Sixt Transporter Schaden 9400€ unverschuldet
Hallo erstmal,
ich habe am 08.03.2017 bei Sixt Leasing einen Transporter gemietet um genauer zu sein einen VW T6 Kastenwagen.Leider habe ich keine Kasko-Versicherung dazu gebucht da ich mich in der Ausbildung befinde und jeden Euro 2-mal umdrehe(Naiv war es natürlich trotzdem)Als ich den Wagen kurz geparkt hatte hat mir ein unbekannter Autofahrer den Seitenspiegel abgefahren.Daraufhin habe ich den Wagen untersuch und konnte abgesehen vom Seitenspiegel keine weiteren Schäden feststellen.Noch am selben Tag hab ich das Fahrzeug in einer Garage geparkt und den Schlüssel am Nachtbriefkasten abgegeben.Wenige Tage später bekam ich eine Mail von Sixt das sie Schäden feststellen konnten, in diesem Schreiben war schon die Rede von Schäden die definitiv nicht von mir waren da ich mir den Wagen vor der Schlüsselabgabe nochmal genauestens angeschaut habe.Jetzt kam heute eine Rechnung über 9400€!!! mal abgesen davon dass die Reparaturkosten viel zu hoch angesetzt sind wurde die komplette Seite ausgetauscht und mir wurden Schäden angeheftet die nicht von mir sind. Ich weiß die meisten hier werden jetzt mit den Augen rollen aber dass ist eine Menge Geld für mich und ich bin absolut verzweifelt wenn das so durchgeht bin ich ruiniert wüsste auch nicht wo ich so viel Geld auftreiben sollte.Ich hoffe jemand hier hat eine Idee ansonsten wars das für mich.
Vielen dank im vorraus
Simon
Beste Antwort im Thema
Nochmals vielen Dank für all eure Antworten und Lösungsansätze.! Ich hab mich mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und wir werden zzt. von unserem Anwalt beraten bzw. verfassen gemeinsam einen Antwortbrief/Email. Ein Privatinsolvenz verfahren würde ich versuchen zu vermeiden. Der Anwalt meint auch ist teilweise echt fragwürdig was da abläuft aber ich Versuch euch (soweit wie möglich) auf dem laufenden zu halten. LG
135 Antworten
Und ich habe mich klar auf das Verfahren VOR dem Plan bezogen. Der hat vereinfacht ausgedrückt den Zweck, alles zu einer Summed zusammenzufassen. Vorausgesetzt, es gibt mehrere Gläubiger. Wer das alles natürlich nur aus Sicht des Gläubigers sieht, legt es zumindest darauf an, wenigstens einen Teil wiederzubekommen, also keinen Antrag auf Versagung zu stellen. Dann sollte man aber nicht auch noch den Tipp geben, mit einer Privatinsolvenz sei alles ganz einfach und bequem.
Weggelassen habe ich die Voraussetzungen der Zustimmungsversagung. Aber sie stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr und Unsicherheit mit massiven Beschränkungen für den Schuldner dar. Man muss sich nur die Bedingungen ansehen:
Es reicht ein schriftlicher Versagungsantrag durch nur einen Gläubiger, der jederzeit bei Gericht gestellt werden kann. Dieser musss im Gegensatz zum alten Recht nicht als Versagungsantrag gemäß § 290 InsO nur im Schlusstermin, persönlich bei Gericht gestellt und begründet werden. Versagungsanträge sind oft selten, weil die Gläubiger zum einen diese Formvorschrift nicht kennen und weil sie nicht immer wissen, wann der Schlusstermin ist. Jetzt reicht ein schriftlicher Versagungsantrag, der jederzeit bei Gericht eingereicht werden kann. Sogar nach Erteilung der Restschuldbefreiung können Gläubiger innerhalb von sechs Monaten noch einen Versagungsantrag stellen, wenn der Versagungsgrund ihnen erst dann bekannt geworden ist.
Das Insolvenzgericht muss über einen Versagungsantrag auch nicht sofort entscheiden. Es kann die Anträge ‚sammeln‘ und dann theoretisch nach sechs Jahren erst hierüber entscheiden. Der Schuldner muss sich also auf eine lange Zitterpartie einrichten.
