Sicherungsbelegung
Gerne! Hier ist eine korrigierte Version deines Textes: “Moin, ich habe mir die 70mai Dash Cam Omni 360 gekauft. Jetzt möchte ich sie später einbauen und mit Dauerstrom versorgen für die 24/7 Überwachung. Hat jemand die Dash Cam vielleicht schon verbaut und kann mir verraten, an welche Sicherung ich sie am besten anschließen kann? Ich habe mir aber auch einen Stromprüfer gekauft.
38 Antworten
*Das ist dann eine Anlass bezogene Momentaufnahme, diese dürfte wiederum erlaubt sein.
-So siets aus und nichts anderes macht eine Parkraumùberrwachung. Sie filmt doch nucht 24/7 durch.
* grundsätzlich im öffentlichen Bereich verboten!
-Aja und was ist zb in Ubahn oder Sbahnhòfen da wird gefilmt , auch verboten.
Wenn du Nachts (und da ist diese Pùberwachung ja aktiv um mein Auto rumschleichst haste halt Pech gehabt , dann wirst gefilnt.Aber ganz ehrlich ist doch echt peinlich sich ùber sowas aufzuregen, man kanns auch ubertreiben.
Die erlaubten Funktionen von Dashcams sind exakt definiert. Auch hier ist eine Daueraufnahme nicht erlaubt. Nur weil es manche trotzdem machen, ist es trotzdem nicht erlaubt.
Eine Parkraumüberwachung ist nur auf eigenem Grundstück erlaubt und nicht im öffentlichen Raum. Wenn eine Dashcam nur dann die Aufnahme abspeichert, wenn eine Berührung mit dem Auto oder ein Alarm der Alarmanlage ausgelöst wird, ist das meines Wissens die einzige Ausnahme und auch da dürfen die Aufnahmen, die nicht damit zu tun haben, nicht an einen anderen Bildschirm, z.B. zu Hause ans Smartphone, übertragen werden.
Die U-Bahn ist ein privater Bereich des Bahnbetreibers, sowie auch die Bahnhöfe und kein öffentlicher Bereich, wie z.B. Wege. Darum ist es auch nicht so einfach für die öffentliche Hand, in offen zugänglichen Bereichen Kameras zu installieren und es bedarf eines entsprechenden Anlasses, so etwas zu tun, wie z.B. Orte mit Drogenkriminalität.
Kameras von Sprechanlagen sollten auch nur den Raum direkt vor der Klingel abdecken und dürfen nicht zu viel öffentlichen Raum zeigen - sie sind entsprechend einzustellen.
Aufnahmen von Sprechanlagen sind genauso verboten, wie auch Aufnahmen während eines Telefonates, wenn man den anderen nicht vorher darüber infomiert.
Und nein: Es ist überhaupt nicht peinlich sich darüber aufzuregen! Peinlich ist, dass Menschen meinen, Sie könnten willkürlich Aufnahmen machen. Wenn ich so etwas sehe, melde ich das sofort dem Datenschutzbeauftragten und die reagieren sehr schnell und die Strafen, wenn man diese Aufnahmen oder mögliche Videoüberwachungen nicht sofort löscht bzw. ausschalten sind ziemlich hoch. Ich habe das bereits zwei Mal erfolgreich gemacht und die Kameras waren sehr schnell ausgeschaltet, nachdem sich der Datenschutzbeauftragte dort gemeldet hat.
Ich möchte nicht, dass irgendjemand Aufnahmen von mir macht oder ich beobachtet werde über Kameras, wenn ich einfach nur im öffentlichen Raum spazieren gehe. Wenn ich gezielt Personen fotografiere, frage ich vorher auch, ob ich das darf. Soviel Respekt sollte man vor dem Recht des Bildes vor anderen Personen haben.
Eigentlich ist es doch sehr einfach: Aufnehmen ja - aber nur speichern bei Unfall oder Verbrechen. Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist verboten. Verstehe nicht, warum das so schwer ist für viele, sich das zu merken und andere Menschen entsprechend respektvoll zu behandeln.
Was ich nicht verstehe: Viele erzählen immer davon, dass sich die Leute nicht darüber aufregen sollen, wenn sie mal gefilmt oder fotografiert werden - doch das ist die falsche und egoistische Sichtweise.
Korrekt muss die Fragen lauten: Warum sich Menschen über Menschen ärgern, die nicht ungewollt aufgenommen werden wollen? Jeder Mensch hat sein Recht darauf selber zu bestimmen, ob er in einem Video oder auf einem Foto erscheinen möchte und zum Glück ist das ja auch im Gesetz so verankert. Also darf man das auch nicht machen, bis auf sehr eingegrenzte Ausnahmen. Wer also Aufnahmen von anderen Person machen möchte, sollte sich vielleicht mal darüber erkundigen, unter welchen Umständen man das machen darf!
