seitliche Positionsleuchten

Saab 9-3 YS3F

Hallo,

weiss jemand zufällig ob man die seitlichen Positionsleuchten die auf dem Bild zu sehen sind nachrüsten kann?
Es handelt sich hierbei um die US Version des 9-3.
Aber evtl. kann man ja die eingelassene Schutzleiste einfach austauschen, oder?

Sind hinten auch Positionsleuchten? Auf diversen Bildern kann ich keine weiteren erkennen.

Muss man sowas vom TÜV abnehmen lassen?

Grüsse

bcn31

56 Antworten

nachrüsten kann man die garantiert ! ist aber glaube ich nicht ganz günstig ! man muß das steuergerät neu programmieren !!! mit Tüv ??? ich glaube die haben kein E zeichen also kannst du mit tüv glaube ich abhacken !!!ich mach mich mal schlau ! dauert aber ne woche ca. muß gucken wie ich mit der zeit hinkomme !!!
mfg MECHANIK

Hallo bcn,

willst Du die Dinger wirklich haben? Wenn die wenigstens weiß wären, aber in gelb ... ?
Hätte ich keinen Spaß dran ;-)

Hallo MOK,

hast schon Recht. Weiss würde mir auch besser gefallen, aber wenns die nicht anders gibt.

Mal abwarten was MECHANIK rausfinden kann. Vieleicht kann er ja auch in Erfahrung bringen ob es die Dinger doch in weiss gibt.

Oder vieleicht weiss Janulrich ja auch was über die Leuchten. Er wohnt doch glaub ich in den USA, oder? (Hoffe er liest das)
Vieleicht kann er sagen ob es die in weiss auch gibt, Ausserdem kann er mir vieleicht auch noch beantworten ob hinten auch noch solche Leuchten dran sind.

Ich habe übrigends einen schwarzen 9-3 Aero. Die seitlichen blinker sind auch weiss, würde also schon besser passen.

Grüsse
bcn31

in weiß fände ich die Lösung dann allerdings auch sehr schick :-)

Hey BCN31

Habe gerade mit Saab of South Bay in Torrance, CA gesprochen.
Die "Side Marker Lamps" die du haben willst sind vorraetig, aber:

- gibt es nur in orange
- kosten $22,60 pro stueck
- du brauchst auch die schwarzen "rub strips" ($13.60 pro stueck) in welchen die side markers drinsitzen, wenn du die in eine non-US Version des 93 einbauen willst. Ueber die Verkabelung wusste der Parts & Service Typ nichts.

Ich hoffe du hast nun alle informationen die du brauchst.
Wenn du diese Lampen unbedingt haben willst, kann ich sie dir abholen und nach D-land schicken - ich fahre bei dem Saab Dealer in Torrance fast jeden Tag vorbei.

janulrich

Hallo!
Sieht ja schon geil aus,mit den Positionsleuchten.
Ich habe an meinem die Leuchten von Hella nachgerüstet,die mit den 3 LED´s drin.Sind allerdings nicht besonders haltbar.
Hast du denn wenigstens die Blinkerbirnen ausgetauscht?
Da gibt es von Osram Birnen,die klar sind,aber beim blinken gelb leuchten.Es stört mich kollossal an der Optik der neuen Auto´s,das die alles in Klarglasoptik haben und dann die gelben Birnen da drin leuchten (auch ohne zu blinken).

Gruß vom Niederrhein

Hans

SAAB 9-3 TiD 2000

Hallo Baggerhans,

auch mich stören die gelebn Leuchten bei modernen Autos immer sehr. Ich verstehe nicht, wie man Klarglas einsetzen kann, um dann gelbe Birnen da reinzupacken ... ??

Hallo janulrich,

SUPER!!!!!
Vielen Dank schonmal das Du das in Erfahrung bringen konntest.
Also vom Preis her finde ich das noch ganz in Ordnung.
Ich warte aber mal noch ob MECHANIK noch was rausbekommt bezüglich der Montage bzw. des Anschlusses.
Kann es nicht sein das selbst die non-US Fahrzeuge evtl. bereits einen Stecker o.ä. haben um die Dinger einzubauen?

