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Selbstverursachten Vollkasko am eigenen PKW auszahlen lassen ?

Themenstarteram 6. November 2018 um 12:59

Hallo zusammen,

Habe mir vor 13 Wochen einen Wagen für 9000 Euro gekauft und Vollkasko versichert. Jetzt hat mein Freund , der auch als Fahrzeugführer mit versichert ist einen Parkhauspfeiler geküsst. Schaden laut Gutachten 7500 Euro. Jetzt meine Frage, kann ich mir die Summe , klar nach Abzug der Mehrwertsteuer und Eigenanteil auszahlen lassen und den Schaden nicht reparieren lassen? Ich würde weiter in der Vollkasko Versicherung bleiben.

Hintergrund ist das ich den Wagen mit 150 Euro Raten abbezahlen, so könnte ich die Summe nehmen und Tilgen und wäre schneller mit dem abbezahlen fertig. Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Gruß Hutzelfutz

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hutzelfutz schrieb am 6. November 2018 um 13:59:03 Uhr:

Hallo zusammen,

.........Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

Gruß Hutzelfutz

Zitat des Eröffnungspostings:

..Der Schaden ist "nur" ein Schönheitsfehler.

 

Du hast eine seltsame Definition von Schönheit!! :eek::rolleyes::D:D:D:D

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... Der Nickname hoffentlich auch...:D

Ansonsten: ja.

Kann man machen, ob das aber sinnvoll ist, möchte ich bezweifeln.

Es ist überhaupt nicht sicher, ob die Versicherung nicht weitere Kürzungen vornimmt, z. B. wenn das Gutachten mit Werten einer Reparatur in einer Markenwerkstatt erfolgte.

Ob solche Kürzungen gerechtfertigt wären, lasse ich mal offen, du wirst aber vermutlich keinen Rechtsstreit wollen.

Außerdem macht es vermutlich wenig Sinn, bei Eigenreparatur die VK weiter zu führen, ausgenommen du ließest später ein Gutachten über die fachgerechte und vollständige Reparatur erstellen.

Das gilt auch für den Fall, dass du später schuldlos in einen Unfall verwickelt wirst und den Nachweis nicht erbringen kannst.

Das kannst du grundsätzlich machen. Die Versicherung wird aber sicher kürzen. Im Ergebnis kommen dabei vielleicht 3-4K rum. Schau besser vorher auch mal in die AVB der Versicherung. Zudem wirst du raufgestuft.

 

Wenn das Kfz als Sicherheit für den Kredit dient, dürfte das ganze auch die Bank interessieren (Wert der Sicherheit sinkt wenn du nicht reparieren lässt).

lauter Skeptiker (oder Versicherungsmitarbeiter)! Wenn man eine VK abschließt und einen Schaden in beträchtlicher Höhe (fast so hoch wie der Fahrzeugwert) hat, ist es doch natürlich, daß man sie dann auch in Anspruch nimmt. Die Höherstufung macht doch auf Jahrzehnte nicht so viel aus wie der auszuzahlende Schadensbetrag. Eine vernünftige Versicherung richtet sich bei der Schadensregulierung nach Recht und Gesetz. Macht sie das nicht, muß man ihr halt, notfalls auch über gerichtliche Schritte, dazu verhelfen.

Zitat:

@soringer schrieb am 6. November 2018 um 18:48:18 Uhr:

lauter Skeptiker (oder Versicherungsmitarbeiter)! Wenn man eine VK abschließt und einen Schaden in beträchtlicher Höhe (fast so hoch wie der Fahrzeugwert) hat, ist es doch natürlich, daß man sie dann auch in Anspruch nimmt. Die Höherstufung macht doch auf Jahrzehnte nicht so viel aus wie der auszuzahlende Schadensbetrag.

...

Wer sagt denn was anderes?

Zitat:

Schaden laut Gutachten 7500 Euro

Im Vollkaskofall kann das ja nur ein Gutachten der Versicherung sein - wo ist dann das Problem?

 

Themenstarteram 6. November 2018 um 18:36

Das Gutachten wurde ,wie mit der Versicherung vereinbart, bei dem Händler gemacht wo ich das Auto gekauft habe . Habe meiner Versicherung das Gutachten(2 Tage alt) noch nicht vorgelegt. Wollte mich halt erst mal vorab informieren bevor ich mich mit meinem Versicherungs Vertretter treffe den ich nicht so gut kenne.

Ich bezahle das Auto privat mit 150 Euro Raten ab. Würde durch das Geld halt um einen Riesen Schritt mit der Abzahlung vorankommen.Dadurch bin ich auf die Idee gekommen es mir auszahlen zu lassen. Klar steige ich dann in der Versicherung , aber könnte dann in einem Jahr oder 2 Jahre raus gehen weil ich dann nicht mehr so viele Schulden hätte......

