Sehr dummer Unfall!!!!
Hallo,
meine Schwester hatte vorhin folgenden Unfall.
Sie fährt hinter einem Auto her, außerhalb Ortschaft, der Fahrer vor ihr sieht rechts irgendwelche Freunde und hält einfach an, meine Schwester konnte nicht mehr reagieren und fährt dem auf.
Der hat nicht geblinkt!
Wollte mal eure Meinung dazu hören, wie ihr das seht ?
danke
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
wir reden nicht Kindern, da ist die Sachlage ganz anders.
stimmt....neue bleche bei einem auto einzsuchweißen ist deutlich einfacher und billiger als zertrümmerte knochen und weichteile eines menschen zusammen zu schustern!
also ich für meinen teil, mache keinen unterschied ob da nun ein kind, ein auto oder heruntergefallene ladung vor mir liegt was mich zum bremsen zwingt...aber gut, du scheinst da anders zu denken....
Zitat:
Sondern vom jemanden der einfach auf der Landstraße anhält, weil er meint der muss jetzt plötzlich mit seinen Freunden reden!
wo liegt da das problem?
das halten auf der landstraße ist nunmal zulässig.......ob dieser jemand nun hält er mit freunden reden muss, weil er nen herzinfarkt hat oder weil das auto einen motorschaden hat, ist dabei NICHT von relevanz!
sry, aber ich waage sehr stark zu behaupten, das deine schwester schlichtweg
1. zu schnell war,
2. nicht den nötigen abstand eineghalten hat,
3. nicht aufgepasst hat,
deswegen hat sie einen unfall verursacht für den sie den großteil der schuld auf sich nehmen muss....
das der bremser den blinker hätte setzen müssen (vllt. war der hintere ja auch defekt, oder deine schwester hat den blinker nicht gesehen weil sie nicht aufgepasst hat) steht auf einem anderen blatt, was trotzdem nichts an der tatsache ändert, das man wenn man vor sich bremsleuchten sieht man auch die bremse nutzen sollte....wenn deine schwester bei sowas noch nachdenkt ob er dort bremsen bzw. anhalten "darf" und demnach selbst bremst (oder wie hier eben nicht) hat sie im straßenverkehr NICHTS zu suchen!
deine 50/50 schuldverteilung kannste daher getrost knicken, und falls die sache vor gericht geht, würde ich mit deinen äußerungen alá "der darf doch dort garnicht halten" äußerst vorsichtig sein, der schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen!
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie willst du das (stark abbremsen) begründen?Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Na und, man darf auch wieder abbremsen! Ist nunmal nicht verboten!Zitat:
2. das ist 50-80m nach Ortsende, wo man beschleunigt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Was spielt das hier für eine Rolle? Deine Schwester wird zu wenig gehabt haben!Zitat:
3. Bei ca. 50-60km/h, ist der normale Abstand, gehen wir vom halben Tachowert aus ca. 30-40m
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es darf doch wieder runter vom Gas! Auch darf er bremsen! Und deine Schwester hätte damit rechnen müssen! Und wenn sie es nach einer Sekunde schon geschafft hat aufzufahren, weden wir hier wirklich nicht von ausreichendem Abstand!Zitat:
Wenn ich jetzt beschleunige und man geht davon aus, der andere auch.
Aber der andere überlegt es sich in dem Moment anders.
Dann bist du innerhalb von einer 1sec. dem schon draufgefahren.
was sind den 30m, bei 50-60km/h, das ist doch gar nichts....
ich werde wieder berichten, wenn die Geschichte rum ist....
bis dahin viel spaß beim diskutieren!
Gruß
nur mal so zu deiner Information.
Schadenersatzansprüche kann man stellen an:
-die Versicherung
-den Halter
-den Fahrer.
Das kann man sich aussuchen. Aber anscheinend freust du / ihr euch erst einmal diebisch, das die Schadenregulierung verzögert wird.
Echt nicht zu fassen, was mache Leute so für eine Einstellung an den Tag legen..........
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
nach hinten wird erstmal gar nichts losgehen,da brauch ich keine Angst haben.
du nicht, das ist wahr....
aber wenn die sache vor gericht geht, und deine schwester mit den argumenten protzt, die du hier vorgetragen hast und dabei auch noch dieselbe uneinsichtigkeit wie du an den tag legt, ists gut möglich das der richter mal die geistige eignung deiner schwester zum führen eines kfz überprüfen lässt.....
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
was sind den 30m, bei 50-60km/h, das ist doch gar nichts....
30m reichen zum bremsen aus...wenn man dann allerdings noch erst überlegt welche bedeutung das rot aufleuchtende heck des vordermannes hat wirds natürlich eng...
was sagt eigentlich die polizei zu dem unfall?
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Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
... der Fahrer vor ihr sieht rechts irgendwelche Freunde und hält einfach an...
Hat er nun gehalten...
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!
oder stark(!) abgebremst? Und ist ein Treffen von Freunden, mit denen man ein Schwätzchen halten will, kein Grund? Es ist einer.
Ohne Grund stark abbremsen ist, wenn ich einfach so mitten auf der Landstrasse so in die Eisen gehe, dass das ABS seine Freude hat.
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
Und unsere Versicherung hat sich schon quergestellt und wird den Schaden vorerst nicht übernehmen, aufgrund der Aussage meiner Schwester.
Jetzt nimm noch einen Anwalt hinzu, die Kaste muss schliesslich auch verdienen. Klar, dass die Versicherung jeden Strohhalm nimmt, um später zahlen zu können. Derweil sitzt ein anderer auf seinem Schaden.
