ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Sinn und Nutzen von lauten Auspuffanlagen?

Sinn und Nutzen von lauten Auspuffanlagen?

Themenstarteram 13. Mai 2022 um 21:25

Guten Tag,

nach meinem technischen Verständnis von Autos soll die Auspuffanlage u.a. die Funktion erfüllen, die Verbrennungsgase durch eine ausgefeilte Geometrie dieses Systems möglichst leise an die Umwelt abzugeben.

Leider fällt mir immer wieder allgemein in der Stadt und speziell an der relativ stark befahrenen Straße, an der ich wohne auf, dass von einigen Fahrzeugen überproportional laute Geräusche ausgehen, in Einzelfällen sogar in einer gehörschädigenden Laustärke.

Ist das überhaupt legal und falls ja, bringt es einen technischen Nutzen bzw. Vorteil? Oder dient das ausschließlich zum Aufpolieren eines angeknacksten Egos sowie der Kompensation geistig/anatomischer Defizite? Ich erbitte eine sachliche und rationale Antwort.

Schöne Grüße

A. Bengra

Ähnliche Themen
150 Antworten

Zitat:

Es ist ein Fundamentalirrtum zu glauben, dass alles legal ist was eine Prüfung wie eine Fahrgeräuschmessung besteht und ansonsten eben technisch unnötige und vor allem vermeidbare Emissionen tätigt. EU 715/2007 Artikel 4. Das erfüllt den Tatbestand einer illegalen Abschalteinrichtung. Siehe ebendort Artikel 3 Ziffer 10.

Das ganze ist komplizierter als es den Eu 715/2007 darstellen lassen.

Es gibt das deutsche Gesetz, dann das EU recht.

Es gibt Großserienhersteller und Kleinserienhersteller die wiederum Sonderrechte haben. Bestandschutz ect.

Zitat:

@GaryK schrieb am 4. Juni 2022 um 13:46:18 Uhr:

Es ist ein Fundamentalirrtum zu glauben, dass alles legal ist was eine Prüfung wie eine Fahrgeräuschmessung besteht und ansonsten eben technisch unnötige und vor allem vermeidbare Emissionen tätigt. EU 715/2007 Artikel 4. Das erfüllt den Tatbestand einer illegalen Abschalteinrichtung. Siehe ebendort Artikel 3 Ziffer 10.

Ja, für meinen S8 ist das Dokument von 2007 wirklich toll... da mein S8 BJ 2006 war. Die Regelungen haben den Wagen also gar nicht betroffen. Das Modell wurde bis 2010 mit vorhandener Typgenehmigung (weit vor 2007) gebaut.

Das Nachfolgemodell hatte keine Klappe mehr... weil sie erst da illegal war.

Insofern ist es absolut kein Irrtum zu glauben, dass die Zulässigkeit auch neute noch besteht, wenn beim Zustandekommen der Typgenehmigung alles legal war.

Auch da irrst du. Dein alter S8 mit Klappe ist genau so legal wie die EU-5 Diesel mit der "speziellen Software ab Werk". Du hast lediglich das Glück, dass die Allgemeine(!) Betriebserlaubnis nicht entzogen wurde und die Kisten durch das KBA bis Nachweis einer Nachbesserung folglich zwangsstillgelegt worden sind. Alternativ: Angeordnete Rückrufaktion mit neuer Software zur Klappensteuerung. Bedanke dich beim hinsichtlich der Aufsicht ziemlich blinden KBA und der dazugehörigen Lobby der Automobilindustrie.

Das Ding hat eine ABE, aber diese war wegen Verstößen gegen die Zulassungsbestimmungen hinsichtlich unerlaubter Abschalteinrichtungen nie legal. Zitat aus Artikel 4 Absatz 1 (wieder EU 715/2007): "Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht."

