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...müssen Fahrzeugleuchten bei Verwendung eines Heckträgers sichtbar sein???

Themenstarteram 27. April 2015 um 19:28

Servus zusammen!!!

Der Titel ist ein wenig blöd, aber ich wusste jetzt nicht genau wie ich es schreiben soll.

Ich möchte mir gerne auf meinen Heckträger - siehe hier: Heckträger für die Urlaubsfahrt unsere Campingstühle schnallen. Damit diese nicht verschmutzt werden und es nicht so blöd ausschaut, habe ich mir gedacht hierfür eine "schwere" Plane mit Reisverschluss nähen zu lassen; dann sind allerdings die Original-Fahrzeugleuchten verdeckt. Meine Frage, sind die Leuchten des Heckträgers ausreichend, oder sollte ich das mit der maßgeschneiderten Plane lieber lassen???

Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

Gruß

Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. April 2015 um 18:31:10 Uhr:

Da würde ich zumindest mal gerne eine grobe Zeichnung oder ein gephotoshopptes Bild sehen, wie du dir das vorstellst, wie das aussehen soll.

Mangelt mir irgendwie gerade an Vorstellungskraft.

Aus dem Bauch heraus würde ich (wenn mich sowas mal treffen sollte) sagen: Ich hab ´ne AHK, also kommt für sperrige Güter auch ´n Anhänger dran. Oder ich packe die Campingstühle ins Auto. Oder ich lasse sie zuhause, wenn ich sie nicht halbwegs normal unterkriege.

Auf die Idee, Campingstühle auf den AHK-Fahrradträger zu schnallen, wäre ich nie gekommen glaub ich.

So etwas gibt es sogar gewerblich. Thule stellt auch Koffer für ihre Fahrradträger her. Inhalt immerhin 420 Liter.

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Wenn die Leuchten verdeckt sind, müssen sie wiederholt werden, z.B. durch eine Leiste ganz hinten am Träger.

Und das Nummernschild muss auch wiederholt werden, wenn man es nicht sehen kann.

cheerio

Hallo Stefan, die Fahrzeugleuchten wären ja auch durch ein oder zwei Fahrräder verdeckt, zumindest teilweise. Deshalb hat der Heckträger ja die komplette Beleuchtung und das Kennzeichen. Aber daß Du einen Fahrradträger zum Transport von Gartenmöbeln verwenden willst, finde ich bedenklich. Ist wohl kaum bestimmungsgemäße Verwendung.

Grüße von Mischko

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. April 2015 um 21:46:46 Uhr:

............ Aber daß Du einen Fahrradträger zum Transport von Gartenmöbeln verwenden willst, finde ich bedenklich. Ist wohl kaum bestimmungsgemäße Verwendung.

Wenn sie gut gesichert sind - wo liegt das Problem? Einzig auf das Gewicht muß er achten, aber solange er keine schwere Eichengarnitur transportiert sollte das OK gehen.

Leuchten und Kennzeichenträger sind vorhanden.

 

LG r.

Wenn er die Stühle gut dadrauf gesichert hat, ist das sicherlich kein Problem. Nur eben die Rücklichter müssten, wenn sie verdeckt sind, wiederholt werden.

cheerio

am 28. April 2015 um 3:16

Wuerde hier schonmal behandelt. http://www.motor-talk.de/.../...eger-nur-fuer-fahrraeder-t4699849.html ;) In die BE schauen und du weisst was du mit dem Ding darfst.

Themenstarteram 28. April 2015 um 15:49

Super, danke für Eure Antworten!!!

Gut sichern werde ich die Stühle auf jeden Fall und beim Gewicht von 4 Campingstühlen bin ich denke ich mehr als safe - da wiegen ja schon 2 Fahrräder mehr.

Danke nochmal für Eure Hilfe!!!

Gruß Stefan

Zitat:

@lutz-stefan schrieb am 28. April 2015 um 17:49:47 Uhr:

Super, danke für Eure Antworten!!!

Gut sichern werde ich die Stühle auf jeden Fall und beim Gewicht von 4 Campingstühlen bin ich denke ich mehr als safe - da wiegen ja schon 2 Fahrräder mehr.

Danke nochmal für Eure Hilfe!!!

Gruß Stefan

Da würde ich zumindest mal gerne eine grobe Zeichnung oder ein gephotoshopptes Bild sehen, wie du dir das vorstellst, wie das aussehen soll.

Mangelt mir irgendwie gerade an Vorstellungskraft.

Aus dem Bauch heraus würde ich (wenn mich sowas mal treffen sollte) sagen: Ich hab ´ne AHK, also kommt für sperrige Güter auch ´n Anhänger dran. Oder ich packe die Campingstühle ins Auto. Oder ich lasse sie zuhause, wenn ich sie nicht halbwegs normal unterkriege.

