Sekundenschlaf mit Sachschaden

Hallo liebe Motor Talk Mitglieder,

ich bin ein neuer Mitglied und habe gleich ein neues Thema. Ich habe mit bereits über die Themen schlau gemacht die hier gepostet worden sind. Allerdings bin ich nicht so ganz Schlau geworden.

Mein Problem:
An einem Samstag gegen 4 Uhr morgens ist mein Bruder Richtung einen Zaun gefahren. Dadurch wurde der Zaun beschädigt. Er hat an der rechts Kurve nicht die richtige Geschwindigkeit und ist deshalb nach links an der Hauptstraße gegen einem Zaun gefahren (keine Zeugen). Leider als die Polizei kam, sagte er: Ich hatte einen Sekundenschlaf (nicht die Wahrheit, da er auf dem Freund gehört hat und das vorgeschlagen wurde. Der freund kam erst nachdem Unfall). Führerschein wurde an dem Tag nicht entzogen. Der Beamte war höflich und sagte das es eine Ausnahme ist.
Nun hat mein Bruder einen Brief erhalten die so klingt:
Verkehrsunfall in Verbindung mit...Gefährdung des Straßenverkehrs-infolge körperlicher oder geistiger Mängel (§315c, abs. 1, Nr. 1 StGB)
Nachdem schreiben ging mein Bruder zu einem Anwalt, um einen Widerspruch einzulegen. Nach paar Wochen bekam er ein neuen Brief: §111a Strafprozessordnung die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen weil gründe vorliegen §69 StGB.
Sachschaden in höhe von ca. 1500€. Obwohl nach meiner Meinung nicht so hoch sein darf. Da die Stelle schon vor dem Unfall beschädigt war.

Was kann nun mein Bruder machen? Wie hoch sind seine Chancen? Soll er einfach wieder im Gericht sagen: ja ich hatte Sekundenschlaf es tut mir leid oder doch das er seine Geschwindigkeit nicht unter kontrolle hatte? Eventuell habt ihr vllt eine bessere Idee..

Ich Danke mich jetzt schon mal für eure Unterstützung.

MFG.
Micha1211

Beste Antwort im Thema

der Sekundenschlaf ist genau die Ursache des Problems und das wird auch so verfolgt. Das bedeutet leider, dass jetzt eine Führerscheinsperre von einem knappen Jahr auf Deinen Bruder wartet, plus einer Geldstrafe und um den FS wieder zu erhalten wird er dann noch zur MPU gebeten.

Die Aussage kann man auch nicht zurücknehmen. Man kann nur eine neue Aussage machen "es war gar kein Sekundenschlaf" nur die Glaubwürdigkeit dieser Aussage kann man sich ausrechnen. Ich fürchte, viel kann man hier nicht mehr machen.

Man sollte nach Unfällen keine Aussage machen, das ist einfach eine Grundregel.

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Januar 2019 um 15:35:39 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Januar 2019 um 15:16:57 Uhr:


D. h. beim erstmaligen Auftreten eines Sekundenschlafes steht sofort eine Straftat im Raum?

Ja, warum auch nicht? Sollte jeder Fahrer einen Sekundenschlaf "frei" haben?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Januar 2019 um 15:35:39 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Januar 2019 um 15:19:47 Uhr:


Es ist ja eine Vorsatztat.

Nein, die Gefährdung des Straßenverkehrs kann auch fahrlässig begangen werden, siehe § 315c Abs. 3 StGB.

Auch wieder richtig. Wir sind ja hier mit bei §315c Absatz 1b. Aber auch dann muss dem Fahrer der Vorowrf gemacht werden können, dass der Sekundenschlaf und infolge dessen der Unfall objektiv voraussehbar war und der Fahrer subjektiv sorgfaltswidirg gehandelt hat. Selbst wenn das ein Sekundenschlaf gewesen sein sollte, er aber beim Fahrer noch nie zuvor aufgetreten ist, dann wird es auch mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit schwer. Bleibt zu hoffen, dass da der Kumpel als etwaiger Zeuge nicht weitere clevere Hinweise gibt. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Januar 2019 um 15:45:40 Uhr:


Nein, keinesfalls, aber es sollte ein Zusammenhang sein, der nachweisbar oder nachvollziehbar ist und nicht auf der bloßen Vermutung eines Vollzugsbeamten beruht, der die Aussage eines unter Schock stehenden Fahrers wiedergibt.

