ServiceVertrag Garantie für 2-5 Jahre junge MBs

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,

habe gerade im Web das Angebot für den "ServiceVertrag Garantie" gefunden ...
(69 Euro günstiger bis zum 31.10.07)

Hat das jemand von Euch ? ... und wurden schon einmal Leistungen beansprucht?
Was muß man bei einer Reparatur noch bezahlen (nix, Stunden oder sonstiges)?

Danke,
Jens

21 Antworten

Hallo

Spiele auch mit den Gedanken so eine Versicherung abzuschliessen.
Wo steht denn das geschrieben,mit den 69euro rabatt,bis zum 31.10.07,
wäre dann ja ideal,wäre dankbar.
Hab auf der Mercedesseite schon nachgelesen,und diesbezüglich(69Euro)
nichts gefunden.

Danke Gritlie

Zitat:

Original geschrieben von Gritlie


Hallo

Spiele auch mit den Gedanken so eine Versicherung abzuschliessen.
Wo steht denn das geschrieben,mit den 69euro rabatt,bis zum 31.10.07,
wäre dann ja ideal,wäre dankbar.
Hab auf der Mercedesseite schon nachgelesen,und diesbezüglich(69Euro)
nichts gefunden.

Danke Gritlie

Hallo,

es stand zum Beispiel hier bei MT in einem eingeblendetem Werbebanner. Aber die DC Leute wissen es auch. Wenn nicht....einfach darauf hinweisen. Es ist so:-)

Grüße

Guckst Du hier:
 http://www.mercedes-benz.de/.../...ervice_servicevertrag-garantie.html

Aktuelle Info zum Thema "Garantieversicherung und Einhaltung der Inspektionsintervalle":
 
"
Kampf den Garantiegaunern

Mit Garantieversprechen ist es derzeit wie mit den Fahrplänen der
Bahn: Ob sie eingehalten werden, ist oft reine Glücksache. Hersteller und Händler lassen sich komplizierte Ausstiegsklauseln in das Kleingedruckte eintragen, die ihnen im Schadensfall den Rücktritt von der Garantie einräumen. Das hindert sie jedoch nicht daran, mit immer längeren Garantiefristen für den Absatz ihrer Produkte zu werben, auch wenn diese nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Garantiegaunern den Kampf angesagt: Gebrauchtwagenkäufer müssen nicht damit rechnen, dass ihre Garantie verfällt, nur weil sie nicht punktgenau die Inspektionsfristen eingehalten haben. Ein Sieg für die Vernunft!

Bei dem konkreten Fall ging es um den Verkauf eines viereinhalb Jahre alten Geländewagens (Kilometerstand 71.000) im Jahr 2003. Nur acht Monate und knapp 16.000 Kilometer später machte die Kurbelwelle schlapp. Doch laut Garantieversicherung, die Händler und Käufer gleichermaßen absichern sollte, hätte der Wagen schon nach 15.000 Kilometern zur Inspektion gemusst. Folglich wollte das Versicherungsunternehmen nicht zahlen.

Doch nachdem die beiden Vorinstanzen unterschiedlich geurteilt hatten, kam der BGH zu einem weisen Urteil: Ein Wegfall der Garantie ist nur dann statthaft, wenn eindeutig geklärt ist, dass die Überschreitung der Inspektionsintervalle für den Schaden ursächlich war. Eine pauschale Koppelung an starre Fristen, wie es in dem Formularvertrag der Fall war, würde dagegen den Käufer unangemessen benachteiligen (BGH-Kenner werden bemerken, dass hier das Gericht ähnlich wie schon zuvor bei den starren Renovierungsfristen im Mietrecht argumentiert).

Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass bei Neuverträgen in Zukunft die Beweislast umgedreht wird. Dann müssen Gebrauchtwagenkäufer mit Garantieversicherung selber nachweisen, dass der Schaden nicht aufgrund verspäteter Wartung aufgetreten ist. Nicht betroffen von dem Urteil sind übrigens die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, die jeder Käufer beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerbsmäßigen Händler hat. Sie gelten für ein Jahr, egal welcher Fehler nachträglich entdeckt wird. Dennoch ist es ratsam, unter bestimmten Umständen eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abzuschließen.

Hingegen hat der BGH in einem anderen Fall die Rechte der Verkäufer gestärkt. Autofahrer haben nicht das Recht, ein neues Auto zurück zu geben, nur weil der Wagen geringfügig mehr Benzin verbraucht, als es der Hersteller angegeben hat.
"
 
Quelle: Formblitz-Newsletter

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zum Thema Gebrauchtwagen Garantie ...

wir haben den Wagen vor einer Woche gekauft. macht es da sinn, die Service Garantie von MB zu kaufen?

ist "jeglicher" technischer Schaden in der Gebrauchtwagen Garantie "versichert"?

Kommt drauf an wie alt der Wagen ist. Unter vier Jahre, dann kannst Du den ServiceVertrag Garantie noch in einem Jahr abschließen ( 5 Jjahre Regelung, unter 100.000 km). Über 4 Jahre, dann auf jeden Fall an die 5 Jahre denken und rechtzeitig an den Abschluß denken.
Ich habe den Vertrag auch nach auslaufen der einjährigen Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen und kann seit dem viel ruhiger schlafen 🙂

Hallo,

meiner ist heute genau 2 Jahre alt. Gekauft hab ich meinen C200CDI T im April diesen Jahres bei einer NL. 1 Jahr EU-Garantie gabs dazu, leider ab Kaufdatum und nicht im Anschluß an die 2 Jahre Herstellergarantie.
Wenn ich heute 2 weitere Jahre nehme, kostet es 399 Euros (bin dann wieder ein halbes Jahr doppelt versichert), hab dann Garantie bis 10.2009.
Wenn ich ab 04.2008. verlängere, gibts für 349 Euros ein weiteres Jahr, also bis 04.2009.

Was würdet ihr tun? - oder ganz sein lassen...

Danke und Gruss
strowis

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