Skater auf der Straße erlaubt?

Nun ist mir das zum 2. Male passiert: Skater MIT Kopfhörer vor mir auf der Straße!
Zwar kenne ich mich einigermassen mit Verkehrsrecht aus, eben, weil ich auch schon lange Auto's fahre. Doch hier bin ich echt mal ebenso Sprach- wie Ratlos und gebe meine Frage an die Experten hier im Forum weiter. Wie sieht es aus in der StVO oder überhaupt? WO darf, Wo MUSS ein Skater fahren (dürfen)??? Darf ein Skater eine öffentliche Straße benutzen? MUSS er sogar die Straße nutzen oder MUSS er eher auf den - soweit vorhandenen - Geh- bzw. Radweg ausweichen? Und wenn es keinen Geh- bzw. Radweg gibt?
Für mich ist die Type einfach nur Lebensmüde und mit seinem Verhalten bringt er nicht nur sich in (Lebens) Gefahr. Dann auch noch ein Kopfhörer auf, damit die Umgebungsgeräusche auch nur ja ausgeblendet werden.
Ok, heute Morgen hat er beim LINKS-abbiegen rechtzeitig den linken Arm ausgestreckt. Trotzdem halte ich sein Verhalten für mehr als Fahrlässig, zumal er sich auf einer stark frequentierten Nebenstraße befindet, die zudem auch noch mit Schlaglöchern übersät ist. Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt? Ok, ironisch könnte man dann von einem "gelösten Problem" reden ... 😉
Trotzdem würde mich die rechtliche Seite interessieren. Wie geht man als Autofahrer mit so einem Hirni um? Ach ja, ich könnte mal bei der Polizei nachfragen ... Eins nach dem anderen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt?

Dann musst du halt genug Abstand halten. Es heisst Strassenverkehr, nicht Autoverkehr.

Deine weitere Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass du hier eine persönliche Abneigung gegen Dinge hat, die du nicht kennst oder verstehst (hier das Skaten).

66 weitere Antworten
66 Antworten

Bei nächster Gelegenheit, wenn der stoppt, mal fragen, ob er eine lukrative Lebensversicherung hat. Falls ja, dann bitten, daß der einen als Begünstigten eintragen läßt und hoffen, daß er demnächst vor nem LKW mit seinem Board rum rutscht.

Ein Skater im allgemeinen Verkehr ist ein potentieller Selbstmörder, doch ob die Lebensversicherung bei Selbstmord zahlt?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Nun ist mir das zum 2. Male passiert: Skater MIT Kopfhörer vor mir auf der Straße!
Zwar kenne ich mich einigermassen mit Verkehrsrecht aus, eben, weil ich auch schon lange Auto's fahre. Doch hier bin ich echt mal ebenso Sprach- wie Ratlos und gebe meine Frage an die Experten hier im Forum weiter. Wie sieht es aus in der StVO oder überhaupt? WO darf, Wo MUSS ein Skater fahren (dürfen)??? Darf ein Skater eine öffentliche Straße benutzen? MUSS er sogar die Straße nutzen oder MUSS er eher auf den - soweit vorhandenen - Geh- bzw. Radweg ausweichen? Und wenn es keinen Geh- bzw. Radweg gibt?
Für mich ist die Type einfach nur Lebensmüde und mit seinem Verhalten bringt er nicht nur sich in (Lebens) Gefahr. Dann auch noch ein Kopfhörer auf, damit die Umgebungsgeräusche auch nur ja ausgeblendet werden.
Ok, heute Morgen hat er beim LINKS-abbiegen rechtzeitig den linken Arm ausgestreckt. Trotzdem halte ich sein Verhalten für mehr als Fahrlässig, zumal er sich auf einer stark frequentierten Nebenstraße befindet, die zudem auch noch mit Schlaglöchern übersät ist. Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt? Ok, ironisch könnte man dann von einem "gelösten Problem" reden ... 😉
Trotzdem würde mich die rechtliche Seite interessieren. Wie geht man als Autofahrer mit so einem Hirni um? Ach ja, ich könnte mal bei der Polizei nachfragen ... Eins nach dem anderen.

Rechtsberatung bekommst du bei dem Rechtsanwalt deines Vertrauens.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Das gebe ich so mal zurück! 😁
Meines wissens muss ein Fahrradfahrer einen Radweg mit Zeichen 237 benutzen, solange dieser zumutbar ist. Skater auf diesem, sind da wohl kein Grund für Unzumutbarkeit.

Das ist halt nur dein Wissen. Unzumutbar ist ein Radweg dann, wenn er z.B. unbenutzbar ist. Weil blockiert durch einen Skater beispielsweise.

