Skater auf der Straße erlaubt?

Nun ist mir das zum 2. Male passiert: Skater MIT Kopfhörer vor mir auf der Straße!
Zwar kenne ich mich einigermassen mit Verkehrsrecht aus, eben, weil ich auch schon lange Auto's fahre. Doch hier bin ich echt mal ebenso Sprach- wie Ratlos und gebe meine Frage an die Experten hier im Forum weiter. Wie sieht es aus in der StVO oder überhaupt? WO darf, Wo MUSS ein Skater fahren (dürfen)??? Darf ein Skater eine öffentliche Straße benutzen? MUSS er sogar die Straße nutzen oder MUSS er eher auf den - soweit vorhandenen - Geh- bzw. Radweg ausweichen? Und wenn es keinen Geh- bzw. Radweg gibt?
Für mich ist die Type einfach nur Lebensmüde und mit seinem Verhalten bringt er nicht nur sich in (Lebens) Gefahr. Dann auch noch ein Kopfhörer auf, damit die Umgebungsgeräusche auch nur ja ausgeblendet werden.
Ok, heute Morgen hat er beim LINKS-abbiegen rechtzeitig den linken Arm ausgestreckt. Trotzdem halte ich sein Verhalten für mehr als Fahrlässig, zumal er sich auf einer stark frequentierten Nebenstraße befindet, die zudem auch noch mit Schlaglöchern übersät ist. Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt? Ok, ironisch könnte man dann von einem "gelösten Problem" reden ... 😉
Trotzdem würde mich die rechtliche Seite interessieren. Wie geht man als Autofahrer mit so einem Hirni um? Ach ja, ich könnte mal bei der Polizei nachfragen ... Eins nach dem anderen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was ist, wenn er plötzlich vor ein Auto stürzt?

Dann musst du halt genug Abstand halten. Es heisst Strassenverkehr, nicht Autoverkehr.

Deine weitere Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass du hier eine persönliche Abneigung gegen Dinge hat, die du nicht kennst oder verstehst (hier das Skaten).

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


....
naja wobei fussgänger bei einem nicht vorhandenen gehweg auch die strasse benützen dürfen?!

Klar, wobei sich der durchschnittliche Skateboard- oder Inlinefahrer eher nicht wie ein

pflichtgemäßer

Fußgänger verhalten wird:

§ 25 StVO - Fußgänger

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

Sorry für das Vollzitat des Paragraphen, aber der ist einfach zu köstlich.

Zitat:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 dargelegt, dass Inline-Skater "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO sind; sie sind den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline-Skater keine Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder sind.

www.skatekarte.de/recht/recht.htmlhttp://www.kanzlei-doehmer.de/stvo24_1.htmhttp://www.kostenlose-urteile.de/...es-im-Strassenverkehr.news1288.htm

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 dargelegt, dass Inline-Skater "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO sind; sie sind den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline-Skater keine Fahrzeuge wie beispielsweise Fahrräder sind.

www.skatekarte.de/recht/recht.html
http://www.kanzlei-doehmer.de/stvo24_1.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/...es-im-Strassenverkehr.news1288.htm

Ach echt?

Wurde aber schon vor über 2 Stunden hier gesagt. Einfach mal einen Thread lesen bevor man um des posten willens posted. Dürfte bei 2 Seiten keine große Herausforderung sein.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


www.skatekarte.de/recht/recht.html
http://www.kanzlei-doehmer.de/stvo24_1.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/...es-im-Strassenverkehr.news1288.htm

Ach echt?

Wurde aber schon vor über 2 Stunden hier gesagt. Einfach mal einen Thread lesen bevor man um des posten willens posted. Dürfte bei 2 Seiten keine große Herausforderung sein.

Da hast du gegenüner Wauhoo ja prinzipiell recht. Aber es wurde auch schon gesgt, nämlich hier

http://www.motor-talk.de/.../...-der-strasse-erlaubt-t4422446.html?...

daß gar keine Skater gemeint sind, sondern ein SKATEBOARD. 😉

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UpDate: Zwischenzeitlich habe ich mit der örtlichen Polizeiwache, mit dem Herrn Wetter, gesprochen. Er meinte auch, der Junge hätte mit einem SkateBoard nix auf der Straße zu suchen. Dann habe ich ihm gesagt wo er abgebogen ist und er hat mir gesagt, wahrscheins würde er zur dortigen ....................... Waldorfschule ................................... fahren ... *Luft hol* Ok, das erklärt natürlich einiges, obwohl ich NICHTS gegen die Waldorfschule oder ihre Schüler habe, nur um Missverständnissen vorzubeugen.
Ach ja, Herr Wetter hat nächste Woche Frühdienst und will mal um die besagte Zeit vor Ort sein um sich den Knaben vorzunehmen. Es sei denn, der liest hier mit ... 🙂

