Signumkauf am Samstag Hilfe

Opel Vectra C

Hallo Leute werde Samstag einen Signum anschauen fahren und warscheinlich akufen...worauf sollte ich achten...habe gehört die hinteren Stoßdämpfer sind nicht so toll...der Wagen ist EZ 10/2003

bin für jeden Tip und jede Anmerkung dankbar...und ich denke wir lesen usn ab Samstag dann wohl öfter...achja, Scheckheft gepflegt udn 56.000km auf der Uhr Elegance 2,2, Liter Benziner...

danke schonmal

micha

21 Antworten

Wie bereits oben geschrieben, muss man zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie streng unterscheiden. Die Gewährleistung kann der Händler nicht ausschließen. Die Gewährleistung geht recht weit und würde mir persönlich fast ausreichen. Was genau die Garantie darüber abdeckt, weiß ich nicht, da ich den Garantievertrag des Händlers nicht kenne.

Meine Erfahungen mit der Garantie ist aber auch die, dass alle Händler immer gleich auf die Garantie springten und versuchen, damit von der Gewährleistung abzulenken. Oftmals wird wegen der Ganartie ein Abzug "neu für alt" vorgenommen, der über die Gewährleistung nicht gedeckt wäre (wenn die Kupplung kaputt ist und der Händler diese im Rahmen der Gewährleistung erstzen muss, gibt es keinen Eigenanteil wegen der bereits gefahrenen Kilometer). Der Kunde liest dann in den Garantiebedingungen, dass bei einer Fahrleistung von z.B. 90.000 km nur noch 50 % der Reparaturkosten abgedeckt sind und akzeptiert dies ohne weitere Nachfrage.
Ich stehe den Garantieverträgen daher eher kritisch gegenüber und greife auf diese nur zurück, wenn mein Anspruch nicht bereits im Rahmen der Gewährleistung gedeckt ist.

Das Problem ist, daß man für die Gewährleistung eben zu genau diesem Händler fahren muß.

Das setzt voraus, daß man überhaupt noch fahren kann und daß es nicht einmal quer durch die Republik geht. Deswegen würde ich eine bundesweit gültige GW-Garantie immer vorziehen.

Die Gewährleistung ist natürlich besser als nix, aber das kann auch schnell ins Geld gehen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das Problem ist, daß man für die Gewährleistung eben zu genau diesem Händler fahren muß.

Das setzt voraus, daß man überhaupt noch fahren kann und daß es nicht einmal quer durch die Republik geht. Deswegen würde ich eine bundesweit gültige GW-Garantie immer vorziehen.

Die Gewährleistung ist natürlich besser als nix, aber das kann auch schnell ins Geld gehen.

Die Kosten der Nacherfüllung (insbes. Transportkosten etc.) hat der Verkäufer zu tragen. Insofern geht das zu seinen Lasten (wird auch gerne unterschlagen). § 439 II BGB.

Sitzt der Händler weit entfernt, wird oft auch damit einverstanden sein, dass eine örtliche Werkstatt die Sache behebt (insbes. bei Vertragswerkstätten).

Und wie willst Du die Zeit verrechnen, die Du damit verbringst, den Wagen dem Händler zuzuführen ?

Auf eine Gewährleistung würde ich in dem Fall eher verzichten und eine bundesweit gültige Garantie abschließen.

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Lieber 1 oder 2 Jahre Garantie, anstatt ein 1/2 Jahr Gewährleistung....

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Und wie willst Du die Zeit verrechnen, die Du damit verbringst, den Wagen dem Händler zuzuführen ?

Auf eine Gewährleistung würde ich in dem Fall eher verzichten und eine bundesweit gültige Garantie abschließen.

Eine gewagte These! Rechte wie Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung) sind normalerweise über Garantien nicht abgesichert (ich kenne die Opel-Garantie jedoch nicht). Wenn man eine Gurke erwischt hat, ist man dann an das Teil gebundenn.

Die Garantie hat für viele halt den Vorteil, ein Leistungsheft in der Hand zu haben, wo gennau drinsteht, was abgesichert ist. Die Gewährleistung ist da ein abstraktes Produkt, das nur im BGB mit wenigen Klauseln abstrakt umschrieben ist.

Meiner Meinung nach ist die Gewährleistung dem Händler gegenüber (vor allem die ersten 6 Monate) das wesentlich "schärfere Schwert". Muss aber jeder selbst entscheiden.

René

Mir ist auch klar, daß Wandlung und Rückgabe nicht in der Garantie geregelt sind.

Selbstverständlich ist der Händler hier in der Pflicht und kann das auch nicht aus seinen vertraglichen Verpflichtungen entfernen. Wahrscheinlich ist das noch nichtmal rechtsgültig, selbst wenn der Kunde zustimmt.

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