Schwarzen Roller besser sichtbar machen

Hallo,
Ich habe mir gerade meinen ersten Roller bestellt und da er schwarz ist und ich öfter abends fahren werde wollte ich wissen ob es eine Möglichkeit gibt ihn Nachts besser sichtbar zu machen (ist ja schon ab ca. 6 dunkel zur Zeit). Warnweste ist klar aber gibt es auch irgendwelche Reflektoren die man am Roller anbringen kann ? Ist das üblich ? Wie gesagt ist mein erster Roller und ich habe nicht so wirklich die große Ahnung.
Vielen Dank !

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Ich fahre zwar keinen Roller, der liebe Gott hat mich davor beschützt (Achtung Machospruch 😁), sondern ein Motorrad, und ich ziehe inzwischen eine schicke gelbe eng anliegende Warnweste mit div. Reflektoren über, immer, bei Tag und bei Nacht. Man wird einfach besser gesehen. Woher weiß ich das ? Weil mir selbst aufgefallen ist das ich Biker, welche so ein Teil drüber haben, wesentlich früher und einfacher erkenne.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. November 2015 um 13:23:38 Uhr:


Ich fahre zwar keinen Roller, der liebe Gott hat mich davor beschützt (Achtung Machospruch 😁), sondern ein Motorrad, und ich ziehe inzwischen eine schicke gelbe eng anliegende Warnweste mit div. Reflektoren über, immer, bei Tag und bei Nacht. Man wird einfach besser gesehen. Woher weiß ich das ? Weil mir selbst aufgefallen ist das ich Biker, welche so ein Teil drüber haben, wesentlich früher und einfacher erkenne.

Richtig. Da kann man auch das Abblendlicht am Tag ruhig ausschalten denn die Warnweste hat eine bessere Signalwirkung als jedes Licht am Tag.

So mach ich das auch und spare auch noch Sprit.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 28. November 2015 um 12:54:59 Uhr:


Da kann man auch das Abblendlicht am Tag ruhig ausschalten

ja, wenn man ersatzweise eine Tagfahrleuchte montiert 😉

Naja also das mit der Rundumleuchte habe ich die halbe Nacht darüber gelacht. ...aber ganz ehrlich. .ich bin auch sehr lange mit nem Roller durch Frankfurt auf die Arbeit gefahren. ..wegen Parkplatz usw. Ich bin da auch mindestens 1 mal am Tag übersehen worden und 3 mal umgefahren worden. ..das War echt nicht ganz lustig. ...wenn es auch richtig scheiße aussieht und ich mich dazu auch nicht überwinden kann auf dem Motorrad! Ich trage lieber schwarze Lederweste. ..aber so ne Warnweste bringt bestimmt schon was....und wenn er halt Angst hat...warum halt nicht lieber etwas doof ausgesehen als umgefahren. ...lg Michael

Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. November 2015 um 13:19:53 Uhr:



Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 28. November 2015 um 12:54:59 Uhr:


Da kann man auch das Abblendlicht am Tag ruhig ausschalten
ja, wenn man ersatzweise eine Tagfahrleuchte montiert 😉

Bei neueren Rollern/Motorrädern sucht man vergebens einen Schalter für das Abblendlicht.

Abblendlicht wird, spätestens bei laufendem Motor, automatisch eingeschaltet.

Einzig für Fernlicht gibt es einen Schalter. Lichthupe/Fernlicht dauerhaft an.

Gruß Frank,
der sein Abblendlicht am Roller nicht bei laufendem Motor ausschalten kann. ;-)

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Zitat:

@Chris201090 schrieb am 28. November 2015 um 00:24:37 Uhr:


So ne warnwesten Jacken will ich mir auf jeden Fall holen.

Solche Neonjacken gibt's auch speziell für Rad- oder Motorradfahrer. Die sind dann etwas schicker, haben einen etwas optimierteren Schnitt und die gibt es auch in richtig Wetterfest.

Sind dann aber leider auch etwas bis deutlich teurer.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 28. November 2015 um 16:06:11 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. November 2015 um 13:19:53 Uhr:


ja, wenn man ersatzweise eine Tagfahrleuchte montiert 😉

Bei neueren Rollern/Motorrädern sucht man vergebens einen Schalter für das Abblendlicht.
Abblendlicht wird, spätestens bei laufendem Motor, automatisch eingeschaltet.
Einzig für Fernlicht gibt es einen Schalter. Lichthupe/Fernlicht dauerhaft an.

Gruß Frank,
der sein Abblendlicht am Roller nicht bei laufendem Motor ausschalten kann. ;-)

Meine Roller und Motorräder sind max 4 Jahre alt und ich kann mein Licht ausschalten.

Auch nagelneue Maschinen haben das..nicht alle.

Also Fazit. ..kommt doch nur die Rundumleuchte auf dem Helm in Frage. ...grinz

Das mit dem Verbot reflektierender Aufkleber kannte ich noch nicht. Ist das sozusagen nur Behördenfahrzeugen (Polizei etc.) vorbehalten?

Zitat:

@twindance schrieb am 27. November 2015 um 15:44:24 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 27. November 2015 um 14:10:21 Uhr:


Du kannst am Roller reflektierende Seitenstreifen aufkleben, das sieht, richtig gemachtr, auch ziemlich schick aus.

Wichtuger ist: auffällige, helle Kleidung. Warnweste am besten. Ist in diversen Ländern übrigens seit zig Jahren vorgeschrieben, und ich wäre dafür, es auch in D einzuführen.

Können ja, dürfen nein....
Auf die funktionierende Beleuchtung achte (da fahren gerade jetzt genug Dunkelmänner rum), meinetwegen noch eine Müllabfuhr-Weste und fertig

Warum nicht dürfen?

Die Stvzo fordert zwar nicht, aber erlaubt seitliche gelbe Rückstrahler oder waagerecht angebrachte Reflexstreifen.

Ob das immer auf die Motorradverkleidung passt ist wohl eine andere Frage.

Ohne die Stvzo auswendig gelernt zu haben und ohne den genauen Gesetzestext zu kennen. ...bin ich durchaus der Meinung das man das darf. ..ich kenne nur eine Beschränkung das soviel Prozent max Neonfarben sein darf und frühere Polizeifahrzeuge waren auch irgendwie vor der Nachahmung geschützt. ...aber sonst fällt mir da keine große Einschränkungen ein. ...lg

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 29. November 2015 um 11:25:48 Uhr:



Meine Roller und Motorräder sind max 4 Jahre alt und ich kann mein Licht ausschalten.
Auch nagelneue Maschinen haben das..nicht alle.

Ok.

Gruß Frank,

der gerade wieder dazugelernt hat. ;-)

In Deutschland werden die Regelungen dieser Richtlinie durch § 53 Absatz 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) umgesetzt. Danach müssen seit 1. August 2013 alle neu in Verkehr kommenden Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger über 3,5 t mit einer weißen oder gelben Konturmarkierung am Heck ausgestattet sein, sofern sie breiter als 2,1 m sind. An den Seiten sind rote oder gelbe Markierungen vorgeschrieben, sofern das Fahrzeug länger als 6 m ist.

Fahrzeuge, die vor dem genannten Datum, jedoch nach dem 10. Juli 2011 in Verkehr gekommen sind, müssen entsprechend nachgerüstet werden.

Darüber hinaus sind für bestimmte Fahrzeugklassen Konturmarkierungen zulässig, jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben: Hierzu gehören größere Busse (EG-Fahrzeugklassen M 2 und M3), Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen der Klasse N2 (sofern nicht mehr als 7,5 t), Anhänger der Klasse O2 sowie bestimmte weitere Lastkraftwagen und Anhänger.

Nicht zulässig sind Konturmarkierungen bei Personenkraftwagen (einschließlich Kombiwagen) (Fahrzeugklasse M1) sowie bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung wie etwa Wohnmobilen oder Leichenwagen. Wegen der vom Verordnungsgeber gewollten Abgrenzung zum Lkw, der Blendwirkung auf relativ kleinerer Fahrzeugfläche sowie des notwendigen Abstandes der Markierung von den drei Bremsleuchten sind Konturmarkierungen bei Pkw auch nicht sinnvoll.

Zulässig (jedoch nicht vorgeschrieben) sind Konturmarkierungen auch bei mit Blaulicht ausgestatteten Einsatzfahrzeugen im Sinne des § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Es dürfen nur Konturmarkierungen verwendet werden, für die eine ECE-Genehmigung erteilt wurde. Diese ist erkennbar an dem internationalen Genehmigungszeichen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat.[3] Bei der Anbringung von Markierungen ohne diese Kennzeichnung könnte bei sehr strikter Auslegung die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen. Auch die Art der Anbringung ist verbindlich geregelt.[4]

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Konturmarkierung#Regelung_in_Deutschland , Versinsgeschichte: https://de.wikipedia.org/w/index.php?... Lizenz: CC-by-sa-3.0)

Analog zu dem von mir markierten Satz kann man davon ausgehen, dass Konturmarkierungen auf noch kleineren Fahrzeugen als PKWs umso mehr dem vom Verordnungsgeber gewollten Sinn widersprechen.

PS: ...mir ist ein Fall bekannt, wo jemandem die HU-Plakette verweigert wurde, weil er am Heck seines Geländewagens Konturmarkierungen angebracht hatte.

Echt. ..das ist ja der Hammer. .da muss ich mich mal einlesen. ..lg

http://www.motor-talk.de/.../...ndaufkleber-lebensretter-t2593861.html

Konturmarkierungen sind, wie der Name vermuten läßt, Markierungsstreifen, die im Dunkeln die Außenkontur des Fahrzeugs hervorheben
Was bitte hat das mit Seitenreflektoren zu tun, die man an ein Motorrad anbringen darf, aber nicht muss?
Waagerechte gelbe Seitenreklektoren, auch als Streifen, zeigen nur „da quert was“, zeigen aber nicht, was es ist.

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