Sind Mofafahrer unter 18 prinzipiell nie Schuld an einem Unfall?
In meinen Verwandtenkreis trug sich folgender Unfall zu:
Ein Auto wollte ein Mofa überholen. Während des Überholvorganges entschloss sich der Mofafahrer links abzubiegen. Er setzte den Blinker auch erst während seines Abbiegevorgangs. Der Autofahrer konnte eine Kollision nicht vermeiden.
Die Versicherung des Autofahrers teilte ihm mit, dass er zu 100% Schuld an dem Unfall hat, da der Mofafahrer erst 17 Jahre alt war. Ein Autofahrer muss damit rechnen, dass ein minderjähriger Mofafahrer sich nicht an die STVO hält.
Ich bin über die Entscheidung der Versicherung fassungslos. Würde ein Gericht ähnlich entscheiden?😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tomold schrieb am 11. Oktober 2015 um 21:59:35 Uhr:
Den Migrationshintergrund hast du vergessen...😉Zitat:
@redactros schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:43:49 Uhr:
Mofafahrer , die als Minderjährige einen Crash bauen , haben doch
bestimmt alle eine schlechte Kindheit gehabt .(Syrien, Sachsen, Afghanistan, Hessen, Bayern...)
(Wer war es denn nun wirklich?😁)
Bei diesem Beitrag hättest Du mal besser Dein Avatarbild benutzt 😠
Ich erwarte, dass NIEMAND auf diesen Müll anspringt!
39 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Oktober 2015 um 11:31:48 Uhr:
Kreuzungsbereich ??? Unklare Verkehrslage ???Das könnte ich mir vorstellen.
Das denke ich mir auch. Im Kreuzungsbereich bzw. bei Einmündungen und unklarer Verkehrslage gilt generell Überholverbot. Da wollte aber noch einer schnell am lahmen Mofa vorbei und hat die Abbiegezeichen übersehen. Die Schuld bleibt also beim Verursacher. Nur die Begründung mit dem Alter ist etwas an den Haaren herbeigezogen.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:43:04 Uhr:
Nur die Begründung mit dem Alter ist etwas an den Haaren herbeigezogen.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Oktober 2015 um 11:31:48 Uhr:
Kreuzungsbereich ??? Unklare Verkehrslage ???Das könnte ich mir vorstellen.
Falsch. Das ist völliger Schwachsinn.😁😉
Warum sollte man bei Einmündungen nicht überholen dürfen? Wie sieht es bei Grundstückseinfahrten aus?
Die Schuld bleibt mit Sicherheit nicht allein beim Überholenden Fahrzeug, da man als Abbieger den rückwärtigen Verkehr beachten muss.
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Zitat:
@micci1 schrieb am 13. Oktober 2015 um 17:44:22 Uhr:
Die Schuld bleibt mit Sicherheit nicht allein beim Überholenden Fahrzeug, ...
Das habe ich auch nicht behauptet.
Hier mal etwas mehr zum Thema.
Zitat:
@micci1 schrieb am 13. Oktober 2015 um 19:41:56 Uhr:
😁 Den Link habe ich schon auf Seite 1 gepostet und du warst auch nicht gemeint. 😁
Mist !!!!🙁🙂
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 13. Oktober 2015 um 11:13:41 Uhr:
Bitte mal das geschwärzte Schreiben abfotografieren und hier einstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Begründung so drin gestanden hat. Die Schuld liegt zwar trotzdem beim ungeduldigem Überholer, aber die Begründung ist sicher eine andere.
Ich kanns mir auch nicht vorstellen.
Der Sachbearbeiter der Versicherung hat es eben versucht . Damit muss man rechnen .
Allerdings gehe ich davon aus , das es sich hierbei schon um die ganze Wahrheit handelt und nicht zum Selbstschutz die Hälfte geschönt oder verschwiegen wird .
Falls alles ok ist , kann nur eine anwaltliche Beratung helfen , auch um festzustellen , nach Akteneinsicht , was der MOFAFAHRER zu Protokoll gegeben hat .
Giovanni.