Selbstbau / Veränderung von Beleuchtung
Hallo!
Ich habe kein so recht passendes Forum gefunden, und weil Beleuchtung ja auch einen Sicherheitsaspekt hat, versuche ich es mal hier.
Ich bin weiß Gott nicht der größte Tuning-Freak, dennoch interessiert mich das Thema Beleuchtung. Grund: Bei meinem Subaru Forester ist die Frontbeleuchtung eher mittelmäßig und die Heckleuchten gefallen mir nicht. Daran etwas zu ändern ist schwierig, da das Fahrzeug in Deutschland eher selten gefahren wird und der Aftermarket deswegen nichts hergibt.
Mir kamen also folgende Ideen:
1.) Selbstbau von Front- und Heckleuchten mittels Lichtmodulen von HELLA in einer selbstgebauten fahrzeugspezifischen Aufnahme. Die genannten Lichtmodule haben eine E-Prüfnummer. Nun meine Frage: Welche Auflagen gibt es für die Zulassung bei so einem Eigenbau? Ist eine Einzelabnahme ausreichend oder muss sogar ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden? Oder geht sowas gar nicht?😕
2.) Die Billigvariante: Um das Aussehen etwas zum Positiven zu verändern, kam mir die Idee, die Heckleuchten mit Folie zu überkleben. Mir bekannte Folge: Betriebserlaubnis erlischt, was ich nicht möchte 🙄 . Was wäre aber, wenn man nicht den leuchtenden Bereich, sondern nur einen Bereich seitlich am Scheinwerfer schwärzt und damit die eigentliche Beleuchtung nicht beeinträchigt (es handelt sich um die sogenannten "Lexus-style"-Rückleuchten des 2006er Modells, sie verfügen über interne Reflektoren und eine Klarglasabdeckung; das Abkleben würde in einem Winkel >= 90° zur Hauptabstrahlrichtung erfolgen und deckt also wirklich kein Licht ab)?
Wäre schön, wenn jemand da Rat wüsste.
Viele Grüße,
Markus
11 Antworten
Das beste wird sein, du sprichst persönlich mit dem Mann vom TÜV, Dekra, VÜK, oder welchem Verein auch immer.
Wenn möglich sprich mit DEM Mann, der später auch die Abnahme machen wird. Gegebenenfalls bei mehreren Organisationen nachfragen. Jedenfalls ist es hilfreich, den Betreffenden persönlich anzusprechen, und ihn vorher "mit ins Boot zu holen". Dann weist du auch, worauf genau du achten musst. Das ganze sollte dann zeitnah geschehen, da sich Vorschriften öfter mal ändern können.
E-Prüfnummer allein reicht nicht aus, das Lampengehäuse muss für die jeweilige Bestimmung zugelassen sein und entsprechnd eine Kennzeichnung tragen.
Die Kosten für ein Lichttechnisches Gutachten sprengen alle Rahmen, da du für jede Leuchte ein Lichttechnisches Gutachten in Auftrag geben musst. Z.B. bei der Rückleuchte etwa 400€ pro Kammer.
Bedeutet Gutachten für: Licht, Bremslicht, Blinker, NSL = 1600€ und dies einmal rechte und einmal linke Seite schon biste bei ~3200€ und dies ohne Gewähr auf ein positives Gutachten, und wenn das Gutachten negativ ausfällt darfst du die Leuchten noch nichtmal montieren.
Zur 2 Variante, wenn du nur den Rahmen lackierst welches kein Einfluss auf die Leuchtkraft und Reflektoreigenschaften der Lampe hat, spricht nichts gegen eine Lackierung.
Zitat:
Original geschrieben von Subarumarkus
Ist eine Einzelabnahme ausreichend oder muss sogar ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden?
Hier muß grundsätzlich ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden. Angesichts der Kosten für ein solches Gutachten lohnt sich so etwas allerdings nur für eine (Klein-)Serienfertigung.
Quatsch... wenn man einen E geprüften Scheinwerfer verbaut (z.B. von mir aus einen aus nem E36 in einen Golf...), brauchts kein lichttechnisches Gutachten mehr. Die Aufhängung, die Montagemaße usw. müssen den Vorschriften entsprechen, der Scheinwerfer muss verstellbar bleiben/sein, die Fahrzeugmaße dürfen sich nicht ändern usw.
Ob dat Dingens da richtig festgemacht ist usw.... dazu machst ja eine Einzelabnahme (etwa 60 Taler), das lichttechnische Gutachten des Scheinwerfers ist ja schon erbracht... siehe E Prüfnummer/Zeichen. Der Mann will ja nicht mit dem Glasschneider aus einer Bowlingkugel einen eigenen Schweinderlwerfer bauen... das wär ein anderes Thema.
