Selbsteinbau LPG Autogas
Ich bin dabei mich zu informieren ob es rechtlich erlaubt ist das ich mir diese Anlage selbst einbaue.
--Wer kann mir sagen ob ich die Anlage nach Selbsteinbau vom TÜV abgenommen bekomme?--
Ich bin der Meinung das alles selbst machbar ist, bis auf die elektr. Abstimmung in Verbindung mit AU-Test!
Danke
37 Antworten
Mir hat der TÜV auch mal Blödsinn erzählt...
...abgeflexte Deichsel am Anhänger wieder anmontieren: "NEIN, BLOSS NICHT SCHWEISSEN" - "ja, OK, und wenn ich da einfach zwei Metallbleche rechts und links gegen schraube, müsste das doch gehen, oder?" - "Äh - also - ja - ähm - naja, eigentlich schon"
Hat allerdings nur einer von sechs (sicher ist sicher) TÜV-Menschen, die wir angerufen haben, gesagt.
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von rseitz8774
na na na sowas schneidet man mit dem anrufbeantworter mit und fragt immer schön wie war ihr name??=
:-)und dann hat er ein problem :-P
Dann hast Du eines, da Du Deinen Gesprächspartner gleich am Anfang des Gespräches darüber informieren mußt, das Du daß Gespräch mitschneidest.
Tust Du das nicht, bzw. ist der Gesprächspartner mit dem Mitschnitt nicht einverstanden und Du nimmst das Gespräch trotzdem auf, machst Du Dich strafbar!
na da du ihn ja nur dran erinnerst ist das nicht strafbar!
er erinnert sich schnell dann wieder!
dann wäre jeder anrufbeantworter mitschnitt egal wer anruft strafbar!
um das geht es ja auch hier nicht sondern um den herr meier müller oder schulze zu erinneren des er das gesagt hat
Zitat:
Original geschrieben von rseitz8774
ruft an und fragt !
Warum? Belege doch Deine Behauptungen einfach. Dann gibt es nichts mehr zu diskutieren.
Und übrigens: Falls Du bei der Suche nach Belegen auf den beamtendeutschen Ausdruck "sollte" stoßen solltest - dieses "sollte" ist mit dem umgangssprachlichen "muß" gleichzusetzen. Glaube mir, ich habe ständig mit Normen und Vorschriften zu tun...
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Zitat:
Original geschrieben von rseitz8774
dann wäre jeder anrufbeantworter mitschnitt egal wer anruft strafbar!
Übliche Anrufbeantworteransagen sind aber auch als solche kenntlich. Aber das war eigentlich nicht das Thema. Spitzfindigkeiten helfen hier sicherlich nicht weiter, sondern nur belegbare Aussagen... Nicht daß irgendwann mal irgendein Selbsteinbauer, der Probleme bekommen hat, dann sagt: "Aber der rseitz8774 hat es doch gesagt daß es geht."
na einfach wo steht das man es nicht darf?
welche verordnung
oder § ??
stvo? ne
bgb schon garnet
mmhhh ...........
wo dann??
raus mit der sprache!
Zitat:
Original geschrieben von rseitz8774
na einfach wo steht das man es nicht darf?
welche verordnung
oder § ??
stvo? ne
bgb schon garnet
mmhhh ...........
wo dann??
raus mit der sprache!
Also kein Beleg. Alles klar.
Zitat:
Original geschrieben von rseitz8774
na einfach wo steht das man es nicht darf?
welche verordnung
oder § ??
stvo? ne
bgb schon garnet
mmhhh ...........
wo dann??
raus mit der sprache!
Nur mal so in ein paar Sekunden gefunden:
42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften