Service Intervall überziehen?

Mercedes C-Klasse W205

Hallo,

Ich wollte wissen ob jemand schon Erfahrung hat bezüglich Service Intervall überziehen?
Also mein wagen ist schon 29800 km gefahren und der nächste Service ist bei 30000, leider ist mein Termin erst nächste Woche.
Wie schlimm ist es wenn ich z.b. 500 km mehr fahre bevor es zum service geht?

MfG

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

@cTech schrieb am 13. August 2018 um 11:03:44 Uhr:


Mein Händler hat gesagt, bei JS 90 Tage ist kein Problem.

was dein ahnungsloser Händler sagt, ist unerheblich. Im Kleingedruckten der JS steht - wie oben geschrieben - jedenfalls 1000km oder 1 Monat...🙄

Gruß
Fr@nk

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Nein der wird ab dem Datum der Durchführung für die nächsten 365 Tage oder km angezeigt

Bei Junge Sterne bzw. M100/MB80 darf man nur max. 1000km überziehen. Max. 30 Tage stimmt.

Mein Händler hat gesagt, bei JS 90 Tage ist kein Problem.

Hi,

Zitat:

@cTech schrieb am 13. August 2018 um 11:03:44 Uhr:


Mein Händler hat gesagt, bei JS 90 Tage ist kein Problem.

was dein ahnungsloser Händler sagt, ist unerheblich. Im Kleingedruckten der JS steht - wie oben geschrieben - jedenfalls 1000km oder 1 Monat...🙄

Gruß
Fr@nk

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Zitat:

@cTech schrieb am 13. August 2018 um 11:03:44 Uhr:


Mein Händler hat gesagt, bei JS 90 Tage ist kein Problem.

Dein Händler hat nicht dazu gesagt, für wen es kein Problem ist. Bei JS und 90 Tage drüber ist es nämlich dein Problem

Zitat:

@DeFisser schrieb am 12. August 2018 um 21:09:51 Uhr:


Bei Junge Sterne bzw. M100/MB80 darf man nur max. 1000km überziehen. Max. 30 Tage stimmt.

Nicht nur JS, auch bei Neuwagen gilt diese Regelung.

Nein das stimmt nicht, beim Neuwagen kann man 90 Tage oder 3000km überziehen, habe ich in einem Schreiben von MB an den Händler selbst gelesen

Zitat:

@froggorf schrieb am 13. August 2018 um 14:01:43 Uhr:


Nein das stimmt nicht, beim Neuwagen kann man 90 Tage oder 3000km überziehen, habe ich in einem Schreiben von MB an den Händler selbst gelesen

Unterschiedliche Händler - unterschiedliche Aussagen.
Mir wurde es so mitgeteilt wie oben geschrieben.

Hi,

Zitat:

@froggorf schrieb am 13. August 2018 um 14:01:43 Uhr:


Nein das stimmt nicht, beim Neuwagen kann man 90 Tage oder 3000km überziehen, habe ich in einem Schreiben von MB an den Händler selbst gelesen

richtig, die Herstellergarantie ist bezüglich "Überziehung" (und auch sonst) großzügiger. Obige Zahlen (90 Tage / 3000km) habe ich auch abgespeichert...

Gruß
Fr@nk

Zitat:

@Fr@nk schrieb am 13. August 2018 um 14:32:02 Uhr:


Obige Zahlen (90 Tage / 3000km) habe ich auch abgespeichert...

Gruß
Fr@nk

So steht das auch schriftlich in den mitgelieferten Unterlagen.
Und in meinen Garantiebedingungen (Anschlussgarantie des Händlers) steht dass die Überschreitung der "Herstellervorgaben" um 1Monat bzw. 1000km "unschädlich" sei, wobei bereits die Überziehung einer dieser Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht. (schönstes Advokatendeutsch😁)
Ich sehe das aber so, dass sich dieser Monat oder die 1000km auf die "Herstellertoleranz" aufaddieren. Denn die Herstellervorgabe lautet ja plus 30Tage oder plus 3000km.

Hallo ins Forum,

ich bin da auch immer aktuell dran, weil ich die Kilometer/Jahr nicht voll bekomme. Nach den Infos, die ich habe gilt Folgendes:

  • 90 Tage oder 3.000 km Überziehung unschädlich für Neuwagengarantie, Kulanz und Mobilo (Letzteres wäre zwar wieder aktivierbar, der Rest aber nicht)
  • 30 Tage oder 1.000 km Überziehung unschädlich für MB100/MB80 oder JS

Viele Grüße

Peter

Hallo zusammen,

das hat mir hier keine Ruhe gelassen heute Nacht.
Ich habe meine mb100 vor 60 Tagen verlängert.
Mein Service war auch fällig, allerdings hatte ich noch über 14.000 km gut. Die Dame vom Service hat mir den Tipp gegeben dass ich bis 89 Tage überziehen kann oder eben 3000 km.
Somit habe ich dann auch erst einen Termin zum 03.09.2018 für Service b3 (81 Tage drüber) vereinbart.
Nachdem ich das hier alles gelesen habe, war ich sehr verwirrt.
Nach dem ich gerade mit meinem freundlichen telefoniert habe, er mir versichert hat das die Aussagen der netten Dame korrekt sind, und ich mir das gerade auch noch mal schriftlich per E-Mail zukommen lassen habe, bin ich nun wieder beruhigt.

Im Anhang die Mail der Niederlassung.

Ed243ad1-02b5-43d6-b624-4e1aa624452d

Schau mal, was ich hier noch schriftlich für dich habe - original aus den Garantiebedingungen. Die Aussage der Thekentussi beim 🙂 wird die Garantieversicherung im Schadenfall einen Sch**ß interessieren...

Unbenannt

Hi,

Zitat:

@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 11:29:32 Uhr:


Schau mal, was ich hier noch schriftlich für dich habe - original aus den Garantiebedingungen. Die Aussage der Thekentussi beim 🙂 wird die Garantieversicherung im Schadenfall einen Sch**ß interessieren...
@Azedin

Das ganze kann man sich hier beim Garantiegeber Mercedes runterladen (s. §4a):

https://www.mercedes-benz.de/.../...ent.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

Gruß
Fr@nk

Zitat:

@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 11:29:32 Uhr:


Schau mal, was ich hier noch schriftlich für dich habe - original aus den Garantiebedingungen. Die Aussage der Thekentussi beim 🙂 wird die Garantieversicherung im Schadenfall einen Sch**ß interessieren...

Mir ist es egal was der Garantiegeber sagt oder nicht, wenn dies nämlich der Fall sein sollte, wurde ich schlichtweg falsch beraten.
Dann kann eben das Autohaus dafür aufkommen.
Ich habe es mir extra noch mal schriftlich geben lassen.

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