Themenstarteram 6. November 2018 um 18:39

Wusste halt nicht ob eine Auszahlung bei einen Selbstverursachten Schaden überhaupt geht. Im Internet habe ich nur Berichte gefunden wo ein anderer den Schaden verursacht hat

Lass es dort nach Gutachten reparieren, wo das Gutachten erstellt wurde, dann hast du den geringsten Ärger.

Warum hatte ich bereits geschrieben.

Zitat:

@Hutzelfutz [url=https://www.motor-talk.de/.../...kw-auszahlen-lassen-t6482667.html?...]Ich bezahle das Auto privat mit 150 Euro Raten ab. Würde durch das Geld halt um einen Riesen Schritt mit der Abzahlung vorankommen.Dadurch bin ich auf die Idee gekommen es mir auszahlen zu lassen. Klar steige ich dann in der Versicherung , aber könnte dann in einem Jahr oder 2 Jahre raus gehen weil ich dann nicht mehr so viele Schulden hätte......

 

In dem Fall müßte dein Keditgeber zu der geplanten Vorgehensweise sein Einverständnis erteilen, andernfalls begehst du eine Vertragsverletzung.

Das nächste ist, dass das Fahrzeug nach dem Schaden, wenn du dessen vollständige und fachgerechte Reparatur nicht nachweisen kannst quasi "wertlos" ist.

Sowohl bei einem späteren Verkauf als auch bei einem weiteren Schaden.

Den Kredit großteils von der Backe zu haben ist natürlich verlockend, aber im Grunde würdes du die Schulden nur verlagern.

Zitat weiß-blau: "In dem Fall müßte dein Keditgeber zu der geplanten Vorgehensweise sein Einverständnis erteilen, andernfalls begehst du eine Vertragsverletzung.

Das nächste ist, dass das Fahrzeug nach dem Schaden, wenn du dessen vollständige und fachgerechte Reparatur nicht nachweisen kannst quasi "wertlos" ist.

Sowohl bei einem späteren Verkauf als auch bei einem weiteren Schaden.

"

wer sagt denn, daß der Kredit durch das Auto abgesichert worden ist? Es ist ein Kredit unter Privatleuten. Wieso soll das Auto quasi wertlos sein? Womit begründest Du das?

Zu letzterem Argument des letzten Beitrags eine simple Rechnung:

Wert vor Unfall: 9000 €. TE erhält von der VK-Versicherung 6302 €. Der Kreditgeber erhält dieses Geld sofort und freut sich wie ein Schneekönig. Die TE fährt trotz optischen Mangels mit dem Auto weiter und nutzt es. Später verkauft sie es an einen Bastler oder jemanden, der es in Osteuropa günstig reparieren lassen kann oder dem der optische Mangel nichts ausmacht. Selbst wenn sie dann nur 2000 € erhielte, führe sie gut dabei.

Ich bleib dabei: Lauter Skeptiker.

An die TE: Die VK schließt man ja für den Fall eines selbst verursachten Schadens oder den Fall, daß der Schädiger nicht aufgefunden wird bzw. mittellos ist, ab.

Das Problem könnte da sein, dass die Versicherung mit der von der Werkstatt für sie recht optimistischen Schadenseinschätzung nicht konform geht...

Herbert hat schon recht - reparieren lassen dürfte das Beste sein.

Zitat:

@tomold schrieb am 6. November 2018 um 20:07:18 Uhr:

Das Problem könnte da sein, dass die Versicherung mit der von der Werkstatt für sie recht optimistischen Schadenseinschätzung nicht konform geht...

Herbert hat schon recht - reparieren lassen dürfte das Beste sein.

wo steht denn hier geschrieben, dass die werkstatt das gutachten erstellt hat?

das gutachten wurde lt. aussage der te in der werkstatt erstellt, in welcher das fahrzeug gekauft wurde. das ist durchaus bei so einer schadenhöhe üblich. wie bereits hier erwähnt wurde, kam ganz sicher ein gutachter der versicherung oder ein von der versicherung beauftragter sv. von daher gibts im gutachten auch keine abzüge. was für horrorszenarien hier mal wieder verbreitet werden..

@te: den schaden nach gutachten auszahlen lassen ist auch bei so einer schadenhöhe problemlos möglich (vermutlich liegt bei der schadenhöhe ein totalschaden vor), solange dein fahrzeug nicht sicherungsübereignet ist

Ist es denn überhaupt ein Gutachten oder eher ein Kostenvoranschlag, den die Werkstatt erstellt hat?

Im Fall eines KVA wird die Versicherung bei der genannten Summer mit hoher Wahrscheinlichkeit nachträglich noch ein Gutachten erstellen wollen. Handelt es sich möglicherweise gar schon um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden?

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