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Reflektierende Felgenrandaufkleber Lebensretter?!?!??!?

Themenstarteram 2. März 2010 um 15:26

Hey Leute alles klar bei euch?:)

Wollte euch mal eine frage stellen! So kurz was zu meiner Person mache gerade mein Führerschein fürs Motorrad habe bereits eine Yamaha yzf-600 R besser bekannt als Thundercat!:D

Also als Motorradfahrer und erst recht als Anfänger ist es wichtig das man , im Verkehr gesehen wird! Da würde es sich doch anbieten so viel leicht zurück zu strahlen wie möglich oder?

Bei eBay bin ich auf GP- streifen für die Felge gestoßen (Felgenrandsteifen)welche das licht von anderen Verkehrsteilnehmer zurück reflektieren, funktioniert wie ganz normale Reflektoren nur leider ist das nicht zugelassen habe auch selber den Verkäufer gefragt und dieser hat es mir bestätigt.

ich zitiere:

Hallo,

offiziell sind diese nicht zugelassen. Es gibt von

3M Folien für den Straßenverkehr. Diese tragen das

3M Emblem und sind auch nur in blau (Polizei), rot

und weiss (Warnhinweise /LKW). erhältlich.

mfg

hier das ding-->GP- Streifen:mad:

Was hält ihr davon?

Und soll ich mir das trotzdem drauf machen? Ich mein okay das sieht erstens cooool aus aber es hat in meinen Augen eine echt gute Funktion, ich geh sogar soweit und sage das die vielleicht sogar leben retten würde!

habt ihr die vielleicht selber drauf:p, wenn ja bidde posten ob ihr angehalten wurdet, und was die Jungs in grün gesagt haben:confused:

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2010 um 16:32

@metalmaster86: 

Die gesetzliche Bestimmung gibt es, aber nicht bei mibo-motorparts, sondern h i e r.

Wenn die Polizei oder der TÜV andere Ausführungen übersehen oder dulden, heißt das nicht, dass es auch zulässig ist. Die Duldung führt allerdings oft genug dazu, dass der ein oder andere irrtümlicherweise meint, es sei zulässig.:cool:

Gruß.

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Alles klar hier. :D

Grundsätzlich ist ja Sichtbarkeit gut. Aber Felgenreflektoren nutzen nur was, wenn der Dich sehende rechtwinklig zu Deinen Felgen steht. Du also mitten auf der Kreuzung nachts zum linksabbiegen stehst und der kreuzende Verkehr sowohl deinen Blinker als auch Dein Fahrlicht als auch die Reflektoren an Helm und Jacke nicht sieht, sondern erst durch die Felgenreflektoren auf Dich aufmerksam wird.

Dann haste was gewonnen. Ob das das Risiko der erloschenen BE rechtfertigt, muss jeder selber entscheiden. ;)

 

Ich muss Lewy da recht geben. Ich habe bei meiner Fazer auch blaue Felgenbänder drauf, zu 80% wegen der Optik und zu 20% wegen der Reflektion. Die wirklich gefährlichen Situationen, in denen du gesehen werden solltest ereignen sich in Situationen in denen eigentlich nur deine Scheinwerfer und deine Bekleidung wirklich auffällig sind. Das sind Situationen in denen dir jemand die Vorfahrt nimmt oder dich schneidet. Die Felgenbänder sind nur sichbar, wenn du direkt rechtwinklig (+/- 15°) zu dem dich gefährdenden Fahrzeug stehst. Aber wann ist das die Situation? Eigentlich nie, wenn du rechtwinklig vor der Motorhaube des Autos stehst, dann eigentlich nur wenn er dir gerade den Arsch abfährt ;). Mein Problem ist, dass ich ein schwarzes Motorrrad und komplett, ausnahmslos schwarze Klamotten habe. Außer meinen Scheinwerfern und den 2mm Reflektoren an meiner Jacke sieht man im dunklen also null von mir. Darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht, suche aber noch eine Alternative zur Warnweste, das finde ich nämlich grotten furchtbar.

Servus,

wieso sollten Felgenrand-Aufkleber nicht zulässig sein ??

Dann wären ja diese hier:

http://www.louis.de/.../index.php?...

auch nicht zulässig.

Und Onkel Alois würde mit 100%iger Sicherheit einen Hinweis auf seine Online-Seite platzieren, wenn die Dinger nicht StVO-Konform wären.

Ausserdem müsste man das hier auch verbieten:

http://www.louis.de/.../index.php?...

Macht ja alles keinen Sinn, oder ?

Zitat:

Und Onkel Alois würde mit 100%iger Sicherheit einen Hinweis auf seine Online-Seite platzieren, wenn die Dinger nicht StVO-Konform wären.

Echt mal interessant... Sind solche Aufkleber also per se illegal oder geht es um ihre Reflektion, was dazu führen würde, dass manche illegal und manche legal sind?!

am 3. März 2010 um 18:08

Also ich finde diese reflektierenden Felgenrandstreifen prima, denn nachts siehste von einem Motorrad von der Seite sonst fast gar nichts, z.B. wenn man eine Straße überquert/kreuzt o.a. Dass diese reflektierenden Aufkleber nicht StVO-konform sein sollen, wäre mir neu...mich hat noch nie einer damit angehalten, päpstlicher als der Papst ist die Rennleitung diesbezüglich wohl auch nicht und der TÜV hat auch noch nie gemeckert. Mit Warnweste und Reflektorstreifen an den Klamotten darf man ja sinnvollerweise auch rumfahren, und das bleibt hoffentlich auch so.

