ForumBMW Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. BMW Motorrad
  5. Seitenwind, Absturz

Seitenwind, Absturz

Themenstarteram 9. März 2010 um 15:17

ich hatte mein Motorrad ( R850R ) auf dem Seitenstand hingestellt aber wegen starke Seitenwind hat es umgekippt. ( Gott sein dank keine Autos waren in der näh ) .

Dann habe ich auf der Mittlere stand hingestellt und jetzt sieht ziemlich Stabil aus. Gibt es trotzdem ein Gefahr wegen Wind ( also leicht Sturm ) dass es umkippen kann? wenn es über irgendeine Auto hinfällt wer soll für die Schaden bezahlen?

Gibt es eine Möglichkeit dass ich mein Motorrad noch mehr sichern kann so dass es nicht runter fällt wegen Starke Windgeschwindigkeit.

Ich bedanke mich im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Hallo Themenstarter,

die Begriffe LUV und LEE kommen aus der Seemansprache. LUV beschreibt die windzugewandte Seite. LEE die windabgewandte Seite. Also bei Starkwind nie in LUV pinkeln gehen. Immer in LEE.

Wenn du dein Möppi mit einer Plane abgedeckt hattest, wundert mich gar nichts mehr. Das ist wie beim Segeln im raumen Winden. (von der Seite = Seitenwind) Da liegst du, wenns wirklich pustet, schnell auf der Seite. Also....., nichts wie den Bug in den Wind drehen, wenns gefährlich wird. Das solltest du mit deinem Möppi auch machen.

Und das mit der Versicherung musst du nicht so eng nehmen. Dein Möppi ist über deine Haftpflichtversicherung genügend abgesichert, wenn es um Schäden Dritter geht. Also bei anderen. Wenn du nach dem Gesetz haftest, dann zahlt auch deine Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da. Ist es höhere Gewalt, dann haftest du nicht und die Versicherung muss auch nicht zahlen. Aber vergiss in diesem Zusammenhang die höhere Gewalt. Du hast dein Möppi im öffentlichen Straßenverkehr so zu bewegen, wie es der $1 der StvO vorschreibt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und dieser §1 StvO gilt auch für den ruhenden Verkehr. Also für den Fall, dass du dein Möppi geparkt hast. Du musst nämlich sicherstellen, dass du dabei nichts falsch machst. Das Gleiche gilt auch für alle anderen Bürger. Wer z.B. seine Schubkarre ungesichert im Garten stehen lässt, handelt fahrlässig, wenn ein Sturm das Teil in Nachbars Schlafzimmer befördert. Hier ist es nur die Verschuldenshaftpflicht. (§ 823 BGB) Da muss also noch nachgewiesen werden, dass jemand schuldhaft gehandelt hat. Also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Beim Möppi sieht das anders aus. Hier und bei allen Kfz´s spricht man von einer Gerfährdungshaftung ganz allgemein. Es geht um die erweiterte Betriebsgefahr. Da wird nichts mehr unbedingt bewiesen werden müssen. Allein die Tatsache, dass ein Schaden durch ein Kfz entstanden ist, bedingt eine Gefährdungshaftung. Ein Sturm ist nicht immer eine höhere Gewalt. Schon gar nicht, wenn es eine allgemeine Sturmwarnung vom Wetterdienst gab. Das weiß auch eine Versicherung. Sie wird sich in einem solchen Fall nicht aus der Verantwortung ziehen können. Wenn es aber eine höhere Gewalt war, stimmt es, was hier schon beschrieben wurde. Dann ist der Geschädigte der Dumme und du bist als Halter deines schadenverursachenden Möppis vor dem Gesetz einfach nicht haftpflichtig und fein raus. Das mit der höheren Gewalt ist allenfalls eine Ausnahme, wenn es stürmt. Heute gibt es regelmäßig Sturmwarnungen. Wenn du hier nicht drauf reagierst und dein Möppi ungesichert parkst, verletzt du deine Verkehrssicherungspflicht lt. § 1 StvO. Ergo bist du haftpflichtig und deine Haftpflichtversicherung muss zahlen.

Du brauchst also keine zusätzliche Versicherung. CEEP CALME AND CARRY ON Gruß Ebbi

13 weitere Antworten
13 Antworten
am 9. März 2010 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von bytespedition

ich hatte mein Motorrad ( R850R ) auf dem Seitenstand hingestellt aber wegen starke Seitenwind hat es umgekippt. ( Gott sein dank keine Autos waren in der näh ) .