Wenn es dann dazu kommen sollte gebe ich Dir noch Bescheid.

Ach ja, sind hinten keine Leuchten? Und sind die hinteren Blinker bei euch rot oder auch orange?

Vielen Dank nochmal und ich melde mich noch bei Dir.

An Baggerhans:

Nein, die Blinkerbirnen habe ich nicht ausgetauscht.
So schlimm finde ich sieht das gar nicht aus.
Man kennt es ja quasi gar nicht anders.

Grüsse
bcn31

hey bcn21

Die hinteren "side marker" lampen sind in die ruecklichter integriert. Die normalen rueckleuchten uebernehmen die funktion mit. Saab hat einfach ein seitliches Loch in der Parabol Unit des Lichtklusters bei den US Versionen ausgespart, sodass wie gesagt das Ruecklich auch zur Seite leuchtet. Mercedes macht das bei deren US Kisten fuer die Ruecklichter genauso.

Der Blinker ist in den USA rot wenn ich mich nicht irre - muss mal nachschaun.

Uberigens bin cih ziemlich sicher, das du die vorderen side markers selber anschliessen kannst. Kann mir nicht vorstllen, das GM zwei unterschiedliche kabelbaeume herstellen wuerde, wegen solch einem kleinen Detailunterschied.

u

Hallo!
MW sind in D Positionsleuchten nur 4-fach erlaubt. Zudem dürfen nur gelb/oranges Licht abgeben. Selbst wenn die hinteren separat gewesen wären hätte man sie in D wohl nicht legal nutzen können, da in USA hinten rotes Licht vorgeschrieben ist. Rotes Blinklicht hinten ist in USA nicht Vorschrift, aber erlaubt.
MfG

Zitat:

MW sind in D Positionsleuchten nur 4-fach erlaubt.

Hallo Champlain,

was meinst Du denn mit 4-fach??? An den vier Ecken?
Das wäre dann doch genauso wie die US-Version.

Für mich kämen wenn sowieso nur die 2 vorderen in Frage.
An den Heckleuchten noch rumzuschrauben fällt für mich weg.

Demnach hätte ich doch wohl keine Probleme in D, oder? Ich meine bei Volvo gibt es auch vier orangefarbene Lecuhten.

Grüsse
bcn31

Hallo MECHANIK,

konntest Du schon was in Erfahrung bringen bezüglich der Montage?

Ich habe mal eine e-mail an Saab Deutschland geschickt, aber bis heute ist keine Antwort von denen gekommen.

Dauert das generell so lange bei denen oder kümmern die sich gar nicht um Ihre Kunden?

Vor ein oder zwei Wochen habe ich auch mal bezgl. der Homepage von Saab eine Nachricht hinterlassen und da hatte ich nach einem Tag eine Antwort.
Aber das wäre jetzt auch schon wieder ein anderes Thema.

Grüsse
bcn31

sorry leute !!! hatte bis jetzt noch keine Zeit mich darum zu kümmern !!! montag wird es aber 100 % ig in angriff genommen !!! bis dahin

Was mit E zeichen ist könnte mir leider keiner sagen !!!
also ist auch noch nicht klar ob man die Dinger in germany fahren darf !!! muß ja alles geprüft sein hier !!!
emails richtung saab deutschland sind so eine sache ! ich glaube die beantworten nur die fragen die einfach und wo sie nicht lange suchen müssen !!!
MFG DER MECHANIK

OK, dann werde ich es sein der bcn31 die Laune vermiest ;-)

StVZO

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

(2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.

(4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.

Daher }> KEINE CHANCE :-)

Bei jedem Fahrzeug das farbige Frontlämpchen hat }> Betriebserlaubnis erloschen ;-)

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