Schwarze Rückleuchten (lasiert) erlaubt?
Hallo miteinander,
habe diese Rückleuchten bei BKS gefunden: http://www.bks-tuning.com/.../weiss-Rueckleuchten-Facelift
und möchte gerne wissen, ob diese 'legal' sind.
Meine beiden äußeren Leuchten ziehen Wasser und deshalb muss ich sie tauschen- eventuell gegen diese schwarzen.
Liebe Grüße,
Benjamin
Beste Antwort im Thema
Selbst wenn sie erlaub wären (was nicht der Fall ist), würde ich mir sowas NIE ans Auto machen! Die Bremsleuchten und Blinker sind anschließend sowas von Dunkel, dass ich immer Angst hätte, dass mir jemand hinten drauf fährt. Wenn dann noch die Gischt auf der Autobahn ist, hast du verloren!
Ich hatte so einen Deppen mal vor mir. Konnte nur an der dritten Bremsleuchte erkennen das er bremste und den Blinker erst erahnen, als ich hinter ihm gestanden habe.
Gruß Benny
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trikniki
Ein Freund sagte mir:"Lasierte Rückleuchten sind verboten, da die Autos die Reflektoren (vorallem Audi) in den Rückleuchten sitzten. Wenn die als lasiert wären, verlieren sie dadurch ja ihre Funktion."
Daher ist es ja auch verboten, wobei, wenn das nicht der Fall ist, und evtl. die Reflektoren unabhängig von den Rückleuchten sind, wäre es noch erlaubt, wenn ich Richtig stehe. Sonst korrigiert mich, falls Mist erzählt wurde 🙂
lg
Hi,
ja ist Mist 😉 Es geht nicht nur um die Reflektoren. Die veränderung von Leuchtmitteln ist generell verboten. Sobald da nur ein klecks Farbe oder Lasur drauf ist verlieren die sofort ihre Zulassung. Da gibt es kein wenn und aber oder irgentwelche trickst die zulassung ist sofort weg. Auch teillasierungen sind nicht zulässig.
Theoretisch wäre es möglich einem Satz leuchten der lasiert wurde durch ein Lichttechnisches Gutachten eine neue Zulassung zu verpassen. Dazu muß der die entsprechenden Tests (Leuchtstärke,Abstrahlwinkel,Reflektionsverhalten) aber auch bestehen und außerdem kostet so ein test ein paar tausend €. Gültig wäre das Gutachten dann für den einen geprüften Satz da man beim lasieren keine 100% identische Schichtstärke herstellen kann wäre jeder Satz anders.
Also finger weg,die Konsequenzen könnten noch schlimmer ausfallen als die 80€ und 3 Punkte die hier genannt wurden.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
@Turbotobi: im Prinzip haste das jetzt gleiche geschrieben wie ich, nur länger 😉Zitat:
Man bekommt sie mit einer aufwendigen Einzelabnahme eingetragen!!
Da wird überprüft wie hoch die Lichtdurchlässigkeit tatsächlich ist und ob sie für den Strassenverkehr zugelassen werden können.
Nachteil: extrem teuer die Überprüfung; und man muss unter umständen so hässliche Reflektoren ranklatschen.
Aber möglich ist es.
In meinem Profil sieht man lasierte Rülis, allerdings am 4b.
Hat sich wohl überschnitten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die ohne zusätzliche Reflektoren fahren darf?!..
Aber wer weiß das schon.. in dem Gesetzechaos...😉
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Audi-6
Aber wer weiß das schon..
Gruß
Ich😁
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Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
Ich😁Zitat:
Original geschrieben von Audi-6
Aber wer weiß das schon..Gruß
Das "schöne" ist. Nur weil solche Produkte vom TüV eingetragen sind oder eine ABE haben ist man noch lange nicht auf der sicheren Seite 😰
Es braucht nur einen Unfall und / oder einen Sachverständigen der es anders sieht und schon hat man unnötige Probleme.
Gruß Benny
Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Nur weil solche Produkte vom TüV eingetragen sind oder eine ABE haben ist man noch lange nicht auf der sicheren Seite...
Eben. Es handelt sich hierbei i.d.R. um Gefälligkeitseintragungen und wenn das 'rauskommt, hat der Prüfer ebenfalls mächtig Ärger am Hals.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Es handelt sich hierbei i.d.R. um Gefälligkeitseintragungen und wenn das 'rauskommt, hat der Prüfer ebenfalls mächtig Ärger am Hals.Zitat:
Original geschrieben von blueXtreme
Nur weil solche Produkte vom TüV eingetragen sind oder eine ABE haben ist man noch lange nicht auf der sicheren Seite...
das ist schon klar, das ne ABE oder Eintragung kein Freifahrtschein ist^^. Deshalb muss ja ein Lichttechnisches Gutachten gemacht werden! Ist halt mit hohen Kosten versehen.
Diese ganzen Tests vom Rücklicht werden sowieso nicht vom Tüv selber gemacht (also da wo Du Deine HU machst), sondern von Firmen die auch die Gerätschaften dazu haben um die oben erwähnten Tests auch durchführen zu können. ^^
Da werden unter anderem auch solche Sachverständige herangezogen die solche Tests begutachten und absegnen. 😉 Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen und ein anderer Sachverständiger zweifelt die Eintragung an, dann kann er im "Archiv" sich schlau machen, welche Firma und welcher Sachverständige die Einzelabnahme bzw das lichtechnische Gutachten erstellt und kann dort nachfragen. (Quelle: Tante arbeitet beim Tüv und den Chef kenn ich auch gut 😉)
Aber fakt ist ganz klar, nachlasierte Rückleuchten sind ohne Einzelabnahme illegal, auch wenn ein E-Zeichen drauf ist, das gilt ja für das Originalteil.
Und bevor jetzt alle schreien, weil ich lasierte Rülis dran hab, die sind nur für Show-zwecke!!! Das ist das Auto meiner Frau und ich lass die soo ganz bestimmt NICHT mit 2 Kindern rumfahren!!! 😉