Sinnvolle Apps bekannt machen.

Mercedes V-Klasse 447

Für den einen gut, für den anderen nicht..

Ich fange an: Bertha (Spritpreise)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 16. Dezember 2019 um 15:21:13 Uhr:


Wenn es die App Bertha (Spritpreise) auf dem MB Comand geben würde wäre das eine sinvolle Sache, oder meinetwegen eine andere App mit diesen Funktionen ...

Leider jedoch sprechen wir hier von Handy Apps!

Die Apps auf dem MB Comand sind ja mehr als überschaubar geworden und Android Auto oder CarPlay hat der V nicht (nur durch Nachrüstung anderer Anbieter siehe hier: https://www.motor-talk.de/forum/android-widescreen-im-v-t6749590.html).

Somit halte ich das hier für das falsche Forum sich über Handy-Apps auszutauschen ...

Ihr ewiges Genörgel gegen MB macht die Sache nicht besser.. Das Sie ständig ihre negative Meinung los werden müssen, unfassbar.

Sollte dem Moderator das Thema nicht gefallen wird er es sperren.

Trotzdem fand ich den Hinweis von xiszone mit der App parkopedia für sinnvoll, betrifft ja auch Vito oder V, ob auf Command oder Smartphone ist mir egal..

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Zitat:

@xiszone schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:00:14 Uhr:


Kein Hersteller wird in seinem Fahrzeug etwas illegales einbauen.
Da selbst das Vorhandensein der Funktionalität, auch wenn deaktiviert, strafbar ist, wird das nicht kommen.
...

Das ist so nicht richtig.

Der Besitz ist nicht verboten. Bei Deiner Auslegung dürfte TomTom kein Einziges seiner Navigationsgeräte verkaufen … viele Modelle haben einen Blitzerwarner inklusive, sogar mit kostenfreiem Updateservice.

Es gibt für das Audio 15 den Blitzerwarner original von Becker. Der ist bei Bedarf ganz schnell "entfernbar". Funktioniert für die festen POIs ganz zuverlässig. Wer Lust hat, kann sogar die Soundfiles modifizieren, da haben die Mitfahrer auch noch Spaß. 🙂

Gruß Markus

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:10:13 Uhr:



Zitat:

@xiszone schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:00:14 Uhr:


Kein Hersteller wird in seinem Fahrzeug etwas illegales einbauen.
Da selbst das Vorhandensein der Funktionalität, auch wenn deaktiviert, strafbar ist, wird das nicht kommen.
...

Das ist so nicht richtig.

Der Besitz ist nicht verboten. Bei Deiner Auslegung dürfte TomTom kein Einziges seiner Navigationsgeräte verkaufen … viele Modelle haben einen Blitzerwarner inklusive, sogar mit kostenfreiem Updateservice.

Der Besitz nicht, wohl aber das "betriebsbereite Mitführen".
Bei Smartphones reicht es zum Beispiel, eine entsprechende App installiert zu haben.
Bei Navigationsgeräten das vorhanden sein der Funktion.

@xiszone , Du willst es nicht verstehen, es FEHLT mir trotzdem! Bist Du bei "Frag einen Anwalt"?

Und die Blitzerwarner im Audio 15 von Becker sind mit allen Punkten die es je gab, da hast du nur Gebimmel im Auto, Becker so altbacken wie das Radio.

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Zitat:

@xiszone schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:25:49 Uhr:


...
Der Besitz nicht, wohl aber das "betriebsbereite Mitführen".
Bei Smartphones reicht es zum Beispiel, eine entsprechende App installiert zu haben.
Bei Navigationsgeräten das vorhanden sein der Funktion.

Sorry, aber da ist ein Widerspruch in sich enthalten.

Das Vorhandensein einer Funktion ist nicht gleichbedeutend mit dem betriebsbereiten Mitführen … !

Aber Schei.. drauf. Lassen wir das. Ich wollte hier keine Rechtsdiskussion entfachen.

Lass uns wie vom Themenstarter gewünscht über Apps reden, ob nun Handy, oder Comand - jedoch bitte V-Klasse bezogen.

Meine Meinung zur Mercedes-Me App auf dem Handy - sinnlos nach Ablauf der kostenfreien 3 Jahre, da danach das Ganze in meinen Augen ein teurer Service mit wenig Nutzen ist. Ich sehe das eher als Abzocke am Kunden (zumindest bei mir war es so, dass die Folgekosten bei Kauf im Dunkeln waren).

da ist es wieder ....

Die Mercedes Me App nutze ich hauptsächlich für die Standheizung.
99€ für 3 Jahre finde ich sehr überschaubar.

Ich habe nicht gesagt, dass es dir nicht fehlt, sondern, dass es nicht kommen wird, weil es nicht erlaubt ist.

Die Nummer mit Funktion vorhanden = betriebsbereit kommt so vom BmVI.

Auszug aus der aktuellen Novelle zur Stvo:
"[...] es genügt, wenn das
Gerät betriebsbereit mitgeführt wird. Gleiches gilt für Mobiltelefone, auf denen sogenann-
te Blitzer-Apps installiert sind. Solange solche Apps installiert sind, ist das Gerät zumin-
dest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und darf vom
Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden."

Das war nur zur Erklärung, warum Mercedes so etwas vermutlich nicht im Fahrzeug implementieren wird.

