Service Intervall überziehen?
Hallo,
Ich wollte wissen ob jemand schon Erfahrung hat bezüglich Service Intervall überziehen?
Also mein wagen ist schon 29800 km gefahren und der nächste Service ist bei 30000, leider ist mein Termin erst nächste Woche.
Wie schlimm ist es wenn ich z.b. 500 km mehr fahre bevor es zum service geht?
MfG
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zitat:
@cTech schrieb am 13. August 2018 um 11:03:44 Uhr:
Mein Händler hat gesagt, bei JS 90 Tage ist kein Problem.
was dein ahnungsloser Händler sagt, ist unerheblich. Im Kleingedruckten der JS steht - wie oben geschrieben - jedenfalls 1000km oder 1 Monat...🙄
Gruß
Fr@nk
60 Antworten
Die werden sich aber im Ernstfall einen schlanken Fuß machen und du wirst es am Ende ausbaden. Die Garantiebedingungen sind eindeutig, wenn du nun nach der Aussage deines Autohauses handelst und einen Garantiefall bekommst, wirst du sehen wer klüger war.
Zitat:
@froggorf schrieb am 14. August 2018 um 11:59:18 Uhr:
Die werden sich aber im Ernstfall einen schlanken Fuß machen und du wirst es am Ende ausbaden. Die Garantiebedingungen sind eindeutig, wenn du nun nach der Aussage deines Autohauses handelst und einen Garantiefall bekommst, wirst du sehen wer klüger war.
Ich hätte nie im Leben so lange überzogen, wenn ich vernünftig beraten wurde.
Warum auch? Um 500 Euro für die Garantie zu zahlen, um anschließend die Garantie zu verlieren?
Ich habe jetzt am 03.09 den Service. Da schauen wir uns mal an was gesagt wird.
Mal sollte nickt alles schwarz malen.
Da steht aber auch, wenn die Überschreitung uhrsächlich verantwortlich für den Schaden war.
Zitat:
@cTech schrieb am 14. August 2018 um 12:02:13 Uhr:
Da steht aber auch, wenn die Überschreitung uhrsächlich verantwortlich für den Schaden war.
Und das müssen die auch erstmal speziell beweisen können...
So einfach ist das nicht
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Hi,
Zitat:
@Azedin schrieb am 14. August 2018 um 11:56:57 Uhr:
Zitat:
@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 11:29:32 Uhr:
Schau mal, was ich hier noch schriftlich für dich habe - original aus den Garantiebedingungen. Die Aussage der Thekentussi beim 🙂 wird die Garantieversicherung im Schadenfall einen Sch**ß interessieren...Mir ist es egal was der Garantiegeber sagt oder nicht, wenn dies nämlich der Fall sein sollte, wurde ich schlichtweg falsch beraten.
Dann kann eben das Autohaus dafür aufkommen.
Ich habe es mir extra noch mal schriftlich geben lassen.
wenn es regulär gelaufen ist, hast du sogar beim Abschluss der Garantie unterschrieben, dass du die Garantiebedingungen (das von mir verlinkte Kleingedruckte) erhalten hast...
Zur Beweislast: Die ist in §4a umgekehrt: Der Käufer muss die fehlende Ursächlichkeit beweisen.
Im Ernst: Du solltest dir das Kleingedruckte wirklich mal durchlesen...🙄
Gruß
Fr@nk
Ok ok genug schwarzmalerei.
Will jemand meinen Wagen kaufen? ??
Zitat:
@Azedin schrieb am 14. August 2018 um 12:10:28 Uhr:
Ok ok genug schwarzmalerei.Will jemand meinen Wagen kaufen? ??
Nein, Garantie ist abgelaufen 😉.
Zitat:
@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 13:09:16 Uhr:
Zitat:
@Azedin schrieb am 14. August 2018 um 12:10:28 Uhr:
Ok ok genug schwarzmalerei.Will jemand meinen Wagen kaufen? ??
Nein, Garantie ist abgelaufen 😉.
Haha 🙂
Zitat:
@Azedin schrieb am 14. August 2018 um 12:10:28 Uhr:
Ok ok genug schwarzmalerei.
Ich lasse mal Bilder sprechen.
Azedin wurde m.M.n. von seiner Werkstatt gut beraten. Andere sind vielleicht gewinnorientierter und beraten dementsprechend.
Zitat:
@Ex-Nokia schrieb am 14. August 2018 um 16:53:42 Uhr:
Zitat:
@Azedin schrieb am 14. August 2018 um 12:10:28 Uhr:
Ok ok genug schwarzmalerei.Ich lasse mal Bilder sprechen.
Azedin wurde m.M.n. von seiner Werkstatt gut beraten. Andere sind vielleicht gewinnorientierter und beraten dementsprechend.
Du übersiehst was: Der Garantiegeber ist NICHT die Daimler AG. Die Vorgaben in den Garantiebedingungen (besser: Versicherungsbedingungen, weil es sich um eine Garantieversicherung handelt), die jeder selbst nachlesen kann (wurden bereits mehrfach gepostet!!!), weichen von denen der Daimler AG ab. Eine Versicherung wird IMMER einen Weg suchen, um sich um Leistungen zu drücken!
Zitat:
@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 17:33:49 Uhr:
Du übersiehst was: Der Garantiegeber ist NICHT die Daimler AG. Die Vorgaben in den Garantiebedingungen (besser: Versicherungsbedingungen, weil es sich um eine Garantieversicherung handelt), die jeder selbst nachlesen kann (wurden bereits mehrfach gepostet!!!), weichen von denen der Daimler AG ab. Eine Versicherung wird IMMER einen Weg suchen, um sich um Leistungen zu drücken!
Natürlich ist nicht Daimler das Versicherungsunternehmen. Und ich schrieb bereits dass meine Anschlussgarantieversicherung nicht die von MB angebotene, sondern eine meines Autohauses ist. Die Bedingungen sind aber ähnlich.
Es geht bei unserer Differenz nur um die genaue bzw. zutreffende Definition der Begriffe "Hersteller-Zeitvorgabe" und "Hersteller- Kilometervorgabe". Mein Autohaus machte mir gegenüber genau dieselben Aussagen wie von Azedin beschrieben.
Was du über die Versicherungen im Allgemeinen beschreibst teile ich voll und ganz. Daher ist diese Diskussion hier auch angebracht.
Zitat:
@Ex-Nokia schrieb am 14. August 2018 um 19:24:54 Uhr:
Die Bedingungen sind aber ähnlich.
hier noch mal genau den §4
Zitat:
@Ex-Nokia schrieb am 14. August 2018 um 20:34:09 Uhr:
hier noch mal genau den §4
Ähnelt erstaunlich dem von heute Mittag....
https://www.motor-talk.de/.../...tervall-ueberziehen-t5355272.html?...
Zitat:
@DeFisser schrieb am 14. August 2018 um 20:51:00 Uhr:
Ähnelt erstaunlich dem von heute Mittag....
https://www.motor-talk.de/.../...tervall-ueberziehen-t5355272.html?...
Ja ich schrieb selbst dass sie sich ähneln. Doch wer halt genau liest findet das Wort "oder" anstatt Kommas. Lasse ich demnach den Service bei meinem AH durchführen ist die Bedingung erfüllt.
Na, da nimmt Dich aber jeder Jurist auseinander. Die Unschädlichkeit einer Überziehung um 1000km/30 Tage ist keinerlei "Oder"-Regelung unterworfen. Der Text ist an der Stelle identisch.