Sehr dummer Unfall!!!!

Hallo,

meine Schwester hatte vorhin folgenden Unfall.

Sie fährt hinter einem Auto her, außerhalb Ortschaft, der Fahrer vor ihr sieht rechts irgendwelche Freunde und hält einfach an, meine Schwester konnte nicht mehr reagieren und fährt dem auf.
Der hat nicht geblinkt!

Wollte mal eure Meinung dazu hören, wie ihr das seht ?

danke

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


wir reden nicht Kindern, da ist die Sachlage ganz anders.

stimmt....neue bleche bei einem auto einzsuchweißen ist deutlich einfacher und billiger als zertrümmerte knochen und weichteile eines menschen zusammen zu schustern!

also ich für meinen teil, mache keinen unterschied ob da nun ein kind, ein auto oder heruntergefallene ladung vor mir liegt was mich zum bremsen zwingt...aber gut, du scheinst da anders zu denken....

Zitat:

Sondern vom jemanden der einfach auf der Landstraße anhält, weil er meint der muss jetzt plötzlich mit seinen Freunden reden!

wo liegt da das problem?

das halten auf der landstraße ist nunmal zulässig.......ob dieser jemand nun hält er mit freunden reden muss, weil er nen herzinfarkt hat oder weil das auto einen motorschaden hat, ist dabei NICHT von relevanz!

sry, aber ich waage sehr stark zu behaupten, das deine schwester schlichtweg
1. zu schnell war,
2. nicht den nötigen abstand eineghalten hat,
3. nicht aufgepasst hat,
deswegen hat sie einen unfall verursacht für den sie den großteil der schuld auf sich nehmen muss....

das der bremser den blinker hätte setzen müssen (vllt. war der hintere ja auch defekt, oder deine schwester hat den blinker nicht gesehen weil sie nicht aufgepasst hat) steht auf einem anderen blatt, was trotzdem nichts an der tatsache ändert, das man wenn man vor sich bremsleuchten sieht man auch die bremse nutzen sollte....wenn deine schwester bei sowas noch nachdenkt ob er dort bremsen bzw. anhalten "darf" und demnach selbst bremst (oder wie hier eben nicht) hat sie im straßenverkehr NICHTS zu suchen!

deine 50/50 schuldverteilung kannste daher getrost knicken, und falls die sache vor gericht geht, würde ich mit deinen äußerungen alá "der darf doch dort garnicht halten" äußerst vorsichtig sein, der schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen!

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Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


daran mag ich sehr zweifeln das man auf Landstraße aus Lust und Laune anhalten darf,

dann solltest du nochmal eine fahrschule besuchen!

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


und wenn mir noch einer drauffährt, dann hat er noch schuld

wenn dieser jemand wie es in 99,9999% der (un)fälle der fall ist, gepennt hat und die wölkchen am himmel gezählt hat, zudem den sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, will ich dich mal sehen wie du reagierst wenn dessen frontstoßstange dein heckemblem küsst......

sry, aber was hätte deine "schwester" denn gemacht wenn vor ihr ein kind auf die straße läuft?
brettert die dann auch unentwegt auf das kind draufzu, weil sich ihrer meinung nach ein kind ja garnicht auf der straße befinden dürfte?

Hi,

ich würde auch mal von einer Teilschuld des "Bremsers" aus gehen.

wie die Schuld verteilt wird hängt aber von dem unständen ab. Hat der Vordermann langsam gebremst oder eine Vollbremsung hingelegt.

Wie ja schon gesagt bekommt der auffahrende meisten die komplette oder aber einen großteil der Schuld zugesprochen.

Es kann ja jederzeit sein das der Vordermann aufgrund eines Hindernisses bremsen muß das man selbst nicht sehen kann und dann muß man auch rechtzeitig reagieren können.

Daher sind 50/50 wirklich nur möglich wenn man dem Vordermann einen groben Verstoß nachweisen kann, ein normales Anhalten bei dem "nur" das Blinken vergessen wurde wird wohl nur mit einer sehr geringen Teilschuld bestraft.

Eine überraschende und unbegründete Vollbremsung entsprechend mehr.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

ich würde auch mal von einer Teilschuld des "Bremsers" aus gehen.

wie die Schuld verteilt wird hängt aber von dem unständen ab. Hat der Vordermann langsam gebremst oder eine Vollbremsung hingelegt.

Wie ja schon gesagt bekommt der auffahrende meisten die komplette oder aber einen großteil der Schuld zugesprochen.

Es kann ja jederzeit sein das der Vordermann aufgrund eines Hindernisses bremsen muß das man selbst nicht sehen kann und dann muß man auch rechtzeitig reagieren können.

Daher sind 50/50 wirklich nur möglich wenn man dem Vordermann einen groben Verstoß nachweisen kann, ein normales Anhalten bei dem "nur" das Blinken vergessen wurde wird wohl nur mit einer sehr geringen Teilschuld bestraft.

Eine überraschende und unbegründete Vollbremsung entsprechend mehr.