Sprich: Im normalen Straßenverkehr incl. Autobahn hat die Klappe durch das Steuergerät so gestellt zu werden, dass der Krach minimal ist. Rennstrecke ist halt was anderes. Der Unterschied zum Dieselskandal - hier gab es keine Klage, dem KBA sind scheinbar zu viele Beschwerden eingegangen und dann haben die von sich aus reagiert. Die haben lediglich in den 2010ern angefangen hinzuschauen und somit die dreistesten "Klappen ab Werk" nicht mehr zugelassen. Betrifft aber nicht nur Audi, diverse Porsches sind auch ganz gut dabei. Und bei VW hat es auch die "serienmäßigen" Soundgeneratoren erwischt, die in der Regel dann per Software umparametriert wurden.

Dass eine Software die bei jeder sich bietenden Gelegenheit irgendwelche künstlichen Furzereien veruracht niemals "legal" sein kann - das sollte mittlerweile auch klar sein.

Welche Auswirkungen hat eine EU Verordnung von 2007 auf Fahrzeuge von 2006? Gar keine, da nachteilige Gesetze nicht rückwirkend erlassen werden dürfen. Die Kiste hatte Bestandsschutz und als die Kiste vom Band lief war alles entsprechend der damals gültigen Vorschriften.

Bei den Eu5-Diesel ist es ein ganz anderer Sachverhalt. Die Software sorgte dafür, dass das Fahrzeug nicht mehr den zum Zeitpunkt der Zulassung den geltenden Vorschriften entsprach.

Euro5 galt nach 2007, da gilt die zitierte EU Verordnung.

Das kann beides nicht vermischt werden.

Wenn morgen eine EU Verordnung kommt, dass Fahrzeuge Pink sein müssen, dann gilt es nicht für alte Fahrzeuge.

Dann guck mal seit wann der Begriff "Abschalteinrichtung" definiert ist. Der existierte mit dem Aufkommen der ersten Katalysatoren.

Euro-4 war https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31998L0069 .... "Amtsblatt Nr. L 350 vom 28/12/1998 S. 0001 - 0057"

Dort wurde "Abschalteinrichtung unter 2.16 wie folgt definiert:

Zitat:

2.16. 'Abschalteinrichtung' ist ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlaßkrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils der emissionsmindernden Einrichtungen zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit der emissionsmindernden Einrichtung unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb und -gebrauch vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.

Die war 1998 beschlossen. Nun erklär kurz mal wie "Klappe auf sobald definitiv NICHT im Bereich einer Fahrgeräuschmessung" damit "konform" sein soll. Es wurde behördlich schlicht nicht auf "Klappen und deren Abschalteinrichtungen" geprüft, sondern nach Aktenlage entschieden. Genau wie beim SCR/AGR-Thema. Kannst gerne auch auf Euro-3 zurückgehen, da steht nichts anderes. Wer sich wundert: Diese Vorschriften bzw. diese Definition ist 1:1 aus den USA abgeschrieben. Die hatten solche Definitionen deutlich früher und VW ist zum Beispiel deswegen bereits "früher" mehrfach aufgefallen bzw. in den USA verurteilt worden. Siehe https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

 

 

Und wenn du den von dir geposteten Link genau liest, geht es dort ausschliesslich um Verunreinigung der Luft durch Partikel bzw. Schadstoffemissionen... Schallwellen sind keine Partikel.

Es geht ausschlieslich um Luftqualität. Diese wird durch mehr Schallenergie in der Luft nicht verändert.

Erst ab der Richtlinie 2007 geht es generell um Emissionen.

Bitte lies erstmal den Kontext einer EU-Richtlinie, bevor du sie für einen vollkommen anderen Zweck heranziehst.

Gehts nicht, Schallemissionen sind ebenfalls Emissionen und dann greift die "Defeat Device" Definition. Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.

Schau in die zitierte VErordnung. Diese bezieht sich auf

Zitat:

Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen

Es werden explizit Kohlenwasserstoff- und Kohlenmonoxidemissionen genannt. Das ist gleich zu Anfang deutlich lesbar.

Das kannst du jetzt drehen und wenden wie du möchtest... Geräuschemissionen kommen in der 1998er Richtlinie nicht vor. Erst die 2007er Richtlinie befasst sich damit.

Geräusche sind keine Verunreinigung, da sie nicht persistent sind.

Ja, Schallemissionen sind auch Emissionen... aber diese werden in der Richtlinie nicht genannt. Die Emissionen, mit der sich die Richtlinie befasst sind abschliessend in der Richtlinie genannt.

