Seitenscheibe vom Schlüsseldienst eingeschlagen
Hallo zusammen,
das Thema passt glaube ich nicht so ganz hier her, aber ich versuche es trotzdem mal:
Bei meinem Golf3 hat die Zentralverriegelung den Geist aufgegeben und ich kam vor einigen Tagen nicht ner ins Auto. Habe dann einen Schlüsseldienst gerufen, welcher weder Fahrer- noch Beifahrertür aufbekam. Da das Schloss auf der Beifahrerseite eh kaputt war, hat er dieses ausgebohrt und komplett zerstört (inkl. Griff).
Da das auch nicht funktionierte und ich unbedingt ins Auto musste, hat der Mann vom Schlüsseldienst dann die hintere Seitenscheiben eingeschlagen.
Weiß jemand hier, ob man da Schadenersatz verlangen oder gehen angehen kann ?
Habe mir nämlich von dem Pannendienst dann sagen lassen, dass die das gar nicht dürfen. Bin ratlos... 🙁
Freue mich über eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Klasse! Da ist man in ,,Not'' und ruft nach Hilfe. Die kommt, hilft nach Absprache mit dem einschlagen der Scheibe und soll jetzt fuer die Hilfe noch angeschissen werden. Jetzt ist man nicht mehr in Not und hatte Zeit zum Nachdenken. Charakter gibts, Kopfschuettel.
41 Antworten
@julez15
Tja, so ist das halt auf MT wenn du auf einen Betrüger, Pfuscher, Gebrauchtwagenhändler, Online-versicherer, frischen Tüv, usw hereinfällst.
Ich habe das Gefühl das es hier darum geht das nun ein Schaden da ist, die Versicherung nicht bezahlen will und der TE nun einen Sündenbock sucht. Sorry, aber so klingt das für mich.
Aber um es nochmals verständlich zu sagen. Die werden gesagt haben das sie das Schloss aufbohren und du hast nicht Nein gesagt. Also haben sie es in deinem Einverständnis gemacht. Dann haben sie sicherlich gesagt das sie die Scheibe einschlagen werden und wenn du dein OK dazu gibst, dann dürfen die das auch. Die dürfen alles was du ihnen erlaubst.
Somit hast du dein Fahrzeug mutwillig zerstört und da kann ich dann verstehen wenn auch keine Versicherung bezahlen will.
Ob man nun Mitglied bei ADAC ist oder nicht, ich würde nie auf die Idee kommen einen Pizzabäcker zu rufen wenn mein W-LAN nicht mehr geht. Hier in der Schweiz nennt sich dieser Dienst TCS und bei denen kann man auch anrufen wenn man kein Mitglied ist. Wenn er dann vorbeikommt kann man die Mitgliedschaft gleich abschliessen
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 11. Juni 2017 um 07:29:37 Uhr:
. Hier in der Schweiz nennt sich dieser Dienst TCS und bei denen kann man auch anrufen wenn man kein Mitglied ist. Wenn er dann vorbeikommt kann man die Mitgliedschaft gleich abschliessen
Ist in Deutschland mit dem ADAC nicht anders. Nichtmitglieder müssen dann allerdings den Einsatz bezahlen. Der dürfte aber auch nicht teurer sein als der Schlüsseldienst. Und sehr wahrscheinlich hätte der gelbe Engel die Tür auch ohne Zerstörung geöffnet.
Hahaha was war denn das für ein Stümper? Golf 3 bekommst ruckzuck mit Polenschlüssel auf, bei abgenutzten Zylindern sogar mit nem anderen VW-Schlüssel....
Ansonsten: Schliesszylinder raus (Hat er ja auch probiert) und dann gehts 100%ig. Wieso der selbst das nicht hinbekommen hat - und warum Bohrmaschine? Dafür gibts nen Werkzeug.
Also: Bist leider an nen absoluten Dilettanten geraten, aber da gibts viele welche meinen nen Schlüsseldienst zu sein. Und können dennoch nix.
Hast einen 5-Türer? Die Scheibe bekommste beim Verwerter und hast das selber getauscht. Im 3er Bereich gibts zig Anleitungen. Haste Fragen dazu, dann mach da nen Thread auf. Wir helfen.
Haks ab unter "Verarscht worden". Leider gibt es keinen Paragraphen für "Absolute Unfähigkeit" - oder doch? Zeit verbraten und mehr Dinge beschädigt als nötig. Und für so eine "Leistung" darf man auch noch zahlen. 🙄
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Ja natürlich, ich hab ihm das ok gegeben und dann hat er es eben gemacht.
Ist halt lehrgeld was bezahlt wurde. Es kann ja jetzt jeder sagen "hättest du mal besser..." vielen Dank, das weiß ich jetzt auch !
In der Nor handelt man manchmal eben anders als normal. Und ja beim adac hätte ich den Einsatz auch zahlen müssen.
Ich versuchs nochmal zu erklären: es geht mir nicht darum jemanden dafür dranzukriegen o.Ä., dass die Versicherung bei sowas nicht zahlt ist logisch.