Gruß Tobias

der "Bremser" hat seit einer Woche seinen Führerschein und hat seine Kumpels gesehen und hat gedacht, ah ich halte hier mal plötzlich an damit ich mit denen reden kann, man geht davon das der weiterfährt und nicht einfach anhält, wo noch gerade beschleunigt wird, weil da Ortschaft endet.

Zitat:

sry, aber was hätte deine "schwester" denn gemacht wenn vor ihr ein kind auf die straße läuft?
brettert die dann auch unentwegt auf das kind draufzu, weil sich ihrer meinung nach ein kind ja garnicht auf der straße befinden dürfte?

wir reden nicht Kindern, da ist die Sachlage ganz anders.

Sondern vom jemanden der einfach auf der Landstraße anhält, weil er meint der muss jetzt plötzlich mit seinen Freunden reden!

Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


wir reden nicht Kindern, da ist die Sachlage ganz anders.

stimmt....neue bleche bei einem auto einzsuchweißen ist deutlich einfacher und billiger als zertrümmerte knochen und weichteile eines menschen zusammen zu schustern!

also ich für meinen teil, mache keinen unterschied ob da nun ein kind, ein auto oder heruntergefallene ladung vor mir liegt was mich zum bremsen zwingt...aber gut, du scheinst da anders zu denken....

Zitat:

Sondern vom jemanden der einfach auf der Landstraße anhält, weil er meint der muss jetzt plötzlich mit seinen Freunden reden!

wo liegt da das problem?

das halten auf der landstraße ist nunmal zulässig.......ob dieser jemand nun hält er mit freunden reden muss, weil er nen herzinfarkt hat oder weil das auto einen motorschaden hat, ist dabei NICHT von relevanz!

sry, aber ich waage sehr stark zu behaupten, das deine schwester schlichtweg
1. zu schnell war,
2. nicht den nötigen abstand eineghalten hat,
3. nicht aufgepasst hat,
deswegen hat sie einen unfall verursacht für den sie den großteil der schuld auf sich nehmen muss....

das der bremser den blinker hätte setzen müssen (vllt. war der hintere ja auch defekt, oder deine schwester hat den blinker nicht gesehen weil sie nicht aufgepasst hat) steht auf einem anderen blatt, was trotzdem nichts an der tatsache ändert, das man wenn man vor sich bremsleuchten sieht man auch die bremse nutzen sollte....wenn deine schwester bei sowas noch nachdenkt ob er dort bremsen bzw. anhalten "darf" und demnach selbst bremst (oder wie hier eben nicht) hat sie im straßenverkehr NICHTS zu suchen!

deine 50/50 schuldverteilung kannste daher getrost knicken, und falls die sache vor gericht geht, würde ich mit deinen äußerungen alá "der darf doch dort garnicht halten" äußerst vorsichtig sein, der schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen!

Der Grund für das Bremsmannöver ist hier nicht erheblich.

Fakt ist, dass deine Schwester nicht mehr rechtzeitig zum stehen gekommen ist. Und das wiederum resultiert aus einem zu geringen Sicherheitsabstand zum Vordermann. 

Das sind die erst einmal die Fakten und das kann man auch nicht wegdiskutieren.

Wo kämen wir denn im übrigen dahin, wenn jeder der einem anderen in das Auto fährt die Behauptung aufstellen würde der Vordermann hat willkürlich oder grundlos gebremst.

Gruß

Delle

Ich stimme mit Delle und Magirus überein, die Hauptschuld trägt Deine Schwester.
Einziger Punkt der für sie sprechen kann, ist die Tatsache das man nicht ohne ersichtlichen Grund stark abbremsen darf.

StVO §4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Dass allerdings ist eine Sache der Sichtweise und vor allem der Beweisbarkeit.

Ich würde mir keine große Hoffnung auf 50/50 machen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ja, das halten ist zulässig.....
daran mag ich sehr zweifeln das man auf Landstraße aus Lust und Laune anhalten darf, dann mach ich das auch beim nächsten mal, wenn ich gerade kein Bock habe zum weiterfahren
und wenn mir noch einer drauffährt, dann hat er noch schuld

????!!!!!!!!!???!!!!!!!!!!!!

Jetzt aber mal Holla die Waldfee!

Deine Schwester knallt dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer trotz angeblich ausreichendem Sicherheitabstand ins Heck, und der Vorausfahrende soll daran schuld sein?

Hat der Vorausfahrende eine Vollbremsung hingelegt - ich vermute eher nicht. Was gibts denn dann überhaubt noch zu diskutieren?

Teilschuld, Anwalt, "darf man auf einer Landstraße einfach halten?" - wo ist denn hier jetzt der gesunde Menschenverstand?

Armes Deutschland

Meine Meinung: 100% Schuld Deiner Schwester.

Amen

Man ihr seid aber heute wieder nett zu dem TE!😁

Der will doch nur von irgendjemandem hier hören das seine Schwester Kohle von der gegn. Versicherung kassieren kann und nicht den ganzen Fremdschaden zahlen muss!😛

Aber leider lieber TE das wirst du hier wohl nicht hören!