Dann habe ich auf der Mittlere stand hingestellt und jetzt sieht ziemlich Stabil aus. Gibt es trotzdem ein Gefahr wegen Wind ( also leicht Sturm ) dass es umkippen kann? wenn es über irgendeine Auto hinfällt wer soll für die Schaden bezahlen?

Gibt es eine Möglichkeit dass ich mein Motorrad noch mehr sichern kann so dass es nicht runter fällt wegen Starke Windgeschwindigkeit.

Ich bedanke mich im Voraus.

Also wenn ich meine R 1200 R auf den Mittelständer stelle, dann denke ich muss schon ein Taifun kommen, um das Ding umzublasen.

Ansonsten kannst Du es nur entweder gleich hinlegen :D oder mit Seilen wie bei einem Zelt am Boden verzurren, oder zumindest in Windrichtung stellen. :D

Aber das sieht dann sicher ein bisschen lächerlich aus.

Also Mittelständer sollte reichen. ;)

Wenn nicht zahlt die Haftpflichtversicherung ( Schaden z. B. an einem PKW durch Umkippen ), wenn das Motorrad wegfliegt, die Teilkaskoversicherung ( Diebstahl :D ).

Markus

am 9. März 2010 um 16:19

Also, richtig verstehen kann ich die Situation nicht.:confused:

Wenn ein Moped auf dem Seitenständer steht, müßte es entweder nach LINKS Ü B E R den Ständer kippen oder nach RECHTS sich erst einmal aufrichten und dann Kippen. Beides sehr unwahrscheinlich, es sei denn, wir haben einen Tornado.:rolleyes:

Daher ist meiner Meinung nach der Stand auf dem Seitenständer bei Seitenwind STABILER, als auf dem Hauptständer,

d.h. bei Seitenwind ist die Angriffsfläche größer (senkrechte Wand)und sie kippt schneller.

Da wir z.Zt. keinen Tornado haben, kann ich es aber nicht ausprobieren.:D

Vermute in Deiner Situation, dass dort noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.

Hi Themenstarter,

deine R850R sollte so um die 240 KG wiegen. Die dürfte auch ein Sturm nicht so leicht vom Seitenständer fegen. Wie hast du sie hingestellt. Leicht bergab und es gab Rückenwind? Hast du eine größere Scheibe, die als Windfang für einen Rückenwind das gefundene Fressen ist? Dann wird sie vermutlich nach vorne über den Seitenständer gekippt sein können.

Egal, umgekippt ist umgekippt. Stelle sie nicht bergab, und mit der Breitseite einfach nicht in LUV oder LEE. Oder stelle sie sie, wenns nicht anders geht, in LUV an einen Baum, einen Laternenpfahl oder sonstigen Mast.

Markus hat es schon geschrieben. Sollte deine R850R durch Umkippen ein Auto oder sonstwas beschädigen, haftest du. Und dafür hast du deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Nur wird dir dann dein Schadendfreiheitsrabatt belastet. Der Schaden an deinem Möppi wäre über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt, so du sie denn unterhälst. Voraussetzung hierfür ist ein Sturm von mindestens Windstärke 8. Es muss also wirklich heftig gestürmt haben. Der Versicherer verlangt hierfür Beweise. Das zuständige meteorologische Institut kann dir weiterhelfen. Sind weitere Sturmschäden in der Nachbarschaft aufgetreten, reicht diese Info meistens auch.

Aber soweit sollte es insgesamt überhaupt nicht kommen. Auch, wenn dein Möppi auf dem Seitenständer steht. Am besten ist, du stellst dein Möppi wenns irgend geht, leicht berauf, damit es nicht über den Ständer kippen kann. Gruß Ebbi

am 9. März 2010 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von Ebbi50

Am besten ist, du stellst dein Möppi wenns irgend geht, leicht berauf, damit es nicht über den Ständer kippen kann. Gruß Ebbi

... und wenn nicht möglich, zumindest ersten Gang rein oder einen Gegenstand (Z.B. Stein) vor einen Reifen legen.

Oder noch besser, einfach drauf sitzen bleiben.:D:p;)

am 9. März 2010 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von Brummer Willi

Zitat:

Original geschrieben von Ebbi50

Am besten ist, du stellst dein Möppi wenns irgend geht, leicht berauf, damit es nicht über den Ständer kippen kann. Gruß Ebbi

Oder noch besser, einfach drauf sitzen bleiben.:D:p;)

Dann ist doch die Windangriffsfläche noch größer, dann liegen gleich beide am Boden. ;)

Vielleicht aber am besten die Maschine irgendwo in der Erde vergraben und das Ding bei schönem Wetter wieder ausbuddeln.