Für dieses Verhalten fehlen mir zwar nicht die Worte, aber die will ich hier nicht gebrauchen.
Amen
.... und mal wieder ist (unnötiger) Ärger vorprogrammiert und die Versicherung kann es keinem Recht machen.
Dem eigenen Versicherungsnehmer nicht, weil er sich stur stellt, sein eigenes Verschulden nicht einsehen will, Tatsachen verdreht und ums verrecken keine vollständige Schadenregulierung "fordert" sowie dem Geschädigten, der seinen berechtigten Schadenersatz aufgrund dieses Verhaltens nicht unverzüglich erhält.
Und egal wie es ausgeht - am Ende war es mal wieder die Versicherung, die an allem Schud war.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
.... und mal wieder ist (unnötiger) Ärger vorprogrammiert und die Versicherung kann es keinem Recht machen.
Dem eigenen Versicherungsnehmer nicht, weil er sich stur stellt, sein eigenes Verschulden nicht einsehen will, Tatsachen verdreht und ums verrecken keine vollständige Schadenregulierung "fordert" sowie dem Geschädigten, der seinen berechtigten Schadenersatz aufgrund dieses Verhaltens nicht unverzüglich erhält.
Und egal wie es ausgeht - am Ende war es mal wieder die Versicherung, die an allem Schud war.
wenn ich an der Stelle des Geschädigten wäre, wüste ich schon, wie dem TE oder dessen Schwester das Lachen vergehen würde...........
Aber die Toten werden ja bekanntlich nach der Schlacht gezählt.
Gruß
Delle
Gabs nicht Fälle an Ampeln ,wo der Losfahrende unvermittelt wieder gebremst hat und die Schuld geteilt wurde?
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
von uns war keiner dabei,
aber vllt. hat der anhalter ja geblinkt was dessen kumpels am straßenrand bestätigen können, nur die "schwester" vom te hats nicht gesehen (oder behauptet einfach er hätte nicht geblinkt)....
oder vllt. war der hintere blinker kaputt....
oder vllt. hat der anhalter ja auch gebremst weil er dachte "da sind personen auf der fahrbahn" und erst als er kurz vorm stillstand war hat er festgestellt, das dies seine kumpels sind und ist dann rechts ranngefahren.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
von uns war keiner dabei,Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
aber vllt. hat der anhalter ja geblinkt was dessen kumpels am straßenrand bestätigen können, nur die "schwester" vom te hats nicht gesehen (oder behauptet einfach er hätte nicht geblinkt)....oder vllt. war der hintere blinker kaputt....
oder vllt. hat der anhalter ja auch gebremst weil er dachte "da sind personen auf der fahrbahn" und erst als er kurz vorm stillstand war hat er festgestellt, das dies seine kumpels sind und ist dann rechts ranngefahren.....
Schon klar-die bessere Argumentauswahl hat der Vordermann .
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
Alex.
Eine interessante Frage. Ich kann in der STVO nichts finden, dass Blinken zum Anhalten fordert. Blinken zeigt abbiegen und Spurwechsel an, ebenso ANFAHREN vom Strassenrand. Wo steht, dass man zum Anhalten blinken muss?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Eine interessante Frage. Ich kann in der STVO nichts finden, dass Blinken zum Anhalten fordert. Blinken zeigt abbiegen und Spurwechsel an, ebenso ANFAHREN vom Strassenrand. Wo steht, dass man zum Anhalten blinken muss?Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
Alex.
Amen
Weiß nicht-ist schon eine Weile her mit der Fahrerlaubnis 😛
hab aber mal gegoogelt. Wenn das Zeichen 295 auf der Straße war ,wäre Halteverbot-oder?Also diese durchgehenden Linien !
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Gabs nicht Fälle an Ampeln ,wo der Losfahrende unvermittelt wieder gebremst hat und die Schuld geteilt wurde?
richtig, weil in kreuzungsbereichen der zulässige mindestabstand zum wohle eines zügigen räumens der kreuzung unterschritten werden darf (so zumindest die gängige rechtsprechung).
da sich der hier geschilderte fall jedoch offensichtlich auf einer landstraße (außerhalb einer ortschaft?) ereignete, hätte der vorgeschriebene abstand eingehalten werden müssen und somit auch rechtzeitig durch den hintermann abgebremst werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Eine interessante Frage. Ich kann in der STVO nichts finden, dass Blinken zum Anhalten fordert. Blinken zeigt abbiegen und Spurwechsel an, ebenso ANFAHREN vom Strassenrand. Wo steht, dass man zum Anhalten blinken muss?Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ist Nichtblinken beim ANhalten nicht ein Mitverschulden?
Alex.
Amen
Korrekt erkannt - beim Anhalten muss man nicht blinken. Der TE zeigt eben das typische Schutzverhalten seiner Schwester gegenüber und greift nach jedem Strohhalm.
Ist ja bis zu einer gewissen Grenze auch gut so - nur hat er eben absolut keine Chance und verursacht durch sein Verhalten immense Kosten, Schadensverzögerung und Ärger beim Unfallopfer. Das ist zwar nicht ok, aber ein weit verbreiteter Charakterzug.
Die Schwester wird 100% Schuld bekommen, die beiden (zumindest der Bruder) werden das jedoch niemals einsehen, sondern für immer auf dieses "unfaire Urteil" schimpfen.
Sollte ihnen allerdings selber mal jemand hinten reinfahren in genau so einer Situation, geht das Geschrei in die andere Richtung los. Verantwortung für eigenes Handeln wird durch Rechtschutzversicherung ersetzt.
War denn nun evt. eine durchgezogene Linie am Rand oder in der Mitte?
Alex.