Zitat:

Wenn ein Fahrrad wiederum ein Sportgerät ist, ist das wohl wieder hinfällig. Aber so einfach verallgemeinern lässt sich das wohl nicht! 😉

Ein Fahrrad ist wie der Name schon sagt ein Fahrzeug. Und wird auch dementsprechend in der StVO so erwähnt. Fahrbahnen sind für Fahrzeuge da. Das passt dir vielleicht nicht, ist aber so.

Und, nochmals: beschwer dich beim Skater. Der ist in dem Fall der Egoist. Und du natürlich, weil du die Fahrbahn nur für Autos haben willst.

Es ist zwar leider OT, deshalb auch mein letzter Kommentar in die Richtung.
Es gibt immer noch eine Benutzungspflicht von Radwegen mit dem Zeichen 237...
Es gibt viele Urteile, dass diese zu unrecht aufgestellt wurden, da der Radweg nicht die Notwendigkeit, oder nicht die definierten Anforderungen hatte...
Ich spreche auch keinem Fahrrad ab, dass es ein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, aber es gibt sehr wohl Fahrräder, die unter gewissen Bedingungen Sportgeräte sein können...

Sollte mein Wissenstand tatsächlich überholt sein, kannst du mich gerne per PN aufklären. Ich bin lernfähig.

Und keineswegs beanspruche ich die Straße für mich, wenn ich im Auto unterwegs bin... Im Gegenteil, ich bin sehr rücksichtvoll bei "schwächeren" Verkehrsteilnehmern... Bin ja früher auch mal 2.000 km im Jahr Fahrrad gefahren! 😉

Ich hab da eine sehr neutrale Einstellung zu, brauchst dich also nicht angegriffen fühlen. 🙂
Dass war nur meine Einschätzung zum Thema...

Ähnliche Themen

Es gibt auch Autos, die als Sportgeräte eingesetzt werden. Auf den Langstreckenrennen auf dem Nürburgring habe ich im TV immer auch welche mit Straßenzulassung gesehen. Das ist von daher nullkomma gar kein Kriterium.

Wenn der Radweg als Sonderweg nicht nutzbar ist, wechselt der kundige Radler halt auf die allgemeine Fahrbahn. Ein Mofa ist da ohnehin schon unterwegs - damit muss jeder andere VT im Alltag klarkommen.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Es ist zwar leider OT, deshalb auch mein letzter Kommentar in die Richtung.
Es gibt immer noch eine Benutzungspflicht von Radwegen mit dem Zeichen 237...
Es gibt viele Urteile, dass diese zu unrecht aufgestellt wurden, da der Radweg nicht die Notwendigkeit, oder nicht die definierten Anforderungen hatte...

Was damit nichts zu tun hat. Wenn ein Radweg unbenutzbar ist nutzt Z. 237 (und die zwei anderen) nichts. Dann darf ein Radfahrer auf jeden Fall auf die Fahrbahn ausweichen.

Darfst dir gerne die entsprechenden Urteile googlen.

Zitat:

Ich spreche auch keinem Fahrrad ab, dass es ein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, aber es gibt sehr wohl Fahrräder, die unter gewissen Bedingungen Sportgeräte sein können...

Im Gegensatz zu den Skatern auf dem Radweg ist das sehr konstruiert.

[QUTOE]Sollte mein Wissenstand tatsächlich überholt sein, kannst du mich gerne per PN aufklären. Ich bin lernfähig.Da denk ich mir meinen Teil, warum du das per PN willst.

Zitat:

Und keineswegs beanspruche ich die Straße für mich, wenn ich im Auto unterwegs bin... Im Gegenteil, ich bin sehr rücksichtvoll bei "schwächeren" Verkehrsteilnehmern... Bin ja früher auch mal 2.000 km im Jahr Fahrrad gefahren! 😉

Ich hab da eine sehr neutrale Einstellung zu, brauchst dich also nicht angegriffen fühlen. 🙂
Dass war nur meine Einschätzung zum Thema...

Und weil du so rücksichtsvoll bist, wirfst du Radfahrern, die ihre Rechte in Anspruch nehmen, Egoismus vor. Deswegen reg ich mich so auf. Ein Radfahrer, der auf die Fahrbahn bei blockiertem Radweg ausweichst, ist nicht egoistisch. Egoistisch sind z.B. die Autofahrer, die mal eben Geh- und/oder Radwege zuparken, oder Behindertenparkplätze, weil "wo sollen sie denn sonst parken". Egoistisch sind Autofahrer, die durch Vorgärten brettern weil da ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt. Das letzte war ja deine Einschätzung zum Thema.

Zitat:

Ich spreche auch keinem Fahrrad ab, dass es ein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, aber es gibt sehr wohl Fahrräder, die unter gewissen Bedingungen Sportgeräte sein können...

