Sixt-Leasing, ein Tagebuch
Moin,
falls es jemanden interessiert, erstelle ich hier mal ein kurzes Tagebuch
über den gesamten Vorgang "Sixt-Leasing" Privat :
Objekt der Begierde :
- Fiat 500 0,9 TA, 77-KW in der Lounge-Edition
- Farbe : Corallo Rot
Zusätzlich bestellt :
- City & Komfor-Paket
- schwarze Dekor-Streifen
- 7" TFT-Tacho & 7" Radio mit BT-FSE, ohne DAB+
- Privat-Leasing 36-Monate mit Kaufoption und Kilometerabrechung, ohne
Anzahlung
- Wagen Abholung : Sixt-Station
(weil der Händler recht weit weg ist und alleine die Spritkosten für den
konstenlos gestellten Mietwagen plus Zeit, höher sind, als die Zusatz-Gebühr,
den Wagen "vor Ort" abzuholen)
ab 15.08.2016
1. Angebot(e) via Sixt-Seite eingeholt
2. Angebote von örtlichen Händlern eingeholt
2.a. Entscheidung wurde für SIXT-Angebot getroffen, da es ca. 40% unter den
Angebote der Händler war
07.09.2016 (ca. 09.00h)
3. Sixt-Ansprechpartner angerufen und die Vertraglichen Dinge geklärt
4. Sixt-Vertrag (15-Seiten) plus Postident, etc. ausgefüllt und an den SB
geschickt, zusätzlich alles eingescant und
5. die Unterlagen, per verschlüsselter eMail, "meinem" Sixt-SB zukommen
lassen
07.09.2016 (ca. 13.00h)
6. Innerhalb von ~4-Stunden erfolgte die Annahme des Vertrages und Bestätigung,
dass die Wunschkonfiguration an den Händler weitergegeben wurden.
15.09.2016
nix neues
Beste Antwort im Thema
Jupp der alte "pauschal" Leasing-Hasser und "ich habe mein Auto bar bezahlt"-Vertreter 😁
71 Antworten
Bezüglich der plötzlich längeren Lieferzeit: So etwas hatte ich bei meinem Fiesta ST auch geahnt (dank Vorwarnung aus dem Fiesta Forum) und habe direkt bei Vertragsabschluss den Händler dazu "genötigt", die mündlich zugesicherte Lieferfrist mit in dem Vertrag abzufassen (entsprach lustigerweise auch der schriftlich zugesagten 😛 ) und bei Nichteinhaltung mir einen Ersatzwagen zusteht. Er hat zwar erst blöd geguckt, war sich seiner Liefervorhersage aber recht sicher und hats mit aufgenommen.
Kam auch so wie von mir vorhergesagt mit zwei Wochen Verspätung und der alte war schon verkauft. Ich bekam meinen Ersatzwagen, weshalb ich bei selbstkonfigurierten Neuwagen das nur noch so machen würde, besonders wenn man zwingend vom KFZ abhängig ist und keine Alternativen bestehen um zur Arbeit zu kommen.
Alternativ kann man auch einfach seine alte Kiste erst dann verhökern, wenn die Neue da ist. Macht das Leben entspannter 😉.
....Sixt ist nicht der Händler, sondern der Leasinggeber. Liefern tun "koorporierende"
Händler aus ganz Deutschland. Hier wars einer aus dem "Pott"..
Wie gesagt, die verdopplung Lieferzeit war das "Problem"..
Und, was den "Altwagen"-Verkauf angeht, dieser war schon verkauft.
Abholung war 1-Woche nach "Neuwgen" Lieferung "festgetütet".
Ok, evlt. "mein" Problem, aber..beim nächsten "Mal" bin ich etwas schlauer.. 🙂
Warum sollte ich mir das Risiko aufhalsen, das Auto privat nicht rechtzeitig loszubekommen weil der Käufer so lange dann doch nicht warten will oder den Preis unnötig zu drücken um es unbedingt loszuwerden, weil der Neue schon vor der Tür steht (der Verkäufer wusste nie den genauen Liefertermin und erst als der LKW mit den Autos da war konnte er mir bescheid geben 😛 ) und für dessen Bezahlung der Erlös aus dem alten eventuel mit einberechnet ist.
