Sicher unterwegs mit dem Anhänger

Hallo,
ich werde in kürze umziehen. Da ein Sprinter für eine Strecke von 600km zu teuer ist hab ich mich für einen großen Anhänger entschieden.
ABER:
Ich weiß nicht welches Auto ich davor spannen muss. Es ist ein 2achsiger Anhänger mit 2000kg zulässigem Gesamtgewicht. Worauf muss ich beim Zugfahrzeug achten?

Jaja ist klar Anhängerkupplung *ich hau mich weg*
Was hat es mit der Stützlast auf sich?

Achja hier ein Link wie der Anhänger ungefähr aussieht

http://cgi.ebay.de/...mZ8057361468QQcategoryZ91028QQrdZ1QQcmdZViewItem

13 Antworten

Stützlast ist genau das, was es sagt, nämlich das Gewicht, was von oben auf die ANhängerkupplung wirkt.

Als Zugfahrzeug kannst du jedes Fahrzeug mit Anhängerkupplung nehmen ABER:
Der Hänger + Beladung darf die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

PS: würd dennoch eher 'nen Sprinter nehmen, da werden deine Gegenstände nicht so stark durchgeschüttelt!

Soweit ich weiss, darf die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten [oder sogar das Leergewicht?] (zumindest bei Führerscheinklasse B).
Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht 3,5t nicht überschreiten.
In dem Fall also ein Problem, da das Auto mindestens 2t zulässiges GGW haben müsste und schon wären wir bei 4t.
Wenn Führerscheinklasse BE, sieht das schon einfacher aus.
Da kommt es dann auf die Zugfähigkeit des Zugfahrzeugs an (Anhängelast laut Fahrzeugschein).
Und ich glaube, vierachsige Gespanne sind mit dem B auch nicht erlaubt.
Also erzähl doch am besten mal, welche FS-Klasse du, bzw. der Fahrer ha(s)t.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Soweit ich weiss, darf die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten [oder sogar das Leergewicht?] (zumindest bei Führerscheinklasse B).
Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht 3,5t nicht überschreiten.
In dem Fall also ein Problem, da das Auto mindestens 2t zulässiges GGW haben müsste und schon wären wir bei 4t.
Wenn Führerscheinklasse BE, sieht das schon einfacher aus.
Da kommt es dann auf die Zugfähigkeit des Zugfahrzeugs an (Anhängelast laut Fahrzeugschein).
Und ich glaube, vierachsige Gespanne sind mit dem B auch nicht erlaubt.
Also erzähl doch am besten mal, welche FS-Klasse du, bzw. der Fahrer ha(s)t.

Nein, nicht ganz.

Auto Leer muss bei B schwerer sein als Hänger voll, beides muss unter 3,5t bleiben...

PS: find die Regelung bekloppt, da viel zu kompliziert und BE meist überflüssig macht.

Hi liroy81,

was für ein Auto hast du denn zur verfügung?

Ich würde aber auch lieber einen Sprinter Mieten als einen Anhänger zu benutzen.

Mfg Robi

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Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Nein, nicht ganz.

Auto Leer muss bei B schwerer sein als Hänger voll, beides muss unter 3,5t bleiben...

PS: find die Regelung bekloppt, da viel zu kompliziert und BE meist überflüssig macht.

Die Regelung ist, Leergewicht (eingetragen) des PKW muss höher sein als das Maximalgewicht des Hängers (Also Leergewicht+max. erlaubte Zuladung). Also darf ich einen 1000kg Hänger, der bis 1500kg zugelassen ist, mit meinem Golf z.B. NICHT ziehen.

Deshalb ist BE auch nicht überflüßig 😉

Die Frage ging doch mehr auf das Fahrzeug als auf die FS-Klasse 😉

Wo soll denn das Fahrzeug herkommen? Bei deiner Frage geh ich davon aus dass du kein ordentliches Zugfahrzeug besitzt. Damit würde ich auch die Sprinter-Lösung empfehlen.

Bei so einem Anhänger hat man mit schweren Möbeln usw. auch ein gutes Gewicht hinten dran so dass ein Fahrzeug mit hoher Anhängelast nötig ist. Bei 2t also wahrscheinlich nur noch ein grosser Kombi oder Geländewagen. Stützlast ist erstmal weniger wichtig, man muss halt so beladen dass der niedrigere Wert von Fahrzeug und Anhänger nicht überschritten wird. (meist 75kg).

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Da kommt es dann auf die Zugfähigkeit des Zugfahrzeugs an (Anhängelast laut Fahrzeugschein).
Und ich glaube, vierachsige Gespanne sind mit dem B auch nicht erlaubt.

Zum ersten: Laut Zulassungsrichtlinien: Anhängelast eintragen darf im Regelfall nicht höher als das z.Gg. des Zugfahrzeugs sein. Ausnahme: 4x4-PKW, da darf dann bis Faktor 1.5 gegangen werden. IIRC.

Vom Führerschein her ist es wie gesagt: Mit B darf entweder ein PKW mit bis zu 3.5to z.Gg. + Anhänger bis 750kg z.Gg. gefahren werden, oder ein Zug mit einem z.Gg. (Summe) unter 3.5to, wobei das z.Gg. des Anhängers kleiner als die Leermasse des PKW sein muss. Es gilt dabei natürlich nicht "ich bin auf die Waage gefahren..." sondern das, was in den Fahrzeugpapieren steht...