Auf zB. Bahnhöfen sieht es rechtlich noch etwas anders aus, da wird ja vom Hausrecht Gebrauch gemacht, genauso ist nahezu jedes Geschäft/Supermarkt mit Kameras versehen.
Das ist dann in der Hausordnung auch so erwähnt.
Ich kann die Aufregung jetzt allerdings auch nicht ganz verstehen, was ist da so schlimm dran wenn man kurz durch Zufall auf einem nicht öffentlichem Video/Bild erscheint, welches bei nicht vorhandenem Schaden auch wieder gelöscht wird?
Da dürfte man dann auch nicht mehr einkaufen gehen.
Das mit den Bahnhöfen hatte ich ja bereits geschrieben.
Aber genau das meinte ich: "Ich kann die Aufregung jetzt allerdings auch nicht ganz verstehen" ist die Meinung, wenn jemand ungefragt Aufnahmen von mir macht und scheinbar meinen viele Menschen, dass das doch kein Problem ist.
Provokativ anders herum gefragt: Dann kann man doch auch Kameras in Deinem Haus aufstellen und auf Bildschirme ausserhalb des Hauses übertragen, oder?
Natürlich will das keiner und darum wurde so etwas ja auch in Gesetzen geregelt, was man darf und was man nicht darf. Hier ist klar geregelt, ab wann man was nicht darf.
Wenn Du also Kameras in Deiner Wohnung aufhängst und filmst, darfst Du das machen. Als Besucher musst Du mich aber informieren. Der Unterschied zum Auto ist jetzt: Ich weiß davon und kann frei entscheiden, ob ich das möchte oder nicht und im Zweifel besuche ich Dich aber nicht mehr.
Bei einen Auto mit 24/7 Überwachung gibt es aber zwei Probleme: Erst einmal weiß ich nichts davon und zweitens sind es verbotene Videos im öffentlichen Raum, ... aber das habe ich oben doch groß und breit erklärt. Vielleicht mal richtig alles durchlesen?
Wo ist das Problem, sich daran zu halten? Warum ist es unverständlich, wenn man darauf besteht, dass dieses Gesetz eingehalten wird?!? Warum ist man der "Böse Aufreger", wenn man sein Recht aufs eigene Bild haben möchte und selber bestimmen möchte, welche Aufnahmen okay sind und welche nicht?
Wenn dich das so sehr stört darfst du nichtmal mehr vor die Tür gehen
Die Dashcam filmt nicht die ganze Zeit sie fängt das Film an bei Erschütterung oder durch künstliche Intelligenz, wenn sie Bewegung vor dem Fahrzeug erkennt
Nochmal: Wenn Dein Wagen im öffentlichen Raum steht und die Dashcam Bilder live überträgt, so ist das verboten. Wenn die Bilder speichert, obwohl man nur vorbeigelaufen ist und nicht kurz danach wieder löscht, ist es verboten. Wenn eine Dashcam permanent speichert, ist es verboten. Wir reden hier immer vom öffentlichen Raum. Was Du auf Deinem Grundstück machst, ist Dein Ding, wenn Du Besucher auf Aufnahmen hinweist.
Nur wenn Dein Auto einen Unfall hat, dürfen diese konkreten Aufnahmen gespeichert werden.
Eigentlich sehr einfach zu merken und ich verstehe dieses "mieh, mieh, mieh, ..." nicht. So ist die Gesetzeslage, die ich nicht gemacht habe, die ich persönlich aber vernünftig finde. Man kann eine andere Meinung haben aber muss trotzdem die Gesetze einhalten. So einfach ist das.
Verstehe nicht, wo das Problem ist und warum immer wieder diese Rechtfertigung kommt "Dann darf man nicht mehr vor die Tür gehe... nicht mehr in den Supermarkt...". Das sind keine Argumente dafür, dass illegale Handlungen legal sein sollen.
Ich denke, hier dreht sich die Diskussion im Kreis, wenn man die Argumente des anderen einfach nicht akzeptiert und mit "Totschlagargumenten" wie "Dann darf man nicht mehr vor die Tür gehen" versucht zu argumentieren.
Ich habe klar aufgeführt, was verboten ist und was nicht und das kann ja jeder recherchieren. Man muss es aber auch mal komplett lesen und das Argument, es ist ungesetzlich, auch akzeptieren.
