Service-Intervall ... Betrug?

Renault Megane II (M)

Hallo Forumer!

Ich habe gestern nach einer längeren Wartezeit endlich meinen Megane Grandtour erhalten. Es ist ein 1.5 l Diesel mit 106 PS.
Mein Händler hat beim Verkaufsgespräch ein Service-Intervall von 30.000 km oder einmal jährlich erwähnt. Das war mit einer der Gründe für den Kauf eines Renault.

Gestern bei der Übergabe der Papiere, speziell des Service-Heftes sprach der Händler wieder von einem Service-Intervall alle 30.000 km. "Dann sehen wir uns in einem Jahr oder nach 30.000 km"
Daraufhin habe ich den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift komplettiert.

Bei der Übergabe des Fahrzeuges dann die Ernüchterung. Der Händler erklärt so den Bordcomputer und ach, es sind alle 20.000 km eine Werkstatt aufzusuchen. WAS?
Ich habe dann das Service-Heft kontrolliert - auch hier sind 20.000 km eingetragen.
Das kann doch nicht sein! Wir haben die ganze Zeit von 30.000 km gesprochen. Nein, so nicht!

Wir haben uns nun gestern nicht einigen können wie wir das Problem lösen können. Mein Vorschlag war wenigstens die erste Durchsicht umsonst. Ich denke in Angesicht der Mehr-Kosten, welche im Laufe der Jahre so auf mich zukommen, wäre das ein faires Angebot.
Der Händler will nix machen. Ich denke aber er muss irgendein Angebot machen -oder? Es ist doch sonst Betrug!

Was würdet ihr einem solchen Fall machen?

Danke für Eure Tipps

BYe ... Garti.

28 Antworten

Ich würde dieses nicht gleich als Betrug sehen.Sondern einfach nur als Unwissenheit des Händlers was natürlich nicht passieren darf.Die alten Euro 3 Diesel hatten noch die Intervalle von 30.000km seit dem Modus der ja bekanntlich mit Euro 4 kam wurde dieses geändert auf alle 20.000km.

Wenn der Händler problemen und weiterhin einen zufriedenen Kunden haben möchte dann wäre ein entgegenkommen bei der ersten Inspektion ratsam.Ich weiss natürlich nicht wieviel Rabatt er dir schon gegeben hat??Aber wenn sich dieses noch im Rahmen bewegt dann würd ich zumindest die erste Inspektion als Boni zugeben.Beim Megane sind das ja etwa EUR 200,-

Also ich hatte gestern in einem Megane Grandtour-Werbe-Prospekt nachgesehen. Da waren alle Diesel (aus 1.5 Automatik) mit 20.000 km angegeben. Der Prospekt war vom Februar (!!!). Ich denke mal das ein Händler, welcher auch Informationen von Renault bekommt, dies bis zum Juli wissen müsste, oder?

Ich würde da schon von Vorsatz sprechen!!!

Ich glaube dem Händler ist es egal, ob ich ein glücklicher Kunde bin. Ich habe mit ihm sehr gut um den Preis gehandelt. Also der Rabatt war bei fast 20% zum Listenpreis. Das ist auch der Grund, weshalb er jetzt keinen Rabatt weiter auf die Inspektionen geben will.
Aber hey, ich kann doch nicht mit Falschaussagen meine Kunde betrügen!

Zum anderen denke ich, dass ich nach diesem Vorfall und der Betreuung in der Wartezeit (mein Fahrzeug kam 3 Wochen nach dem Liefertermin) nicht mehr mit diesem Händler zu tun haben möchte. Es gibt auch andere Renault-Werkstätten mit hoffentlich besserer Kundenbetreuung.

hey,
in welchen bundesland wohnst du denn?
ich kenn ein guten renault händler 😉

also der hersteller hält sich generell frei technische details zu ändern. u.a. auch die serviceintervalle. deshalb wirst du da rein rechtliche keine schnitte haben. allerhöchstens mit dem händler - aber da du wahrscheinlich nichts schriftliches hast, wird das schwer.

aber versuch einfach mal, bei renault in brühl anzurufen und schilder ihnen die lage. kann sein, dass du eine entschädigung kriegst.

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Es hat schon seinen Grund warum Renault die Service Interwalle bei den Dieseln verkürzt hat. Was hilft es dir wenn du soo viel Geld sparst, weil du statt 5 nur 3 Inspektionen gemacht hast nach 100.000 Kilometern, wenn kurz darauf der Motor den Geist aufgibt?

