seitliches kennzeichen mit rückleuchte zulässig?
hallo
ich hab nur eine kurze frage
ist es zulässig nur über dem seitlichen kennzeichen ein rücklicht zu haben?
oder ist es zwingend notwendig ein mittiges rücklicht zu verbauen?
bb-blue
16 Antworten
@dstegi.
was hast du eingetragen?
das seitliche kennzeichen?
oder das seitliche rücklich so wie bei mir verbaut?
das seitliche kennzeichen ist bei mir auch eingetragen... das ist ja auch nicht das problem, sondern die nicht mittig verbaute rückleuchte. da scheiden sich die geister und die stvzo sagt ja eindeutiges aus wie es hier im tread auch ausführlich beschrieben wurde....
gruss
bb-blue
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
@dstegi.
was hast du eingetragen?
das seitliche kennzeichen?
oder das seitliche rücklich so wie bei mir verbaut?das seitliche kennzeichen ist bei mir auch eingetragen... das ist ja auch nicht das problem, sondern die nicht mittig verbaute rückleuchte. da scheiden sich die geister und die stvzo sagt ja eindeutiges aus wie es hier im tread auch ausführlich beschrieben wurde....
gruss
bb-blue
Natürlich mit Rücklicht incl. Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung.
Gruß DStegi