Schwarze Rückleuchten (lasiert) erlaubt?
Hallo miteinander,
habe diese Rückleuchten bei BKS gefunden: http://www.bks-tuning.com/.../weiss-Rueckleuchten-Facelift
und möchte gerne wissen, ob diese 'legal' sind.
Meine beiden äußeren Leuchten ziehen Wasser und deshalb muss ich sie tauschen- eventuell gegen diese schwarzen.
Liebe Grüße,
Benjamin
Beste Antwort im Thema
Selbst wenn sie erlaub wären (was nicht der Fall ist), würde ich mir sowas NIE ans Auto machen! Die Bremsleuchten und Blinker sind anschließend sowas von Dunkel, dass ich immer Angst hätte, dass mir jemand hinten drauf fährt. Wenn dann noch die Gischt auf der Autobahn ist, hast du verloren!
Ich hatte so einen Deppen mal vor mir. Konnte nur an der dritten Bremsleuchte erkennen das er bremste und den Blinker erst erahnen, als ich hinter ihm gestanden habe.
Gruß Benny
21 Antworten
Selbst wenn sie erlaub wären (was nicht der Fall ist), würde ich mir sowas NIE ans Auto machen! Die Bremsleuchten und Blinker sind anschließend sowas von Dunkel, dass ich immer Angst hätte, dass mir jemand hinten drauf fährt. Wenn dann noch die Gischt auf der Autobahn ist, hast du verloren!
Ich hatte so einen Deppen mal vor mir. Konnte nur an der dritten Bremsleuchte erkennen das er bremste und den Blinker erst erahnen, als ich hinter ihm gestanden habe.
Gruß Benny
lass das, kann mir kauf vorstellen dass die erlaubt sind oder schön leuchten!
sei vorsichtig bei solche sachen!
mfg
Bei der nachträglichen Veränderung eines genehmigten Bauteils erlischt die Genehmigung, weshalb hier vom Anbieter garnicht drauf eingegangen wird, ob der Anbau erlaubt ist bzw die Leuchten dann auch zugelassen sind. Im schlimmsten Fall kann es zur Stilllegung des Fahrzeuges kommen.
ich mein geil sind die dinger, aber für showfahrzeuge...
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Bei der nachträglichen Veränderung eines genehmigten Bauteils erlischt die Genehmigung. Im schlimmsten Fall kann es zur Stilllegung des Fahrzeuges kommen.
Die Stilllegung ist ja noch das Harmloseste was passieren kann. Wenn dir jedoch einer aufs Heck rauscht da er deine Bremslichter / Blinker nicht richtig erkennen kann und der Polizei deine Rückleuchten zeigt und davon auch Fotos macht für seinen Anwalt, dann kann es sogar passieren, dass du die volle Schuld für den Unfall inkl. Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bekommst.
Und DANN kann es RICHTIG teuer für dich werden.
Zitat:
Original geschrieben von Audi_TDI_3.0
ich mein geil sind die dinger, aber für showfahrzeuge...mfg
"Geil" sind die Dinger, welche es ab Werk in Rauchgrau o.ä. gibt und eine Zulassung haben. Da ist dann auch die Lichtausbeute vollkommen gegeben. Beim A6 wären mir solche Rückleuchten jedoch nicht bekannt.
Gruß Benny
Eine alternative wäre die Leuchten folieren zu lassen.
Vorteil: lässt sich wieder abziehen und man kann den Tönungsgrad auswählen. d.h. wenn man die ganz leicht "rauchig" foliert sieht man auch noch gut das Bremslicht/Blinker etc.
ABER auch hier: Nicht zulässig laut Stvzo und somit nicht erlaubt.
Auch wenn Dir, wie oben erwähnt, jemand hinten reinrauscht und z.B. der Gutachter feststellt das die Leuchten foliert sind wird es Ärger geben!
Arbeitskollege hat letzte woche für seine -3 Punkte und 80,- Geldstrafe kassiert plus eine wiedervorführung mit den orginalen innerhalb einer Woche.
Ein Freund sagte mir:
"Lasierte Rückleuchten sind verboten, da die Autos die Reflektoren (vorallem Audi) in den Rückleuchten sitzten. Wenn die als lasiert wären, verlieren sie dadurch ja ihre Funktion."
Daher ist es ja auch verboten, wobei, wenn das nicht der Fall ist, und evtl. die Reflektoren unabhängig von den Rückleuchten sind, wäre es noch erlaubt, wenn ich Richtig stehe. Sonst korrigiert mich, falls Mist erzählt wurde 🙂
lg
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Arbeitskollege hat letzte woche für seine -3 Punkte und 80,- Geldstrafe kassiert plus eine wiedervorführung mit den orginalen innerhalb einer Woche.
die sind und bleiben verboten da sie verändert wurden und so nie zugelassen wurden !!!!!
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Arbeitskollege hat letzte woche für seine -3 Punkte und 80,- Geldstrafe kassiert plus eine wiedervorführung mit den orginalen innerhalb einer Woche.die sind und bleiben verboten da sie verändert wurden uns so nie zugelassen wurden !!!!!
Man bekommt sie mit einer aufwendigen Einzelabnahme eingetragen!!
Da wird überprüft wie hoch die Lichtdurchlässigkeit tatsächlich ist und ob sie für den Strassenverkehr zugelassen werden können.
Nachteil: extrem teuer die Überprüfung; und man muss unter umständen so hässliche Reflektoren ranklatschen.
Aber möglich ist es.
In meinem Profil sieht man lasierte Rülis, allerdings am 4b.