Daher ist für mich (der ich nicht maßgeblich bin) die Behandlung als Straftat mit Beweislastumkehr nicht verhältnismäßig. Unschuldsvermutung gibt es dann im Verkehrsrecht wohl auch nicht mehr.

Naja, es gibt ja ein Geständnis des Täters. Das darf verwertet werden, zumal auch die restlichen Umstände Indizien dafür sind, dass die Aussage stimmen kann, also Allein-Unfall ohne andere Beteiligte und das Ganze morgens um 4 Uhr. Jetzt muss man eben versuchen, die damalige Aussage als falsch darzustellen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Januar 2019 um 15:48:52 Uhr:


[...]
Jetzt muss man eben versuchen, die damalige Aussage als falsch darzustellen.

Solange er nicht versucht das ohne Anwalt zu machen, könnte es nochmal gut gehen.

Wobei IMHO der Bezug auf den Bekannten mit seinem tollen Tip nicht optimal wäre.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 24. Januar 2019 um 15:13:40 Uhr:


Eben, ein Netter Beamtyer hat einem Kollegen vor etlichen Jahren nahegelegt, seine Aussage nochmals zu ueberdenken, als er eingenickt ist und die leitplanke ihn wieder wachgeruettelt hatte.

Der hat dann netterweise "Fahrfehler" ins Protokoll geschrieben. 😉

Ich hatte bis zu dem Geschehen damals auch keine Ahnung, dass einen so eine Aussgae ganz schoen in die Sch*** reiten kann.

Das hat der sehr verständnissvolle Herr in blau auch bei meinem Nickerchen letztes Jahr eingetragen. Waren dann nur 35 €...

Ich hatte bis zu dem Tread hier auch keine Ahnung, wie sehr ich dem Herrn dankbar sein muss. Und nein, ich bin Freitag mittags um halb drei in der Leitplanke gelandet. Hatte zwar eine stressige Woche aber kein spürbares Schlafdefizit und auch keine Anzeichen vorher. Ich würde schlagartig müde und wollte auf den in 5km Entfernung angekündigten Parkplatz rausfahren. Das hab ich nicht mehr geschafft.
Die Woche drauf habe ich mehr Ärzte aufgesucht wie das ganze Jahrzehnt vorher. Ohne Befund... Ich kann aus eigener Erfahrung nun attestieren, dass man nicht immer vorher Sympthome bemerken muss.

Fazit: Dreifach Schwein gehabt: niemand wurde verletzt, nur Sachschaden und kein Problem mit Versicherung oder Führerschein.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Januar 2019 um 15:54:32 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Januar 2019 um 15:48:52 Uhr:


[...]
Jetzt muss man eben versuchen, die damalige Aussage als falsch darzustellen.

Solange er nicht versucht das ohne Anwalt zu machen, könnte es nochmal gut gehen.
Wobei IMHO der Bezug auf den Bekannten mit seinem tollen Tip nicht optimal wäre.

Er hat ja zum Glück einen Anwalt. Dass er lieber einen anderen fragt als den Kumpel, hat er schon gelernt - hoffe ich.

Grüße vom Ostelch

Ich sehe es nachts immer als Gefahr an, dass plötzlich vor einem ein größeres Tier über die Straße huscht. Der Mensch reagiert dann im Reflex und kann z.B. das Lenkrad verreissen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Januar 2019 um 14:23:46 Uhr:



Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 24. Januar 2019 um 10:29:56 Uhr:


Oder einfach mal die Wahrheit sagen. Man kann ja zugeben, dass man viel zu schnell war. Alles besser als zu lügen.

