Scirocco Wandlung
Hallo Leute,
Leider ist heute meine Entscheidung gefallen 🙁
Ich werde meinen Scirocco 1,4 TSI 118 KW nach nach 3 monaten und 6000 km wandeln lassen.
Hat jemand schon erfahrung mit einer Wandlung gemacht??
und habt ihr euch wieder für ein neuen Scirocco entschieden???
Meine Werkstatt bekommt es nicht in den Griff, folgende Fehler zu beseitigen:
- nach Kaltstart ruckelt der Motor, 4L/h Momentanverbrauch bei ca. 1200U/min (ob bei 20°C + oder 1°C -)
-Knackgeräusche im bereich der Fenster (Bei- und Fahrerseite)
bei unebener Fahrbahn!! und es ist so nervig das knacken!!
-im Display kommt die Fehlermeldung "Bremskraftverstärkung Ausgefallen" (so alle 7-8 Tage trifft das mal ein)
-Beifahrer Scheibenwischer fährt sporadisch das letzte Stück ruckartig hinunter, nur im Dauerwischbetrieb fährt er normal
(Laut VW konnte kein Fehler endeckt werden, obwohl er es erst seit 5 Wochen macht)
-Das Beifahrer Fenster fähr manchmal nur bis zur hälfte hoch und fährt dann einfach so wieder hinunter.
-Seit Gestern ertönt ein rauschen aus dem Motorraum beim Gasgeben!
Wird das Gas Pedal los gelassen, hört man spürbar wie das "Summen" aufhört.
-Teilweise quitschen die Federn in der Rückenlehen auf der Fahrerseite! (in letzter Zeit aber eigentlich selten bis garnich mehr)
-Mann hat mir eine verkratze Winte Alufelge angedreht. (San Moriz) die Kratzer waren mit einem Strichcodeaufkleber versehen und somit für mich auf den ersten blick nicht ersichtlich!
nach dem 1. Werkstatt aufenthalt sah mein Kofferraum aus, als hätte man die Felge darin bearbeitet und der hammer is, wenn ich mit den Fingern über die bearbeitete Stelle der Alufelge fühle, spüre ich richtige Pickel, also eine rauhe oberfläche und der Reifen is ebenfalls noch mit Polietur oder so beschmiert!
Das war vor 4 Wochen und hätte ich nich Angerufen, würde ich noch heute auf den Rückruf warten.
Ach und nebenbei hat ma mir den Wagen noch zerkratzt, wobei ich sogar fast behaubte, dass das Lackplatzer sind. (Candy-Weiß)
Damit fahre ich jetzt seit 4 Wochen rum.
-Hinterm Radio bzw im Armaturenbrett hört man leise, jah wie soll ich sagen, so blubber geräusche! Allerdings kann mir das jetzt auch egal sein! Hat vielleicht irgendwas mit der Heizung zu tun!
Das wars erstmal....
naja, jedenfalls hab ich gerade ne tierische wut auf VW
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nessalein0804
Hallo,
ich hab ein mal ein paar Fragen hat jemand schonmal von euch eine Wandlung aufgrund der Scheiben durchgeführt? Bei mir kam es nun schon vermehrt vor, dass ich an Tage mit leichten Minusgraden nicht in mein Auto kam, einmal kam ich zwar durch die Türe rein, aber dass Fenster ließ sich nicht mehr runterfahren, sprich die Türe ließ sich nicht mehr schließen, musste dass Auto dann eine halbe Std. warmlaufen lassen bis dass Fenster wieder runterfuhr...
Ich habe keine Garage und es ist mehr als ärgerlich dass ich mich auf das Auto nicht verlassen kann... War auch schon bei VW aber die haben ja keine Abhilfe dagegen.... Hat zumindest mein Meister dort gesagt...
Bezüglich Pflege, da habe ich schon alles probiert.
Noch eine andere Frage... habt ihr euch auch an Wolfsburg gewendet? Habt ihr da eine Nr.?