Zum Glück nur hab ich ne Garage und muss mir nicht über solche Dinge nicht den Kopf zerbrechen. ;)

Markus

am 9. März 2010 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von markusbre

Zum Glück nur hab ich ne Garage und muss mir nicht über solche Dinge nicht den Kopf zerbrechen. ;)

So ist es :p

Wenn ich sie ernsthaft einmal abstützen müßte, würde ich das Moped auf den Seitenständer stellen, Stein vor den Hinterreifen und eine Stütze (Balken) unter dem rechten Lenkerende zum Boden stramm einsetzen. Dann fällt nichts mehr.:)

Das Problem ist nur der Transport des Balkens.:cool::p;)

Die Haftpflicht zahlt aber nur bei Betrieb des Fahrzeugs. Fällt es durch höhere Gewalt (Sturm) um, ist keiner haftbar.

Wird dabei ein PKW beschädigt, ist das Pech für den Autobesitzer, solange er Dir kein Verschulden (unsicherer Stand) nachweisen kann.

Ich hatte mal den Fall, das mein Motorrad vom Hauptständer gekippt ist, weil der Unterboden über Nacht durch Regen nachgegeben hat und dabei ein anderes Motorrad beschädigt hat. Da zahlte meine Versicherung auch nix.

Zitat:

Original geschrieben von Brummer Willi

Also, richtig verstehen kann ich die Situation nicht.:confused:

Wenn ein Moped auf dem Seitenständer steht, müßte es entweder nach LINKS Ü B E R den Ständer kippen oder nach RECHTS sich erst einmal aufrichten und dann Kippen. Beides sehr unwahrscheinlich, es sei denn, wir haben einen Tornado.:rolleyes:

Daher ist meiner Meinung nach der Stand auf dem Seitenständer bei Seitenwind STABILER, als auf dem Hauptständer,

d.h. bei Seitenwind ist die Angriffsfläche größer (senkrechte Wand)und sie kippt schneller.

Da wir z.Zt. keinen Tornado haben, kann ich es aber nicht ausprobieren.:D

Vermute in Deiner Situation, dass dort noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.

Naja - so abwegig ist es nicht. Meine Freewind wurde auch mal "abgeweht". Wenn der Wind direkt seitlich kommt, der Seitenständer relativ lang ist und ergo das Möpp recht aufrecht steht, kann der Wind das Möpp durchaus aufrichten und dann zu Boden werfen. Zum Glück ist damals nix groß passiert und Ihr wisst ja - Kampfspuren schänden nicht. Aber vom Hauptständer sollte das Möpp eigentlich nicht gepustet werden.

Themenstarteram 9. März 2010 um 19:47

Danke für die ausführliche Diskussion ( Mein Deutsch ist nicht das beste aber vllt versteht ihr schon einigemasse )

@ Brummer Willi, Ebbi50 : Mein Motorrad war mit einer Abdeckplane abgedeckt und stand auf die Seitenständer und zwar ganz normal. An dem Tag war es hier wirklich windig. Vllt habt ihr schon mal in Nachricht gelesen dass ein Kind in der Fluss weg geflogen wurde und ertrunken wurde.

http://www.derwesten.de/.../...ee-erfasst-und-ertrunken-id2659900.html

Den Wind kam stark von der Linken seite ( abgesehen dass man am Motorrad sitzt ) . Das Motorrad hast sich erst mal nach RECHTS aufgerichtet und dann gekippt. Der Lenker allerdings war richtung Links. Vllt wenn es richtung Recht verriegelt wäre hätte mein Motorrad nicht umgekippt !?

Es ist ganz klar für mich dass am Seitenständer kippt das Motorrad erheblich schneller als Mittelständer.

Was sind diesen LUV und LEE Positionen??

@Lewellyn : bist du dir sicher dass die Versicherung nicht zahlt wenn es wegen dem Motorrad andere Fahrzeuge beschädigt wurden?? Was gibt eine Lösung dafür? Gibt es eine extra Versicherung dafür ? Mein Motorrad leider steht zwischen viele Fahrzeugen da es sich um ein Carport handelt.

Allerdings, heute war auch sehr windig und am Mittelständer hat es nicht passiert. Das Motorrad ist nur kurz seitlich geruscht aber sonst nicht.

