seitliche Positionsleuchten
Hallo,
weiss jemand zufällig ob man die seitlichen Positionsleuchten die auf dem Bild zu sehen sind nachrüsten kann?
Es handelt sich hierbei um die US Version des 9-3.
Aber evtl. kann man ja die eingelassene Schutzleiste einfach austauschen, oder?
Sind hinten auch Positionsleuchten? Auf diversen Bildern kann ich keine weiteren erkennen.
Muss man sowas vom TÜV abnehmen lassen?
Grüsse
bcn31
56 Antworten
UUUUUUPS, sehe gerade das gilt nur für Fahrzeuge unter 1000mm breite, muß noch mal stöbern ....
muß auch nochmal dazwischen funken !!! :-)
es wird von BEGRENZUNGSLEUCHTEN in der StVZO nicht aber von SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN !!! KLEINER UNTERSCHIED! es sind beim SAAB in der US version diese SEITEN dinger und beim Volvo auch in der ganz normalen version SEITEN DINGS DA !!!! :-) aber mach dich ruhig bitte mal schlau wvn interresiert mich auch wie das mit dem Gesetz so ist !!!!
MFG DER MECHANIK
StVZO § 51a Seitliche Kenntlichmachung
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(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1.500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.
(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein1. an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,2. an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.
(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
(7) Zusätzlich zu den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Einrichtungen sind Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern zum Transport von Langmaterial über ihre gesamte Länge (einschließlich Ladung) durch gelbes retroreflektierendes Material, das mindestens dem Typ 2 des Normblattes DIN 67 520 Teil 2, Ausgabe Juni 1994, entsprechen muß, seitlich kenntlich zu machen in Form von Streifen, Bändern, Schlauch- oder Kabelumhüllungen oder in ähnlicher Ausführung. Kurze Unterbrechungen, die durch die Art der Ladung oder die Konstruktion der Fahrzeuge bedingt sind, sind zulässig. Die Einrichtungen sind so tief anzubringen, wie es die konstruktive Beschaffenheit der Fahrzeuge und der Ladung zuläßt. Abweichend von Absatz 6 sind an Nachläufern von Fahrzeugkombinationen zum Transport von Langmaterial an den Längsseiten soweit wie möglich vorne und hinten jeweils eine Seitenmarkierungsleuchte anzubringen.
Diverse Anbieter von LED-Markierungsleuchten berufen sie auf diesen Paragraphen und mir scheint es in der Tat erlaubt solche Markierungsleuchten zu betreiben.
Ob der TÜV allerdings eine Leute ohne Prüfzeichen durchgehen lässt, wage ich zu bezweifeln. ich würde einfach mal beim TÜV fragen (Bild ausdrucken)
OHNE PRÜFZEICHEN KLAPPT ES N I C H T !!!!
hab schon mal beim Tüv angefragt !
Total verwirrt
Hallo,
also langsam komme ich durcheinander.
Was heisst denn ohne Prüfzeichen klappt es nicht?
Ich habe mal per e-mail beim TÜV angefragt und auch bei meinem Händler.
TÜV antwortet:
Ich bin mir nicht sicher, ob die angesprochene Leuchte auch Licht nach vorne strahlt.
Das dürfte sie nicht, denn Seitenmarkierungsleuchten dürfen ausschließlich gelbes (orangefarbiges) Licht zur Fahrzeugquerachse unter einem horizontalen Sichtwinkel von maximal 45 Grad nach vorn und hinten abstrahlen. Die hintere Seitenmarkierungsleuchte darf nur dann rotes Licht abstrahlen, wenn sie in die Rückleuchteneinheit integriert ist.
Eine Begutachtung der "Etwa-Wirkung" durch einen unserer Sachverständigen sowie die Eintragung in den Fahrzeugbrief und -schein wäre erforderlich.
Daraus verstehe ich doch das es möglich und erlaubt ist, oder?
Mein Händler sagt auch das man das machen kann. Er ist sich nur nicht sicher ob Steckverbindungen schon vorhanden sind oder nicht.
Grüsse
bcn31
also mit prüfzeichen ist das E in dem kreis gemeint das heißt es erfüllt die europa norm ! ist kein prüfzeichen drauf wie bei den bmw us markierungs leuchten brauchst erst garnicht auf das tüv gelände drauf fahren !!! also alle die die scheiß Bmw leuchten fahren machen sich strafbar und fahren ohne versicherungsschutz durch die welt !!!
so das habe ich heute heraus gefunden die leuchten kosten pro STÜCK ca 18 euro und die blende ca 15 euro !!!
so jetzt der haken ! im epc steht drin die Us version hat nen anderen kabelsatz !!! ich konnte nicht heraus bekommen ob da nen stecker
in deutschen version liegt oder nicht !!! also bcn31 mußt Du bitte mal selbst nachgucken nach dem stecker ! einfach die leiste im stoßfänger abziehen ist nur rein gesteckt !!!
teile nr. leuchte lh 12785954
leuchte rh12785990
blende lh 12787999
blende rh 12788002
mfg DER MECHANIK
Hallo MECHANIK,
Danke schonmal für die Infos.
