Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
Hallo,
bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.
Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.
Danke euch! 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.
Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.
Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Ich habe mal den entscheidenden Part meines Beitrages markiert.
Schon klar, ändert aber nichts an deiner Fehleinschätzung.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Beachten: Hier gehts um GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, nichts weiter.
Lesen, verstehen, lernen!
OK, obwohl sich Dein Link auf Privathaftpflichtversicherungen bezieht, gilt das auch für KFZ-Versicherungen, mea culpa.
Ich hatte jetzt die Klauseln meiner Gebäudeversicherung gedanklich auf die Haftpflichtversicherung übertragen. Da kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit die Ersatzleistung je nach Höhe der Fahrlässigkeit bis auf nahezu 0 reduzieren...
[Rechthabermodus]
Dann gilt alles von mir gesagt, wenn die Versicherung mir Vorsatz unterstellt, obwohl ich "nur" grob fahrlässig gehandelt habe. Die Grenze dazwischen ist nämlich auch fließend...
[/Rechthabermodus]
Ich verstehs nicht ganz.
Es geht hier doch um Rechtsschutzversicherungen und ob diese sinnvoll oder nicht sind. Fakt ist: Wenn du was vor Gericht einklagen musst oder evtl. sogar als Angeklagter da stehst, musst du ohne (erstmal) deinen Anwalt zahlen (oder eben ohne Anwalt erscheinen) und mit zahlt die Rechtsschutzverischerung.
Sind wir uns da alle einig?
Heisst im konkreten Beispiel, wir diskutieren hier nicht die Versicherungsbedingungen einer Privat-Haftpflicht, sondern was eine Rechtsschutzverischerung bringen kann, wenn die Privat-Haftpflicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt und Geld wiederhaben will; wenn man also damit vor Gericht zieht.
Oder irre ich mich da?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Doch, aber was hat der mit einer RSV zu tun?😕Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Na meinst Du ein Unfall nicht?
Na meist Du das z.B. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem schweren Unfall freudestrahlend angelaufen kommt und Dir das Dir zustehende Geld auszahlen will ?
Die geizen auch mit jedem Euro, Du musst Dir alles erstreiten, das übernehmen zum Beispiel auch Rechtsschutzversicherungen. Noch brisanter wird es wenn es um Forderungen der Gegenseite geht,welche abgeschmettert werden müssen weil sie überzogen sind.
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Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
[Rechthabermodus]
Dann gilt alles von mir gesagt, wenn die Versicherung mir Vorsatz unterstellt, obwohl ich "nur" grob fahrlässig gehandelt habe. Die Grenze dazwischen ist nämlich auch fließend...
[/Rechthabermodus]
genau so stimmts!😉
Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Oder irre ich mich da?
Jein. Mal wieder sind wir hier vom Stöckchen aufs Klötzchen gekommen.
Kurz gesagt kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, Forderungen durchzusetzen oder abzuwehren, die durchaus existenzbedrohend sein könnten. Damit kann eine Rechtsschutzversicherung (indirekt) durchaus die eigene Existenz retten.
Anstatt als Beispiel die eigene Haftpflichtversicherung zu wählen, die einen ins Unglück stürzen will indem sie gegnerische Anforderungen nicht begleichen will, wählen wir doch einfach mal als Beispiel die gegnerische Versicherung, die die eigenen Ansprüche nicht begleichen will (dieser Fall dürfte in der Praxis häufiger Vorkommen).
Beispiel aus dem Leben: Schwager und Schwägerin hatten einen Unfall im Ausland (Belgien), zum Glück ist nur das Auto Schrott. Trotz eindeutiger Schuld des Gegners, so auch durch die dortigen Behörden festgestellt, weigert sich die Versicherung zu zahlen (mittlerweile 1,5 Jahre her) und spielt auf Zeit. Dank Rechtsschutzversicherung (und der finanziellen Rücklagen, auch ohne Entschädigung ein neues Auto kaufen zu können), sieht mein Schwager dem sicheren Sieg gelassen entgegen...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Noch brisanter wird es wenn es um Forderungen der Gegenseite geht,welche abgeschmettert werden müssen weil sie überzogen sind.
