Schwerer Unfall durch selbsttätige unerwartete Vollbremsung
Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.
Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?
Georgemary
Beste Antwort im Thema
Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.
Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?
Georgemary
473 Antworten
Steht nicht immer als Ergänzung in der Anleitung oder sonst wo, der Fahrer übernimmt stets die Kontrolle / Verantwortung?
Demnach müsste der Fahrer ja durch Gasgeben das System übersteuern, im Fall einer Fehlerkennung?
Jetzt ist der Bogen noch stärker gespannt🙂
Das Thema habe auch ich hier im Thread schon 2 mal angesprochen, keine direkte Reaktion.
Aber wenn die Übersteuerung nicht möglich war, dann ist es ja kein grundloses Bremsen.
Bis zu welcher Geschwindigkeit sollte das Frontassist funktionieren bzw. einen Unfall vermeiden?
Ich überlege gerade was ich machen würde, wenn das Auto ohne erkennbaren Grund anfängt zu bremsen und ich keine Ahnung hätte, wie Assistenten genau funktionieren.
Ich schätze ich würde im Schock erst mal weder bremsen noch Gas geben und nur versuchen das Auto vorsichtig zum Stillstand zu bringen, wenn ich keine Ahnung habe was kaputt ist.
Auf der linken Spur ist das natürlich ein Risiko. Da scheppert es fast immer, wenn man es nicht mehr auf den Pannenstreifen schafft.
Und das liegt wieder daran, dass die Reaktionszeit nicht zum Abstand passt...
Zitat:
@gruru schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:20:59 Uhr:
Bis zu welcher Geschwindigkeit sollte das Frontassist funktionieren bzw. einen Unfall vermeiden?
Quasi immer. Aber eben in 2 unterschiedlichen Systemen. Bis 30km/h auch durch eine selbsttätige Vollbremsung und über 30km/h nur durch ein Vorbremsen/Warnsystem.
Das ist ja die Frage, wie kann es sein, dass das System über 30km/h a eine Vollbremsung eingeleitet hat und wenn doch, warum wurde diese nicht übersteuert oder warum sollte auch dieses nicht möglich gewesen sein.
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Bei der ganzen Geschichte kommt es jetzt erst mal darauf an wie die Schuldfrage von der Polizei bzw. auch Versicherung gesehen wird. Sind sich alle einig das der auffahrende Schuld ist und dieser auch die Schuld anerkennt ist die Sache erstmal vom Tisch, wo kein Kläger da auch kein Angeklagter.
Da wüßte ich auch nicht was der TE dann noch von VW wollte. Wenn kann er nur seine Werkstatt anzeigen weil Sie Ihn nicht auf die möglichen Gefahren hingewiesen haben so weiterzufahren.
Das Ganze ändert sich natürlich wenn der Auffahrende Einspruch zu 100% Schuldanerkennung anmeldet.
Hier zu diskutieren ohne den aktuellen Stand zu kennen ist ziemlich sinnfrei.
Im wesentlichen hängt es davon ab wie die Beteiligten reagieren. Da wird jeder versuchen optimal auszusteigen.
Wahrscheinlich ist, dass sich die Versicherungen auf 50:50 einigen.
Das ist natürlich ungünstig für die Einstufung der Autofahrer, aber man muss sich fragen, ob sich der ganze Stress mit der Klärung der Haftung der Werkstätte und VW auszahlt. Das kostet und dauert vielleicht Jahre.
Wenn man es wissen will, kann man der Versicherung ja mitteilen, dass man keine Teilschuld akzeptiert - auch wenn das mMn völlig illusorisch ist. 😉
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 13. Dez. 2016 um 09:23:31 Uhr:
Das ist ja die Frage, wie kann es sein, dass das System über 30km/h a eine Vollbremsung eingeleitet hat und wenn doch, warum wurde diese nicht übersteuert oder warum sollte auch dieses nicht möglich gewesen sein.
Genau, und würde nun der Fahrer nicht schuld sein, in einem Fall ohne ein solches System?
Vollbremsung ohne triftigen Grund?
Ob mit oder ohne dem System...
Man hätte das System ja übertreten können.
Aber gut, wie schon geschrieben wurde, der Schock über die unerwartete Bremsung ist womöglich so groß das man eher steht, bis man realisiert was das denn war.