Auf die Idee, Campingstühle auf den AHK-Fahrradträger zu schnallen, wäre ich nie gekommen glaub ich.

Zitat:

beim Gewicht von 4 Campingstühlen bin ich denke ich mehr als safe

Wenn die der Anleitung des Trägers, die du im Fahrzeug mitführen musst, steht, dass was Anderes als Fahrräder transportiert werden darf.

Themenstarteram 28. April 2015 um 20:39

So sieht die "Photomontage" aus: http://data.motor-talk.de/.../photo-3798019564452250056.jpg Die Campingstühle sollen durch eine passgenaue Plane gesschützt werden und außerdem schaut´s denke ich nicht so assi aus.

Gruß

Stefan

Photo

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. April 2015 um 18:31:10 Uhr:

Da würde ich zumindest mal gerne eine grobe Zeichnung oder ein gephotoshopptes Bild sehen, wie du dir das vorstellst, wie das aussehen soll.

Mangelt mir irgendwie gerade an Vorstellungskraft.

Aus dem Bauch heraus würde ich (wenn mich sowas mal treffen sollte) sagen: Ich hab ´ne AHK, also kommt für sperrige Güter auch ´n Anhänger dran. Oder ich packe die Campingstühle ins Auto. Oder ich lasse sie zuhause, wenn ich sie nicht halbwegs normal unterkriege.

Auf die Idee, Campingstühle auf den AHK-Fahrradträger zu schnallen, wäre ich nie gekommen glaub ich.

So etwas gibt es sogar gewerblich. Thule stellt auch Koffer für ihre Fahrradträger her. Inhalt immerhin 420 Liter.

am 29. April 2015 um 3:36

Zitat:

@lutz-stefan schrieb am 28. April 2015 um 22:39:13 Uhr:

So sieht die "Photomontage" aus: http://data.motor-talk.de/.../photo-3798019564452250056.jpg Die Campingstühle sollen durch eine passgenaue Plane gesschützt werden und außerdem schaut´s denke ich nicht so assi aus.

Gruß

Stefan

Hast du es denn jetzt schonmal geschafft in die BE des Fahrradtraegers zu schauen? Oder reichen dir die Aussagen von paar Usern die da keine Bedenken haben?

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 3:38

Zitat:

@mattalf schrieb am 29. April 2015 um 05:36:29 Uhr:

Zitat:

@lutz-stefan schrieb am 28. April 2015 um 22:39:13 Uhr:

So sieht die "Photomontage" aus: http://data.motor-talk.de/.../photo-3798019564452250056.jpg Die Campingstühle sollen durch eine passgenaue Plane gesschützt werden und außerdem schaut´s denke ich nicht so assi aus.

Gruß

Stefan

Hast du es denn jetzt schonmal geschafft in die BE des Fahrradtraegers zu schauen? Oder reichen dir die Aussagen von paar Usern die da keine Bedenken haben?

Ich habe den Fahrradträger erst bestellt - von daher habe ich die BE noch nicht vorliegen - gesetzt den Fall, dass der Fahrradträger nicht als Ladungsträger freigegeben ist; was kann mir im worst case passieren??? In dem anderen Thread wurde geschrieben, dass die Ordnungshüter einen Strafzettel ausgestellt haben. Könnte aber eventuell auch die Weiterfahrt untersagt werden???

Gruß

Stefan

Wie gesagt, so etwas gibt es auch fertig: z.B. von Fiamma

"Cargo Back Gepäckkoffer

Gepäckbox aus robustem, reißfestem, wasserabweisendem und harzbeschichtetem Nylon.

Der Cargo Back kann leicht auf dem Fahrradträger angebracht werden.

Ideal für den Transport von Campingstühlen und sonstigem, leichtem Zubehör.

Einfache und schnelle Handhabung. Ein Nylonband überdeckt die hochwertigen Reißverschlüsse. Komplett mit Befestigungsgurten. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrradträgers darf nicht überschritten werden.

Maße: offen: 120x70x35cm.

Geschlossen: 38x28x10cm.

Bei dem Preis von 70-80 EUR sollte man es sich mit dem Selbernähen überlegen.

am 1. Mai 2015 um 6:06

Im duemmsten Fall darfst die Stuehle vom Fahrradtraeger nehmen. Bekommst einen Strafzettel, sonst eigendlich nichts weiter.

Wenn der Traeger kommt, dann schau in die BE. Wenn es erlaubt ist, ist alles gut und du kannst so fahren. Wenn nicht, dann brauchst einen Plan B ;)

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