DAFÜR ist deine Haftpflichtversicherung (egal ob nun im mobilen oder privaten Bereich) zuständig.
Hierzu muss kein Versicherungsnehmer in Vorleistung gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Beispiel aus dem Leben: Schwager und Schwägerin hatten einen Unfall im Ausland (Belgien), zum Glück ist nur das Auto Schrott. Trotz eindeutiger Schuld des Gegners, so auch durch die dortigen Behörden festgestellt, weigert sich die Versicherung zu zahlen (mittlerweile 1,5 Jahre her) und spielt auf Zeit. Dank Rechtsschutzversicherung (und der finanziellen Rücklagen, auch ohne Entschädigung ein neues Auto kaufen zu können), sieht mein Schwager dem sicheren Sieg gelassen entgegen...
Klugscheissermodus AN:
Dem sicheren Sieg könnte er aber auch ohne RSV sehr gelassen entgegen sehen.
Dann nämlich muss ohnehin der Unfallgegner alle Kosten übernehmen.😉
Klugscheissermodus AUS:
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
....
Klugscheissermodus AN:Dem sicheren Sieg könnte er aber auch ohne RSV sehr gelassen entgegen sehen.
Dann nämlich muss ohnehin der Unfallgegner alle Kosten übernehmen.😉Klugscheissermodus AUS:
OBERKLUGSCHEISSMODUS AN:
Gerichtskosten MUSS man als Kläger im Falle einer Klageerhebung vorschießen, sonst stellt das Gericht die Klage dem Gegner nicht zu (§ 12 I GKG). Anwaltskosten muß der Kläger nicht unbedingt vorschießen, das hängt von seinem Anwalt ab...
Wird im Prozeß ein Gutachten erforderlich, wird das Gericht von dem, der sich auf die Ergebnisse des Gutachtens berufen will und dieses beantragt hat, bzw. zu dessen Gunsten das Gutachten eine streitige Frage klären soll, einen Gutachterkostenvorschuß anfordern, vor dessen Eingang wird der Gutachter nicht beauftragt.
Also, man sieht: Auch in scheinbar "glasklaren Fällen" wird der Kläger mit teilweise erheblichen Auslagen belastet...
OBERKLUGSCHEISSMODUS AUS
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Dem sicheren Sieg könnte er aber auch ohne RSV sehr gelassen entgegen sehen.
Dann nämlich muss ohnehin der Unfallgegner alle Kosten übernehmen.😉
...die man sich hinterher vom Gegner oder dessen Versicherung erstatten lassen kann. Bis dahin müsste er diese Kosten zu einem Großteil aber erst einmal auslegen.
Was ist außerdem mit nicht-glasklaren Fällen? Die Einschätzung vom Anwalt kostet auch schon ein paar Ocken. Wenn man sich danach entscheidet, nicht zu klagen, sind die weg. Oder wenn das Verfahren eingestellt oder sogar verloren wird, muss man die Kosten ja auch selber tragen.
Mal ´ne steile These:
Gäbe es nicht die Möglichkeit, Verkehrsrechtschutz- und Vollkaskoversicherungen abzuschließen, würde es auf den Strassen deutlich gesitteter zugehen.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
DAFÜR ist deine Haftpflichtversicherung (egal ob nun im mobilen oder privaten Bereich) zuständig.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Noch brisanter wird es wenn es um Forderungen der Gegenseite geht,welche abgeschmettert werden müssen weil sie überzogen sind.
Hierzu muss kein Versicherungsnehmer in Vorleistung gehen.
Die zahlt Dir ja nix weil sie dier grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt. Da waren wir gestern schon.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Na meist Du das z.B. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem schweren Unfall freudestrahlend angelaufen kommt und Dir das Dir zustehende Geld auszahlen will ?
Das ist sicherlich das, was meehster ganz weit oben meinte. Danke. Ein nicht uninteressanter Gedanke, da ich als Selbständiger auch BU-versichert bin.