ForumPassat B5 & B5 GP
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Sicherheitsgurt bissl ausgefranst

Sicherheitsgurt bissl ausgefranst

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 27. März 2013 um 21:56

Hallo,

hab heute bemerkt, dass der Fahrersicherheitsgurt im Passat b3g etwas ausgefranst ist (an zwei Stellen). Soweit ich weiss, sollte man das in der VW Werkstatt tauschen lassen. Jemand ne Idee wie teuer das wird? Was mich etwas gewundert hat, ist dass der TÜV den Gurt vor 2 Wochen nicht beanstandet hat.

Viele Grüße,

Hansi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Der sofortige Ein und Ausbau ist auch von Privatleuten mit Sachkundenachweis durchführbar.

Das wage ich zu bezweifeln, da die Rechtslage sich gegenwärtig folgendermaßen darstellt:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 27. März 2013 um 23:04

Hallo, ich hab den Beifahrer Gurt wegen dem TÜV Tauschen müssen. Mit entfernter Verkleidung und selber wieder eingebauter Verkleidung 160 € nicht lustig!! VG Alaika

Themenstarteram 28. März 2013 um 13:02

Der VW Typ meinte jetzt zu mir 195 Euro, meinte allerdings auch, wenn der TÜV ihn durchgewunken hat, wirds nicht so schlimm sein, da die wohl eher schauen, dass der Gurt richtig aufrollt und blockiert, was er beides ja tut.

Vielen Dank und Grüße,

Hansi#

Also hab zwar nicht den Gurt im Passat getauscht aber im Golf.

War beim Verwerter und hab für 15€ einen gebrauchten Eingebaut.Beim Golf ganz simpel und denke beim Passat ebenso.

Themenstarteram 28. März 2013 um 20:22

Bin mir halt eben nicht so sicher wegen diesem Teil das scheinbar explodieren kann. Witzigerweise hat mich die Dame bei VW gefragt, ob ich den Gurt zum austauschen schon selber besorgt habe, vielleicht kann ich mir ja auch einfach einen im Notfall in der Bucht bestellen und dann von denen einbauen lassen. Ist sicher auch günstiger.

Viele Grüße,

Hansi

am 29. März 2013 um 8:22

Ich habe auch einen in der Bucht gekauft 17 Euro eingebaut.. Und der hat noch schlechter aufgerollt wie mein alter!! Deswegen dann zu vw..

Zitat:

Original geschrieben von Hans-Hubert-Kotz

Bin mir halt eben nicht so sicher wegen diesem Teil das scheinbar explodieren kann. Witzigerweise hat mich die Dame bei VW gefragt, ob ich den Gurt zum austauschen schon selber besorgt habe, vielleicht kann ich mir ja auch einfach einen im Notfall in der Bucht bestellen und dann von denen einbauen lassen. Ist sicher auch günstiger.

Viele Grüße,

Hansi

Der Preis für den Gurt kommt daher, da er mit Gurtstrafer ausgerüstet ist. Bei einem Unfall zieht dich der Gurf via pyrotechnikischer Treibladung in den Sitz zurück.

Als allgemeiner Hinweis zu dem Thema:

Für den Ein- /Ausbau muß man in Besitz eines Sachkundenachweisses in Umgang mit Airbag´s und Gurtstraffern sein.

am 29. März 2013 um 11:26

Ich sprühe meine 1*Jahr mit Silikonspray ein. Das Auto ist 8,5 jahre alt. Die Gurte sind wie neu.

Zitat:

Original geschrieben von Hans-Hubert-Kotz

Der VW Typ meinte jetzt zu mir 195 Euro, meinte allerdings auch, wenn der TÜV ihn durchgewunken hat, wirds nicht so schlimm sein, da die wohl eher schauen, dass der Gurt richtig aufrollt und blockiert, was er beides ja tut.

Vielen Dank und Grüße,

Hansi#

Inklusive Gurt? Das ist doch recht günstig (im Ernst). Wenn mann dann noch durch gefahrloses Selbermachen den Preis etwas senken kann (Verkleidungen) gehts doch. Bei mir ist zwar nichts ausgefranst aber der Beifahrergurt ist recht schlaff, das nervt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hans-Hubert-Kotz

Bin mir halt eben nicht so sicher wegen diesem Teil das scheinbar explodieren kann. Witzigerweise hat mich die Dame bei VW gefragt, ob ich den Gurt zum austauschen schon selber besorgt habe, vielleicht kann ich mir ja auch einfach einen im Notfall in der Bucht bestellen und dann von denen einbauen lassen. Ist sicher auch günstiger.

Viele Grüße,

Hansi

Bei herkömmichen Gurten könnte das hinhauen, zumindest wenn sichergestellt ist, dass der Gurt nicht misshandelt wurde. Bei den Teilen mit Gurtstraffer habe ich da meine Bedenken.

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Als allgemeiner Hinweis zu dem Thema:

Für den Ein- /Ausbau muß man in Besitz eines Sachkundenachweisses in Umgang mit Airbag´s und Gurtstraffern sein.

Nicht nur das. Die Arbeiten dürfen darüber hinaus nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeführt werden. Privates Schrauben ist da auch mit Sachkundenachweis nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Als allgemeiner Hinweis zu dem Thema:

Für den Ein- /Ausbau muß man in Besitz eines Sachkundenachweisses in Umgang mit Airbag´s und Gurtstraffern sein.

Nicht nur das. Die Arbeiten dürfen darüber hinaus nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeführt werden. Privates Schrauben ist da auch mit Sachkundenachweis nicht zulässig.

Das stimmt so nicht, die Lagerung der Bauteile darf nur in gewerblichen Räumen in geeigneten Sicherungsschränken erfolgen. Der sofortige Ein und Ausbau ist auch von Privatleuten mit Sachkundenachweis durchführbar.

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280

Der sofortige Ein und Ausbau ist auch von Privatleuten mit Sachkundenachweis durchführbar.

Das wage ich zu bezweifeln, da die Rechtslage sich gegenwärtig folgendermaßen darstellt:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Themenstarteram 22. Mai 2013 um 20:38

Danke für den sachkundigen Hinweis...ich könnts eh nicht selber :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen