Senator B - Karosserieschaden - Wie optimal instandsetzen?
Hallo miteinander,
just heute ist bedauerlicherweise eine Dame, um die Ende 40, auf dem Parkplatz mir rückwärts, mit "Rollgeschwindigkeit leicht bergab" und verlaßend auf ihre aktstische Einparkhilfe in meinen Senator gefahren.
Kofferraumblech übelst eingedrückt, Stoßtange sitzt noch fest, jedoch das darunterliegende Blech ebenfalls massiv eingedrückt.
Gegnar war ein Toyota Avensis Caravan II, in Schrittgeschwindigkeit. Habe euch einmal ein Bild angefügt. Morgen will ich, mit ihr zusammen, in die Opel Vertragswerkstatt und sie wollte die Kosten ohne Versicherung tragen.
An ihrem Caravan kann man, außer leichten Kratzern am Stoßfänger, nichts sehen. Aber von Ihrem Auto befinden sich Lackspuren an meinem.
Schriftliche Schuldzusage habe ich selbständig bereits verfasst und von ihr Unterschreiben laßen. Vermutungen durch Bekannten wurde gesagt, daß die Karosserie wohl verzogen sein wird und ein neues Blech hinenin muss und mit mindestens 2500,-€ zu rechnen sein wird.
Bin doch sehr"fertig mit der Welt".
Grüße Reiner
Beste Antwort im Thema
Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!
Habe gerade mit Reiner telefoniert.
Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.
Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.
Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.
132 Antworten
Keine Panik. 😉 Du bist im Moment im Stress wg. der Sache, wäre ich an deiner Stelle auch.
Wenn die Werke keine Karosserie- und Lackabteilung hat dann lässt der Meister das irgendwo für ein paar Hunnis schwarz machen und steckt sich den Rest selbst in die Tasche. Das muss nicht automatisch Pfusch bedeuten. Wenn der, der das macht, Ahnung von der Sache hat kann das durchaus gut werden. Wenn das Auto etwas neuer wäre könntest Du ja auch die 2.500 € von der Versicherung nehmen und es selbst oder von einem Kumpel schwarz machen lassen.
Es ist keine Unfallflucht. Es gibt nirgendwo die Verpflichtung, die Polizei dazu zu holen. Wenn beide Kontrahenten sich untereinander einigen ist alles i. O.
Du solltest auf jeden Fall bessere Fotos machen. Da ist ja nicht mal darauf zu erkennen an welchem Auto und an welcher Stelle die Schäden sind. Also immer auch die Totale, dann das Seiten- oder Heckteil insgesamt und dann den Schaden im Detail. Und vor allem auch von innen, damit man den Verzug sieht.
Zitat:
@senator-c30se schrieb am 11. Februar 2015 um 16:22:16 Uhr:
Wieso sollte ich nur den Wiederbeschaffungswert erhalten? ....
Ganz einfach:
Die Reparatur deines Auto kostet z.B. 3000€
Aber Du bekommst ein vergleichbares Auto schon für 500-1000€
Dann sagt die Versicherung, das ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst nur den Wiederbeschafungswert abzüglich den Restwert ausbezahlt.
Den Restwert ermittelt der Gutachter an hand der Preise, die die Verwerter für dein Auto zahlen würden.
Das ist leider so wenn man alte Autos fährt.
hallo,
letztens ist einer beim zurückstezen gegen meinen omega gedonnert und ist abgehauen. ich hatte eine kaputte stoßstangenverkleidung und insgesamt einen schaden von 1690€. ich hab anzeige erstattetund meinen schaden kompleersetztbrekommrn. was der schädiger für eine strafe bkommt, ist auch nicht so ohne. laut polizist, 3 punkt, 2 monate fahrverbot und eine fette geldstafe.
ciao
peter
Zitat:
@Wolfgang_II schrieb am 11. Februar 2015 um 16:51:19 Uhr:
Es gibt nirgendwo die Verpflichtung, die Polizei dazu zu holen. Wenn beide Kontrahenten sich untereinander einigen ist alles i. O.
Auch wenn das jetzt OT ist aber mit der Feststellug wäre ich vorsichtig! Als ich vorletztes Jahr meinen Unfall hatte, habe ich auch so gedacht - mit dem Auffahrenden Personalien tauschen, Fotos machen und dann passt das schon.