Zitat:

Im Gegensatz zu den Skatern auf dem Radweg ist das sehr konstruiert.

Jedes Mountain-Bike, welches nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist ein reines Sportgerät und hat auf der Straße nichts zu suchen. Genauso die Fahrräder, die eine starre Kettenverbindung, ohne Freilauf und ohne Bremse, haben, die sehr gerne von Fahrradkurieren benutz werden.

Hatte letztens wieder so einen auf dem Gehweg hinter mir.

Wird Zeit, daß die Gesetze diesbezüglich verschärft werden und Sportgeräte, die unerlaubt im Straßenverkehr benutzt werden, ersatzlos eingezogen werden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Ich spreche auch keinem Fahrrad ab, dass es ein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, aber es gibt sehr wohl Fahrräder, die unter gewissen Bedingungen Sportgeräte sein können...

Im Gegensatz zu den Skatern auf dem Radweg ist das sehr konstruiert.
[/quote

Jedes Mountain-Bike, welches nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist einreines Sportgerät und hat auf der Straße nichts zu suchen. Genauso die Fahrräder, die eine starre Kettenverbindung, ohne Freilauf und ohne Bremse, haben, die sehr gerne von Fahrradkurieren benutz werden.

Hatte letztens wieder so einen auf dem gehweg hinter mir.

Wird Zeit, daß die Gesetze diesbezüglich verschärft werden und Sportgeräte, die unerlaubt im Straßenverkehr benutzt werden, ersatzlos eingezogen werden dürfen.

Das Problem sind nach meinem Erachten nicht die einzelnen "Sportgeräte" sondern wie sich damit bewegt wird, also deren Nutzer.

Ich fahre auch öfter mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig, über mich hat sich noch kein Fußgänger aufgeregt da ich selbigen uneingeschränkten Vorrang einräume, wenn es sein muss anhalte und absteige.

Respekt ist das Zauberwort, Respekt vor dem anderen, der Wille niemand anderen zu behindern oder gar zu gefährden.

Es bringt doch nichts dich auf irgendwelche Rechte festzulegen. Ich denke es sollte jedem klar sein das es nichts bringt im Recht gewesen zu sein wenn man anschließend unter einem LKW hervorgekratzt werden muss.

Als Skater oder Radfahrer bei verfügbaren Rad wegen auf der Straße zu fahren ist einfach nur bescheuert. Wenn du dann zu unrecht im AOK-Chopper sitzen musst und damit durch die gegen fahren musst kannst dir ja ein Schild umhängen "ich war aber im recht".

Das hat es ja dann voll gebracht!

Besser nachgeben als zu schaden kommen!

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958



Zitat:

Ich spreche auch keinem Fahrrad ab, dass es ein Fahrzeug im Sinne der StVo ist, aber es gibt sehr wohl Fahrräder, die unter gewissen Bedingungen Sportgeräte sein können...

Jedes Mountain-Bike, welches nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist ein reines Sportgerät und hat auf der Straße nichts zu suchen.

Naja - ich will fehlende StVZO Ausstattung nicht bagatellisieren, aber ein Fahrrad / Sportgerät, bei dem die "helltönende Glocke" fehlt, bleibt trotzdem ein Fahrzeug (Sportgerät und Fahrzeug - das schliesst sich nicht gegenseitig aus).

Aber in Zeiten von Segways usw werden Grenzfälle sicher immer häufiger...

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Genauso die Fahrräder, die eine starre Kettenverbindung, ohne Freilauf und ohne Bremse, haben, die sehr gerne von Fahrradkurieren benutz werden.
Wird Zeit, daß die Gesetze diesbezüglich verschärft werden und Sportgeräte, die unerlaubt im Straßenverkehr benutzt werden, ersatzlos eingezogen werden dürfen.

Da braucht man nix verschärfen oder ändern - was nicht wirklich StVZO- konform ist, das kann auch heute schon durch die Polizei sichergestellt werden.

Bei Fixies ist die Sache aber etwas komplizierter - wer nur hinten auf eine zusätzliche Bremse verzichtet, der handelt u.U. nicht gegen StVZO:

http://www.spiegel.de/.../...fixie-antrieb-als-bremse-an-a-640907.html

(Geübte bringen so übrigens das Hinterrad durchaus zum blockieren)

Dann ist die Frage eher, ob vorne noch eine Bremse ist, denn zwei Bremsmöglichkeiten sollte es schon geben.

Im Übrigen -man siehts ja hier, bei der Verwendung durch Fahrradkuriere:

Ob ein Gefährt als Sportgerät, Fortbewegungs- oder Transportmittel benutzt wird, das hast du ja garnicht zu beurteilen - es geht um völlig andere Kriterien.