Zitat:
@chiko20 schrieb am 13. Januar 2024 um 14:46:59 Uhr:
Das 4G Kit hat einen sim-Karten Slot damit kannst du Standort vom Auto sehen und ein live Bild sehen was vor dein Auto los ist.Bei Live Überwachung sind Personen vor dein Auto bekommst du ein Video per App auf dein Handy
Du kannst Videos von Fahrten per App runterladen oder per usb-c auf dein Computer übertragen.
Und das ist definitiv verboten, wenn man die Videos der Fahrt und von der Umfeldbeobachtung herunterlädt oder online streamt. Verstehe nicht, dass solche Dinge hier nicht vom Moderator gelöscht werden. Wegen dieser Nutzung habe ich überhaupt reagiert.
Für mich ist hier Ende der Diskussion, weil alles gesagt wurde. Denke auch, es geht ja um die Sicherungsbelegung und die rechtliche Seite wurde ebenfalls ausgiebig erörtert. Ich bin hier dann mal raus.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 16. Januar 2024 um 14:03:03 Uhr:
Die erlaubten Funktionen von Dashcams sind exakt definiert. Auch hier ist eine Daueraufnahme nicht erlaubt. Nur weil es manche trotzdem machen, ist es trotzdem nicht erlaubt.Eine Parkraumüberwachung ist nur auf eigenem Grundstück erlaubt und nicht im öffentlichen Raum. Wenn eine Dashcam nur dann die Aufnahme abspeichert, wenn eine Berührung mit dem Auto oder ein Alarm der Alarmanlage ausgelöst wird, ist das meines Wissens die einzige Ausnahme und auch da dürfen die Aufnahmen, die nicht damit zu tun haben, nicht an einen anderen Bildschirm, z.B. zu Hause ans Smartphone, übertragen werden.
Die U-Bahn ist ein privater Bereich des Bahnbetreibers, sowie auch die Bahnhöfe und kein öffentlicher Bereich, wie z.B. Wege. Darum ist es auch nicht so einfach für die öffentliche Hand, in offen zugänglichen Bereichen Kameras zu installieren und es bedarf eines entsprechenden Anlasses, so etwas zu tun, wie z.B. Orte mit Drogenkriminalität.
Kameras von Sprechanlagen sollten auch nur den Raum direkt vor der Klingel abdecken und dürfen nicht zu viel öffentlichen Raum zeigen - sie sind entsprechend einzustellen.
Aufnahmen von Sprechanlagen sind genauso verboten, wie auch Aufnahmen während eines Telefonates, wenn man den anderen nicht vorher darüber infomiert.Und nein: Es ist überhaupt nicht peinlich sich darüber aufzuregen! Peinlich ist, dass Menschen meinen, Sie könnten willkürlich Aufnahmen machen. Wenn ich so etwas sehe, melde ich das sofort dem Datenschutzbeauftragten und die reagieren sehr schnell und die Strafen, wenn man diese Aufnahmen oder mögliche Videoüberwachungen nicht sofort löscht bzw. ausschalten sind ziemlich hoch. Ich habe das bereits zwei Mal erfolgreich gemacht und die Kameras waren sehr schnell ausgeschaltet, nachdem sich der Datenschutzbeauftragte dort gemeldet hat.
Ich möchte nicht, dass irgendjemand Aufnahmen von mir macht oder ich beobachtet werde über Kameras, wenn ich einfach nur im öffentlichen Raum spazieren gehe. Wenn ich gezielt Personen fotografiere, frage ich vorher auch, ob ich das darf. Soviel Respekt sollte man vor dem Recht des Bildes vor anderen Personen haben.
Eigentlich ist es doch sehr einfach: Aufnehmen ja - aber nur speichern bei Unfall oder Verbrechen. Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist verboten. Verstehe nicht, warum das so schwer ist für viele, sich das zu merken und andere Menschen entsprechend respektvoll zu behandeln.
Was ich nicht verstehe: Viele erzählen immer davon, dass sich die Leute nicht darüber aufregen sollen, wenn sie mal gefilmt oder fotografiert werden - doch das ist die falsche und egoistische Sichtweise.
Korrekt muss die Fragen lauten: Warum sich Menschen über Menschen ärgern, die nicht ungewollt aufgenommen werden wollen? Jeder Mensch hat sein Recht darauf selber zu bestimmen, ob er in einem Video oder auf einem Foto erscheinen möchte und zum Glück ist das ja auch im Gesetz so verankert. Also darf man das auch nicht machen, bis auf sehr eingegrenzte Ausnahmen. Wer also Aufnahmen von anderen Person machen möchte, sollte sich vielleicht mal darüber erkundigen, unter welchen Umständen man das machen darf!