Die zusätzlichen gefahrenen Kilometer gehen dann auch noch vom Wert des zu verkaufenden Wagen+Reifen runter (bei 120km täglicher Arbeitsstrecke macht das schon was aus), was ich erst recht nicht einsehen würde, besonders wenn die Winterreifen schon abgefahren/nicht mehr vorhanden sind und das Wetter umschlägt, während man eigentlich schon den neuen Wagen haben sollte. Dafür sich einen neuen Satz Reifen anzuschaffen die man für den gezahlten Preis nicht mehr unter die Leute bekommt.
Genau dieser Fall ist bei mir Ende 2013 mit dem Fiesta eingetreten und ich war froh darüber, den Ersatzwagen zu haben (statt meine alte Kiste mit völlig runtergerockten Winterreifen), den der Händler am Tag der "Übergabe" auch noch von Sommer auf Winterreifen umziehen musste, weil er mit dem Wintereinbruch genausowenig gerechnet hatte wie ich (und sich auch noch so sicher war, dass der Neue bis dahin da ist).
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Ist ja in Ordnung, wenn der Händler das ohne jeglichen Aufpreis so mit sich machen lässt.
Wenn er das aber tut, dann bekomme ich immer das Gefühl, dass man zu viel bezahlt hat und er es deshalb locker noch drauf legen kann.
Die Alternative wäre, ihn möglicherweise in Verzug zu setzen (der Händler sitzt fast genauso im dunklen beim Liefertermin wie der Kunde) und Geld für den Nutzungsausfall zu bekommen, da ist der "Leihwagen" günstiger 😛
Solche Dinge sollte man natürlich am Ende der Preisverhandlungen ansprechen (24% für ein gut nachgefragtes Modell welches erst wenige Monate auf dem Markt ist konnten nicht einmal die Onlineplatformen bieten). Meist sind die Händler sowieso so sehr von sich und ihrer Marke überzeugt, dass solche Zusätze ohne besseres Wissen mit abgefasst werden, wird ja schon nicht schief gehen 😁
Verzug entsteht aber bei den üblichen "unverbindlichen" Lieferterminen nicht sofort. Da wärst du z.B. bei deinen zwei Wochen leer ausgegangen.
Die zwei Wochen waren ja noch on Top auf den verbindlichen Liefertermin aus dem Schreiben von Ford. Eine Woche wäre noch als Frist verstrichen und die zweite hätte man sich auszahlen lassen können.
Seit wann stellt ein Hersteller Schreiben mit verbindlichen Lieferterminen aus?
Also grade auf Foren würde ich mich bei einem Liefertermin nie verlassen. Ich hatte beim Q im Vorfeld und auch während der 5 monatigen Wartezeit alles - von 2 Wochen bis zu 8 Monaten. Man kann nie den konkreten Fall abdecken und keine 2 Wagen waren gleich.
Hier kann nur der Händler eine halbwegs genaue Aussage lt. seinem Bestellsystem treffen - aber auch nur aus der Tagessicht der Bestellung. wenn dann noch was dazwischenkommt (siehe aktuell VW), kommts trotzdem anders.
Zitat:
@civic0307 schrieb am 23. September 2016 um 14:04:04 Uhr:
Also grade auf Foren würde ich mich bei einem Liefertermin nie verlassen. Ich hatte beim Q im Vorfeld und auch während der 5 monatigen Wartezeit alles - von 2 Wochen bis zu 8 Monaten. Man kann nie den konkreten Fall abdecken und keine 2 Wagen waren gleich.Hier kann nur der Händler eine halbwegs genaue Aussage lt. seinem Bestellsystem treffen - aber auch nur aus der Tagessicht der Bestellung. wenn dann noch was dazwischenkommt (siehe aktuell VW), kommts trotzdem anders.
....nicht nur Foren, sondern auch direkt beim "Freundlichen" Händlern, die deren
System schauten...und dort war einhellig die Info, je nach Motorosierung,
6 bis 6-Wochen..aber keine 14 bis 16-Wochen..