Deine Schwester hat einfach gepennt und ist einem haltenden Fahrzeug aufgefahren! Fertig aus!

Ob sie wegen dem aus ihrer Sicht fehlenden Blinker etwas weniger "Schuld" hat sie dahin gestellt. Sie zahlt den sehr großen Teil der Rechnung!😰

Zitat:

StVO §4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!

2. das ist 50-80m nach Ortsende, wo man beschleunigt.

3. Bei ca. 50-60km/h, ist der normale Abstand, gehen wir vom halben Tachowert aus ca. 30-40m

Wenn ich jetzt beschleunige und man geht davon aus, der andere auch.
Aber der andere überlegt es sich in dem Moment anders.
Dann bist du innerhalb von einer 1sec. dem schon draufgefahren.

Ich sage niemanden, das der Vorrausfahrende Schuld ist, ich sage nur er hat ohne zwingenden Grund einfach gebremst.
Dann noch ohne Blinker, was die Sache noch blöder macht.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!

Wie willst du das (stark abbremsen) begründen?

Zitat:

2. das ist 50-80m nach Ortsende, wo man beschleunigt.

Na und, man darf auch wieder abbremsen! Ist nunmal nicht verboten!

Zitat:

3. Bei ca. 50-60km/h, ist der normale Abstand, gehen wir vom halben Tachowert aus ca. 30-40m

Was spielt das hier für eine Rolle? Deine Schwester wird zu wenig gehabt haben!

Zitat:

Wenn ich jetzt beschleunige und man geht davon aus, der andere auch.
Aber der andere überlegt es sich in dem Moment anders.
Dann bist du innerhalb von einer 1sec. dem schon draufgefahren.

Es darf doch wieder runter vom Gas! Auch darf er bremsen! Und deine Schwester hätte damit rechnen müssen! Und wenn sie es nach einer Sekunde schon geschafft hat aufzufahren, weden wir hier wirklich nicht von ausreichendem Abstand!

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt

1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!
2. das ist 50-80m nach Ortsende, wo man beschleunigt.
3. Bei ca. 50-60km/h, ist der normale Abstand, gehen wir vom halben Tachowert aus ca. 30-40m

Nur leider wird deine Meinung bei der Schadenregulierung keinen wirklich Interessieren.

Im übrigen basiert Sie auch nur auf Höhrensagen deiner Schwester.

Und die kann viel erzählen.

Hast du dir in einer Stillen Stunde auch mal überlegt, dass dies eine Schutzbehauptung von deiner Schwester sein kann?

Und komm jetzt bitte nicht mit einem Post ala "meine Schwester lügt nicht, die sagt immer die Warheit...."

Nimm es wie es ist und mach hier bei der Regulierung keinen Sturm im Wasserglas.

Das ganze kann nämlich auch nach hinten losgehen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt


der "Bremser" hat seit einer Woche seinen Führerschein

na und?

nach jetzigen stand der lage, ist deine schwester die einzige, die ihren führerschein offenbar ein bisschen zu früh bekommen hat.

Wer sich im straßenverkehr - trotz angeblich ausreichenden Sicherheitsabstandes - erschreckt, ist offensichtlich nur bedingt geeignet zum fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Im übrigen basiert Sie auch nur auf Höhrensagen deiner Schwester.
Und die kann viel erzählen.
Hast du dir in einer Stillen Stunde auch mal überlegt, dass dies eine Schutzbehauptung von deiner Schwester sein kann?

einigen aussagen des TE entnehme ich, dass er als beifahrer im wagen saß, da er zwischenzeitlich in der "wir"-form geschrieben hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt

1. er hat meiner Meinung nach ohne zwingenden Grund stark abgebremst!
2. das ist 50-80m nach Ortsende, wo man beschleunigt.
3. Bei ca. 50-60km/h, ist der normale Abstand, gehen wir vom halben Tachowert aus ca. 30-40m

Nur leider wird deine Meinung bei der Schadenregulierung keinen wirklich Interessieren.

Im übrigen basiert Sie auch nur auf Höhrensagen deiner Schwester.

Und die kann viel erzählen.

Hast du dir in einer Stillen Stunde auch mal überlegt, dass dies eine Schutzbehauptung von deiner Schwester sein kann?

Und komm jetzt bitte nicht mit einem Post ala "meine Schwester lügt nicht, die sagt immer die Warheit...."

Nimm es wie es ist und mach hier bei der Regulierung keinen Sturm im Wasserglas.

Das ganze kann nämlich auch nach hinten losgehen.

Gruß

Delle

nach hinten wird erstmal gar nichts losgehen,da brauch ich keine Angst haben.

Und unsere Versicherung hat sich schon quergestellt und wird den Schaden vorerst nicht übernehmen, aufgrund der Aussage meiner Schwester.
Da bin ich mal gespannt wie es ausgeht.

Gruß

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