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Seat-Vertrgshändler: Preisänderung nach Vertragsabschluss, was meint ihr dazu?

Seat Leon 2 (1P)
Themenstarteram 25. September 2011 um 10:59

Hey Leute,

Folgende kurze Geschichte möchte ich euch erzählen: Vor Kurzem schaute ich mir einen Seat Leon Reference Copa beim Vertragshändler an (Neuwagen, Lagerfahrzeug). Die Preisverhandlung ergab, dass er mir, wenn ich meinen Gebrauchten (Audi A4 8E) in Zahlung geben würde, einen Nachlass von 8620€ auf den Barzahlungspreis gibt. Barzahlungspreis (Schild in Fahrzeugfensterscheibe) 19300€.

Das Fahrzeug stand dort übrigens mit 17 Zoll-Dreispeichen- Alufelgen. In den darauffolgenden Tagen kam ich noch einige Male vorbei für Papierkram und Vertragsunterzeichnung. Mehrmals bekam ich das Fahrzeug noch zu sehen -mit o.g. Alus-!!!

Gesten gab ich schließlich mein altes Fahrzeug ab und morgen hätte ich dann meinen neuen Leon abholen können. (Mein Leon stand gerade mit o.g. Alus in der Waschanlage).

Eine Stunde später bekam ich einen Anruf vom Verkäufer.

" Uns ist ein Fehler unterlaufen. Wir können ihnen nur 8000€ Rabatt gewähren und übrigens die 17- Zoll Alufelgen auf dem Fahrzeug kosten 750€ Aufpreis. Wir stornieren den Vertrag. Auf wiedersehen!" Da war ich erst mal Baff. Der Leon kostet jetzt einfach mal 1370€ mehr.

Was haltet ihr davon? Was würdet ihr tun? Ich will das Auto unbedingt haben mit Felgen und zum ausgemachten Preis!!!!

 

 

Beste Antwort im Thema

Würde nen Anwalt einschalten. Im Normalfall kann weder der Käufer, noch der Verkäufer von einem Neuwagenvertrag zurücktreten. Du musst mal das kleingedruckte bzw. die AGB's durchlesen in deinen Verträgen welchen Einfluss die Auftragsbestätigung hat. Wenn du den Inzahlungnahmevertrag auch schon hast, dann ist das deren Problem, dass denen ein Fehler unterlief. Dann hätte der Händler eben vorher besser rechnen müssen.

Du kannst ja mal mit der Geschäftsleitung darüber reden und denen klar machen, dass du dir das nicht bieten lässt. Vielleicht erreichst du auch ohne Anwalt was.

Angenommen der Käufer würde vom Neuwagenkaufvertrag zurücktreten wollen noch vor Eingang der Auftragsbestätigung, sowas wäre nicht möglich. Warum sollte es dann für den Verkäufer einfach so möglich sein?

Würde das Fahrzeug an deiner Stelle nur zu den vertraglich vereinbarten Konditionen kaufen, vielleicht haben die einfach nur gemerkt das du dieses Fahrzeug unbedingt haben möchtest?

Erscheint mir alles sehr unseriös.

Alle Ratschläge von mir ohne Haftung :D

 

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Gekauft wie gesehen sonst bleibt der Wagen stehen. :D

MfG aus Bremen

am 25. September 2011 um 11:11

Hallo,

hier ein ähnlicher Fall. Dort geht es zwar um einen beim Kauf vereinbarten Getriebeöl-Wechsel, aber von der Sache her recht ähnlich.

Sind die Felgen denn im Kaufvertrag mit aufgeführt, oder steht dort nur "Leon Copa" o.ä., mit dementsprechender Serienausstattung?

Wobei das Argument bzgl. "Bestellung" im verlinkten Thread schon relativ schlüssig klingt. Hast Du also noch keine Auftragsbestätigung erhalten, dann siehts vermutlich leider schlecht aus.

Grüße

Würde nen Anwalt einschalten. Im Normalfall kann weder der Käufer, noch der Verkäufer von einem Neuwagenvertrag zurücktreten. Du musst mal das kleingedruckte bzw. die AGB's durchlesen in deinen Verträgen welchen Einfluss die Auftragsbestätigung hat. Wenn du den Inzahlungnahmevertrag auch schon hast, dann ist das deren Problem, dass denen ein Fehler unterlief. Dann hätte der Händler eben vorher besser rechnen müssen.

Du kannst ja mal mit der Geschäftsleitung darüber reden und denen klar machen, dass du dir das nicht bieten lässt. Vielleicht erreichst du auch ohne Anwalt was.

Angenommen der Käufer würde vom Neuwagenkaufvertrag zurücktreten wollen noch vor Eingang der Auftragsbestätigung, sowas wäre nicht möglich. Warum sollte es dann für den Verkäufer einfach so möglich sein?

Würde das Fahrzeug an deiner Stelle nur zu den vertraglich vereinbarten Konditionen kaufen, vielleicht haben die einfach nur gemerkt das du dieses Fahrzeug unbedingt haben möchtest?

Erscheint mir alles sehr unseriös.

Alle Ratschläge von mir ohne Haftung :D

 

Der Kaufpreis wird ja sicher im Vertrag stehen mit Inzahlungnahme des alten.

Sind die 17" ebenfalls mit aufgeführt?

