Sichtbehinderung vom Parkplatz aus

Hi,
kann ich was gegen meinen Nachbar machen, der vor und direkt hinter meiner Ausfahrt einen Wohnwagen abgestellt hat (1m und 2m)? Es kann doch nicht sein, dass ich fremde Leute ansprechen muss, um mich von meinem Grundstück zu weisen, dazu habe ich auch nicht immer die Zeit. Wir haben seit Jahren Streitigkeiten und mit dem Nachbarn ist nicht zu reden, da er bereits handgreiflich wurde. Nun meint er mich so ärgern zu können.

In der StVO. habe ich gefunden:

Zitat:

Des Weiteren darf es beim Parken zu keiner Sichtbehinderung kommen, durch die andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder andere Fahrzeuge gefährdet werden könnten.

48 Antworten

Nimm 2 Roller die brauch man nicht umstellen

Schon in den ersten Posts wurde geraten das OA zu informieren.
Da gibts ja wenigstens 2 Möglichkeiten.
Einfach anrufen: So siehts hier bei mir aus, bitte kommen sie und schauen bevor noch ein Unglück passiert........
Oder halt mit Fotos protokollieren. (Wo stehen die Hänger, Sichtbehinderung, wie lange , ab wann usw.)
Halt argumentieren, dass ja auch Fremde wie zb. Lieferdienste, Post usw. das Problem mit der Sichtbehinderung haben und jederzeit ein Unfall passieren könnte.
Gruß Ulli
Bild von der Situation wäre auch nicht schlecht^^

Also wenn man schon fremde Leute ansprechen muß, die einem als Einweiser aus der Einfahrt helfen müssen um da raus zu kommen, dann würde Ich die Situation schon als "Ordentlich" betrachten.
Wohlgemerkt Ich würde persönlich niemals in so einem Fall als "Einweiser" meine Hilfe anbieten.

Wenn aber die Einfahrt durch die Wohnwagen so zugestellt wird, daß es gefährlich wird da raus zu kommen, wäre meine erste Adresse auch das Ordnungsamt.
So oder so, wenn die Dinger länger als 14-Tage unbewegt auf der selben Stelle stehen.
Und ein Meter vor und zurückschieben gilt nunmal nicht als "bewegt"

Also ich habe schon oft Andere eingewiesen, ohne dass ich mir dabei etwas vergeben hätte.

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Da fällt mir wieder der Hausbesitzer in Düsseldorf ein.
Er hat mal eben 2 Smart links und rechts neben die Einfahrt gestellt. 😉

Ja das steht hier, Blöd dann kann man da kein Patent mehr drauf anmelden

Zitat:

@klaus201 schrieb am 15. Juni 2022 um 09:56:40 Uhr:


In der StVO. habe ich gefunden:

Zitat:

Des Weiteren darf es beim Parken zu keiner Sichtbehinderung kommen, durch die andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder andere Fahrzeuge gefährdet werden könnten.

Dieses Zitat stammt nicht aus der StVO, es dürfte auch kaum einem renommierten Kommentar enstammen, weil es einfach nicht stimmt. Gegen eine Sichtbehinderung kannst du nicht einschreiten. Wenn der Nachbar die Einfahrt selbst freihält, parkt er also insofern korrekt.

Du kannst ihn dann nur noch indirekt anschwärzen, z.B. wenn der Wohnwagen länger als 2 Wochen parkt. Das wird aber dann möglicherweise zu kreativen Lösungen des Nachbarn führen, z.B. regelmäßiges Umparken der Anhänger oder Ankuppeln an ein Zugfahrzeug (die 2 Wochen gelten nur für Anhänger ohne Zugfahrzeug).

Ich denke es ist von §1 abgeleitet

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat:

@ktown schrieb am 15. Juni 2022 um 14:27:38 Uhr:


Die Ordnungsbehörde wird sich nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten hineinziehen lassen.
Solange nicht schon was handfestes vorliegt, geschieht da nichts.

Naja, vielleicht nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber in Problemfälle im öffentlichen Raum. Ich kenne persönlich einen Fall, wo ein Ortstermin in einem Wohngebiet den Anwohnern von drei Mehrfamilienhäusern die lang ersehnten (und auch gerechtfertigten) Sperrmarkierungen brachte, damit sie den Stichweg zum Haus besser anfahren konnten. Ihnen kam dabei zu Hilfe, dass die sonst bis auf max. eine Pkw-Breite zugeparkte Zufahrt auch als zusätzlicher Rettungsweg in Frage kam (auch wenn er offiziell nicht als solcher ausgewiesen ist).

Also lag was Offensichtliches vor und es konnte gehandelt werden.

Eigentlich sonnenklar, beim ADAC steht :
1.) Wohnwagen dürfen in Wohngebieten max. 2 Wochen abgestellt werden. Voraussetzung ist natürlich das Du in einem klassischen Wohngebiet wohnst
2.) Sie müssen so abgestellt sein das sie andere nicht gefährden, was zweifellos der Fall ist wenn Du beim Ausparken damit rechnen musst das Dir jemand ins Auto brettert.

Nur die 2 Wochen ist das einzige was Sonnenklar ist....andere gefährden ist relativ- vor allem durch ein stehendes/parkendes Fahrzeug, zumal ja derjenige der ausparkt so vorsichtig sein muss, daß nichts passiert. Da ist evtl. behindern/nötigen ...

Ich sag mal so: Ich fühl mich grundsätzlich durch alle Fahrzeuge die in meiner Strasse parken, die ich nicht kenne gefährdet, ich muss ja damit rechnen, daß das alles Mörder oder Einbrecher sind

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 17. Juni 2022 um 11:19:26 Uhr:


Nur die 2 Wochen ist das einzige was Sonnenklar ist....andere gefährden ist relativ- vor allem durch ein stehendes/parkendes Fahrzeug, zumal ja derjenige der ausparkt so vorsichtig sein muss, daß nichts passiert. Da ist evtl. behindern/nötigen ...

Ich sag mal so: Ich fühl mich grundsätzlich durch alle Fahrzeuge die in meiner Strasse parken, die ich nicht kenne gefährdet, ich muss ja damit rechnen, daß das alles Mörder oder Einbrecher sind

...und genau darum ist es schwer da was zu unternehmen, was auch fruchtet. Solange die Dinger da sauber am Rand stehen, alle 2 Wochen umgeschoben werden, juckt es keinen ob du was siehst oder nicht.

Ich sehe tatsächlich nur eine Möglichkeit bei den 2 Wochen.
Sollte er da ein Ticket bekommen, nutzt das aber auch nicht viel, derweil er dann aufpassen wird, die 2 Wochen nicht zu verpassen.

Wie eng es da jetzt tatsächlich ist, ergibt nur ein Ortstermin.
Ob man das beim OA erreicht ? Möglich, mit triftigem Grund.
Obs am Ende was bringt ? Fraglich...

Schon mal klare Worte mit dem geredet ?
Ätzende Nachbarn sind Mist, das ist klar.
Einen Kleinkrieg will man auch nicht, ebenfalls klar.
Einfach mal ein Mann zu Mann Gespräch, und die Situation klar definieren.. ..vllt erreicht man einen Kompromiss.. ..einen Versuch würde ich wagen.

Gruß Jörg.

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