Da wir dann aber kurze Zeit später (also keine 30 Minuten) in der Notaufnahme gesessen haben, weil meine Holde nach dem Aufprall und dem Schreck ihren Kopf plötzlich nicht mehr drehen konnte (Schleudertrauma und wie sich dann rausstellte auch ein ganz ordentliches ... also mit wochenlanger Physio, Krankschreibung und dem ganzen Brimborium), bin ich dann abends doch noch zur Polizei gegangen und habe den Unfall aufnehmen lassen ... und: einen ordentlichen Einlauf vom Beamten bekommen, weil ich die Jungs in Blau eben NICHT dazugerufen habe!
Das nämlich ist in Brandenburg (und nicht nur da!) tatsächlich Pflicht. Unser Anwalt (Schadensregulierung, Schmerzensgeld, etc.pp.) hat mir das selbe auch nochmal eindringlich gesagt: Polizei dazu rufen und den Unfall aufnehmen lassen - es gab zig Fälle, wo die gegnerische Versicherung eine Regulierung verweigerte, weil der Unfall nicht durch die Polizei aufgenommen wurde und dann plötzlich Aussage gegen Aussage stand (unser Unfallgegner hat das dann nämlich auch versucht, als es um Körperverletzung ging und er plötzlich als Berufskraftfahrer mit juristischen Konsequenzen rechnen musste!).
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Ja Peter,
kann sogar sein das die Versicherung den Verursacher in Regress nimmt. D. h., die entschädigen dich und holen sich das Geld später von ihrem VN wieder zurück.
In diesem Fall gab es aber keine Unfallflucht. Die Verursacherin hat sich mit dem Geschädigten ja geeinigt. Das geht die grünen Männchen dann gar nichts an.
Hallo Wolkenkrieger,
habe mir gerade verschiedene Ratgeber der Polizei (Bayern, NRW usw.) angesehen. Da steht überall der gleiche Text: verpflichtend ist die Hinzuziehung der Polizei nur bei Personenschäden oder schweren Sachschäden. Bis wo ein Sachschaden ein leichter und ab wann er ein schwerer ist, darüber sind die Juristen wohl mal wieder uneins.
Der Punkt ist aber: wenn die Verursacherin sich mit dem Geschädigten verständigt ist es keine Unfallflucht.
Brauchen Sie die Polizei?
Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen (Allgemeiner Notruf 110). Steht ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogeneinfluss empfehlen wir ebenfalls die Polizei zu verständigen.
Zweckmäßig ist ein solcher Anruf auch, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn an dem Unfall Personen oder Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind.
Notieren Sie bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle, damit Sie gegebenenfalls rückfragen können.
https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/index.html/8171
Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!
Habe gerade mit Reiner telefoniert.
Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.
Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.
Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.
Das ist korrekt! Und genau aus diesem Grunde, würde ich es über die Versicherung laufen lassen. Als Geschädigter hat man in solchem Falle, auch gewisse andere Rechte. Wie z.b. Ersatzfahrzeug usw. Man muss es ja nicht nutzen, aber auszahlen lassen, kann man es sich ja in jedem Fall. Auch musst du den Gutachter, deiner Unfallgegnerin nicht akzeptieren (wegen eventueller Vorteilnahme oder Absprachen). Du darfst ohne weiteres, den deinen einschalten. Dieser muss dann, von der gegnerischen Unfallversicherung übernommen/bezahlt werden!
Zitat:
@BMW-Biker007 schrieb am 11. Februar 2015 um 18:23:47 Uhr:
Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!Habe gerade mit Reiner telefoniert.
Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.
Wenn das so gelaufen ist, das sich die Beiden nicht direkt am Unfallort ausgetauscht haben sondern nur über Zettel an der WSS, dann ja!
Nach einem Unfall, hat der Unfallverursacher eine angemessene Zeit auf den Unfallgegner zu warten. Nur was bedeutet angemessen? In der Gesetzgebung, wird von bis zu einer Stunde geredet.
Nach erfolgter angemessener Wartezeit, darf der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernen, ohne jedoch nicht seine persönlichen Kontakt Daten zu hinterlassen. Wenn er/sie sich, dann innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Polizei meldet um den Unfall aufnehmen zu lassen, dann ist es noch nicht mal unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, da der Unfall im nach hinein Polizeilich registriert wurde.