Und dann kann's krachen...
Zitat:
@ma-kus schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:23:42 Uhr:
...
Da wüßte ich auch nicht was der TE dann noch von VW wollte. Wenn kann er nur seine Werkstatt anzeigen weil Sie Ihn nicht auf die möglichen Gefahren hingewiesen haben so weiterzufahren.
...
Vermutlich möchte der TE gerne geklärt haben, wieso sein Fahrzeug ohne Grund ne Vollbremsung hinlegt. Mich würde das jedenfalls interessieren.
Zitat:
@MetalChef schrieb am 13. Dezember 2016 um 18:20:50 Uhr:
Vermutlich möchte der TE gerne geklärt haben, wieso sein Fahrzeug ohne Grund ne Vollbremsung hinlegt. Mich würde das jedenfalls interessieren.
Dito, zumal es ja kein Einzelfall ist.
Und ne grundlose Vollbremsung kann ja noch ganz andere Folgen haben, auch ohne das jemand ins Heck fährt.
Mal abgesehen von den rechtlichen Fragen, was sagt eigentlich VW dazu das so etwas möglich ist. Hier fehlt mir die Betroffenheit des Herstellers diesen "Betriebszustand" eindeutig zu untersuchen und Abhilfe zu schaffen. Die "Vogel-Strauss" Zeit sollte doch vorbei sein, oder? LG
Zitat:
@E-BASS schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:48:47 Uhr:
Mal abgesehen von den rechtlichen Fragen, was sagt eigentlich VW dazu das so etwas möglich ist. Hier fehlt mir die Betroffenheit des Herstellers diesen "Betriebszustand" eindeutig zu untersuchen und Abhilfe zu schaffen. Die "Vogel-Strauss" Zeit sollte doch vorbei sein, oder? LG
Warum sollten die sich freiwillig was ans Bein binden, wozu Sie rechtlich nicht verpflichtet sind?
Technisch ist bereits heutzutage beinahe jedes Auto in der Lage, dich vollautonom gegen den nächsten Baum zu fahren (wenn ich jetzt z.B. Geheimdienstler wäre, würde ich so auch meine Zielpersonen entsorgen), bei Tesla ginge es ja sogar schon OTA, ohne das ich an der Kiste jemals gewesen sein hätte müssen.
Leider scheut sich die Gesetzgebung im Moment offensichtlich noch, das die Assistenzsysteme als Unfallursache in Betracht gezogen werden - die Hersteller sind scheinbar fein raus, der Fahrer hat ja schließlich jederzeit die Kontrolle.
Objektive System zum Nachweis von Fehlfunktionen werden -scheinbar- nicht gefordert ... so what?
Ich hatte mal eine Situation, wo mich das ACC bei 70 kmh abrupt abgebremst hat. Ich hab Handschaltung, also würde bei mir nicht komplett stehen bleiben. Es war kein Auto weit und breit in sicht.
Passiert war dies auf dem Arbeitsweg, von der A5 Abfahrt Schwetzingen nach Heidelberg rein. Wer die Strecke kennt weiß, dass die Strecke dort sehr gut einsehbar ist.
Wieso???
"Ich hab Handschaltung, also würde bei mir nicht komplett stehen bleiben."
Wenn mein Diesel unter eine bestimmt Drehzhal kommt, wird er sofort abgeschaltet und dann steht alles.
Handschalter bleibt auch stehen, wenn die Bremsung den Motor abwürgt.
Bei Hohen Gängen kein Problem.
Zitat:
@VW_Bernd_1967 schrieb am 14. Dezember 2016 um 07:47:31 Uhr:
Wieso???
"Ich hab Handschaltung, also würde bei mir nicht komplett stehen bleiben."
Wenn mein Diesel unter eine bestimmt Drehzhal kommt, wird er sofort abgeschaltet und dann steht alles.
Die Bremse ist immer stärker als der Motor!
Auch im 1. Gang! Sonst wäre das ja total unsinnig! Zudem hat der Motor ja kaum kraft wenn man ihn bei Leerlaufdrehzahl nach unten zwingt. Da müsste man nicht zwingend ein Motoraus programmieren.