Signum gekauft, nur Ärger, jetzt Unfall festgestellt

Opel Vectra C

Hallo,

habe vor gut 2 Monaten bei einem Händler einen Signum gekauft.
Schon am Anfang ging der Tageskilometerzähler nicht, bzw. der Knopf reagiert nicht.
Er lässt sich also nicht NULLEN und man kann auch nicht sehen wann die nächste Wartung ist.
Okay kleinigkeit, aber ärgerlich.

Jetzt ist vor 2 Wochen der Klimakompressor kaputt gegangen und ich finde an der Vorderachse stimmt etwas nicht.

Hatte schonmal einen Signum (damals ein Sport) mit dem ich problemlos in die Tiefgarage kam, jetzt mit dem Cosmo setz ich auf.
Er federt vorne auch sogut wie garnicht wenn man drückt.
Hatten ihn dann mal auf der Bühne und gesehen das er links einen neuen Stabi bekommen hat, und auf beiden Seiten Abschürfungen am Innenradkasten zu sehen sind.
Die scheinen von der Feder zu sein, links extrem, rechts weniger.
Entweder mal Feder gebrochen und zu spät gemerkt, oder doch mal Unfall gehabt.
Hinten ist aktuell auch die linke Feder gebrochen..

Mit diesen Erkenntnissen ging ich zu meinem Lackierer, mit der Bitte mal zu schauen ob evtl. mal ein Unfall war.

Und siehe da, der ganze Wagen ist lackiert worden (bis auf die Dachleisten und Schweller, Tür innen usw.
Sonst die ganze Aussenhaut.
Die Haube nochmal extrem, aufm Dach sind Wolken und der HAMMER, die rechte Tür hinten hat soviel Spachtel, das sogar die Sicke unten verschwindet!
Das ganze Auto hat einen Wert von 250-350, an der Tür über 1000!

Ich würde den Wagen jetzt am liebsten wieder zurückgeben, habe damit allerdings ein Problem.
Denn der Kaufvertrag ist etwas gegen mich.

Ich zitiere: "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und unter EInbezug der Vorbesitzerangaben sowie des Kaufvertrages.
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Lackierungen/Instandsetzungen. Käufer handelt als Selbstständiger, Privatkundenpreis......" (1000€ mehr als mein gezahlter Preis)

Die Lackierung/Instandsetzung bezog sich meines Wissens nach auf die Stoßstange hinten, das hatte ich noch vom Händler aussbessern lassen.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung!

Grüße J.

Beste Antwort im Thema

Habe den letzten Post nochmal editiert. Hier noch ne wichtige Info:
Handelt es sich um einen Unfallwagen, muß das im Kaufvertrag erwähnt werden, sonst wird dieser ungültig.

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Habe mich heute mit einem Anwalt beraten.

Der sagt auch das man an Privatpersonen die Gewährleistung nicht ausschliessen kann!
Selbst wenn der Händler behauptet das der Käufer als Firma aufgetreten hat.

Das ist klar das der Anwalt das sagt, der will Geld verdienen.^^

Du hast den Kaufvertrag unterschrieben in dem steht das du Gewerbetreibender bist. Also warst du darüber informiert und hast dich somit als Gewerbetreibender ausgegeben. Damit ist es kein Verkauf an Privatkunden, egal was dein Anwalt sagt. Der Händler behauptet das ja nicht, sondern du hast es unterschrieben das du Gewerbetreibender bist.

Du hättest ja auch einfach die 1000€ mehr bezahlen können, dann hättest du das Problem jetzt nicht. Aber nein die Leute wollen immer alles umsonst haben und hinterher noch dem Händler an die Wäsche.

Da kann man hinterher nicht dem Händler ans Bein pissen wollen für mich bist du doch selbst schuld wenn du solche Verträge unterschreibst. Ich denke wenn du keinen Unfallschaden nachweisen kannst den der Händler verschwiegen hat, hast du schlechte Karten, vor allem ohne Rechtsschutz. Das wird erstmal teuer und wenn du verliertst hast du ausser Kosten nichts gewonnen und zahlst womöglich auch noch die Kosten des Gegners.

Eine ausgebesserte Tür ist noch lange kein Unfallschaden. Kann auch nen ausgebesserter Parlrempler sein.
Und der muss nicht extra als Unfall ausgewiesen werden.

Der Wagen war für den Preis auch im Internet zu sehen.
Woher der teurere Privatkundenpreis kommt, ka!

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Das machen die Händler oft.
Geben im I Net den Gewerbekundenpreis an. Ist aber für Deinen Speziellen Fall unerheblich.

Aber ich muss nochmal nachhaken! Und klärt mich auf wenn ich da jetzt falsch liege.

Der TE geht zum Händler und kauft dort einen Signum für xxx €. Er gibt sich dem Verkäufer als Gewerblicher Käufer aus, womit er auch den Gewerbekundenpreis zahlt, der 1000 € unter dem Privatkundenpreis ist.
Dies ist ja auch völlig klar, den der Händler müsste ja bei etwaigen Schäden am Fahrzeug dem Privatverkäufer das Teil Reparieren.