Grüße
Das Lieferproblem war ein recht simples und die anfängliche Vermutung wurde von Werksmitarbeitern bestärkt : Zu große Anfrage, zu wenig bestellte Sitze bei Recaro, weshalb die Lieferzeiten sich mit Bestellungen von Anfang-Mitte des Jahres bis zum Ende des Jahres verschoben und die im Forum genannten Zeiträume formten recht schenll ein einheitliches Bild.
Zum einen gabs nen Brief/Mail mit der FIN beim Händler (mit Kopie für mich, da dies in einvernehmen als Startpunkt der Frist gehandelt wurde) wahrscheinlich weil er direkter nachgehakt hat wegen der Lieferzeit und aus dem System das Baudatum.
Das System-Baudatum war jedoch recht "flexibel" und veränderte sich von der Rohkarosse bis zur Endmontage über einen recht großen Zeitraum immer mal wieder, gerade weil es langwierige Engpässe bei den Sitzmöbeln gab (genaueres müsst ich aus den Unterlagen suchen).
Zum gesamten Themenkomplex: Ein Händler muss einem kein verbindliches Datum geben, jedoch muss spätestens auf Nachfrage ein Datum genannt werden (am besten mit im Vertrag basierend auf der derzeitigen Prognose), sonst gäbe es ja nie die Möglichkeit ihm eine Frist(6 Wochen nach dem "unverbindlichen" Datum) für die Erfüllung seines Vertrages zu setzen. Was kümmert es den Kunden wenn der Händler dank Missmanagement und falschen Informationen zu den Verzögerungen des Herstellers ins Rudern kommt und in Verzug gesetzt wird, samt der dazugehörigen Entschädigung.
Zitat:
@Syaoran schrieb am 23. September 2016 um 14:50:52 Uhr:
Ein Händler muss einem kein verbindliches Datum geben, jedoch muss spätestens auf Nachfrage ein Datum genannt werden (am besten mit im Vertrag basierend auf der derzeitigen Prognose), sonst gäbe es ja nie die Möglichkeit ihm eine Frist(6 Wochen nach dem "unverbindlichen" Datum) für die Erfüllung seines Vertrages zu setzen. Was kümmert es den Kunden wenn der Händler dank Missmanagement und falschen Informationen zu den Verzögerungen des Herstellers ins Rudern kommt und in Verzug gesetzt wird, samt der dazugehörigen Entschädigung.
Richtig, auch ein unverbindliches Darum berechtigt einen, einen Händler in Verzug zu setzen. Nur sind die Fristen da einfach größer und bei zwei Wochen Verzug, kommt da gar kein Anspruch bei rum.
Habe nocheinmal in meine Unterlagen zu Angebot und Kauf durchforstet:
Bestellt wurde 03.08.13, vereinbart wurde Lieferung einen Monat später (diese abenteuerliche Prognose trat ja nicht ein und ab dem Zeitpunkt fuhr ich den kostenlosen Leihwagen, was auf meinen Wunsch mit im Vertrag erfasst wurde) und Ankunft/Abholdatum war dann der 08.11.13. Somit muss ich meine eingangs erwähnten zwei Wochen revidieren und ich war doch näher an der Entschädigung als ich anfangs gedacht habe. War mir letztendlich egal, weil ich eh einen Fahrbaren untersatz hatte der mich nur Tankgeld gekostet hat und der danach rund 3000km mehr auf der Uhr hatte.
Als Fazit kann ich nur sagen: Bei jedem Neuwagenvertrag einen Leihwagen im Falle von Lieferverzögerungen mit in den Vertrag aufnehmen lassen. Im Ernstfall kann man dann immer noch in Verzug setzen und im extremfall Ersatzzahlungen geltend machen. Normalerweise sind sich die Händler ja ihrer Sache sicher und haben daher kaum Scheu, den Leihwagen mit aufzunehmen 😛
Zitat:
@Syaoran schrieb am 24. September 2016 um 10:12:10 Uhr:
Normalerweise sind sich die Händler ja ihrer Sache sicher und haben daher kaum Scheu, den Leihwagen mit aufzunehmen 😛
Das würde ich bestreiten. Im Normalfall werden die so etwas überhaupt nicht gerne machen.
Und Geld fließt ggf. nur im Rahmen eines Schadens. Hat man einen Ersatzwagen, dann gibt es auch keinen Schaden und kein Geld.