Mein Freundlicher ist nämlich in der Hinsicht nicht hilfsbereit und meint man müsse sich mit den Fenstern abfinden...
LG
Enteisungsspray auf den Türrahmengummi und innerhalb 2 min sind alle Scheiben frei und man kann einsteigen.
Wandeln wegen zugefrorener Scheiben bei nem Coupé ist lächerlich.... oh Leute.... 😕
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von desm0
Vorab findet ein Termin mit nem VW Aussendienstler statt der eine etwaige Wandlung abnicken kann. Alles weitere geht dann nur noch über dein Autohaus.
bei mir ging alles direkt übers autohaus, und er wurde au net, wie von manchen schon erwähnt, bewertet. mir hat letztes jahr mal einer den aussenspiegel mitgenommen, ich hab gefragt ob ich das machen lassen soll, da meinten sie, nee, dafür zahl ich ja die nutzungsgebühr...
Zitat:
Original geschrieben von desm0
Nein. Die Wandlung geht ausschließlich über den Händler wo du das Fzg. gekauft hast.Zitat:
Original geschrieben von DonKonse
Und weitere frage: Kann ich eine Wandlung auch bei einem anderen Autohaus machen als da, wo ich meinen Scirocco bekommen habe?
Danke
Vorab findet ein Termin mit nem VW Aussendienstler statt der eine etwaige Wandlung abnicken kann. Alles weitere geht dann nur noch über dein Autohaus.
Wobei das "Abnicken" eines VW Aussendienstlers nicht nötig ist !
Der Vertragspartner, der die Wandlung "abnicken" muss, ist das Autohaus, wo Du das Fahrzeug gekauft hast.
Das "Abnicken" dient nur dem Autohaus - sozusagen als Schutz, dass sie die Kohle von VW bekommen.
Auch wenn der VW Fuzzi meint, dass keine Wandlung möglich sei, so kannst Du sie dennoch gegenüber Deinem Autohaus
(gerichtlich) durchsetzen.
Auch entfällt die Nutzungsgebühr, sofern Du genau das gleiche Fahrzeug nochmal bestellst.
Grüße
YD
Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Auch entfällt die Nutzungsgebühr, sofern Du genau das gleiche Fahrzeug nochmal bestellst.
aba au nur wenn du dir den gleichen 1zu1 wieder bestellst ohne abweichung...
Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Wobei das "Abnicken" eines VW Aussendienstlers nicht nötig ist !Zitat:
Original geschrieben von desm0
Nein. Die Wandlung geht ausschließlich über den Händler wo du das Fzg. gekauft hast.
Vorab findet ein Termin mit nem VW Aussendienstler statt der eine etwaige Wandlung abnicken kann. Alles weitere geht dann nur noch über dein Autohaus.Der Vertragspartner, der die Wandlung "abnicken" muss, ist das Autohaus, wo Du das Fahrzeug gekauft hast.
Das "Abnicken" dient nur dem Autohaus - sozusagen als Schutz, dass sie die Kohle von VW bekommen.Auch wenn der VW Fuzzi meint, dass keine Wandlung möglich sei, so kannst Du sie dennoch gegenüber Deinem Autohaus
(gerichtlich) durchsetzen.
Auch entfällt die Nutzungsgebühr, sofern Du genau das gleiche Fahrzeug nochmal bestellst.Allerdings sollte die Wandlung innerhalb von 6 Monaten nach Kauf geschehen - danach greift die Beweislastumkehr und Du musst dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Innerhalb der ersten 6 Monate verhält sich das genau umgekehrt.Grüße
YD
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AS1904
aba au nur wenn du dir den gleichen 1zu1 wieder bestellst ohne abweichung...Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Auch entfällt die Nutzungsgebühr, sofern Du genau das gleiche Fahrzeug nochmal bestellst.
Hey - ich war noch am tippen/korrigieren ! ;-)
Grüße
YD
Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Hey - ich war noch am tippen/korrigieren ! ;-)Zitat:
Original geschrieben von AS1904
aba au nur wenn du dir den gleichen 1zu1 wieder bestellst ohne abweichung...