Nun hat der TE einen Schaden am Fahrzeug (Tageskilometer lassen sich nicht zurücksetzten, Klimakompressor defekt).

Nun möchte der TE die o.g. Schäden vom Verkäufer beheben lassen, und beruft sich auf sein Privatkundenrecht?

Nun kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Was ist er denn nun? Privatkunde oder Gewerblicher Kunde. Oder hat er sich (obwohl er Privatkunde ist) sich als Gewerblicher Kunde bei der Kaufvertragsunterzeichnung nur ausgegeben, um die 1000€ zu sparen?

Sollte dies wirklich der Fall sein, hat er sich der arglistigen täuschung dem Verkäufer gegenüber Vertragsrechtlich strafbar gemacht.
Was würde denn wohl das Finanzamt dazu sagen?

Wenn der Verkäufer jetzt auf das Schreiben vom Anwalt nen bischen böse reagiert, und dem Finanzamt einen Tip gibt, könnte es sein das die Finanzbehörde als nächstes dem TE auf der Matte steht und mal nen bischen nachhakt.

Allerdings stand bei der Bestellung wo auch die Anzahlung bezahlt wurde, nichts von gewerblicher Kunde oder sonst was.
Das stand nur bei der Rechnung die auch als Kaufvertrag gilt bei Abholung.

Also, jetzt mal ernsthaft...

Höchstwahrscheinlich hat der Händler Dir das Dingen bewusst so verkauft, vielleicht wusst er ja dass das Auto eine Macke hat und er wird wohl auch wissen dass Du kein gewerblicher Käufer gewesen bist.
Ich halte es also auch für sehr fragwürdig.

NUR, meine Wenigkeit hätte bei diesem Händler nicht gekauft.

Du hast aber wahrscheinlich nur €-Zeichen gesehen weil du dein Lieblingsauto einen Tausender billiger kriegen kannst, nur wenn du mal vorgibst dass du ein gewerblicher bist, was du aber nicht bist.
Du hast dabei nicht weiter gedacht und hast nun den Salat. Tja, blöd gelaufen.

Vermutlich könntest Du sogar mit Erfolg dagegen angehen, wenn der Händler sich von nem Anwaltsschreiben einschüchtern lässt. Aus eigener Erfahrung weiss ich aber dass solche Hinterhofhändler sowas gepflegt aussitzen und es bis zum Amtsgericht kommen lassen würden um dann spätestens da auf ein Vergleich bzu steuern.

Will er Dir blöd, dann hast du auch eine arglistige Täuschung an der Backe, da er Dir vorhalten wird du hättest ihm verklickert du wärst gewerblich tätig.

Ende vom Lied wird entweder sein:
- Auto zurückgeben und auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben
- 1000€ mehr bezahlen, Händler leistet Gewährleistung und du bleibst auf deine Anwaltskosten und ein Teil der Gerichtskosten sitzen.

Ich an deiner Stelle würde mal prüfen lassen was denn die Reparaturen kosten würden um dann eine einfache Rechnung aufzustellen. Solange die nicht mehr wie 3000€ kosten, würde ich es reparieren lassen, da alles andere Dich mind. 3000€ kosten wird.

Du kannst es höchstens über die Innung versuchen, bzw. die KFZ Schiedsstelle.
Denn, die KFZ Schiedsstelle ist für den Verbraucher kostenfrei.

Ich sags gern nochmal, ich habe mich nirgendwo als selbstständigen ausgegeben.
Bei der Bestellung und Anzahlung war das auch nirgends vermerkt.
Ich habe den Preis bezahlt der auch im Internet stand.

Der teurere Preis der auf der Endrechnung auftauchte, war vorher nirgendwo vermerkt.

Ausserdem, welcher Händler nimmt denn den Leuten ab das sie selbstständiger sind, ohne einen Gewerbeschein oder sonstwas anzufordern?

Ich lasse mir gerne vorwerfern, das ich die Rechnung nicht genug durchgelesen habe.
Aber bei der Bestellung und auch Anzahlung war nirgends die Rede von ausschluss der Gewährleistung sowie kauf als selbstständiger oder sonst was....

Und ausserdem, hin oder her ob gewerblich oder nicht, Unfallwagen bleibt Unfallwagen, und davon stand nirgendwo was!

KFZ SCHIEDSSTELLE!!!!!

Geht glaub ich nur wenn der Betrieb auch in der Innung ist oder?

Nachfragen. Weiss ich nicht.

Ah is also doch nen Unfallwagen!
Dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

In diesem Fall kannste den KAufpreis um den errechneten Wertverlust mindern. Aber das geht natürlich auch nur über den Anwalt, bzw. Gericht

Was hat denn der Gutachter gesagt zum Unfall?
Inwieweit wurde der Wertverlust errechnet?

Gib mal nen paar Zahlen aus dem Gutachten, damit wir auch mal wissen um welche Summe wir sprechen.

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