An keiner Stelle wird dort über Geräusche oder Lärmemissionen gesprochen.

Aktuell ist deine Einschätzung absolut richtig... aber bis 2007 war es nicht so, dass die Emisionsrichtlinie bei KfZ auf Lärm bezog. Inzwischen hat sich das geändert. Daher sind Klappenanlagen inzwischen nicht mehr eintragbar und auch ab Werk nicht mehr möglich.

Deswegen hat Audi jetzt Soundgeneratoren... machen den gleichen Krach, aber sind keine Defeat Device der klassischen Definition... kommt hoffentlich auch noch; ich finde die Dinger schrecklich.

Viele Junge finden es leider geil, aber die werden auch ruhiger...

Zitat:

Das Ding hat eine ABE, aber diese war wegen Verstößen gegen die Zulassungsbestimmungen hinsichtlich unerlaubter Abschalteinrichtungen nie legal. Zitat aus Artikel 4 Absatz 1 (wieder EU 715/2007): "Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht."

Zitat aus Artikel 5 Absatz 2 A+B

(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.

Dies ist nicht der Fall, wenn:

a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb

des Fahrzeugs zu gewährleisten;

b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des

Motors erforderlich ist;

So würde ein Hersteller argumentieren:

Durch die Begrenzte Baugröße ist es nicht möglich größere/mehrere Schalldämpfer unterzubringen, daher arbeitet man mit einer Klappenanlage.

Ist die Klappe in allen Betriebslasten geschlossen führt das zu erheblichen Gegendruck, diese erhöht die Abgastemperatur auf über 1000° und schädigt somit Katalysator/Turbolader und Motor.

Klappe ist deswegen bei über 50Km/h und über 3500rpm wegen Bauteileschutz offen. Hält somit trotzdem die "Deutsche Gesetzgebung" ein.

Dass die Klappe beim Motorstart "offen" ist mit Ausnahme (B) zu erklären, die Klappe schließt unmittelbar nach Anlassen des Motors.

Fazit: Schlupflöcher gibt es überall.

 

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. Juni 2022 um 20:39:07 Uhr:

 

Aktuell ist deine Einschätzung absolut richtig... aber bis 2007 war es nicht so, dass die Emisionsrichtlinie bei KfZ auf Lärm bezog. Inzwischen hat sich das geändert. Daher sind Klappenanlagen inzwischen nicht mehr eintragbar und auch ab Werk nicht mehr möglich.

Deswegen hat Audi jetzt Soundgeneratoren... machen den gleichen Krach, aber sind keine Defeat Device der klassischen Definition... kommt hoffentlich auch noch; ich finde die Dinger schrecklich.

Das ist nicht richtig.

Klappenanlagen gibt es sehr wohl noch. Ab Werk und aus dem Tuning Markt. Nur die Bedingungen haben sich halt verschärft. Der OPF tut sein übriges.

Zitat:

Das ist nicht richtig.

Klappenanlagen gibt es sehr wohl noch. Ab Werk und aus dem Tuning Markt.

Jepp richtig.

Die EU Ewg Klappenanlagen sind selbst für einige Leute die laut mögen etwas zuviel.

 

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 5. Juni 2022 um 20:39:07 Uhr:

Zitat:

Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen

Es werden explizit Kohlenwasserstoff- und Kohlenmonoxidemissionen genannt. Das ist gleich zu Anfang deutlich lesbar.

Das kannst du jetzt drehen und wenden wie du möchtest... Geräuschemissionen kommen in der 1998er Richtlinie nicht vor. Erst die 2007er Richtlinie befasst sich damit.

Geräusche sind keine Verunreinigung, da sie nicht persistent sind.

Was sagt §30 STVZO noch gleich?

"Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt..."

Und wer die Definition einer Abschalteinrichtung sucht, der greift eben auf die 715/2007 und deren Vorgänger.