Es wird jetzt keinen Ausweg mehr geben. Würde dann ja jeder behaupten.


Schwachsinn.

Man sagt vor Ort generell einfach nichts.

Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man im Nachgang nicht zu seinem Fehler stehen und die Konsequenzen tragen kann.

So ein verhalten machen in der Regel nur Leute die etwas zu verbergen haben. Es spricht niemals etwas gegen die Wahrheit. Ich bin immer wieder verwundert über solche Aktionen. Die Eier fürs Mist machen sind vorhanden aber hinterher fehlen die irgendwie immer.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 24. Januar 2019 um 16:33:01 Uhr:



So ein verhalten machen in der Regel nur Leute die etwas zu verbergen haben. Es spricht niemals etwas gegen die Wahrheit. Ich bin immer wieder verwundert über solche Aktionen. Die Eier fürs Mist machen sind vorhanden aber hinterher fehlen die irgendwie immer.

Nicht jeder ist ein Held. Niemand muss sich selbst belasten, also die Wahrheit sagen. Man darf sogar lügen. Das ist zwar nicht verboten, aber, wie wir heir sehen, auch nicht immer sinnvoll. In diesem Fall wäre die Wahrheit zu sagen der bessere Weg gewesen. Deshalb sollte man eben lieber gar nichts sagen wenn man nicht sicher weiß was besser ist.

Grüße vom Ostelch

Nachdem der "Bruder" auf seinen (Ex?-) Freund gehört hat, wurde ihm "Gerechtigkeit" zu Teil....

Jetzt hat er einen Anwalt und ich denke der Rest ist hier nur noch Spekulation!

Es wäre dennoch schön, wenn der TE hier bekannt gibt wie es ausgegangen ist....

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 24. Januar 2019 um 16:33:01 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Januar 2019 um 14:23:46 Uhr:



Schwachsinn.

Man sagt vor Ort generell einfach nichts.

Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man im Nachgang nicht zu seinem Fehler stehen und die Konsequenzen tragen kann.

So ein verhalten machen in der Regel nur Leute die etwas zu verbergen haben. Es spricht niemals etwas gegen die Wahrheit. Ich bin immer wieder verwundert über solche Aktionen. Die Eier fürs Mist machen sind vorhanden aber hinterher fehlen die irgendwie immer.

Unfassbar dämliche Aussage, da dir bei Sekundenschlaf ein saftiger Führerscheinentzug, hohe Geldstrafe und ggf. MPU sicher sind.

Aber DU würdest das im Namen der Gerechtigkeit sicher machen. Nur zu!

Ja, wenn es so ist, dann ist es so. Kann man nicht ändern. Wieso sollte man immer nach Ausreden suchen? Wer einen Sekundenschlaf hatte, sollte lieber gar nicht mehr fahren.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 24. Januar 2019 um 21:23:45 Uhr:


Wer einen Sekundenschlaf hatte, sollte lieber gar nicht mehr fahren.

Du hast ja die Monsterahnung. Vielleicht könntest du hier erläutern wie du auf den Schwachsinn kommst?

Hallo Micha,
was stand denn noch so "gefährliches" in dem Brief, das man gleich zum Anwalt rennt? 😕
Strafe? Geldbuße? oder 😕

Ja genau Strafe und Geldbuße. Führerschein wollen die jetzt schon haben. und Geldbuße einmal von dem Sachschaden und dann natürlich Geldstrafe.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. Januar 2019 um 12:59:58 Uhr:


Ich sehe hier eine gewisse Chance, wenn der Begriff Sekundenschlaf noch mal genauer analysiert wird. Ist es was chronisches, dann ist es natürlich gefährlich sowohl für den Fahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Und dann gehört die Fahrerlaubnis auch entzogen.

Aber wenn er Konzentration probleme hat, ist ja auch nicht gut zu hören? oder lege ich hier falsch?

Na das Sekundenschlaf ne Ausrede war, wissen wir jetzt.

Warum ist er denn tatsächlich in den Zaun gerauscht?

Gruß M

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