Ich wollte mich nur erkundigen, ob da jemand was weiß, weil mir der Pannendienst am nächsten Tag gesagt hat, dass die gar keine Fenster einschlagen dürfen, selbst wenn man ihnen das sagt.
Nein, du kannst da nichts vom Pannendienst fordern. Er hat die Scheibe in deiner Anwesenheit, mit deiner Erlaubnis eingeschlagen. Anders sähe es aus, wenn du nicht dabei warst.
Darauf bezieht sich auch seine Aussage das sie keine Scheiben einschlagen dürfen. Solange du es ihnen Erlaubst dürfen die alles mit deinem Auto machen.
Zitat:
@julez15 schrieb am 11. Juni 2017 um 12:49:59 Uhr:
Ich wollte mich nur erkundigen, ob da jemand was weiß, weil mir der Pannendienst am nächsten Tag gesagt hat, dass die gar keine Fenster einschlagen dürfen, selbst wenn man ihnen das sagt.
Stell die Frage genauer. Denn diese unklare Fragestellung hier die du wiederholst, klingt eben ganz nach: "Die haben was gemacht was sie nicht dürfen, super, kann ich denen die Rechnung schicken".
Aber nochmals, wenn ich zu dir auf Besuch komme und du drückst mit eine Uzi in die Hand und gibst mir das Ok damit deine Frau zu erschiessen (was ich ja auch nicht darf) dann hast du mir das Ok gegeben und wenn ich das der Polizei dann sage, kannst du noch so oft Argumentieren ich hätte das nicht dürfen. Du hast das Ok gegen und somit hat der Typ das gemacht.
Also, was genau willst du nun wissen? Ob er es darf oder nicht spielt keine Rolle, du hast das OK gegeben und somit darf er. Er ist eine Privatperson wie du und ich und wenn mir der Eigentümer einer Sache das ok gibt, dann kann ich das machen
Hm, Ihr scheint da in der Schweiz andere Rechtsauffassungen zu haben - ich halte die beiden Sachverhalte Sachbeschädigung vs. Totschlag/Mord nur für begrenzt vergleichbar. 😁
Ich könnte mir weiterhin vorstellen, dass der Herr vom Pannendienst nicht von einer gesetzlichen Regelung gehindert wird, Scheiben einzuschlagen, sondern von einer Anweisung seines Arbeitgebers.
Fakt ist, dass der bestellte Schlüsseldienst nach der Schilderung einfach 0 Kompetenz hatte. Der gelackmeierte ist hier der Kunde, der für so eine unprofessionelle Dienstleistung auch noch Kohle abdrücken darf. Die Ehrlichkeit "OK, ich krieg selbst nen popeligen 3er Golf nicht auf. Ich lass es sein, mach dem nicht unnötig viel Schaden und such mir lieber etwas, wo ich wenigstens professionell bin." haben leider die allerwenigsten.
Und ja, hier gebe ich digibär Recht: Auf was genau bezieht sich dieses "Das dürfen die nicht"? Da hättest du deinen Gegenüber ausfragen müssen, worauf er seine Aussage stützt. Allzu oft sind das aber auch nur Legenden die weitererzählt werden...
Ich glaub ich geh in den Keller 😛😛😛
Besorg dir ne neue oder gebrauchte Scheibe und bau sie ein.
Verstehe nur nicht warum du das Auto trotz defekter ZV nicht aufbekommen hast ¿
Ich vermute da den Golf 3 Klassiker... Wenn die Kisten ins Alter gekommen sind (Der jüngste G3 immerhin 20), dann bricht sehr oft die Verbindung vom Schließzylinder zum Türschloss ab. Dann kannste drehen wie du willst, die Bewegung wird nicht ans Schloss "weitergeleitet". Deswegen hätte er den Schließzylinder eigentlich mühelos herausnehmen können und mit nem Flachschraubenzieher die Drehung am Schloss erzeugen.
Oder, bei sowieso defekter ZV: Tür etwas aufziehen, Pin hochziehen. Safe-Sichrung tuts ja eh nicht bei defekter ZV.
Hallo, Julez15,
Zitat:
@julez15 schrieb am 11. Juni 2017 um 12:49:59 Uhr:
Ich wollte mich nur erkundigen, ob da jemand was weiß, weil mir der Pannendienst am nächsten Tag gesagt hat, dass die gar keine Fenster einschlagen dürfen, selbst wenn man ihnen das sagt.
denk doch einfach mal logisch:
Dein Nachbar darf auch nicht mal so eben die Scheibe Deines Autos einschlagen.
Bittest Du ihn aber um Hilfe und er sagt Dir, dass er nur ins Auto hereinkommt, wenn er die Scheibe einschlägt und Du gibst die Zustimmung dafür, dass er diese einschlägt, darf er es, ohne, dass Du ihn dann nachher in irgendeiner Form haftbar machen kannst.
Viele Grüße,
Uhu110