Fundstück aus der STVO von 1910: "Bereits die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 19101, der Ursprung der heutigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)2, legte in § 3 Abs. 1 fest, dass Kraftfahrzeuge so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein müssen, dass „jede vermeidbare Belästigung von Personen und Gefährdung von Fuhrwerken durch Geräusch, Rauch, Dampf und üblen Geruch ausgeschlossen ist.“

Nun erzähl also keinen Scheiss, dass alles was nicht ausdrücklich verboten ist demzufolge erlaubt sein muss. Klappen, die eher offen als zu sind bzw. Einspritz- und Zündprogramme, die bei jedem "Vom Gas geben" Furzgeräusche verursachen sind illegal. Schon immer gewesen. Diesen Mist einer Argumentation "NEFZ/Fahrgeräuschprüfung schaffen wir, der Rest ist eben eine Ausnahme" haben VW und Co auch im Abgasskandal herangezogen und sind rechtlich mit dieser "Beweis durch Behauptung" Einstellung voll auf die Fresse geflogen.

Und was das Thema "Ausnahme" angeht: Eine Ausnahme muss im Verwaltungsrecht normalerweise begründet werden. Du kannst auch nicht bei einer Steuererklärung "4000€ Minderung" deklarieren weil "Ich nutze diverse Ausnahmen", das Finanzamt lacht dich aus. Und wenn du beim Start des Motors quasi als "Gruß an die Nachbarschaft" die Klappen "wegen Gegendruck" aufmachst würde dich der TÜV (oder wer auch immer eine deklarierte Ausnahme samt technischer Begründung sachlich zu beurteilen hat) auslachen. Ein Motor, der bei verkehrsüblichen Drehzahlen mit geschlossener Klappe sauber arbeitet, der kann beim Anlassen keine offene als "betriebsbedingte Ausnahme" geltend machen. Weil komischerweise macht in DE nicht der "Täter/Verursacher" die Rechtssprechung per "Beweis durch Behauptung", sondern eine dritte Instanz wie ggf. ein Gericht. Du kannst auch nicht jemand präventiv über den Haufen schiessen und dann "Notwehr, der schaute so komisch" geltend machen.

 

Das Stichwort ist "vermeidbar" Wenn der Motor die durchgehende AGA braucht um auf seine Nennleistung zu kommen, ist es technisch nicht vermeidbar.

Die Klappenanlage wurde bei der Typzulassung nicht verheimlicht (anders als die Diesel-Abschaltsoftware -> als "Audiofunktion" getarnt)... in keinem europäischen Staat wurde die Klappenanlage beanstandet. EU-weit wurde der Wagen von den Behörden so akzeptiert... da müssen ja einige geschlafen haben und das nicht gehört haben.

Greife nicht nach Strohhalmen um irgendwie deine Sichtweise zu rechtfertigen.

Darf ich einmal deine Argumentationskette aufgreifen? Fahrräder sind Fahrzeuge, Fahrzeuge dürfen, nach obiger Regelung, niemanden belästigen, wenn es vermeidbar ist. Fahrräder belästigen mich in vermeidbarer Weise...also sind sie verboten.

Sind sie natürlich nicht...

Ich selbst finde laute Autos auch unangenehm und habe den Wagen leiser gemacht (Klappe dauerhaft geschlossen), weil es mich selbst nervte. Ändert jedoch nichts an der damaligen Zulässigkeit.

Furz-Autos sind eine Pest... da geht auch mir die Hutschnurr hoch.

So, und nun erkläre selbst warum eine Klappe damals bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufgemacht wurde. Vor allem wenn du mit einem "Dynochart" technisch bestens erläutern kannst, bis zu welcher Last bzw. welchem Moment als f(Drehzahl) die Klappe eben NICHT aufgemacht werden muss weils technisch überflüssig ist.

Die Klappen wurden damals bei jeder Gelegenheit aufgemacht weil die Zielgruppe sehr offenbar ein Aufmerksamkeitsdefizit hatte. Und nochmal - nicht alles was ab Werk realisiert wurde, ist automatisch auch legal. Der Hersteller behauptet es lediglich und beruft sich im Zweifelfalls auf "wir nutzen nur die Ausnahmen^w Schlupflöcher" und anderes Blabla.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Sinn und Nutzen von lauten Auspuffanlagen?