Wenn ja, dann würde ich nicht einen Millimeter vom ursprünglichen Angebot abrücken und zum Anwalt gehen. Der Händler kann nicht einfach so einen Rückzieher machen.

Nachdem du den Kauf durchgeboxt hast sollte selbstverständlich ein vernünftiger Händler den Umsatz für die Wartung machen und nicht der, woher du den Wagen hast. ;)

Themenstarteram 25. September 2011 um 11:19

Danke schon mal für die Antworten.

Also die schriftlichen Bestätigungen hab ich alle.

Der Nachlass von 8620€ ist da auch festgehalten.

Von Felgen steht da nix, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer mir das Fahrzeug auf

den Bremsscheiben ausliefern wollte. Irgendwelche Felgen müssen ja drauf sein. Und wenn da ein fettes Schild im Autohängt mit

"Barzahlungspreis" und die Felgen aufm Fahrzeug sind, gehe ich davon aus, dass ich das Fahrzeug so bekomme wies da steht!

am 25. September 2011 um 11:24

Natürlich wird der Wagen mit Rädern ausgeliefert. Wenns nach dem Händler geht, dann aber nur auf den serienmäßigen Copa-Felgen/Rädern.

 

Es ist wie immer bei solchen Fragen. Hier kann viel herumspekuliert werden. Ein fähiger Anwalt sollte Dir schon bei ner Erstberatung relativ klar sagen können ob Du da mit ner Klage Chancen hast oder nicht. Wenn nicht, dann hast Du im Falle einer nicht vorhandenen Rechtsschutz-Versicherung eben ein paar Euro in den Sand gesetzt, und wenn doch, dann hast Du ein Schnäppchen gemacht und der Händler muss den Wagen herausrücken.

 

Grüße

Dieser Fall ist wirklich krass. Wenn ein NW-Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt muss er in der Regel ein hübsches Sümmchen (bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis) bezahlen und dein Händler macht es umgekehrt ohne dich zu entschädigen. Wie gesagt, du musst dir mal die Vertragsbedingungen durchlesen.

Falls du im Recht bist, dann würde ich dieses Recht notfalls gerichtlich durchsetzen. Vermute aber das der Händler dann vorher einknickt, da die Rechtslage ja eindeutig ist.

Hatte meinen vorherigen Beitrag nochmal ergänzt, nur zur Info.

Als ich im Mai meinen Neuwagen bekam, war der Inzahlungnahmevertrag ein gesonderter Vertrag.

Es kann sein, dass dein Neuwagenvertrag quasi nicht zustande kam, da du noch keine Auftragsbestätigung erhalten hast.

Aber falls dein Inzahlungnahmevertrag auch gesondert ist, dann ist dieser Vertrag im Normalfall gültig, da dieser ja nicht an den Neuwagenvertrag gebunden ist.

Du hättest dann immerhin noch das Recht, dein Auto dem Händler für den vereinbarten Preis zu verkaufen, auch wenn du diesem Händler kein Auto abkaufst.

Wie immer alle Ratschläge ohne Haftung.

Themenstarteram 25. September 2011 um 11:40

Super, Danke für die Tipps,

ich werde morgen noch einmal hinfahren und die Erfüllung des Vertrages beim Chef einfordern.

Der nächste Weg würde für mich dann zum Anwalt führen.

Ich berichte euch wies weiter geht!

Habe nachgesehen. In meinem Neuwagenkaufvertrag steht das der Vertrag erst zustande kommt, wenn er innerhalb einer Frist per Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Wenn also der Händler innerhalb der Frist war dann hat er wohl wirklich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Kann aber sein das dein Händler andere Vertragsbedingungen hat. Entscheidend ist, was steht in deinen Vertragsbedingungen?

Themenstarteram 26. September 2011 um 8:22

Hey Leute,

nur kurz als Nachtrag. Der Verkäufer rückt nicht von seiner Forderung ab.

Die Sache läuft jetzt über einen Anwalt.

So ein Stress?!

Hi, was steht nun in deinen Vertragsbedingungen?

Oder willst du jetzt nur noch deinen "alten" an das Autohaus verkaufen?

Hast du 2 gesonderte Verträge (NW und Inzahlungnahme GW)?

Themenstarteram 26. September 2011 um 9:29

Also es sieht so aus, dass ich eine verbindliche Bestellung unterschrieben habe. Diese ist einem Vertrag gleich zusetzten.

Im Falle einer Auflösung steht mir Schadensersatz zu.

Finde ich nur gerecht, denn ich bin mehrmals zum Händler und zurück gefahren. Außerdem habe ich mein Fahrzeug aus Autoscout genommen usw. Auch die Suche nach einem anderen Fahrzeug muss die Firma mir bezahlen. Also Zeit und Spritkosten etc...

Trotzdem ist das total nervig, ich brauch ja ein neues Auto:/

Verbindl. Bestellung hin oder her. In meinem NW-Vertrag steht das der Vertrag nur zustande kommt wenn er vom Verkäufer (Autohaus) bestätigt wurde. Und du hast ja keine Auftragsbestätigung bekommen, richtig?

Was steht in deinem Vertrag bezügl. der Auftragsbestätigung?

Echt blöd gelaufen alles für dich, total nervig sowas.

 

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