Selbstinitiative!!!Fahrflucht, nur ärger...

ich werd euch mal meine geschichte erzählen, damit einfach nur jeder draus lernen kann!

letzten Sommer wur meine duc auf dem parkplatz einer grillhütte gerammt, so das sie umgefallen ist, sie wurde vom täter aufgestellt.
zunächst ist er gefahren, kam dann allerdings wieder, parkte nun woanders.

zum glück ist ein kollege in genau die besagte parklücke rein, so dass er mir sagen konnte, welches auto ausgeparkt ist.
da die rechte seite meines motorrades nicht beschädigt war hieß das, dass das motorrad am äußerßten punkt angestoßen sein musste, also quasi an der fußraste...
wir messten die höhe der fußraste und verglichen die stoßstange des besagten ausgeparkten
VW vans. BINGO super frischer kratzer.
das ist alles passiert, während wir auf die polizei warteten.

diese vermutung haben wir dann auch so geschildert, aussage, anzeige wegen fahrerflucht usw, der ganze kram.
inzwischen wurde der halter des vans ausgerufen, vernommen...
abgestritten hat er es noch zum anfang...
3 h nach tat, gab er es doch noch zu, wasn glück, echt
denn es stellte sich heraus, dass nur der kleine umkipper sich auf ca 6000 € beliefen, ohne geständniss keine zahlende versicherung,
front + spiegel abgebrochen, beulen im tank, heck verschoben, seitenverkleidung gebrochen.

letzte woche kam es zu der gerichtsverhandlung ist ja nicht so, dass ich schon nach der sache einen hals auf den hatte, meine komplette saison im arsch war, meine sonderlackierung nur mit riesengroßen aufwand wieder herzustellen ist, mein motorrad immernoch in der wekstatt steht, NEIN das war nicht, vor gericht wurde alles so gedreht, dass ich falsch geparkt hab, die tatsache dass er vor 2 polizisten-2 zeugen und mir gestanden hat, zählt net!
nun wurde ich von einem ingenieurbüro angeschrieben: es muss ein unfallanalytisches gutachten erstellt werden, weil der typ das geständniss nicht bestätigt, also muss das amtsgericht ihm das gegenteil beweisen.......wasn das?
nun fehlen mir beweisfotos über den kratzer an der stoßstange!
welche nach 8 monaten nicht mehr nachweißlich zu erkennen sind!
polizei hat fotos kann mir die allerdings nicht geben, klar.

also bitte alles selber fotografieren, aufnehmen usw
was der jetzt versucht abzuziehen ist total demütigend, wenn ich nur dran denk, wie es hätte anders ausgehen können.

vielleicht noch kleine tipps für mich?
schließlich treff ich auf den, für das gutachten.

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich wurden die 6KE ja bezahlt, mithin die Sachschadenshaftung (zumindest vorläufig) geklärt sein dürfte und der Schädiger nunmehr vor der verkehrsrechtlichen Würdigung steht - aus der er sich zu winden versucht.

Ingenieurbüro - wer hat das denn beauftragt? Das Gericht oder der RA des Schädigers? 
Ich würd mich zurückhalten, denn die relevanten Aufnahmen etc. müssen ja der Polizia vorliegen und der RA und das Gericht haben darauf problemlos Zugriff. Du hast hier nur als Zeuge auszusagen, sonst nichts.
Würde sich der gute Mann tatsächlich erfolgreich rauswinden .. sprich "Ich war das gar nicht"... wird die Versicherung imho versuchen, sich die Asche zurückzuholen. Aufgschaut... lass das einen Anwalt regeln, ohne geprüften Rechtsanspruch/richterliche Anordnung würde der bei mir gar nix anschauen etc.... pass blos auf!

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Wenn die Polizei Fotos gemacht hat, dann liegen die doch mit Sicherheit in der Gerichtsakte, brauchen sie dir also nicht geben, da sie dem Richter ja schon vorliegen.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Rechtsberatung ist auf MT verboten.

ingenieur fragte mich ausdrücklich nach beweißfotos, weil es für ihn einfacher wär, seine analyse damit zu schreiben....

ich bin ja nur zeuge...nicht kläger!
sind quasi zwei fälle, einnmal die zahlung der versicherung zum zweiten die verhandlung
die versicherung hat die summe auch schon gezahlt,
nur der ganze nachträgliche streß geht mir grad nicht ab

Also irgendwie seh ich da nicht durch 😁.

Der Anwalt des Klägers oder Beschuldigten kann Akteneinsicht beantragen, und kommt so an die Fotos ran.

dann bin ich ja beruhigt, da bin ich nicht die einzigste

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So wie sich die Sache liest, hat wohl das Amtsgericht den Sachverständigen beauftragt und vermutlich nur teilweise Akten mitgeschickt. Möglicherweise wurden die Fotos auch nur fotokopiert, damit tut sich der SV jetzt natürlich schwer. Die Originalfotos muß er sich jetzt irgendwie beschaffen und da war die Anfrage bei dir als Versuch doch gar nicht falsch. Auf jeden Fall würde ich da am Ball bleiben und in ein bis zwei Wochen nachfragen, ob er die Fotos zwischenzeitlich hat, nicht daß er das Gutachten einfach nur so erstellt! Ansonsten könnte man den SV auch unter Nennung von Revier und Aktenzeichen an die Polizei verweisen, dort könnte er auch Erfolg haben.

