Sixt Transporter Schaden 9400€ unverschuldet
Hallo erstmal,
ich habe am 08.03.2017 bei Sixt Leasing einen Transporter gemietet um genauer zu sein einen VW T6 Kastenwagen.Leider habe ich keine Kasko-Versicherung dazu gebucht da ich mich in der Ausbildung befinde und jeden Euro 2-mal umdrehe(Naiv war es natürlich trotzdem)Als ich den Wagen kurz geparkt hatte hat mir ein unbekannter Autofahrer den Seitenspiegel abgefahren.Daraufhin habe ich den Wagen untersuch und konnte abgesehen vom Seitenspiegel keine weiteren Schäden feststellen.Noch am selben Tag hab ich das Fahrzeug in einer Garage geparkt und den Schlüssel am Nachtbriefkasten abgegeben.Wenige Tage später bekam ich eine Mail von Sixt das sie Schäden feststellen konnten, in diesem Schreiben war schon die Rede von Schäden die definitiv nicht von mir waren da ich mir den Wagen vor der Schlüsselabgabe nochmal genauestens angeschaut habe.Jetzt kam heute eine Rechnung über 9400€!!! mal abgesen davon dass die Reparaturkosten viel zu hoch angesetzt sind wurde die komplette Seite ausgetauscht und mir wurden Schäden angeheftet die nicht von mir sind. Ich weiß die meisten hier werden jetzt mit den Augen rollen aber dass ist eine Menge Geld für mich und ich bin absolut verzweifelt wenn das so durchgeht bin ich ruiniert wüsste auch nicht wo ich so viel Geld auftreiben sollte.Ich hoffe jemand hier hat eine Idee ansonsten wars das für mich.
Vielen dank im vorraus
Simon
Beste Antwort im Thema
Nochmals vielen Dank für all eure Antworten und Lösungsansätze.! Ich hab mich mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und wir werden zzt. von unserem Anwalt beraten bzw. verfassen gemeinsam einen Antwortbrief/Email. Ein Privatinsolvenz verfahren würde ich versuchen zu vermeiden. Der Anwalt meint auch ist teilweise echt fragwürdig was da abläuft aber ich Versuch euch (soweit wie möglich) auf dem laufenden zu halten. LG
135 Antworten
Das ist doch nur die unbelegte Ansicht eines Nutzers. Kann sein, kann nicht sein.
Es ist eine Frage der Beweislast und der Beweiswürdigung.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. April 2017 um 12:20:24 Uhr:
Es ist eine Frage der Beweislast und der Beweiswürdigung.
Und letztere sieht zumindest nach dem beschriebenen des TE für selbigen nicht unbedingt rosig aus.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 10. April 2017 um 09:26:09 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. April 2017 um 22:53:59 Uhr:
Den TE interessiert das ganze schon seit dem zweiten Tag der Threaderöffnung nicht mehr.Liest du wo genau raus? Erstens ist nicht jeder jeden Tag online ...
Wenn ich einen Thread erstelle, weil mir was auf den Nägeln brennt,
dann nehme ich auch weiter daran teil, auch wenn es keine Neuigkeiten gibt.
Mich aber am 29.03. um 01 Uhr anmelde, einen Thread eröffne
am nächsten Tag um 11 Uhr einmal antworte und das ganze dann 10 Tage bzw. mittlerweile 8 Seiten mich nicht mehr aktiv interessieren, läßt doch einiges vermuten.
Oder gar ein Oster-Ferien-Fake und der TE lacht sich im stillen Kämmerlein ein ins Fäustchen wie sich hier die Mutmaßungen und Vermutungen hochschaukeln.
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Dann lasst doch einfach die Mutmaßungen sein und wartet Fakten ab. Wenn es den TE nicht mehr interessiert, dann geht der Beitrag eben ins Nirvana.
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. April 2017 um 07:08:37 Uhr:
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 7. April 2017 um 20:18:36 Uhr:
Was meinst du wohl warum?
Keine Ahnung, Paranoia vielleicht?
Nein, weil ich alles dokumentiere und genügend Zeugen dabei habe,
rzz
Zitat:
@Hamsternet schrieb am 30. März 2017 um 11:18:12 Uhr:
Nochmals vielen Dank für all eure Antworten und Lösungsansätze.! Ich hab mich mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und wir werden zzt. von unserem Anwalt beraten bzw. verfassen gemeinsam einen Antwortbrief/Email. Ein Privatinsolvenz verfahren würde ich versuchen zu vermeiden. Der Anwalt meint auch ist teilweise echt fragwürdig was da abläuft aber ich Versuch euch (soweit wie möglich) auf dem laufenden zu halten. LG
Habe nun einen ähnlichen Fall mit Sixt, mich würde echt interessieren wie das ganze bei dir ausgegangen ist?
Der TE @Hamsternet hat hier seit seinem Eröffnungspost noch dreimal geschrieben. Im letzten Post hat er versprochen uns auf dem laufenden zu halten, das war am 30.03.2017. Hat er wohl vergessen 😕 oder die Sache läuft noch 😁.
Ist leider oft so, dass hier jemand um Hilfe bittet oder Fragen stellt und man nie erfährt, wie die Sache ausgegangen ist 🙁 😮.