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Es bringt doch nichts dich auf irgendwelche Rechte festzulegen. Ich denke es sollte jedem klar sein das es nichts bringt im Recht gewesen zu sein wenn man anschließend unter einem LKW hervorgekratzt werden muss.
Als Skater oder Radfahrer bei verfügbaren Rad wegen auf der Straße zu fahren ist einfach nur bescheuert. Wenn du dann zu unrecht im AOK-Chopper sitzen musst und damit durch die gegen fahren musst kannst dir ja ein Schild umhängen "ich war aber im recht".
Das hat es ja dann voll gebracht! Besser nachgeben als zu schaden kommen!

🙄 Dieses übliche Totschlagargument werden wir aus der Diskussion wohl nie rauskriegen 🙄

(sagst du das im Tempolimit Thread eigentlich auch der "freie Fahrt Fraktion"?)

Jeder Radfahrer, der in der Praxis nicht ständig nachgibt und sich so verhält, als wäre er komplett unsichtbar, der wird schnell aus dem Sattel geholt... Trotzdem ist dies kein wünschenswerter Zustand - und darüber reden wir (wenn auch eigentlich nicht in diesem Thread)

Wenn der Gesetzgeber es nicht verboten hätte mit dem Auto über den Radfahrweg zu fahren würde ich noch lange nicht von der Straße runterfahren und mit meinem Auto über den Radfahrweg fahren.

Auch der Gesetzgeber muss nicht ständig alles verbieten, sondern kann davon ausgehen das jemand der am Straßenverkehr teilnimmt in der Lage ist zu erkennen, dass wenn ein Radfahrweg vorhanden ist dieser auch von dem Radfahrer benutzt werden sollte. Sonst könnte man sich gleich die Kosten für den Ausbau von Radwegen sparen.

Ich als Autofahrer fahre ja auch auf der Straße und benutze nicht meinen Acker neben der Straße nur weil es nicht verboten ist.

Wenn man so was nicht erkennt sollte man überlegen ob man überhaupt in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Wenn der Gesetzgeber es nicht verboten hätte mit dem Auto über den Radfahrweg zu fahren würde ich noch lange nicht von der Straße runterfahren und mit meinem Auto über den Radfahrweg fahren.

Der Gesetzgeber hat umgekehrt allerdings nicht verboten, mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn auszuweichen. Wenn es begründete Schwierigkeiten mit dem Radweg gibt.

Die Diskussion über die Radwegebenutzungspflicht gehört nur bedingt in dieses Thema und ist im Forum auch ziemlich oft durch...

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Sonst könnte man sich gleich die Kosten für den Ausbau von Radwegen sparen.

Das ist eben der Punkt:

Oft besteht der Aufwand lediglich im Aufstellen eines Schildes - nix mit "Ausbau".

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Es bringt doch nichts dich auf irgendwelche Rechte festzulegen. Ich denke es sollte jedem klar sein das es nichts bringt im Recht gewesen zu sein wenn man anschließend unter einem LKW hervorgekratzt werden muss.

Als Skater oder Radfahrer bei verfügbaren Rad wegen auf der Straße zu fahren ist einfach nur bescheuert. Wenn du dann zu unrecht im AOK-Chopper sitzen musst und damit durch die gegen fahren musst kannst dir ja ein Schild umhängen "ich war aber im recht".

Das hat es ja dann voll gebracht!

Besser nachgeben als zu schaden kommen!

Ein Radweg ist bei weitem nicht zwangläufig sicherer - mehr im Gegenteil: Die meisten Radfahrer wurden unter einem LKW rausgekratzt,

weil

sie auf dem Radweg unterwegs waren und vom LKW-Fahrer beim Abbiegen übersehen wurden.

Wenn sie auf der Fahrbahn unterwegs gewesen wären, hätte der LKW-Fahrer sie kaum übersehen.

Und wenn viele Radfahrer schon im Vorfeld nachgeben, erwarten die Autofahrer das mehr und mehr ("Die Radler werden schon auf ihre Rechte verzichten"😉. Nee, so geht das nicht.

Es gibt da eine bessere Alternative. Die nennt sich "äußerlich offensiv, innerlich defensiv". Klappt in der Praxis überraschend gut. 😁

Die Situation im Straßenverkehr krankt - genau wie diese Diskusison hier - daran, daß sich zwei Lager recht unversöhnlich gegenüberstehen, von denen jeder meint, er sei absolut im Recht und der andere ein Depp.

Wie oben schon ganz ähnlich geschrieben wurde: Wenn dann auf deinem Grabstein steht "ER WAR ABER IM RECHT - R.I.P.", dann hat es das wirklich gebracht. Darwin Award at it's best.

Unnachgiebige, oberlehrerhafte Rechthaberei ist das Hauptübel im Straßenverkehr. Egal, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen