Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung

Hallo,

bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.
Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.

Danke euch! 🙂

Beste Antwort im Thema

Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.
Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.
Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Die Versicherung zahlt erst einmal, da der Geschädigte ja nunmal ein Anrecht auf Entschädigung hat, holt sich das Geld (zumindest teilweise) aber von Dir zurück, sofern nicht im Versicherungsvertrag auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wurde.
Und das sind im Worst Case?
5000€?
Hier sollte suggeriert werden, man könne in dem Fall bei Personenschäden in existenzielle Bedrängnis kommen.
Und das ist eben heisse Luft.

5000€ machen bei einer Versicherungsprämie von 80€/Jährlich eine Zeit von 62,5 Jahren. Wenn du ab 18 also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, musst du also schon über 80 werden, bevor du wegen sowas vor Gericht musst, damit es sich gelohnt hat, keine VRSV zu haben - und selbst da werden die Ersparnisse marginal sein.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Und das sind im Worst Case?
5000€?
Hier sollte suggeriert werden, man könne in dem Fall bei Personenschäden in existenzielle Bedrängnis kommen.
Und das war heisse Luft.

Im worst case sind dass lebenslange Rente, behindertengerechter Umbau einer Wohnung etc. die Du zu zahlen hast. Und das wäre durchaus existenziell...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Zahlt die nicht nur, wenn man Dir das Gepäck praktisch unterm Hintern wegreißt? Zumindest liest man immer wieder, dass diese Versicherungen die Zahlung verweigern, sobald man das Gepäck auch nur 1 Sekunde aus den Augen lässt...

ich hab die police jetzt nicht im kopp. hauptsächlich brauch ich/meine kollegen die wen das gepäck auf dem flugplatz "verbummelt" wird. wen du NICHT 1. oder "geschäftsklasse" class fliegst steht dir rechtlich sehr wenig bis eher nix zu. hier greift die versicherung. bzw schlägt die sich dann mit der airline rum. wer viel in der holzklasse unterwegs ist brauchst sowas ggf schon mal. bei diebstahl müsst ich jetzt mal nachlesen was die reguliert.

natürlich is so eine versicherung blödsinn wen man nie oder selten mit dem flieger untwegs ist. hier kann man sich seine reise aber aussuchen. das was das tägliche leben im verkehr bereit hällt kann man sich allerdings weniger aussuchen.

es soll ja auch wirklich leute geben die keine haftpflichtversicherung haben. meine frau auch. als wir vor jahren zusammengezogen sind haben wir mal versicherungscheck gemacht was wir ggf alles doppelt haben und nicht brauchen. sie hatte wirklich keine privat haftpflicht, den "zuwas brauch ich sowas?"...

wiegesagt wen man gewisse sache selbst raussuchen kann ob man sowas braucht oder net wie eben deine gepäckversicherung dann is das ja fein. aber eben gewisse sachen die das leben für einen bereit hällt das sollte dann schon sein. muss aber jeder selbst wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Und das sind im Worst Case?
5000€?
Hier sollte suggeriert werden, man könne in dem Fall bei Personenschäden in existenzielle Bedrängnis kommen.
Und das war heisse Luft.
Im worst case sind dass lebenslange Rente, behindertengerechter Umbau einer Wohnung etc. die Du zu zahlen hast. Und das wäre durchaus existenziell...

Naja, das ist wieder ein anderer Hut. Es geht hier ja immernoch um die VRSV und die übernimmt auch diese Kosten nicht, sondern damit müsstest du ja auch vor Gericht gehen - das wären die Kosten, die die VRSV übernimmt und die du im worst case selber zu tragen hättest. Ob man da mit 5000€ hinkommt? Naja.

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Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot


5000€ machen bei einer Versicherungsprämie von 80€/Jährlich eine Zeit von 62,5 Jahren. Wenn du ab 18 also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, musst du also schon über 80 werden, bevor du wegen sowas vor Gericht musst, damit es sich gelohnt hat, keine VRSV zu haben - und selbst da werden die Ersparnisse marginal sein.

da verwechselt ihr was....die 5000€ (btw max. sind 10.000€) regress fordert die versicherung in anderen fällen. z.b. besoffen auto gefahren und einen schaden verursacht. die hp versicherung des autos reguliert erstmal den schaden und kann DANN den regress fordern.

diesen regress reguliert KEINE rechtschutz!

Auf den Punkt gebracht:
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, man könne nur mit einer Rechtsschutzversicherung zum Anwalt.
Diese Versicherung kommt nur für die Anwaltskosten auf.
In der Praxis heisst das, dass ich nur zum Anwalt gehe, wenn ich einigermassen sicher sein kann (OK, Recht haben und Recht bekommen....), dass ich den Prozess gewinne....Dann fährt man mit und ohne Rechtsschutz gleich.
Bei nicht verschuldeten Unfällen nimmt man sich sowieso ab einer bestimmten Höhe einen Anwalt, den zahlt die gegnerische Versicherung....
Ohne Versicherung muss man halt den Anwalt vorfinanzieren, bis der Gegner zahlt.
Wenn ich die einzelnen Versicherungsbeiträge, die ich in den letzten Jahren gespart habe, addiere, habe ich jetzt schon einen Schuß frei...
(wobei ich auch am Überlegen bin, mich + Familie mit einer Rechtsschutzversicherung abzusichern...)

Gruß Wensi

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Im worst case sind dass lebenslange Rente, behindertengerechter Umbau einer Wohnung etc. die Du zu zahlen hast. Und das wäre durchaus existenziell...

Beachten: Hier gehts um GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, nichts weiter.

Lesen, verstehen, lernen!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot


5000€ machen bei einer Versicherungsprämie von 80€/Jährlich eine Zeit von 62,5 Jahren. Wenn du ab 18 also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, musst du also schon über 80 werden, bevor du wegen sowas vor Gericht musst, damit es sich gelohnt hat, keine VRSV zu haben - und selbst da werden die Ersparnisse marginal sein.
da verwechselt ihr was....die 5000€ (btw max. sind 10.000€) regress fordert die versicherung in anderen fällen. z.b. besoffen auto gefahren und einen schaden verursacht. die hp versicherung des autos reguliert erstmal den schaden und kann DANN den regress fordern.

diesen regress reguliert KEINE rechtschutz!

Ich ging jetzt davon aus, dass wir davon reden, dass man mit dem Regress nicht einverstanden ist und daher vor Gericht geht, also ja, dann hab ich wohl was verwechselt. Ich dachte ja auch irgendwie, hier gings um (Verkehrs)rechtsschutzversicherungen 😁

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot



5000€ machen bei einer Versicherungsprämie von 80€/Jährlich eine Zeit von 62,5 Jahren. Wenn du ab 18 also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, musst du also schon über 80 werden, bevor du wegen sowas vor Gericht musst, damit es sich gelohnt hat, keine VRSV zu haben - und selbst da werden die Ersparnisse marginal sein.

Du unterstellst dabei aber, dass man in solch einem Fall ohne eine RSV nicht klagen könnte.

Entspricht leider nicht der Wahrheit.

Kann natürlich sein dass man nicht klagen WILL sobald es nicht mehr kostenlos ist, aber das ist dann persönliches Schicksal.😁

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot


Naja, das ist wieder ein anderer Hut. Es geht hier ja immernoch um die VRSV und die übernimmt auch diese Kosten nicht, sondern damit müsstest du ja auch vor Gericht gehen - das wären die Kosten, die die VRSV übernimmt und die du im worst case selber zu tragen hättest. Ob man da mit 5000€ hinkommt? Naja.

Aber eine VRSV könnte Dir helfen, Deine Haftpflicht (die man dann hoffentlich bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen hat...) zur Zahlung zu motivieren, indem man gerichtlich die grobe Fahrlässigkeit ausräumt. Ich weiß zwar nicht, ob dies in

diesem Fall

geholfen hat, aber hier sieht man mal, dass es durchaus möglich ist mit einem PKW einen Schaden anzurichten, der sämtliche persönlichen Möglichkeiten, in diesem Fall meines Wissens sogar die maximale Versicherungssumme, übersteigt...

Wer sich erinnert:
- Die Brücke musste abgerissen und neu gebaut werden
- soweit ich mich erinnern kann, bestand grobe Fahrlässigkeit seitens des Unfallverursachers
- selbst wenn die KFZ-Haftpflicht gezahlt hat, hätte zumindest die gesetzliche Mindestdeckungssumme (1,12 Mio. €) hier nicht ausgereicht

Natürlich ist dieser Fall sicher nicht alltäglich. Wenn ich aber z.B. einen Totalschaden an einer voll ausgestatteten neuen S-Klasse verursachen sollte und meine Haftpflicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wäre dies für mich durchaus existenzbedrohend...

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot



5000€ machen bei einer Versicherungsprämie von 80€/Jährlich eine Zeit von 62,5 Jahren. Wenn du ab 18 also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, musst du also schon über 80 werden, bevor du wegen sowas vor Gericht musst, damit es sich gelohnt hat, keine VRSV zu haben - und selbst da werden die Ersparnisse marginal sein.
Du unterstellst dabei aber, dass man in solch einem Fall ohne eine RSV nicht klagen könnte.
Entspricht leider nicht der Wahrheit.
Kann sein dass man dann nicht klagen WILL, aber das ist dann eben persönliches Pech.😁

Nein, das sag ich nicht. Ich sage: Wenn du klagst hast du ohne RSV erstmal rein gar nichts gespart. Siehe meinen vorigen Beitrag, wie ich das mit den 5000€ interpretiert hatte, dann ergibt es Sinn. 😉

Edit: Genau genommen meine ich genau das, was Hannes1971 gesagt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Natürlich ist dieser Fall sicher nicht alltäglich. Wenn ich aber z.B. einen Totalschaden an einer voll ausgestatteten neuen S-Klasse verursachen sollte und meine Haftpflicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wäre dies für mich durchaus existenzbedrohend...

Wie gesagt ist es nicht.

Einfach mal schlau(er) machen.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Beachten: Hier gehts um GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, nichts weiter.
Lesen, verstehen, lernen!

Ich sprach von grober Fahrlässigkeit. Und da die Grenze zwischen einfacher Fahrlässigkeit (Versicherung muss zahlen) und grober Fahrlässigkeit (Versicherung muss nicht zahlen) etwas unscharf ist wird wohl so manches Unternehmen versuchen, diese Grenze zu seinen Gunsten zu ziehen. Da ist dann finanzielle Unterstützung bei der Durchsetzung seiner Ansprüche durchaus hilfreich...

Zitat:

Original geschrieben von DerAffeIsTot


Edit: Genau genommen meine ich genau das, was Hannes1971 gesagt hat.

Nur dass DAS halt leider schon falsch ist.

Zitat:

einfacher Fahrlässigkeit (Versicherung muss zahlen) und grober Fahrlässigkeit (Versicherung muss nicht zahlen)

Hier siehst Du, wo sein (Denk)fehler liegt.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Natürlich ist dieser Fall sicher nicht alltäglich. Wenn ich aber z.B. einen Totalschaden an einer voll ausgestatteten neuen S-Klasse verursachen sollte und meine Haftpflicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wäre dies für mich durchaus existenzbedrohend...
Wie gesagt ist es nicht.
Einfach mal schlau(er) machen.

Ich habe mal den entscheidenden Part meines Beitrages markiert.

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