Mit BE darf man dann jeden einachsigen Anhänger an jeden beliebigen PKW bis 3.5to z.Gg. anhängen und fahren. Bleibt natürlich zu beachten: Das tatsächliche Gewicht des Anhängers muss unter der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein - logisch.

Zum zweiten: Das ist kein zweiachsiger Anhänger, sondern ein Anhänger mit Tandemachse - zählt in der Führerscheinklasse als einachsig. Zweiachsig wirds erst ab IIRC 1m Radstand, dann dreht der Anhänger nicht mehr in der Mitte...

MfG, HeRo

Soso,..
also der Fahrer hat BCE das ist kein Problem.
Zum Thema Sprinter sag ich nur 350€ + Benzin für 1100km... bissl teuer..
Ich könnte halt nen Golf 4 oder nen Nissan Terrano mir von nem Bekannten ausleihen. Sprich werd ich da wohl eher den Nissan brauchen. Weil der Golf ja nicht auf über 2t zul Gesamtgewicht kommt. Also muss das zul Gesamtgewicht des Fahrzeugs höher sein als das des Anhängers? Oder hab ich was falsch verstanden?
Stützlast wird dann schon passen? Beim beladen muss ich wohl auch drauf achten, dass die Last nach vorn und hinten verteilt wird. Sollte ca. 75kg die Anhängerkupplung belasten?

Wenn Du den alten FS hast (Klasse 3) Dann darft Du das dranhängen was in denm Zugfahrzeugpapiern (gebremst, tatsächliche Last) steht. Sonst hätten wir unser Boot (knapp 2t) nie ziehen dürfen,...
Leihen solltest Du Dir überlegen. Murphy fährt mit und da sind schon einige Freundschaften dran zerbrochen (ich spreche aus Erfahrung :-))
Personenwaage unter dem Bugrad ist eine gute Hilfe für die Stützlast

Er schrieb ja, er hat BE (CE?), in jedem Fall also kein Problem des FS.
Der Nissan wird wohl eher geeignet sein, guck einfach wer die höhere Anhängelast eingetragen hat (wird wohl der Nissan sein).
Da du wohl größteils Autobahn fahren wirst mit 80 oder 100, dürfte die Leistung ja keine Rolle spielen. Wenn es geht ist jedoch immer ein Diesel zu bevorzugen, da mehr NM und auch billiger.

Der Tip mit der Personenwage ist super!

Zitat:

Leihen solltest Du Dir überlegen. Murphy fährt mit und da sind schon einige Freundschaften dran zerbrochen

Das stimmt - wenn dennoch ein PKW unter Freunden verliehen wird: (vor allem wenn es nicht nur mal um die nächste Ecke gehen soll):

Beim ADAC gibt es ein Vertragsmuster zur "unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von PKW" oder so ähnlich.
Da sind alle möglichen Dinge bezüglich Haftung im Schadensfall etc. geregelt.

Das es wahrscheinlich trotzdem Ärger gibt, falls was passieren sollte steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde auch zum geliehenen Sprinter raten - oder wenigstens das Zugfahrzeug von einer professionellen Autovermietung leihen.

Die o.g. Tipps zur Anhängerbeladung bezüglich Stützlast sind gut - bloss noch eines:

Den Hänger möglichst gleichmässig beladen und schwere Sachen möglichst nach Unten.
Nur nicht auf die Idee kommen, den Hänger hinten mit schweren Sachen vollzuladen, so dass gar keine oder kaum Stützlast am Haken aufliegt, oder das ziehende Fahrzeug sogar nach oben gezogen wird - dadurch hat das Gespann ein extrem instabiles Fahrverhalten und kann sich bei Bodenwellen extrem aufschaukeln - bis zum Abflug.

Ausserdem: Beim Ausleihen vom Hänger nach dem korrekten Reifendruck fragen und den Reifendruck dann auch kontrollieren (oder kontrollieren lassen)

Gruss

Martin

Wie gesagt Spenden nehm ich gerne an, dann leih ich mir auch nen Sprinter.
Das Auto wir er selber fahren, also gibts auch kein Problem mit der Haftung.

Moin,

der Terrano wird mit dem Anhänger kein Problem haben, der Golf hingegen dürfte mit 2 Tonnen und dem Luftwiderstand etwas überfordert sein - ich gaube auch nicht, daß er soviel ziehen darf... 😉

Bezüglich der Stützlast: Der Terrano hat je nach Baujahr und Motorisierung eine extrem hohe Zuladung und eine entsprechend hohe zulässige Stützlast - diese sollte auch genutzt werden, da das Heck sonst recht leicht ist. Beim Terrano ist das Gewicht des Zugfahrzeugs nebensächlich, da er als Geländewagen sowieso mehr ziehen darf (in den Papieren wird sich je nach Baujahr ein Wert zwischen 2000-2800 kg finden, die 2 Tonnen waren das Maximum für PKW der damals gültigen Regelung).

Welche Motorisierung hat der Terrano denn?

Gruß

Derk

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