Service Intervalle W212
Wie sind bei euch die Service Intervalle eingestellt?
kann das sein das man nun jährlich zum Kundendienst muss egal wie viele Km, ist das bei euch auch so?
bei meiner C Klasse hab ich alle 25000Km einen KD.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rolliman
Da will man doch nur die Einnahmen steigern ...
Ich bin geneigt, dem zuzustimmen, aber diese schon oft geführte Diskussion ist müßig und führt zu nix...
46 Antworten
Zitat:
@roestiexpress schrieb am 31. Juli 2015 um 18:47:05 Uhr:
D.h. Benziner müssen nur alle 2 Jahre?
Hallo,
leider nicht.
Habe grade einen Termin für einen B gemacht.
Da wird vorausschauend auf die zukünftige Einführung von Benziner-Partikelfilter gehandelt :-)
Zitat:
@solister schrieb am 30. Juli 2015 um 21:19:30 Uhr:
@slktorti: Wieviele Resttage bis zur Inspektion werden denn angezeigt?
Eben, noch keine.
Hab heute in der Werkstadt angerufen, weil mir das selbst suspect war. Da hat doch der Meister mir am telefon verraten wie ich in das Werkstadt-Menü komme. Und wo ich dann nachsehen muss.
So: 55 Resttage (wie gesagt EZ 17.07.2014) wären ja ca 1/4 Jahr länger; 2300 km
Wow. Hätte ich nicht erwartet, dass soviel möglich ist.
Ich suche immer noch nach dem Fahrprofil, dass zu einer Verlängerung führt.
Bisher habe ich aus meinen Aufzeichnungen aber noch keine Regelmäßigkeit ableiten können.
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Hallo ins Forum,
Zitat:
@solister schrieb am 3. August 2015 um 19:14:16 Uhr:
Ich suche immer noch nach dem Fahrprofil, dass zu einer Verlängerung führt.
es gibt beim 212er keine dynamischen Intervalle mehr. Das System zählt stur die Kilometer und die Tage runter. Die Kilometer sind vom der Wartung maximal 25.000 km (beim "guten" Öl) oder - je nach Öl - auch weniger, aber immer 365 Tage.
@ slktorti: Die Angaben passen nicht wirklich. Kann es sein, dass das Fahrzeug irgendwann mit abgeklemmter Batterie stand. Dann würde der Wartungszähler nicht mehr mitzählen und diese Standzeit müsste man selbst berücksichtigen.
Viele Grüße
Peter
Die Aussage zur abgeklemmten Batterie habe ich auch gelesen. Die war bei mir aber nicht abgeklemmt und dennoch hatte ich bei beiden bisherigen Services 15 bsi 20 Tage mehr als die 365 Tage.
Direkt nach dem Service wurden übrigens tatsächlich die initialen 365 Tage angezeigt. Die Verlängerung ist jeweils erst unterjährig entstanden. Nach der Erklärung hierfür suche ich noch.
Entweder es fließt seit der MOPF doch ein kleiner variabler Anteil ein oder legt sich das System vielleicht bei einer Standzeit von mehreren Tagen "schlafen" und zählt nicht weiter?
Gruß solister
Moin,
wenn man hier die Beiträge liest, könnte man meinen, es wäre eine gewisse Sehnsucht damit verbunden, endlich zum Service fahren zu "dürfen"!
Da ich mehr als 25tkm im Jahre fahre, weiß ich nicht, was passiert, wenn man weniger fährt. Aber ich kann Euch versichern, daß in den letzten 800tkm mit den diversen E-Klassen unter meinem Hintern die Meldung immer kam, daß man gefälligst zu Service zu fahren hat.
Und ich muss sagen, ich würde mich sehr darüber freuen, wenn der Intervall ein wenig länger wäre. Bei dem Fahrprofil sollten auch 30tkm möglich sein.....
Gruß aus Nordhessen
Zitat:
@212059 schrieb am 3. August 2015 um 23:43:37 Uhr:
Hallo ins Forum,
@ slktorti: Die Angaben passen nicht wirklich. Kann es sein, dass das Fahrzeug irgendwann mit abgeklemmter Batterie stand. Dann würde der Wartungszähler nicht mehr mitzählen und diese Standzeit müsste man selbst berücksichtigen.Viele Grüße
Peter
Ja der stand ca 2 wochen nach wildunfall bei MB in der werkstadt. Aber klemmen die dort die Batt ab?
Und erklärt aber nicht die 55 Resttage?
Und an mein Vorposter: Bei einen fast 70tsd € Fahrzeug will ich nicht wegen einer nicht pünktlich gemachten Durchsicht, aus der Garantie fallen.
Zitat:
Und an mein Vorposter: Bei einen fast 70tsd € Fahrzeug will ich nicht wegen einer nicht pünktlich gemachten Durchsicht, aus der Garantie fallen.
Moin,
da brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Das bleibt alles im Rahmen, auch mal 500km überzogenen Inspektionszyklus oder zwei/drei Wochen spätere Inspektion wird seitens Mercedes toleriert. Aber damit sollte man vernünftig umgehen. Du kannst sicherlich keine 3 Monate oder 5000km später dort in der Werkstatt aufschlagen.
Die Info stammt übrigens vom Freundlichen! Bei mir als Vielfahrer wird übrigens auch mal ein niedriger 4-stelliger Überzug der km toleriert.....
Und um Deine Bedenken auch da aus dem Weg zu räumen: Selbst die einschlägige Rechtsprechung sieht es auch so, daß man sich nicht zum Sklaven seines Kombiinstruments und der Serviceanzeige machen lassen muss!
Gruß aus Nordhessen
Für die JS / MB100: 1000km / 1 Monat (§4)
Für die Werksgarantie: 3000km / 90 Tage
Für Kulanz?????
Hallo ins Forum,
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 4. August 2015 um 23:05:55 Uhr:
Für die JS / MB100: 1000km / 1 Monat (§4)
Für die Werksgarantie: 3000km / 90 TageFür Kulanz?????
nach der Info meines Freundlichen sind's bei der JS/MB 100 maximal 1.500 km oder 30 Tage überzogen; ich muss mal in die Bedingungen schauen, wobei ich eh am Tageszähler hänge (schaffe keine 25 tkm im Jahr) und dank Garantieverlängerung (ist ja notwendig) die enge Zeitgrenze einhalten muss.
Bei der Kulanz soll sich Daimler an die Limits der Werksgarantie halten (auch wenn man da eh keine ganz belastbaren Infos bekommt).
Viele Grüße
Peter
"§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;"
Quelle MB-100 - 03/2010
Zitat:
@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 5. August 2015 um 17:27:34 Uhr:
"§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;"Quelle MB-100 - 03/2010
Daimler hat den § 4 a) an die gültigen Gesetze und die gängige Rechtsprechung im Juli 2012 angepasst.
Zitat:
Garantiebedingungen (MB-100) Mercedes-Benz Garantie-Paket Stand 07/2012
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. Eine fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeit ist unschädlich, soweit diese für einen eingetretenen Schaden nicht ursächlich ist. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;
Zur Erhaltung der Garantie ist dementsprechend nur eine termingerechte Wartung nach Herstellervorgaben erforderlich, und die kann in jeder Werkstatt gemacht werden, die nach den Herstellervorgaben die Arbeiten ausführt. Aber auch nur dann, wenn ein Schaden durch eine fehlende oder nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartung verursacht wird. In jedem anderen Fall hat man auch ohne Wartung einen Garantieanspruch.
cu termi0815
Moin,
seit gestern zeigt mir der S212, dass ich in 30 Tagen den A5 Service durchführen soll.
Der km-Stand ist 160.600.
In Februar 2015 bei km-Stand 150.000 wurde eine große B-Inspektion durchgeführt.
Was beinhaltet der A5-Service? In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass die B Inspektion schon die A5 beinhaltet?!
Na ja, im Netz finde ich auch keine gescheite Antwort zu Service A5.
Zitat:
@iLoveMyCar schrieb am 5. Januar 2016 um 14:15:23 Uhr:
Was beinhaltet der A5-Service?
Den kleinen Serviceumfang plus 5 Zusatzarbeiten.
-> siehe BA
Die anstehenden Zusatzarbeiten können individuell über die Servicehistorie hergeleitet oder mit dem Werkstattcode beim Freundlichen abgefragt werden.
cu termi0815