So, und nun MUSS ich einfach mal ein Kompliment und großes Lob loswerden! Bisher habe ich das ja immer wieder kennen gelernt, dass Themen spätestens auf Seite 2 *zerpflückt* werden. Vor den bisherigen Antworten habe ich eine großen Respekt, weil die Schreiber sich sachlich mit der Thematik, die ja nun mal wirklich kein Witz ist sondern leider Realität, auseinander gesetzt haben. Leider kann ich während der Fahrt keine Beweisfotos machen und meine Beifahrerin sitzt ganz hinten. Ok, trotzdem GROSSEN DANK!!!

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


...keine Skater gemeint sind, sondern ein SKATEBOARD. 😉

Deswegen spricht/schreibt der von mir zitierte § ja auch von "Inline-Skates, Rollschuhe

und ähnliche

nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel"

Damit sollte dann auch das Skateboard mit abgedeckt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Er meinte auch, der Junge hätte mit einem SkateBoard nix auf der Straße zu suchen

Sofern kein Fußweg vorhanden ist gewagte Aussage. 😛

Und wenn er stürzt und das Auto hinter ihm überfährt ihn, wer hat da wohl was falsch gemacht und die Paragraphen von Geschwindikgeit und Abstand nicht begriffen? 🙄

Schon klar wie so ein Thread läuft, die Autofahrer wollen ihre Straße für sich behalten, da gibt es keinen Stress und alle sind sich einig. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Wurde aber schon vor über 2 Stunden hier gesagt. Einfach mal einen Thread lesen bevor man um des posten willens posted. Dürfte bei 2 Seiten keine große Herausforderung sein.

Das gebe ich doch gerne an Dich zurück; ist Dir aufgefallen, daß ich mit einem Urteil des BGH gekommen bin und nicht bloß den § eines Gesetzestextes zitiert habe? Nein? Genau lesen hilft evtl.

Mein Senf zum Thema.
Skater haben auf der Straße nix zu suchen.
Fahrradwege sind das Terrain auf dem sie sich austoben können.
Das sage ich als Autofahrer und als Biker.

Ich kenne zwar nur eine Skaterin aber die würde nicht im Suff auf die Idee kommen auf der Straße zu skaten.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Mein Senf zum Thema.
Skater haben auf der Straße nix zu suchen.
Fahrradwege sind das Terrain auf dem sie sich austoben können.

Leider falsch! Fußweg! (weil es sich nicht um Fahrzeuge handelt)

Einfach mal Thema lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Mein Senf zum Thema.
Skater haben auf der Straße nix zu suchen.
Fahrradwege sind das Terrain auf dem sie sich austoben können.
Leider falsch! Fußweg! (weil es sich nicht um Fahrzeuge handelt)
Einfach mal Thema lesen.

Zitat:

Nun ist mir das zum 2. Male passiert: Skater MIT Kopfhörer vor mir auf der Straße!

Thema noch mal gelesen, es geht doch um die Straße ?😕

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Fahrradwege sind das Terrain auf dem sie sich austoben können.

Der Satz ist falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Fahrradwege sind das Terrain auf dem sie sich austoben können.
Der Satz ist falsch.

Also auf den Skaterringen die ich im Land Brandenburg kenne, das sind kombinierte Fahrrad- und Skaterwege, an den ansonsten gut ausgebauten Fahrradnetz gibt es keine Fußgängerwege.

Oder wie oder was ?😕

Ich reite hier nicht auf §§ rum sondern auf meinem hoffendlich intakten gesunden Menschenverstand.

Zitat:

Mein Senf zum Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Also auf den Skaterringen die ich im Land Brandenburg kenne, das sind kombinierte Fahrrad- und Skaterwege, an den ansonsten gut ausgebauten Fahrradnetz gibt es keine Fußgängerwege.
Oder wie oder was ?

Skater gehören auf den Fußweg. Wenn es natürlich keine Fußwege gibt oder ausgewiesene "Skater- Bahnen" existieren, dann ist das was anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Skater gehören auf den Fußweg. Wenn es natürlich keine Fußwege gibt

... eben wie der Fußgänger notgedrungen auf die Straße. So sagt es die StVO.

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