Die Frage ist, wer hier Unsinn schreibt. Doch wohl ein Gläubiger, der Angst um seine Mücken hat.
Niemand hat behauptet, die Insolvenz sei bequem. Aber sie rettet die Existenz. Und das war die Befürchtung, welche der TE ausgesprochen hatte.
Der Tipp mit der Familienrechtschutz war schon mal sehr gut. Der muss doch von jemandem abgeholt worden sein, der hat doch dann das Fahrzeug gesehen. Oder ist der zu Fuß nach Hause?
I.Ü. müsste ein Versagungsantrag auch gut begründet und der Sachverhalt dazu vom Gläubiger bewiesen werden. Nur die wenigsten Versagungsanträge nehmen diese Hürden. Für den Insolvenzschuldner bedeutet das InsO-Verfahren 6 bis 7 Jahre recht artig sein, d.h. möglichst vollschichtig arbeiten gehen und mit dem unpfändbaren Lohnanteil leben lernen. Wer atmen kann sollte auch das hinbekommen können.
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@bitboy?
Fahrrad, Bus, U-bahn, anderes auto ....warum? steht irgendwo dass man einen Mietwagen nur zu 2 abgeben sollte😕😁 ist aber auch egal..
Leute ... es geht hier um 10 000 EUR , der Junge ist 20, deswegen in eine Privatinsolvenz zu gehen wäre dämlich. Sollte die Summe wirklich anfallen, Arsch hoch und malochen, dann ist die sache je nach Job in 1-3 Jahren vom Tisch. Zugegeben das wär dann ein sehr hohes Lehrgeld, aber alle mal besser als sich wegen sowas mit der Insolvenz komplett nackig zu machen und auf allen Schufalisten&Co. ganz oben zu stehen...😉
Hier kammen schon viele gute Tipps, falls kein Vermögen oder einspringende Familie vorhanden ist, Die außer Zeit wenig bis nichts kosten und einemdavor bewahren in noch mehr Fettnäpchen zu treten. Beratungsschein vom Gericht für Anwalt oder schuldnerberatung wären schon mal gute Tipps wenn sixt anfängt die Forderungen durchzusetzen.
Nochmals vielen Dank für all eure Antworten und Lösungsansätze.! Ich hab mich mit meinen Eltern in Kontakt gesetzt und wir werden zzt. von unserem Anwalt beraten bzw. verfassen gemeinsam einen Antwortbrief/Email. Ein Privatinsolvenz verfahren würde ich versuchen zu vermeiden. Der Anwalt meint auch ist teilweise echt fragwürdig was da abläuft aber ich Versuch euch (soweit wie möglich) auf dem laufenden zu halten. LG
Du wohnst also nicht mehr zu Hause...?
Der gehört doch noch zum Haushalt auch wenn er mal vorübergehend wo anders wohnt, gell.
Normalerweise nur bzw. dann, wenn man sich noch in Erstausbildung befindet
Hallo,
dumme Frage:
Hätte Sixt Anspruch auf Erstattung der MwSt.? Die sind doch wohl vorsteuerabzugsberechtigt? Vielleicht kennt sich jemand damit genauer aus.
Gruß Rainer
Ein Blick auf die Rechnung für die Fahrzeugmiete beantwortet diese Frage. 😉
Hallo,
ist es nicht ein Unterschied, ob Sixt eine Reparaturrechnung bezahlen muss, oder ob Sixt selbst eine Rechnung für die Fahrzeugmiete stellt?
Gruß Rainer
Wenn die MwSt. bei der Fahrzeugmiete ausgewiesen wird, dann besteht zwangsläufig auch die Vorsteuerabzugsberechtigung für Reparaturkosten an den Betriebsmitteln.
O. K.,
jetzt habe auch ich verstanden.
Aber müsste nicht wie bei allen anderen Geschädigten auch gelten dass es die Steuer nicht gibt wenn Sixt fiktiv abrechnet und nicht repariert?