Was den Händler betrifft, eigentlich darf sowas nicht passieren. Also die erste Durchsicht sollte drinne sein. Wenn nicht, dann such dir nen anderen Renault-Händler 😉

Auch ich würde hier weniger von Betrug, denn von Unwissenheit reden. Wie schon in manch anderem Thema besprochen sind die Intervalle bei Renault momentan ständigen Änderungen unterworfen, dass selbst wir in der Werkstatt im ICM nachschauen müssen, was nun fällig ist und was nicht. Nun gut...Tatsache ist, dass der Händler durch Unwissenheit eine Falschaussage getroffen hat, was natürlich nicht passieren darf. Egal wieviel Rabatt beim Verkauf bereits gegeben wurde, in meinen Augen sollte er auf dein Angebot eingegehn, denn die Zufriedenheit des Kunden ist oberstes Gebot und immerhin war es ja nun sein Fehler. Ansonsten würde ich mich mit der Kundenbetreuung von Renault in Brühl in Verbindung setzen.

T.S.

normal könnte hier § 123 BGB greifen, da er als verkäufer die änderungen kennen musste, da er viele möglichkeiten hat sich über änderungen zu informieren. ich habe darüber auch schon einige verträge mit erfolg angefechtet.

Zitat:

Wann ist eine Täuschung "arglistig"?

Arglist erfordert vorsätzliches, also absichtliches Handeln des Verkäufers. Dieser muss also bewusst in Kauf genommen haben, dass er durch seine Täuschung Ihren Entschluss zum Kauf der Ware beeinflusst. Arglist ist grundsätzlich immer dann anzunehmen, wenn der Verkäufer falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre, aber für den von ihm gewünschten Vertragsabschluss

ungünstige Tatsachen

verschweigt.

Dies waren Deine Vorraussetzung für den Kauf
Mein Händler hat beim Verkaufsgespräch ein Service-Intervall von 30.000 km oder einmal jährlich erwähnt. Das war mit einer der Gründe für den Kauf eines Renault.

er kannte also die gründe für deine unterschrift

Hallo,

ich bin selbst Renault Verkäufer, und frage mich langsam, an was für eine Pfeiffe du da geraten bist. Dass der 1.5er Diesel 20.000er Intervalle hat sollte er eigentlich wissen. Hat wohl seinen job verfehlt der gute.
Warscheinlich erzählt der seinen Kunden auch, dass der 1.9er mit FAP 30.000er Intervalle hat.

Ich denke, er sollte zumindest die erste Inspektion umsonst machen, als wiedergutmachung.

Unglaublich............................

Wenn Ärtzte solche Fehler machen, sterben Menschen.

Gruß aus NRW

Hallo!

Danke für Euer Mitgefühl!

Ich werde mal den weiteren Verlauf der "Katastrope" schildern:

Vorne weg - ich wohne seit einem Jahr in Sachsen. Das muss nicht gleich heißen, dass hier es nur schlechte Händler gibt. Aber meiner ist sicherlich nicht der hellste. Ich hatte bisher einen Opel und nur mit der ansässigen Werkstatt zu tun. Auf der Suche nach einem neune Auto hat mir der Renault gefallen und dieser besagte Händler hatte das beste (preisliche) Angebot gemacht.

Ich habe nun ein ganzes Wochenende meine Grandtour testen können. Glücklicherweise habe ich vorher in der Bedienungsanleitung nachgelesen, dass man den Wagen einfahren muss (1.500 km mit max. 2.500 Umdrehungen). Davon hat mir mein Händler nix gesagt - "Viel Spaß!" waren seine Worte.

Der Wagen ist super! Das kann man nicht anders bezeichnen.

Die Sitze sind auch entgegen anderer Meinungen sehr hart gepolstert aber bequem. Ein Grund für mich die Lendenwirbelstütze zuverändern. Hääää? Wo ist das Rädchen? Es fehlt - sollte aber gemäß Händler dabei sein. War ebenfalls eine Kaufentscheidung, da ich ein Bandscheibenleiden haben. Na, super!
Des Weiteren fehlt noch die hinter Armlehne.