Mit dem Streuscheiben lackieren... wär ich zurückhaltender. Das kann man bei sehr enger Auslegung der Bestimmungen schon bekritteln... eigentlich sogar sehr leicht.
Vorher mit einem passendem TÜVerer reden ist aber in jedem Fall ein guter Rat.
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Vielen Dank für die raschen und sachlichen Antworten!
Nächste Woche ist sowieso TÜV fällig, da werd ich dort auch mal nachfragen. Mal schauen, was die dazu meinen.
Vielel Grüße und einen schönen Sonntag noch,
Markus
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Quatsch... wenn man einen E geprüften Scheinwerfer verbaut (z.B. von mir aus einen aus nem E36 in einen Golf...), brauchts kein lichttechnisches Gutachten mehr.Das ist richtig, er will aber kein geprüften Scheinwerfer verbauen, sondern nur die Leuchtmittel welche eine E-Zulassung haben.
Der Mann will ja nicht mit dem Glasschneider aus einer Bowlingkugel einen eigenen Schweinderlwerfer bauen... das wär ein anderes Thema.
Doch, genau dies will er und schreibt es sogar extra:
Selbstbau von Front- und Heckleuchten mittels Lichtmodulen von HELLA in einer selbstgebauten fahrzeugspezifischen Aufnahme. Die genannten Lichtmodule haben eine E-Prüfnummer. Nun meine Frage: Welche Auflagen gibt es für die Zulassung bei so einem Eigenbau? Ist eine Einzelabnahme ausreichend oder muss sogar ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden?Mit dem Streuscheiben lackieren... wär ich zurückhaltender. Das kann man bei sehr enger Auslegung der Bestimmungen schon bekritteln... eigentlich sogar sehr leicht.
Vorher mit einem passendem TÜVerer reden ist aber in jedem Fall ein guter Rat.
Er will ja nicht die Streuscheiben lackieren, dies wäre natürlich nicht erlaubt, steht aber hier gar nicht zur Diskussion.
Doch... nur halt hinten...
Zitat:
Was wäre aber, wenn man nicht den leuchtenden Bereich, sondern nur einen Bereich seitlich am Scheinwerfer schwärzt und damit die eigentliche Beleuchtung nicht beeinträchigt (es handelt sich um die sogenannten "Lexus-style"-Rückleuchten des 2006er Modells, sie verfügen über interne Reflektoren und eine Klarglasabdeckung; das Abkleben würde in einem Winkel >= 90° zur Hauptabstrahlrichtung erfolgen und deckt also wirklich kein Licht ab)?
...zumindest hab ich das so verstanden, dass Teile des Klarglases ausserhalb der Lichtaustrittsflächen abgeklebt/lackiert werden sollen. Das tangiert zwar evtl. nicht die lichttechnischen Belange (dazu müsste man das zugrundeliegende Zulassungsgutachten kennen..)... aber... machen wir mal keine Pferde scheu oder bringen Cops auf dumme Ideen 😉
Ein Bekannter hat sich in seine Zubehörscheinwerfer nun für 80 Euro einen Umrüst Xenonsatz eingebaut.
Er mein es wäre legal da E-Geprüft und EC oder CE Geprüft - ich habe da eine andere Ansicht .
Wäre da bei lichttechnischen Veränderungen sehr vorsichtig in mehreren Punkten.
Greez
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
Ein Bekannter hat sich in seine Zubehörscheinwerfer nun für 80 Euro einen Umrüst Xenonsatz eingebaut.
Er mein es wäre legal da E-Geprüft und EC oder CE Geprüft - ich habe da eine andere Ansicht .
Da liegst du auch völlig richtig, ein Xenon Scheinwerfer muss folgende Kennzeichnung auf der Streuscheibe oder Gehäuse tragen:
DC - geeignet für Xenonabblendlicht
DR - geeignet für Xenonfernlicht
DC/R - Bi- Xenon
zudem muss bei Xeneon noch ALW und SWR zwingend vorhanden sein.
@Kai
Dachte ich mir schon .... 😁
Im Bikertreff habe ich dieses Thema (incl. Stellungnahme des KBA dazu an mich) schon ausführlichst erläutert.. such mal da, dann hast es ganz genau.
Für die Kits gab es in der Tat eine CE Prüfung des TÜV Rheinland, welche aber längst zurückgezogen wurde und ferner mit der EGBE rein gar nichts zu tun hat.
Kurzum - nicht zulässig.