ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstverursachten Vollkasko am eigenen PKW auszahlen lassen ?

Selbstverursachten Vollkasko am eigenen PKW auszahlen lassen ?

Themenstarteram 6. November 2018 um 12:59

Hallo zusammen,

Habe mir vor 13 Wochen einen Wagen für 9000 Euro gekauft und Vollkasko versichert. Jetzt hat mein Freund , der auch als Fahrzeugführer mit versichert ist einen Parkhauspfeiler geküsst. Schaden laut Gutachten 7500 Euro. Jetzt meine Frage, kann ich mir die Summe , klar nach Abzug der Mehrwertsteuer und Eigenanteil auszahlen lassen und den Schaden nicht reparieren lassen? Ich würde weiter in der Vollkasko Versicherung bleiben.

Hintergrund ist das ich den Wagen mit 150 Euro Raten abbezahlen, so könnte ich die Summe nehmen und Tilgen und wäre schneller mit dem abbezahlen fertig. Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Gruß Hutzelfutz

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hutzelfutz schrieb am 6. November 2018 um 13:59:03 Uhr:

Hallo zusammen,

.........Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Gruß Hutzelfutz

Zitat des Eröffnungspostings:

..Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

 

Du hast eine seltsame Definition von Schönheit!! :eek::rolleyes::D:D:D:D

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Zitat:

@soringer schrieb am 6. November 2018 um 20:02:48 Uhr:

wer sagt denn, daß der Kredit durch das Auto abgesichert worden ist?

Ich nicht.

Ich sagte nur, dass man die Zustimmung des Kreditgebers = Eigentümers braucht, diese Klausel wirst du in sämtlichen Finanzierungsverträgen finden.

(Inzwischen habe ich oben das "privat" zur Kenntnis genommen und der Punkt ist damit obsolet)

 

Zum Rest: Wo du kaufmännisch rechnen gelernt hast möchte ich lieber nicht wissen. Das Milchmädchen wars nicht, weil das kanns besser ... und ich hab keine Lust auf kostenlosen Nachhilfeunterricht.

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. November 2018 um 20:15:12 Uhr:

Ist es denn überhaupt ein Gutachten oder eher ein Kostenvoranschlag, den die Werkstatt erstellt hat?

Im Fall eines KVA wird die Versicherung bei der genannten Summer mit hoher Wahrscheinlichkeit nachträglich noch ein Gutachten erstellen wollen. Handelt es sich möglicherweise gar schon um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden?

Wird nach Schilderung der TE schon ein Gutachten sein mit Werten unter dem wirtschaftlichen.

Interssant wäre der Restwert und der Wiederbeschaffungswert.

Schaden 7500€ und dann nur ein Schönheitsfehler?, :D hast du mal ein Foto davon?

Gekauft für 9000€, hört sich für mich ja bei einem Gutachten fast nach einem Totalschaden an. Je nach dem was für ein Restwert besteht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. November 2018 um 20:15:12 Uhr:

Ist es denn überhaupt ein Gutachten oder eher ein Kostenvoranschlag, den die Werkstatt erstellt hat?

...

Ui, wenn das stimmen sollte, dann Gute Nacht ;)

Zitat:

@weiss-blau

Ich sagte nur, dass man die Zustimmung des Kreditgebers = Eigentümers braucht, diese Klausel wirst du in sämtlichen Finanzierungsverträgen finden.

(Inzwischen habe ich oben das "privat" zur Kenntnis genommen und der Punkt ist damit obsolet)

 

Zum Rest: Wo du kaufmännisch rechnen gelernt hast möchte ich lieber nicht wissen. Das Milchmädchen wars nicht, weil das kanns besser ... und ich hab keine Lust auf kostenlosen Nachhilfeunterricht.

Du brauchst keinen Nachhilfeunterricht im Rechnen. Ob im Lesen, stelle ich dahin angesichts deiner späteren Erkenntnis, daß die TE nie angegeben hat, sie habe das Auto sicherungsübereignet. Dann bitte ich aber um kostenlosen Nachhilfeunterricht von dir im Rechnen: TE kauft ein Auto um 9000 €, erhält von der Versicherung für einen Schaden 6300 €, fährt das Auto 3 Jahre und verkauft es dann für 2000 € (m. E. nicht unrealistisch, wenn es sich um einen bloß optischen Mangel handelt). Wird das Milchmädchen zum Ergebnis kommen, das sei für die TE schlecht oder wird das Milchmädchen dies für wirtschaftlich sinnvoll halten?

Unabhängig vom Milchmädchen dürfte der Restwert über 1.500 Euro liegen und damit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Genau das müsste aber auch aus dem Gutachten hervorgehen. Wenn nicht, kannst du das Gutachten gleich vergessen.

Hab das Auto vom Händler gekauft und zahle es privat mit 150 Euro ab?? Vielleicht noch beim Unfallverursacher?

Themenstarteram 7. November 2018 um 11:31

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. November 2018 um 12:28:04 Uhr:

Hab das Auto vom Händler gekauft und zahle es privat mit 150 Euro ab?? Vielleicht noch beim Unfallverursacher?

Was tut das zur Sache bei wem ich es abbezahlen?

Themenstarteram 7. November 2018 um 11:41

Danke an alle dir mir geantwortet haben , meine Frage ob ich es mir ausbezahlen lassen kann, ist beantwortet. Was besser ist , klar darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Habe nachgesehen, habe kein Gutachten sondern eine Reperaturkosten Kalkulation ( ja ich Döddel)

Werde es der Versicherung senden und denke das die bei so eine hochen Summe dann einen eigenen Gutachter beauftragen wird.

Anbei noch auf Wunsch Bilder des Schadens

Dann laß mal hören, was das Gutachten ergibt.

Hast du freie Werkstattwahl vereinbart?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. November 2018 um 12:46:50 Uhr:

Dann laß mal hören, was das Gutachten ergibt.

Hast du freie Werkstattwahl vereinbart?

Super Herbert,

Du bist der Erste, der die wichtige Frage gestellt hat.

Ist ja schließlich bei der Kosten - Nutzen Rechnung zu berücksichtigen.

Ich persönlich würde in keinem Falle so mit dem unreparierten Fahrzeug weiterfahren, zumal ein Reifen-oder Achsschaden nicht auszuschließen ist.

Zitat:

@Hutzelfutz schrieb am 6. November 2018 um 13:59:03 Uhr:

Hallo zusammen,

.........Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Gruß Hutzelfutz

Zitat des Eröffnungspostings:

..Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

 

Du hast eine seltsame Definition von Schönheit!! :eek::rolleyes::D:D:D:D

Zitat:

@Hutzelfutz schrieb am 6. November 2018 um 13:59:03 Uhr:

Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Wenn das ein Schönheitsfehler ist möchte ich nicht deine Totalschäden sehen.

:p

Nach Ansicht der Bilder: Lass das Fahrzeug reparieren wenn das nach dem Gutachten, welches die Versicherung sicher in Auftrag geben wird, wirtschaftlich sinnvoll bzw. möglich ist.

Andernfalls rechne als Totalschaden ab und trenne dich davon.

Die Selbstbeteiligung und den Schaden aus der Hochstufung schuldet dir übrigens der Fahrer.

am 7. November 2018 um 16:42

Ich fürchte darin liegt die Schwierigkeit bei Darlehen im privaten Bereich und einem zustehenden Zahlungen wenn der Unfallverursacher ebenso privat ist...

 

Ich würd auch meinen das es für Fälle die später einmal auftreten könnten sinniger wäre nach Gutachten reparieren zu lassen.

Schönheitsfehler hin oder her, ich glaub mal, dass man damit unbesorgt fahren kann, wenigstens bis zum nächsten TÜV.

Solltest Du mit der Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen macht aber eine zukünftige VK für dieses fahrzeug keinen Sinn mehr, da du ohne den Nachweis einer Reparatur bei einem weiteren Schaden allerhöchstens noch den Restwert bekommst.

Da hilft auch kein Versicherungswechsel. Du kannst natürlich das Auto zeitgemäß reparieren lassen, also Gebrauchtteile, Teillackierung, freie Werkstatt, etc und das der Versicherung nachweisen, dann macht auch VK wieder Sinn

Zitat:

@volker1165 schrieb am 7. November 2018 um 19:30:42 Uhr:

Schönheitsfehler hin oder her, ich glaub mal, dass man damit unbesorgt fahren kann, wenigstens bis zum nächsten TÜV.

Auch wenn es in der Praxis natürlich sehr oft völlig anders gehandhabt wird:

Wenn ein Fahrzeug Mängel hat mit denen es eine Hauptuntersuchung nicht bestehen würde, dann darf man damit auch nicht "unbesorgt bis zum nächsten TÜV" fahren. Weil es schlicht und ergreifend nicht vorschriftsmäßig ist (sonst könnte es ja die HU bestehen).

Im vorliegenden Fall könnte man sich nähere Gedanken über etwaiges Eindringen von Abgasen und Wasser in den Innenraum, über gefährliche Fahrzeugkonturen, verminderte Freigängigkeit des linken Hinterrades und Beschädigungen der hinteren linken Achshälfte machen.

Von den Bildern her würde ich sagen: Das ist wahrscheinlich so nicht verkehrssicher, aber genau kann man es nicht sagen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstverursachten Vollkasko am eigenen PKW auszahlen lassen ?