Weiterhin bin ich mit der Kühlleistung des Handschuhfaches nicht einverstanden. "Da ist irgendwo im Handschuhfach ein Rädchen, womit man die Einstellen kann" die Worte meines Händler. Ich habe am Wochenende nix außer einer kleine Öffnung gefunden, welche durch Schaumstoff verschlossen ist. Es kommt von dort zwar etwas kühle Luft, aber sicherlich nicht ausreichend um das ganz Fach frisch zu halten. Ebenfalls nicht mehr frisch im Handschuhfach war nach Rückfahrt von meinen Eltern die mitgegebene Wurst .
Hierbei denke ich aber mal, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt. Oder?

Ich will heute wieder zu meinem Händler und versuchen das ganze auf Basis eines klärenden Gespräches zu regeln. Sollte das nicht helfen, werde ich mich mit dem Renault-Service in Brühl in Verbindung setzen.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

BYe ... Garti.

Also das mit dem Händler scheint ja richtig schief zu gehn. Aber um auf das Handschuhfach zu kommen.Ein Rädchen gibt es da nicht das wäre mir auch neu.Der Stopfen ist das einzigste was dort vorhanden ist um ggf. die Öffnung zu verschliessen.
Aber du darfst das Handschuhfach nicht als Kühlschrank ersatz ansehn da dort nur etwas kalte Luft von der Klimaanlage hineinkommt.Und eine Klimaanlage im Auto wird auch nie Kälter als 14°C. Also kannst du nicht davon ausgehen nur weil das Fach gekühlt ist das du darin Stundenlang Frischwurst transportieren kannst. Diese Aussage trift auch Renault nirgends.Aber wo das Rädchen sitzen soll dat würde mich auch mal Interessieren also halt uns ma auffen Laufenden.

Gruss Dennis

dein händler hat ja wenig anhnung vom auto.

Was für ne Niete....sofort mit Renault Brühl in Verbindung setzen.

T.S.

@ Oggy ... § 123 BGB lässt sich aus der Schilderung nicht nachweisen, der Händler ging davon aus, dass es so ist, eine Täuschungshandlung setzt Täuschungsabsicht voraus...

Einschlägig wäre hier eine zugesicherte Eigenschaft beim Kaufvertrag nach § 434 Abs . 1 BGB, nur die zu beweisen, dürfte unmöglich sein...

Betrug ... Eingehungsbetrug... ebenso nicht nachweisbar...

Nur damit das Rechtliche hier mal richtig gerückt ist...

Zum Rest : Inspektionen würd ich bei dem Händler keine machen lassen...

S.

Wieder mal HALLO!

Ich war gestern mal wieder bei meinem Händler. Am Handschuhfach fehlt wohl eine Klappe. Die gibt es zwar seit einem Jahr nicht mehr, so jedenfalls die Aussage des Kollegen vom Verkäufer, aber sie sei nachbestellbar. Im Handschuhfach ist die Kühlöffnung und recht daneben noch ein weiteres Loch. Dort wird die Klappe befestigt. Damit lässt sich dann die Kühlung öffnen oder schließen.
Das mit der Kühlleistung habe ich dann doch nicht angesprochen. Danke @renault sport. Hätte mich vermutlich dort zum Löffel gemacht, wenn ich es mit einem Kühlschrank verglichen hätte.

Dann habe ich noch einen Satz Fußmatten bekommen. Immerhin. Aber diese hatte ich sowieso bei der Bestellung ausgehandelt - er hatte es nur "vergessen".

So, dann die Lendenwirbelstütze und hintere Armlehne. Die gibt es in der Avantage-Ausstattung nicht. ABER bei unserem Verkaufsgespräch hatte der Händler keinen Prospekt dieser Ausstattung, sondern nur die allgemeinen und meinte die Avantage-Ausst. entspricht dem Emotion plus Freeway-Paket und Confort-Paket. Stimmt auch soweit als das aber nicht die Lendenwirbelstütze und die hintere Armlehne enthalten ist. Dazu nur sein Kommentar, dass er daran nicht Schuld sei und es sich dabei um eine Änderung von Renault handelt. Na ja, da ich keine Lust auf eine ewige Diskussion hatte und mich sowieso mit dem Service in Verbindung setzen will war es mir auch schon egal.

Also jetzt melde ich mich erst einmal beim Service.

@schnuffz und orgy: das es rechtlich und mit der Beweislage schwierig aussieht ist mir bewusst, ich denke soweit muss ich nicht unbedingt gehen, aber danke.

Die Inspektionen werde ich in einer anderen Werkstatt machen lassen.

BYe ... Garti.

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