Also vom Preis bin ich ganz angenehm überrascht. Hat mir mein Händler doch einen ca. doppelt so hohen Preis genannt.
Dann will ich mal versuchen ob ich die Leiste rausziehen kann ohne was zu beschädigen.
Bei speedparts.se haben die mir gesagt ich müsste wohl selber Kabel legen.
Bedeutet das dann das wenn ich die Leuchten einbaue mein Versicherungsschutz theoretisch erlischt?
Dann käme das natürlich nicht in Frage. Haben die Leuchten von VOLVO denn das E?
Grüsse
bcn31
positionsleuchten
tolle idee mit den leuchten, würde aber eher an einem seat passen als an einem saab. uber den tüv bräuchtest du dir doch wohl keine sorgen machen, oder kontrollieren die mossos jetzt auch edelkarossen?
Hallo Cunit,
Meinst Du das ernsthaft das das nicht zum Saab passt?
Bezüglich der Mossos mache ich mir keine Sorgen wenn die mich mal anhalten sollten, aber das Auto ist in Deutschland zugelassen und somit bestehet deutsches Versicherungsrecht.
Wenn das dann nicht vom TÜV zugelassen wird dann habe ich auch keine gültige ABE fürs Auto. Und wenn dann mal was passiert.....
Grüsse
bcn31
Hallo,
habe gestern abend mal endlich eine Blende leicht entfernt.
Es ist zwar eine Aussparrung in der Stosstange drin für die Leuchten, aber es sind weder Kabel gelegt, noch ist da ein Loch wo die Kabel durchkönnen.
D.h. wenn müsste man ein kleines Loch bohren und dann selber Kabel verlegen die dann mit dem Standlicht verbunden werden müssten.
Und nun? Soviel Aufwand für zwei kleine Leuchten die dann evtl. nicht mal zulässig sind...?
Übrigends rief ich wegen diesem Thema auch bei Saab Deutschland an, und man konnte mir überhaupt nicht helfen.
Grüsse
bcn31
die von hella sind auf jeden fall zugelassen, ein gutachten liegt bei. sie sind ECE-geprüft und TÜV-frei. habe die selbst schon seit ca. 80.000 km an meinem nissan primera und kann die angeblich schlechte haltbarkeit nicht nachvollziehen.
der einbau dürfte auch im 9-3 leicht über die bühne gehen. kabel sind direkt dabei, ebenso clips, um vom standlicht strom abzugreifen ohne das kabel bearbeiten zu müssen.
ich würde in die rammschutzleiste ein loch bohren und dieses dann dann im bereich der schutzleiste (nicht der stoßstange!) vorsichtig aufdremeln. so könnte man die SML versenkt einbauen (sie sind ca. 4mm hoch).
es gibt sie in verschiedenen (gehäuse-)farben, z.b. auch mit schwarzem innengehäuse. leuchten tun sie immer gelb/orange.
US-Positionsleuchten
Hallo zusammen
Ob die Positionsleuchten in D zugelassen sind oder nicht kann ich Euch nicht sagen,
in der CH sind sie ohne erlaubt und ich habe mir die Original Positionsleuchten montieren lassen.
Ich finde es sieht an meinem Saab 9-3 Sportlimousine Farbe Stahlgrau absolut genial aus!
Die Garage hatte allerdings einige Mühe die Dinger zu montieren den der Kabelbaum musste modifiziert werden (die Schlauberger von Saab haben in Europa einen anderen Kabelbaum als in USA/Kanada montiert). Am Steuergerät musste auch noch was modifiziert werden, nun meldet es aber auch, sollte eine der Leuchten defekt sein.
Gekostet hat mich der ganze Spass CHF 692.75.
Es war aber jeden Rappen wert, ich finde es sieht einfach genial aus (zudem habe ich noch keinen Saab in D/CH gesehen, der sowas hatte !!!!!
Die sehen sicher super aus - wie wär's mit ein paar Photos 😉 ?!
Die Schweizer Volvo Modelle und die E60er BMWs haben ja auch alle vordere Positionsleuchten in orange. Ich mag die ja auch sehr... Besonders den Volvo S/V 40 kann ich mittlerweile selbst bei Dunkelheit zweifelsfrei erkennen...schön!
lg
@ J.E.Fis & bcn31 Fotos folgen demnächst!
@ bcn31
In der Schweiz gibts den tüv nicht... brauchte aber auch keine extra-Zulassung des Strassenverkehrsamtes, da in der CH erlaubt (beim Volvo V40 sind Positionsleuchten serienmässig dran & man sieht auch öfters amerikanische Fabrikate mit angeschlosssenen Positionsleuchten)
Gruss
Runrig