 

am 9. März 2010 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von bytespedition

Was sind diesen LUV und LEE Positionen??

Das sind Begriffe vom Surfen / Segeln, mit oder gegen die Windrichtung. War wohl so gemeint, nicht quer in den Wind stellen.

Bezüglich des "Verstehens" war nicht auf Dein "Deutsch" bezogen,

sondern auf den Ablauf des Umfallens. Deine Erklärung mit der Abdeckhaube ist jetzt nachvollziehbar.

Wenn Du ein Carport hast, besteht die Möglichkeit, eine Seite zuzubauen? Das würde schon helfen.

Oder an einem Pfosten fest binden?

Bezüglich der Versicherung ist es auch eine Frage der Darstellung gegenüber der Versicherungsgesellschaft.:rolleyes:

Hallo Themenstarter,

die Begriffe LUV und LEE kommen aus der Seemansprache. LUV beschreibt die windzugewandte Seite. LEE die windabgewandte Seite. Also bei Starkwind nie in LUV pinkeln gehen. Immer in LEE.

Wenn du dein Möppi mit einer Plane abgedeckt hattest, wundert mich gar nichts mehr. Das ist wie beim Segeln im raumen Winden. (von der Seite = Seitenwind) Da liegst du, wenns wirklich pustet, schnell auf der Seite. Also....., nichts wie den Bug in den Wind drehen, wenns gefährlich wird. Das solltest du mit deinem Möppi auch machen.

Und das mit der Versicherung musst du nicht so eng nehmen. Dein Möppi ist über deine Haftpflichtversicherung genügend abgesichert, wenn es um Schäden Dritter geht. Also bei anderen. Wenn du nach dem Gesetz haftest, dann zahlt auch deine Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da. Ist es höhere Gewalt, dann haftest du nicht und die Versicherung muss auch nicht zahlen. Aber vergiss in diesem Zusammenhang die höhere Gewalt. Du hast dein Möppi im öffentlichen Straßenverkehr so zu bewegen, wie es der $1 der StvO vorschreibt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und dieser §1 StvO gilt auch für den ruhenden Verkehr. Also für den Fall, dass du dein Möppi geparkt hast. Du musst nämlich sicherstellen, dass du dabei nichts falsch machst. Das Gleiche gilt auch für alle anderen Bürger. Wer z.B. seine Schubkarre ungesichert im Garten stehen lässt, handelt fahrlässig, wenn ein Sturm das Teil in Nachbars Schlafzimmer befördert. Hier ist es nur die Verschuldenshaftpflicht. (§ 823 BGB) Da muss also noch nachgewiesen werden, dass jemand schuldhaft gehandelt hat. Also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Beim Möppi sieht das anders aus. Hier und bei allen Kfz´s spricht man von einer Gerfährdungshaftung ganz allgemein. Es geht um die erweiterte Betriebsgefahr. Da wird nichts mehr unbedingt bewiesen werden müssen. Allein die Tatsache, dass ein Schaden durch ein Kfz entstanden ist, bedingt eine Gefährdungshaftung. Ein Sturm ist nicht immer eine höhere Gewalt. Schon gar nicht, wenn es eine allgemeine Sturmwarnung vom Wetterdienst gab. Das weiß auch eine Versicherung. Sie wird sich in einem solchen Fall nicht aus der Verantwortung ziehen können. Wenn es aber eine höhere Gewalt war, stimmt es, was hier schon beschrieben wurde. Dann ist der Geschädigte der Dumme und du bist als Halter deines schadenverursachenden Möppis vor dem Gesetz einfach nicht haftpflichtig und fein raus. Das mit der höheren Gewalt ist allenfalls eine Ausnahme, wenn es stürmt. Heute gibt es regelmäßig Sturmwarnungen. Wenn du hier nicht drauf reagierst und dein Möppi ungesichert parkst, verletzt du deine Verkehrssicherungspflicht lt. § 1 StvO. Ergo bist du haftpflichtig und deine Haftpflichtversicherung muss zahlen.

Du brauchst also keine zusätzliche Versicherung. CEEP CALME AND CARRY ON Gruß Ebbi

am 10. März 2010 um 17:51

Ebbi hat schon alles geschrieben.:)

.... und wenn Sturmwarnung, dann die Plane runter !!!

Themenstarteram 10. März 2010 um 21:12

ich bedanke mich für die ausführliche Antworte !

Deine Antwort