Hatte so ein Fall nicht mit Sixt sondern mit Enterprise.
Transporter auf deren Drängen gemietet:
Brauchte einen Transporter für Samstag, Enterprise bietet nur Freitag-Montag an wegen Rückgabe, daher zu teuer. Dann haben die mich angerufen warum ich nicht interessiert bin. Dann wurde mir angeboten, das Fahrzeug Fr-Sa zu mieten und Samstag dort abzustellen und Schlüssel in Briefkasten.
Angebot war gut, angenommen.
Samstag Nachmittag mit Zeugen das Fahrzeug abgestellt. Es ist ein öffentlich zugänglicher Parkplatz, wo auch ein Getränkemarkt und eine Spielhalle ist! Schlüssel in Briefkasten, fertig.
Montag morgen der Anruf: Die Seite hätte Lackschäden, Kaution (750,- €) wird behalten und ein KVA gemacht. Ich bin gleich morgens hin gefahren, habe selbst Bilder von dem "Schaden" gemacht (es war ein weißer Transporter, man konnte im Licht leichte Streifen auf dem Lack sehen, keine Dellen - Politur hätte völlig gereicht).
Habe den Schaden abgestritten, weil er ja auch von jemand anderem auf dem Parkplatz gekommen sein kann. Neben meinem Transporter wurde auch ein weiterer Transporter geparkt.
Paar Tage später kam der KVA von über 1000,- €. Die wollten das ganze Seitenblech ersetzen und lackieren! Natürlich gleich mit Überweisungsträger für die Differenz zur einbehaltenen Kaution.
Bin dann zum Anwalt. Der hat den Vertrag genau gelesen. Weiß nicht mehr die Formulierung, aber es stand was darin, dass halt die Verantwortung bis zur Abgabe des Fzgs. beim Mieter liegt und ich damit ab Schlüsseleinwurf keine Verantwortung mehr hatte.
Er hatte dann ein Schreiben an Enterprise aufgesetzt. Die haben schnell eingelenkt, Fall geschlossen und mir die Kaution überwiesen.
Also spätestens, wenn das Fzg auf einem unbewachten Parkplatz abgestellt wird zur Rückgabe und man dann mit sowas kommt, sollte man per Anwalt Druck machen. Da knicken die dann ein weil vor Gericht wird's vermutlich maximal zur Quotelung kommen...
@Qnkel , interessanter Ansatz und wird bestimmt helfen Forderungen abzuwenden.
(sofern diese Bausteine in den Verträgen nicht geändert wurden)
Mal weitergesponnen:
Wenn ich bei Schlüsseleinwurf aus allem raus bin, kann ich denen dann auch von mir zugefügte Schäden unterjubeln?
Das wäre ja zu einfach........
Nachtrag @AudiFahrer1783
jepp so in der Art......................
Du fährst die Karre zu Schrott und lässt sie dann Samstag Nacht auf den Parkplatz schleppen.
Am Montag streitest du alles ab 😁
Je nach Schaden gibt es dann ja auch Fremdschäden, die man nicht vertuschen kann 😁
Da die Umzugshelfer immer hinter dem Transporter her führen, hatte ich auch genug Zeugen, das bei mir nichts passiert ist.
Dazu war der "Schaden" einfach lächerlich. Der weiße Uni-Lack war an mehreren Stellen etwas stumpf, mehr nicht.
Kann auch ne vorherige falsche Politur oder Wäsche verursacht haben.
Man konnte es echt kaum sehen.
Könnte man auch noch mehr vermuten/unterstellen.
Aussage meinerseits: von Autovermietern nix einfach hinnehmen! Schon gar nicht, wenn die sich mit solchen Abgabe-Methoden aufdrängen.
Hatte vor Jahren einen Sprinter bei S... gemietet. Wurde auf einem unbeleuchteten Parkplatz herausgegeben. Schaden bekannt, Schaden noch nicht bekannt usw. Also ringsum beschädigt. Hatte meine eigene Lenser mit. Nur auf meine Aufforderung hin wurde die Hecktür geöffnet und siehe da, das ganze Dach war eingedrückt. Ein Schelm der Arges dabei denkt. Es kamen auch Nachforderungen obwohl Vollkasko. Ich schrieb zurück und machte auch die Bemerkung, dass ich noch nie so einen zerschossenen Transporter von S... bekommen habe. Nichts mehr gehört.
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dass der Mieter den Wagen ohne Übergabe nur durch "Schlüssel einwerfen" auf öffentlich zugänglichem Gelände quasi 36 Stunden unbeaufsichtigt abstellen kann, sind die Nachteile dadurch meiner Meinung nach nicht dem Mieter anzulasten.
Dafür gibt es ja die Übergabe, um dem Mieter eindeutig nachzuweisen das Schäden entstanden sind, als sich das Fahrzeug in seinem Verantwortungsbereich befand.
Verzichtet der Vermieter auf diese Möglichkeit ist es sein Problem, und er muss nachweisen, dass die Schäden entstanden sind, als das Fahrzeug in der Obhut des Mieters war.
Da würde ich mal schauen, was im Kleingedruckten im Mietvertrag steht. Das dürfte relevant sein.