Meldet sie/er sich jedoch nicht, ist es unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, in Tateinheit mit Unfallflucht. Wurde die Wartezeit jedoch eingehalten und die Kontakt Daten hinterlegt, der Unfall aber nicht der Polizei in der angegebenen Zeit gemeldet, dann ist es unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ohne Tateinheit der Unfallflucht.
Nichts desto trotz, nimm dir einen Anwalt (kostet dich nix, muss der Unfallgegner bezahlen) und melde deine Ansprüche, bei der gegnerischen Versicherung an. Dein Anwalt kann dich genau beraten und setzt auch alle deine Ansprüche durch. Gegebenenfalls wie gesagt, deinen eigenen Gutachter (der dich letztendlich auch nix kostet).
So wäre der richtige Weg und wenn ich schon abgezockt werden soll, dann zocke ich lieber denjenigen ab der mich abzocken wollte. Mit dem Kommentar: So bitte nicht und nun her mit der Kohle! Alles andere macht keinen Sinn und fördert nur, die eventuell noch nicht vorhandenen Magengeschwüre.😉
Hoi Wolfgang 🙂
Ich kann erstmal nur das wiedergeben, was mir sowohl durch den Polizeibeamten, als auch durch unseren Anwalt gesagt wurde. In Berlin zum Beispiel ist es wohl so geregelt, wie du es beschreibst (also nur bei Personenschaden, Drogen/Alkohol oder wenn es über einen Bagatellschaden hinaus geht) ... bei uns in Brb Stand von vor 2 Jahren eben so: in jedem Fall ist die Polizei hinzu zu ziehen.
Wie gesagt: im Nachhinein kann es durchaus passieren, dass der Unfallgegener unter Amnesie leidet und du als Geschädigter plötzlich in der Rolle des Beweiserbringers bist und da ist ein Unfallprotokoll der Polizei Gold wert. Unser Unfallgegener hat das wirklich mit aller Vehemenz versucht!
War mir dann auch klar warum, als unser Anwalt dann mal die "Schlussrechnung" präsentiert hat: aus einem augenscheinlich leichten Auffahrrempler wurde eine Schadenssumme von gut über 10.000 Euro (Schaden am Omega + Schmerzensgeld + Verdienstausfall + Anwaltskosten + Gutachterkosten + sein Schaden) PLUS Fahrverbot, Geldbusse, Punkte, Versicherungshochstufung und evtl. berufliche Konsequenzen (Busfahrer!!!).
Über die Versicherung wird es halt ein Kampf einen vernünftigen Wert zu bekommen. Den Schaden schätz ich locker auf 3-4000€ Ich weiß auch das man den deutlich billiger wieder fit kriegt... So an die 4k€ kostet der Spaß aber bei versicherungstypischer Reperatur. Den Wagen werden die unter 1000€ einschätzen nehm ich an, zumindest wenn man einen Gutachter der Vers. ran lässt. Nun gilt es die von dem Realwert zu überzeugen. Soweit ich weiß hat Reiner den Wagen erst gekauft. Der war nicht billig, irgendwas um die 3k€. Gasanlage ist recht neu und kostet 2500. TÜV ist neu und Reps der letzten Monate dürften auch um die 1000€ oder mehr sein. Also dürfte man anhand der Rechnungen einen reichlich hohen Wiederbeschaffungswert nachweisen können.. Wird aber sicherlich ein Kampf mit der Vers.
@ Wolkenkrieger:
Sorry, hatte das ursprünglich so verstanden dass die Beiden sich direkt am Unfallort geeinigt hätten. Habe da wohl was überlesen.
Ist doch irgendwie wurst. Man muss der Dame ja nun nicht unbedingt eine Fahrerflucht reindrücken. Ansich ist es aber eine. Kenne jemanden der bei gleicher Konstellation verurteilt wurde. Gab einen Haufen Punkte, ein Jahr Fahrverbot und Sozialstunden soweit ich mich Erinnere... Kennen die Richter keine Gnade. Auch nicht bei Zetteln die sogar gefunden wurden...
ich kann nur zur polizei folgendes schreiben und zwar aus erfahrung. bei personenschaden muß die polizei immer geholt werden. dancch wird von land zu land verschieden weiter gehandelt. in nieder sachsen ist es so bei personenschaden und der verunfallte ins krankenhaus kommt, bekommt der "verursacher" eine anzeige wegen körperverletzung im strasssenverkehr. in nrw ist es umgekehrt, bei personenschaden und krankenhaus wird nur eine strafanzeige gestellt.
ciao