Ich finde es sehr schade, dass ihr Beide anscheinend nicht in der Lage seid den richtigen Ton zu treffen. Ich habe keinen von euch angegriffen oder sonst etwas.

Hallo,

wer sein Internetradio (sollte es mal zuverlässig funktionieren) nutzen möchte ohne jedesmal erst das Thetering zu aktivieren, dem kann ich...*BlueCarThetering*...empfehlen.
Dort kann man Geräte auswählen, welchen das Thetering zur Verfügung gestellt wird und bei Entkoppeln wieder deaktiviert wird.

vG Markus

Zitat:

@xiszone schrieb am 17. Dezember 2019 um 22:14:45 Uhr:


Die Mercedes Me App ... für ... 99€ für 3 Jahre finde ich sehr überschaubar.

Das empfindet eben jeder anders.
Ich nutze die Standheizung vielleicht 5-8 mal in der kalten Jahreszeit, da die ja wegen der Batteriekapazität auch nicht häufig genutzt werden kann (sonst ist ein Ladegerät und extra Laden notwendig - auf Parkplätzen am Straßenrand eher kaum zu praktizieren). Häufig ist das Fahrzeug/Standheizung mittels Fernbedienung erreichbar, so dass dann Me-App osolet ist. Vernachlässigen wir das mal wären das trotz dessen pro Standheizungsstart dann somit ca. 4 EUR als Fernstartcomfort.

Zitat:

Die Nummer mit Funktion vorhanden = betriebsbereit kommt so vom BmVI.

Auszug aus der aktuellen Novelle zur Stvo:
"[...] es genügt, wenn das
Gerät betriebsbereit mitgeführt wird. ... Solange solche Apps installiert sind, ist das Gerät zumin-
dest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und darf vom
Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden."

Lassen wir das mal so stehen und überlassen wir die Rechtsauslegungen und Interpretationen den Rechtsanwälten und Richtern.
Ich denke jedoch, dass die Firma TomTom sehr genau darauf schaut, ob sie Ihre Geräte mit oder ohne diese Funktion anbieten (können). AKtuell eben noch mit dieser Funktion, neben vielen anderen sinnvollen Extras, z.B. hier

Zitat:

Ich finde es sehr schade, dass ihr Beide anscheinend nicht in der Lage seid den richtigen Ton zu treffen. Ich habe keinen von euch angegriffen oder sonst etwas.

Dann sprechen wir, bzw. ich kann nur für mich sprechen, anscheinend in verschiedenen Tonlagen, jedoch liegt und lag es mir fern jemanden persönlich anzugreifen. Soweit ich das überschaue habe ich das in Ihre Richtung auch nicht getan!

Ich habe keine Fernbedienung für die Standheizung :-/
Würde ich vermutlich nächstes Mal mitbestellen. Mit dem Aktuellen Fahrzeug bin ich jedoch auf die App angewiesen, wenn ich nicht zum Auto laufen möchte um die Standheizung zu starten.

@Bernh24 zum Thema Ton möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, ich habe Ihre Antworten und die von Hugo anscheinend vermischt.

@Bernh24, Sie scheinen wirklich nicht zu verstehen was wir an Ihnen kritisieren. Ich suche nach sinnvollen Apps und nicht nach Kritik an dem Fahrzeug. Jetzt fangen Sie mit der Batteriekapazität an...Im übrigen bin ich letzten Monat ca 13000km durch Schweden und Norwegen gefahren, ich habe die Standheizung mehrmals am Tag und in der Nacht benutzt und hatte nie Probleme. Machen Sie doch ein eigenes Thema auf wo Sie alles bemängeln können, es wird sich bestimmt jemanden finden der darauf eingeht...

@a.l.65 : Schön, dass die Batterie in Kombination mit Ihrem Fahrzeug gut funktioniert. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Wenigsten (natürlich gibt es immer die eine oder andere Ausnahme) mit dem V mehrere hunderte km zurücklegen und somit dem Lademanagement eine Möglichkeit geben der Batterie wieder mehr Leben einzuhauchen. In einM Falle einer Familiennutzung jedoch läuft die Standheizung an kalten Tagen morgens vor der Kindertaxifahrt und Nachmittags ggf. ebenfalls. Dabei sind Kurzstrecken von max. 30 km die Regel. Und ruck zuck sagt das Comand, dass es den Dienst der Standheizung zur Sicherung des Startens des Wages versagt ...

PS: Soweit ich das 'verstehe' sind die Nutzung der Standheizung mittels Me-App, dessen Vor- und Nachteile diskutiert, bzw. Meinungen ausgetauscht. Das sollte also thematisch ok sein ... über den Sinn dieser App inkl. Begründung der Meinungsäußerung sich auszutauschen. 😉

PS2: Ich würde es begrüßen die persönlichen Dinge aus diesem Forum rauszuhalten. Man mag sicher nicht der gleichen Meinung sein, jedoch sollte man andere Meinungen akzeptieren können und persönliche Abneigungen einfach ausblenden.

@Bernh24, wie immer, Thema verfehlt...

Das Thema des Threads war: Sinnvolle Apps bekannt machen.
Eigentlich ganz leicht.
Gruß

genau, so einfach - und leider wieder ein thread, der von @bernh24 mit diesen vielen langen posts, ‚missverständnissen’ und rechtfertigungen versaubeutelt wird.

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