SE ab Neuzulassung 01.09.18 kein E-Kennzeichen mehr
Ich habe mir einen neuen Countryman SE bestellt. Bedingung meinerseits war ein E-Kennzeichen. Er sollte im September kommen. Nun steht er bereits beim Händler. Um jedoch das begehrte E-Kennzeichen zu bekommen, muss er noch im August zugelassen werden.
Von einer Änderung zur Erteilung eines E-Kennzeichen ist mir nichts bekannt. Weiß jemand was näheres?
20 Antworten
Zitat:
@sahin76 schrieb am 02. Dez. 2018 um 09:56:33 Uhr:
Ich bitte um Rat und Empfehlungen wir ihr aktuell entscheiden würdet.
Hier stellt sich doch zuerst die Frage, ob es ein Mini sein soll oder nicht. Es gibt auch Alternativen.
Zitat:
@AxelKorte schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:32:28 Uhr:
Bist du sicher? Das Sinnbild besagt doch nur, dass hier keine Fahrzeuge ohne ext. Lademöglichkeit stehen dürfen.
Ganz sicher sogar. Die StVO enthält hierzu folgende Festlegung:
§39 Absatz 10 StVO
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
Wer kein E-Kennzeichen hat, darf solche Lademöglichkeiten streng genommen nicht nutzen.
Sorry, das war mir nicht bekannt. Also müssen alle Fahrzeuge ohne E-Kernnzeichen Zuhause laden.
Dann hat die Polizei/Ordnungsamt viel zu tun, sprich abzuschleppen.
Ein Mini Countryman SE All4 ist dann auch nur noch bedingt zu empfehlen, da sich der m. E. nur lohnt, wenn man täglich die Möglichkeit zum kostenlosen Laden an öffentlichen Säulen hat, dies ist aber ja nach deiner Ausführung nicht mehr möglich. Bleibt eigentlich nur nur das kostenlose Tanken beim Arbeitgeber und kostenloses Tanken auf Kundenparkplätzen auf denen nicht sie StVO gilt.
Es gibt noch die verbalen Zusatzzeichen aus 2011, daher die mit dem Text "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" bzw. "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei". Die gelten für alle Elektrofahrzeuge.
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Aber mal ehrlich. Wenn ein Mini Countryman SE ohne E Kennzeichen an eine Ladesäule läd (Kabel steckt am Auto) kommt doch niemand auf die Idee diesen abzuschleppen.
Es gibt Städte, die verteilen zumindest Knöllchen. Und wenn ein tatsächlich berechtigtes Fahrzeug mit E-Kennzeichen laden will, ist es bis zum Abschleppen auch nicht mehr weit. Rechtlich gesehen gibt es bei dieser Beschilderung keinen Unterschied zwischen Verbrenner und E-Auto (ohne E-Kennzeichen). Das ist zwar Blödsinn, repräsentiert aber die gegenwärtige Rechtslage.