Und mit das gleiche meinte ich auch genau das gleiche !Grüße
YD
Zitat:
Original geschrieben von AS1904
aba au nur wenn du dir den gleichen 1zu1 wieder bestellst ohne abweichung...Zitat:
Original geschrieben von yd2002
Auch entfällt die Nutzungsgebühr, sofern Du genau das gleiche Fahrzeug nochmal bestellst.
Nein, so ist es nicht beim KFZ. Nutzungsgebühr muss gezahlt werden!
Zitat:
Original geschrieben von Teufelsblume
Nein, so ist es nicht beim KFZ. Nutzungsgebühr muss gezahlt werden!Zitat:
Original geschrieben von AS1904
aba au nur wenn du dir den gleichen 1zu1 wieder bestellst ohne abweichung...
Falsch! Wenn 1zu1 wiederbestellt wird, muss nichts bezahlt werden. EU-Urteil
Zitat:
Original geschrieben von Citybeats
Falsch! Wenn 1zu1 wiederbestellt wird, muss nichts bezahlt werden. EU-UrteilZitat:
Original geschrieben von Teufelsblume
Nein, so ist es nicht beim KFZ. Nutzungsgebühr muss gezahlt werden!
wie verhält sich dsa mit sondermodellen und/oder anderen motorisierungen?
Zitat:
Original geschrieben von I N X S
wie verhält sich dsa mit sondermodellen und/oder anderen motorisierungen?Zitat:
Original geschrieben von Citybeats
Falsch! Wenn 1zu1 wiederbestellt wird, muss nichts bezahlt werden. EU-Urteil
wie das mit Sondermodellen ist, kann ich dir nicht sagen... aber wenn du jetzt z.B. nen 1.4TSI (122 PS) fährst, dann von deinem Vertrag zurücktreten willst bzw. wandeln willst, dann musst du das Auto auch wieder so bestellen wie du ihn zu der Zeit fährst.
Sprich du kannst jetzt nicht auf einmal nur nen anderen Motor bestellen. Heißt also, anderer Motor = Nutzungsentschädigung
Zitat:
Original geschrieben von Citybeats
wie das mit Sondermodellen ist, kann ich dir nicht sagen... aber wenn du jetzt z.B. nen 1.4TSI (122 PS) fährst, dann von deinem Vertrag zurücktreten willst bzw. wandeln willst, dann musst du das Auto auch wieder so bestellen wie du ihn zu der Zeit fährst.Zitat:
Original geschrieben von I N X S
wie verhält sich dsa mit sondermodellen und/oder anderen motorisierungen?
Sprich du kannst jetzt nicht auf einmal nur nen anderen Motor bestellen. Heißt also, anderer Motor = Nutzungsentschädigung
Auch müssten die Sonderausstattungen gleich sein !
Also wirklich 1:1
Grüße
YD
Hmm macht sinn, aber auch nur wenn man nicht wegen dem motor wandelt...
wenn der motor probleme macht und man genau wegen ihm das auto wandelt, so müsste man doch bei gleicher ausstattung ne andere motorvariante wählen dürfen...
nee, is aba net so, deswegen muss ich die nutzung ja bezahle... die wissen schon warum das so is... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Citybeats
Falsch! Wenn 1zu1 wiederbestellt wird, muss nichts bezahlt werden. EU-UrteilZitat:
Original geschrieben von Teufelsblume
Nein, so ist es nicht beim KFZ. Nutzungsgebühr muss gezahlt werden!
Informiere dich bitte richtig! Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie vom Europäische Gerichtshof kommt beim KFZ nicht zum Zug. Das wurde auch vom Bundesgerichtshof per Urteil entschieden: Wer sein Auto wegen eines Defekts an den Händler zurückgibt, muss für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zahlen. (VIII ZR 243/08 - Urteil vom 16. September 2009) Das ist nun mal Stand der Dinge.