Sinnfreie Reifengrößen in Felgengutachten?

Audi Coupe B3/89

Warum stehen in Felgengutachten eigentlich immer solche bekloppten Größen?
Borbet T in 7,5x16 fürs Coupe Quattro: 205/50 R16 und 225/45 R16. Vom Abrollumfang entspräche aber 205/55 und 225/50 dem Original. Die im Gutachten stehenden Reifen sind klein und absolut ungängig.

Hintergrund ist der: Fahre sonst immer 205/55, und trage es nicht ein, da "eigentlich" Originalgröße. Diesen Sommer wollte ich aber 225 fahren. 225/50 gibts brauchbare Auswahl zu akzeptablen Preisen, in 225/45 ists überteuert und primär nur Schrott zu bekommen.
Und dabei ist mir halt aufgefallen, dass selbst die Standard 205/55 streng genommen unzulässig sind... Was soll der Scheiß?

Bekäme man die 225/50 eingetragen, auch wenn sie nicht im Gutachten stehen..? Vermutlich nur per saumäßig überteuerter Einzelabnahme? Obwohl der Abrollumfang, und auch der Platz innerhalb des Radhauses kein Problem darstellen würde, aber die Tottel bei Borbet meinen, nur solch affige, zu kleine Größen ind gutachten schreiben zu müssen?

mfg Andi

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Andi B


Moin,
80€ wären ja noch im Rahmen, ich hab bei so ner Abnahme was von min 150€ im Kopf gehabt, und das wärs mir niemals wert, nur dass auf dem Wisch steht, dass ich die Größe fahren darf...

Freigängikeit ist auf jeden Fall gegeben (205/55 passen mit 15mm Spurplatten gut, also passen die 225/50 ohne Spurplatten auch einwandfrei, jeweils auf ET35 Felgen in 7,5 Zoll Breite), und laut verschiedener Reifenrechner bin ich mit 225/50 R16 genau auf dem Ma0 von 205/60 R15....

Der Abrollumfang beträgt nach ETRTO-Norm bei...= mm

205/60R15 = 1912 mm
225/50R16 = 1928 mm

ob das noch im Rahmen der "Tacho-Toleranzen" liegt, entscheidet der Prüfer ;
oftmals mit einem erforderlichen Nachweis

Zitat:

Wie würde sich das dann nennen, wenn ichs eintragen möchte?
Habe ein Gutachten für das Auto, will aber eine nicht im Gutachten stehende Größe Eintragen.

--> Einzelabnahme gemäß §?

Einzelabnahme gemäß StVZO § 19.2 in Verbindung mit § 21

zuständig sind die Technischen Prüfstellen:
> TÜV in den alten Bundesländern + Berlin
> Dekra in den neuen Bundesländern + Berlin

Empfehlung:

Frag´Deinen zuständigen Prüfer vorm Kauf der 225/50
unter Vorlage Deines Gutachten´s, wie er die Angelegenheit
betreffend der " Tacho-Toleranz " beurteilt 😉

http://www.tuv-nord.com/.../TuningAbnahmeunterlagen.pdf

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