Service Inklusive TÜV nicht inkl., obwohl gebucht
Hallo..., mein BMW (3/18) wurde MIT BSI-Paket gekauft, also 3 Jahre Service inklusive bis 40.000 km inkl Übernahme TÜV (HU).
Das Paket wurde Dezember 2019 im Rahmen der BMW black week verlängert, nun also gültig bis 03/23.
Nun wurde mir (März 2021) mitgeteilt, dass die HU NICHT enthalten ist.
???Das kann doch wohl nicht sein..., ich habe im März 2018 einen Vertrag abgeschlossen für drei Jahre, die Leistung die damals enthalten waren müssen wir noch drei Jahre gewährt werden, unabhängig davon ob ich den Vertrag innerhalb dieser Zeit verlängere!?
Zumal aus keinen AGBs hervorgeht, dass ich bei Vertragsverlängerung die bereits enthaltenen Leistungen zum Teil nicht mehr erhalte!!!
M.E. stellt das einen eindeutigen Vertragsbruch gemäß BGB da!
Ich habe jetzt erst einmal die 150 € für die HU bezahlt, der „Freundliche“ wollte sich noch einmal erkundigen, inwieweit ich das Geld zurückbekomme. Falls dem nicht so sein sollte, werde ich mich an meinen Anwalt wenden! Hat irgend jemand Erfahrungen von euch oder kann mir näheres dazu sagen?
30 Antworten
Zitat:
@Grufty_2 schrieb am 17. März 2021 um 17:55:44 Uhr:
Ein Beratungsprotokoll ersetzt aber keine Bedingungen:-)
SO sehe ich das auch ?????
Sicherlich hat man auch eine gewisse Widerrufsfrist in der man sich die 326 Seiten des Vertrages durchlesen kann. Ist die denn bereits um?
Zitat:
@starbulls66 schrieb am 17. März 2021 um 17:19:05 Uhr:
Nur müssen mir die veränderten Leistungen mitgeteilt werden, falls NICHT, läuft der Vertrag zu den „alten“ Bedingungen weiter!!!
DAS ist NICHT geschehen!!
So wie das im Eröffnungsposting aussieht hast du das online verlängert?
Dort steht dann weiter unten folgendes:
„Details zu den AGBs von BMW Service Inclusive im BMW Shop und zu den rechtlichen Hinweisen zum Datenschutz finden Sie HIER.“
Wobei das „HIER“ dann auf die Preise, Inhalte und AGB‘s verlinkt.
Ich hab es jetzt noch nicht selbst probiert, normalerweise kommt beim Onlinekauf irgend was in der Art von „mit dem Klicken auf Kaufen bestätigen Sie dass Sie die AGB‘s zur Kenntnis genommen haben“.
@Rambello Ich verlink' dich mal zum selben Thema.
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Guten Morgen,
gibt es schon was neues? Was sagt denn der Rechtsanwalt?
Hier eine Gesprächsnotiz aus dem Erstgespräch mit meiner Anwältin:
...Dann sollten Sie auf die Übernahme der HUKosten bestehen, da diese Leistungen nicht mit Ihrer Zustimmung aus dem Leistungspaket herausgenommen worden sind, bzw. Sie nicht auf die veränderten AGB hingewiesen wurden. Denn ohne die Verlängerung würden Sie diese Leistungen ja bekommen, weil das ursprüngliche Paket bis 3/21 lief....
Na das wäre doch cool! Halte uns doch mal auf dem laufenden...
150 € für HU? Ich hab bei einer "freien" Werkstatt nur etwas mehr als die Hälfte bezahlt. Nach Ende der Garantie jetzt sieht mein Auto keine BMW- Werstatt mehr von innen..
Das muss aber schon eine zeitlang her sein; laut Autozeitung und auch Handelsblatt kostet TüV incl. HU bei allein Organisationen zwischen 112 und 126€. Bei Werkstatt TüV kommt noch ein Zuschlag hinzu.
Die von mir genannten 150€ waren auch gerundet, meine NL verlangt 135€.
Ich war gerade gestern bei TÜV bzw. KÜS und habe dort für HU/AU 122,00 € bezahlt.
Sind Dach auch aufgerundet 150 Euro....
Für eine Diesel oder Benziner? Oder sind die Preise gleich hoch?
Für sowas nimmt man einen Anwalt?
@herm1947: War ein Benziner; lt. Preisaushang in der KÜS-Station wird dort nicht unterschieden zw. Diesel / Benziner.
Die Kosten für eine halbe Stunde Erstberatung beim Anwalt sind m.E. noch etwas höher als für die halbe Stunde HU.
Aber wenn es eine Rechtsschutzversicherung trägt...
Meine Rechtschutz hat 150 Euro Selbstbeteiligung um sowas zu verhindern, das finde ich auch richtig