Gruß

Ich meine auch, dass die Felgenrandreflektorstreifen bei Motorrädern nicht zulässig sind, auch wenn sie von Tüv zu Tüv in der Bemängelung unterschiedlich eingestuft werden. Wahrscheinlich i.d.R. als geringer Mangel.

Ich habe solche Leuchtkringel mal im Dunkeln gesehen, damals war das ein Radfahrer, und ich fand das sehr irritierend. Und eine Unterscheidung zwischen einem recht schnellen Motorradfahrer, einem Fahrradfahrer oder sonstwas hätte ich auf die Distanz eh nicht treffen können, vielleicht ist das von daher nicht erlaubt.?

Dazu kommt, dass man sich die Reflektorstreifen in jeder Farbe auf die Felgen dengeln kann, was auch wieder irritieren könnte. Für mich gilt nach wie vor weisse Reflektoren vorn, rote hinten und gelbe oder orange seitlich.....

ja titus, da glaube ich, hast du recht.

Es ist anscheinend nicht erlaubt, reflektierende Felgenrandaufkleber anzubringen, zumindest keine weissen, roten und blaue. Anscheinend darf man nur gelbe Aufkleber verwenden, zumindest habe ich das so, oder so ähnlich, nach kurzer suche im Netz, so verstanden.

Ich habe weiße Felgenrand Aufkleber an meiner Bandit und die sind noch nie beanstandet worden.:cool:

susireiter

 

am 3. März 2010 um 19:51

Naja, ich weiß schon auch, grundsätzlich gilt natürlich rot nach hinten, weiß nach vorne, gelb-orange zur Seite; es wird ja sogar die Größe, Form und Anzahl der roten Ochsenaugen hinten vom TÜV prinzipiell vorgeschrieben bzw. beschränkt, aber so ganz eng sieht das wohl kaum jemand und so ein Felgenrandaufkleber ist ja kaum mit einem Blinker oder Abblendlicht zu verwechseln:confused:, mal egal ob er gelb oder weiß ist. Außerdem gibt's die Aufkleber ja verschieden hell, müssen ja nicht gleich die grellsten sein. Aber dass wegen so einem Bepper gleich die Betriebserlaubnis erlöschen soll, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen und mit einer schlabbernden Warnweste nachts rumfahren fände ich viel heikler und irritierender, als so ein "aufgeräumter" kleiner Felgenrandaufkleber.

Außerdem ist mein Mopped eh immer so dreckig, da reflektiert kaum noch was....:D

PS: Weiß das zufällig wer, kann die Betriebserlaubnis wegen so nem Reflex-Bepper wirklich erlöschen, wie der Lewellyn oben vermutete ? Denn dann müßte man ja sehr aufpassen, weil sich im Falle des Falles Versicherungen rauswinden könnten ?

am 4. März 2010 um 10:51

Hallo Leute,

hab mal im Netz nach sinnvollen Hinweisen gesucht betreffend eines Hinnweises zum erlöschen der Betreibserlaubniss durch reflektierende Felgenbänder, habe auch bei Wunderlich, die ja diese in verschiedenen Farben anbieten und Zubehörzulieferer für Abbau- und Tunigteile sind nachgefragt, die haben noch nie davon gehört, dass das anbringen von Felgenbändern laut STVO verboten sei und die Betriebserlaubniss erlischt.

Gruß

Torsten

Im Bereich der StVZO sind nur gelbe, schw. oder weiß reflektierende Felgenränder gestattet.

Lt. der website mibo-motoparts

Themenstarteram 6. März 2010 um 12:20

hmm was nun , soll ich es machen oder nicht! Wurde schonmal jemand deswegen angehalten oder kennt jemanden der es wurde... das würde mich interessien?

Zitat:

Original geschrieben von Yvo123

Im Bereich der StVZO sind nur gelbe, schw. oder weiß reflektierende Felgenränder gestattet.

Lt. der website mibo-motoparts

Mmmm....verstehe ich nicht. Der Paps meiner Freundin fährt seid Jahren mit roten Felgenbändern zum TÜV und hat nie diesbezüglich was gesagt bekommen. Ich habe blaue Felgenbänder drauf und bin auch schon reichlich häufig an der Polizei vorbei gefahren und auch da kam nie eine Reaktion. Alles irgendwie merkwürdig. Da müsste es doch eine gesetzliche Bestimmung zu geben.

am 6. März 2010 um 16:32

@metalmaster86: 

Die gesetzliche Bestimmung gibt es, aber nicht bei mibo-motorparts, sondern h i e r.

Wenn die Polizei oder der TÜV andere Ausführungen übersehen oder dulden, heißt das nicht, dass es auch zulässig ist. Die Duldung führt allerdings oft genug dazu, dass der ein oder andere irrtümlicherweise meint, es sei zulässig.:cool:

Gruß.

@Cruisersteve

Ja, d. steht es ausführlicher:)

Wollte mir auch diese reflektierenden Felgenrandaufkleber anschaffen, daher habe ich mich auf d. website berufen und es dann gelassen;)

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