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SLK Italien Import, bereits ein Jahr in DE angemeldet, kein KFZ Brief

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 18:07

Hallo, ich habe mir einen Mercedes SLK aus Italien geholt. Ich habe die Italienischen Papiere und einen Kaufvertrag. Jetzt habe ich gesehen, daß das Auto das erste Jahr in Deutschland zugelassen war, es gibt also eine deutschen KFZ Brief, den ich jetzt natürlich nicht habe.

Was kann ich jetzt am besten tun? Kann ich das Fahrzeug einfach zum TÜV fahren und so tun als wüßte ich nicht vom deutschen Brief, oder kann ich den Brief als verloren melden?

Gruß

Lothar

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23 Antworten
Themenstarteram 31. Januar 2011 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

CoC =! Datenbestätigung ;)

Aber egal wie, irgendwie wird er schon ans Ziel kommen...

Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Kempten. Die hat mich mt großen Augen angeschaut, was ich denn wolle es ist doch kein Problem, ich soll zum Tüv die Vollabnahme machen lassen, danach mit den Italienischen Papieren zur Zulassungsstellen und ich bekomme dan die deutschen Papiere. Das ist alles.

Bin mal gespannt ob´s wirklich so läuft. Ich gib dann Bescheid wenn ich durch bin.

Gruß

Lothar

Moin Moin !

Du brauchst keine Teure Vollabnahme ! Normale HU reicht !

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Du brauchst keine Teure Vollabnahme ! Normale HU reicht !

Natürlich braucht er die...Thread gelesen? Er hat nur die italienischen Papiere. Damit allein bekommt er keine HU, er muss ne Vollabnahme machen und bekommt dafür die Datenbestätigung. Nur damit fängt die Zulassungsstelle überhaupt das Arbeiten an...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Er hat nur die italienischen Papiere. Damit allein bekommt er keine HU, er muss ne Vollabnahme machen und bekommt dafür die Datenbestätigung.

Nein, nicht wenn es sich um ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung handelt oder eins das baugleich auch in D zugelassen war. Dann lässt sich über die Typgenehmigungsnummer ganz einfach die Datenbestätigung ausdrucken und damit eine HU machen. Ganz ohne Vollabnahme. Die ist nur erforderlich wenn sich die notwendigen Daten nicht so einfach ermitteln lassen.

COC ist auch eine Form der Datenbestätigung, die zur EG-Typgenehmigung. Eine Datenbestätigung gibt es ansonsten auch zu einer nationalen ABE oder zu einer Einzelbetriebserlaubnis (Vollabnahme)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Er hat nur die italienischen Papiere. Damit allein bekommt er keine HU, er muss ne Vollabnahme machen und bekommt dafür die Datenbestätigung.

Nein, nicht wenn es sich um ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung handelt oder eins das baugleich auch in D zugelassen war. Dann lässt sich über die Typgenehmigungsnummer ganz einfach die Datenbestätigung ausdrucken und damit eine HU machen.

:rolleyes: Hatte ich schon lange geschrieben. Und nochmal: mit den italienischen Papieren braucht er die Vollabnahme, gerade weil er nichts anderes hat. Vollabnahme -> Datenbestätigung -> HU. Hat er die Typgenehmigungsnummer (die aber nirgends auf den Papieren drauf ist) -> Datenbestätugung -> HU. Hat er ein CoC -> HU. Ist ganz einfach...

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Nein, nicht wenn es sich um ein Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung handelt oder eins das baugleich auch in D zugelassen war. Dann lässt sich über die Typgenehmigungsnummer ganz einfach die Datenbestätigung ausdrucken und damit eine HU machen.

:rolleyes: Hatte ich schon lange geschrieben. Und nochmal: mit den italienischen Papieren braucht er die Vollabnahme, gerade weil er nichts anderes hat. Vollabnahme -> Datenbestätigung -> HU. Hat er die Typgenehmigungsnummer (die aber nirgends auf den Papieren drauf ist) -> Datenbestätugung -> HU. Hat er ein CoC -> HU. Ist ganz einfach...

Hallo,

ich hatte den Slk heute in einer kleinen Werkstatt gleich um die Ecke bei, dort war heute der Tüv zu Besuch.

Der hat den Wagen abgenommen (Vollabnahme nach §21) für €89.- und Au €37.- damit kann ich jetzt zur Zulassungsstelle und erhalte dort die deutschen Papiere und Zulassung. Das werde ich nächste Woche machen. Ich geb Bescheid...

Gruß

Lothar

Alles wird gut :) Jetzt hoffen wir nur, dass die italienischen Papiere in Ordnung sind :) Und dann hast du bald wieder deutsche :)

Gruß Tecci

Was ein Quatsch und Halbwissen!

Wir reden hier von einem PKW, richtig? Wir reden weiter von einem Baujahr, welches eindeutig nach dem Inkrafttreten der EG-RiLi 70/156 liegt, will heißen, das Fahrzeug hat eindeutig eine EG-Typgenehmigung? Wir reden weiterhin von Italien, was nach heutigem Recht eindeutig zum Geltungsbereich der EU gehört?

Dann braucht der Mann zum Anmelden schlicht die italienischen Papiere und eine aktuelle HU/UMA. Probleme kann lediglich die Emissionsschlüsselnummer machen, wenn diese aus den italienischen Papieren nicht eindeutig hervorgeht. Da die Emissionsverschlüsselung nach nationalem Recht erfolgt, kann es hier sein, daß die Emissionsschlüsselnummer nicht eindeutig ist. Hier muß ich auch dem Kollegen Meik190 leicht widersprechen, weil aus der EG-Nummer nicht IMMER die eindeutige Identifizierung möglich ist. Ich habe nun wirklich jeden Tag mit §21 bzw. EG-FGV zu tun, und ich hatte heute gerade ein Fahrzeug, was z.B. anhand der EG-Nummer sowohl 0462 oder auch 35A0 hätte sein können. Die EG-Nummer ist nämlich nicht immer bis auf die letzte Stelle ausgeführt, und selbst dann kann es unter einer Nummer verschiedene Typen geben.

Ein 21er Vollgutachten ist in jedem Fall unnötig und Geldschneiderei, das höchste der Gefühle mag zusätzlich zur HU/ UMA die Erstellung eines Datenblattes durch den aaS sein, damit die Zulassungsstelle weiß, was sie in die Papiere schreiben soll.

Wenn es bundesweit andere Vorgehensweisen gibt, so lerne ich hier gern dazu.

Greetz der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Die EG-Nummer ist nämlich nicht immer bis auf die letzte Stelle ausgeführt, und selbst dann kann es unter einer Nummer verschiedene Typen geben.

Oh, dann hatte ich bisher immer Glück, über die Nummer auf dem Typschild habe ich bisher immer den passenden Typ herausbekommen. Da stehen meist doch die letzten Ziffern die in den Papieren nicht immer aufgeführt sind. :)

Alternativ ab zum Hersteller, der kann das COC-Papier problemlos anhand der FIN eindeutig zuordnen und besorgen.

Vollabnahme nach §21 hat neben den Kosten (die hier mit 89€ noch niedrig sind) einen großen Nachteil: Das Fahrzeug hat danach eine deutsche Einzelbetriebserlaubnis, das bringt Probleme wenn das Fahrzeug mal wieder exportiert werden soll oder Änderungsabnahmen durchgeführt werden sollen.

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