Daß sich der Unfallverursacher vor Gericht aus der Sache herauswinden will, ist sein gutes Recht. Bei 6000 € Schaden muß er mit einer empfindlichen Strafe und Fahrerlaubnisentzug rechnen.
Wobei sich die Frage stellt, was für ein Prozeß das überhaupt war, Strafrecht oder Zivilrecht?
Geht es um Zivilrecht, also der Streit um die 6000 €, liegen die Originalfotos vielleicht noch bei der Staatsanwaltschaft.

pfisti

Offensichtlich wurden die 6KE ja bezahlt, mithin die Sachschadenshaftung (zumindest vorläufig) geklärt sein dürfte und der Schädiger nunmehr vor der verkehrsrechtlichen Würdigung steht - aus der er sich zu winden versucht.

Ingenieurbüro - wer hat das denn beauftragt? Das Gericht oder der RA des Schädigers? 
Ich würd mich zurückhalten, denn die relevanten Aufnahmen etc. müssen ja der Polizia vorliegen und der RA und das Gericht haben darauf problemlos Zugriff. Du hast hier nur als Zeuge auszusagen, sonst nichts.
Würde sich der gute Mann tatsächlich erfolgreich rauswinden .. sprich "Ich war das gar nicht"... wird die Versicherung imho versuchen, sich die Asche zurückzuholen. Aufgschaut... lass das einen Anwalt regeln, ohne geprüften Rechtsanspruch/richterliche Anordnung würde der bei mir gar nix anschauen etc.... pass blos auf!

...der anwalt scheint mir hier auch die einzig richtige adresse zu sein...in der hoffnung er möge verstehen um was es überhaupt geht...

...wird nun angezweifelt, dass die duc ordnungsgemäss stand?...dann ist tatsächlich noch kein geld geflossen...oder geht es um die fahrerflucht?...dann hast die rep ja schon bezahlt bekommen, oder?...

...wie gesagt...ich blicks nicht wirklich...sorry...aber dafür sind anwälte da...und du hast doch sicherlich einen...oder?...

Zitat:

die versicherung hat die summe auch schon gezahlt,nur der ganze nachträgliche streß geht mir grad nicht ab

mh, ich weiß nicht, sein recht...nachdem seine aussage vorher in die andere richtung ging...
recht hin oder her, richtig finde ich das nicht...
es geht um`s strafrecht...

Zitat:

Original geschrieben von shakti01


...der anwalt scheint mir hier auch die einzig richtige adresse zu sein...in der hoffnung er möge verstehen um was es überhaupt geht...

...wird nun angezweifelt, dass die duc ordnungsgemäss stand?...dann ist tatsächlich noch kein geld geflossen...oder geht es um die fahrerflucht?...dann hast die rep ja schon bezahlt bekommen, oder?...

...wie gesagt...ich blicks nicht wirklich...sorry...aber dafür sind anwälte da...und du hast doch sicherlich einen...oder?...

naja, ich hatte einen, eigentlich ist der fall ja auch schon geklärt, das geld hab ich auch und die rep ist in auftrag, es geht nur noch um die strafe für die fahrerflucht...

...asso...da kannst du dich doch recht locker machen, oder?...nervig ists....mehr aber nicht...du stehst in keiner beweispflicht...also take it easy...denk dran: von deutschen gerichten bekommst du ein urteil...nur selten dein recht...trotzdem wünsch ich dir, dass alles so läuft wie dus dir wünscht...

Ebend. Fahrerflucht ist eine Straftat. 6 Punkte (oder 7?), drei Monate Führerschein weg. Hat er vorher schon Punkte gesammelt, stellt der Richter gerne mal die Frage nach der generellen Eignung des Betreffenden zum Führen eines Fahrzeugs. Ist er z.B. schon öfter mal wegen zu schnellem und oder rücksichtslosem Fahren mit Punkten bedacht worden kann sein Führerscheion auch schnell für immer weg sein.

Dass er sich da irgendwie rauswinden will, ist mir schon klar.

Ah langsam versteh ich das auch. Außer das mit dem Prüfingenieur und dem falsch parken. Wenn das Geld schon geflossen ist, hat der andere ja schon durch die Versicherung seine 100%e Schuld beglichen, also gehts nur noch um die Fahrerflucht. Ob das Möp blöd geparkt war, oder was für Schäden entstanden sind, ist doch dafür vollig egal, oder?
Ich mein wenn ich ein widerrechtlich in zweiter Reihe abgestelltes Auto ramme, dann darf ich doch auch nicht einfach weiterfahren und mich dann damit rausreden, dass der ja da gar nicht stehen durfte. Was soll denn da ein Ingenieursbüro in der Sache noch machen, der Schaden ist doch beglichen?

...trotzdem wünsch ich dir, dass alles so läuft wie dus dir wünscht...mh, glaub dann sollt ich das selber in die hand nehmen :-)

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