*Wenn ich so etwas sehe, melde ich das sofort dem Datenschutzbeauftragten
Oh man es gibt doch bestimmt auch andere Hobbys , als das man sich ùber solche Lapalien aufregt.
Eine Dsscam mit PW ùberwacht nunmal und dass soll sie gut tun .Bisl gechillter bleiben ??
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 16. Januar 2024 um 15:11:13 Uhr:
Nochmal: Wenn Dein Wagen im öffentlichen Raum steht und die Dashcam Bilder live überträgt, so ist das verboten. Wenn die Bilder speichert, obwohl man nur vorbeigelaufen ist und nicht kurz danach wieder löscht, ist es verboten. Wenn eine Dashcam permanent speichert, ist es verboten. Wir reden hier immer vom öffentlichen Raum. Was Du auf Deinem Grundstück machst, ist Dein Ding, wenn Du Besucher auf Aufnahmen hinweist.
Nur wenn Dein Auto einen Unfall hat, dürfen diese konkreten Aufnahmen gespeichert werden.Eigentlich sehr einfach zu merken und ich verstehe dieses "mieh, mieh, mieh, ..." nicht. So ist die Gesetzeslage, die ich nicht gemacht habe, die ich persönlich aber vernünftig finde. Man kann eine andere Meinung haben aber muss trotzdem die Gesetze einhalten. So einfach ist das.
Verstehe nicht, wo das Problem ist und warum immer wieder diese Rechtfertigung kommt "Dann darf man nicht mehr vor die Tür gehe... nicht mehr in den Supermarkt...". Das sind keine Argumente dafür, dass illegale Handlungen legal sein sollen.
Ich denke, hier dreht sich die Diskussion im Kreis, wenn man die Argumente des anderen einfach nicht akzeptiert und mit "Totschlagargumenten" wie "Dann darf man nicht mehr vor die Tür gehen" versucht zu argumentieren.
Ich habe klar aufgeführt, was verboten ist und was nicht und das kann ja jeder recherchieren. Man muss es aber auch mal komplett lesen und das Argument, es ist ungesetzlich, auch akzeptieren.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 16. Januar 2024 um 15:11:13 Uhr:
Zitat:
@chiko20 schrieb am 13. Januar 2024 um 14:46:59 Uhr:
Das 4G Kit hat einen sim-Karten Slot damit kannst du Standort vom Auto sehen und ein live Bild sehen was vor dein Auto los ist.Bei Live Überwachung sind Personen vor dein Auto bekommst du ein Video per App auf dein Handy
Du kannst Videos von Fahrten per App runterladen oder per usb-c auf dein Computer übertragen.
Und das ist definitiv verboten, wenn man die Videos der Fahrt und von der Umfeldbeobachtung herunterlädt oder online streamt. Verstehe nicht, dass solche Dinge hier nicht vom Moderator gelöscht werden. Wegen dieser Nutzung habe ich überhaupt reagiert.Für mich ist hier Ende der Diskussion, weil alles gesagt wurde. Denke auch, es geht ja um die Sicherungsbelegung und die rechtliche Seite wurde ebenfalls ausgiebig erörtert. Ich bin hier dann mal raus.
Wer diese Dashcam illegal in Deutschland oder die Parküberwachung illegal so hätte ich sie mir nicht auf Amazon Deutschland kaufen können oder ich hätte einen Beipackzettel gehabt dass ich diese Option nicht verwenden darf
Und wieso sollte ein admin das löschen? Hier sind bestimmt nicht nur deutsche unterwegs.
Ich habe es nicht gelöscht weil die Beschreibung des Anschlusses und die Beschreibung was möglich ist, nicht verboten ist, in einigen Punkten was das Rechtliche bei der Anwendung angeht, hat WirliebenAutos aber Recht, Können oder möglich heißt nicht dürfen/erlaubt.
Wie schon geschrieben, kurze Anlass bezogene Film Sequenzen/Aufnahmen sind im öffentlichen Raum erlaubt. Diese dürfen nicht veröffentlicht werden und müssen wenn nichts strafrechtlich relevantes zu sehen ist auch wieder zeitnah gelöscht werden.
Längere Aufnahmen ohne wirklichen Auslöser sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt.
Und nur weil die Kamera mehr kann, ist die nicht verboten, auf deinem Privatgrundstück dürftest du ja auch 24/7 aufnehmen.
