwilligung von allen betr. Nachbarn keine Genehmigung erhalten. (Naja, wer viel fragt, bekommt viele Antworten *g*).
Aber eigentlich würde ich dort auch auch keine Garage haben wollen auf die man dann vom Giebelfenster schaut. Und ein Port kostet - zumindest wie wir es uns vorstellen (kein pflegebedürftiges Holz) - auch einige tausend €. Allein die gesamte Zaunanlage hat uns gerade erst >6k gekostet und wenn wir mal wieder nur 1 Auto haben, steht es "blöd" herum und nimmt uns nur Sonnenlicht am Giebelfenster. Von der Dachreinigung (besagte Tannennadeln) ganz zu schweigen.
Die Idee mit einer ausfahrbaren Markise (ggf. stützend auf den Zaun) kam mir auch mal und wäre der optimale Kompromiss (aber auch da spielen die Tannennadeln böse mit beim Einfahren). Da die Winde an dieser Seite aber recht erheblich sind, ist mir das auch zu unsicher (genau wie die Idee mit dem Segeltuch).
Naja, vielleicht werden die Tannen mal gefällt und das Problem erledigt sich dadurch selbstständig (in den letzten 2 Jahren mussten bereits 3 Stk. weg nach den Stürmen).