Was du da im Endeffekt draus machst ist deine Sache, nur rein rechtlich gibt es halt Dinge die man nicht überall darf.
**kurze Anlass bezogene Film Sequenzen/Aufnahmen sind im öffentlichen Raum erlaubt.
Ist es ja auch. Wenn das verboten wàre wùrde man DC mit solchen Parkùberwachungen auch nicht verkaufen , liegt auf der Hand.
Das sind Leute die sich ùber sowas aifregen, die wahrscheinlich auch mit Stift und Zettel durch de Stadt laufen um Parksùnder auf zu schreiben und melden. Àtzend !
Also meine filmt perfekt die kleinen Autoschleicher, zwingert sogar zu haha 🙂))
In Deinen Annahmen sind leider einige Fehler:
1. Man darf auch Blitzerwarner kaufen in Deutschland; man darf sie aber nicht betreiben. Nicht alles, was man kaufen kann, ist auch für jeden Zweck erlaubt.
2. Bin ich der Letzte, der durch die Gegend läuft und Leute aufschreibt; habe ich noch nie getan. Keine Ahnung, wie man so böswilligen Unterstellungen kommt!?!
3. Es sind nur zweckgebundene kurze Filmsequenzen erlaubt und keine Onlinübertragungen im öffentlichen Raum.
4. Ich mag mein Recht am Bild und das ist auch der einzige Fall, wenn ich im öffentlichen Bereich aufgenommen werde, in dem ich bereits eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten gemacht habe. Was war: Ich fand es nicht so lustig, dass mir jemand eine whatsapp schickte, weil er mich über eine öffentlich im Internet für jeden zugängliche Webseite erkannt hatte und ich davon nichts wusste; und das definitiv verboten war.
Ich finde es nicht spaßig, wenn Bilder, Videos oder Onlinevideos von mir ungefragt verteilt werden und habe da ja auch das Recht auf meiner Seite. Ist keine schöne Art, mir deswegen Böswilligkeit oder andere negative Dinge anzudichten, weil ich jemanden versuche zu erklären, dass er was strafbares begeht bei der Umsetzung von 24/7 Beobachtungen über Dahcams.
Es wurde ja auch alles ausgiebig erklärt und wie ich lese, fällt das bei einigen leider immer noch auf unfruchtbaren Boden. Dann macht halt verbotene Dinge und wundert Euch nicht, wenn das mal jemand nicht spaßig findet, weil dann Strafen in 5stelliger Höhe fällig werden können.
Wie ich schon erwähnte, bin ich hier auch raus… viel Spaß beim weiteren Nachtreten.
*Es sind nur zweckgebundene kurze Filmsequenzen erlaubt und keine Onlinübertragungen im öffentlichen Raum.
Davon reden wir die ganze Zeit, nichts anderes macht skne DC .
*Man darf auch Blitzerwarner kaufen in Deutschland; man darf sie aber nicht betreiben.
Dann gucke dir mal ein Videio an von dem kleinen Blitzerwaner . Da heisst es wenn du den auf der Beifahrerseite anbringst , kann niemand was sagen. Weil man dann sagen kann , es bedient der Beifaher nicht der Fahrer uns schon wird es rechrl. nicht mehr geandet . Ich hab auch solch Teil Saphe Drive, alles im grùnen Bereich, man muss sich nur informieren ??
Ist mittlerweile überholt, da wird mittlerweile geahndet wenn so'n Ding im Auto nachgewiesen werden kann.
Es geht nicht mehr um den Besitzer/Bediener sondern um das Vorhandensein im Fahrzeug.
https://www.adac.de/news/handy-blitzer-app-auto-beifahrer/
Zitat:
@Ingo.M schrieb am 18. Januar 2024 um 14:17:15 Uhr:
Ist mittlerweile überholt, da wird mittlerweile geahndet wenn so'n Ding im Auto nachgewiesen werden kann.
Es geht nicht mehr um den Besitzer/Bediener sondern um das Vorhandensein im Fahrzeug.
https://www.adac.de/news/handy-blitzer-app-auto-beifahrer/
Dann haben sie das wieder gecancelt. Naja meins is sowieo nicht zu sehen 😉
Ja zum Glück habe ich meine Dashcam im Auto
Heute Morgen die Benachrichtigung bekommen, dass jemand in mein Auto rein gefahren ist. Ein Arbeitskollege hat sich nicht bei der Firma gemeldet als er den Anruf bekommen hat dass er sich bei mir melden soll hat es noch versucht abzustreiten obwohl man schön im Video sieht wie er sich den Schaden anguckt und dann weggeht.