schwarze rückleuchten A5
bin stolze besitzer eines a5 seit 04/2009.bin sehr stolz drauf und ich liebe ihn.jetzt ist an der reihe den wagen dezent zu tunen.
also bin ich auf der suche nach schwarze rückleuchten oder jemanden der rückleuchten legal tönt im kreis nrw.weisst jemand bescheid wo ich sowas finden kann?
und eine frage zuletzt ob das leagl ist wenn man rückleuchten lasiert?
danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
trifft man sich eben anonym online und gibt da seinen Senf zum Besten.
Wie wahr wie wahr, Einsicht ist schon mal ein guter Weg 🙄
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich bleib dabei - auch lasierte Rückleuchten können per Einzelabnahme eingetragen werden. Was diese Eintragung dann allerdings im konkreten Fall wert ist und wie sie zustande kommt bzw. kommen kann steht auf einem anderen Blatt.
Ein Widerspruch in sich, in einem Satz sagst du eine Eintragung ist möglich, im selben Atemzug bestätigst du, dass diese nichts Wert ist 🙄
Sehr lustig !
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich habe eigentlich gehofft, im Rahmen einer Gemeinschaft, Hilfe/ Lösungen bei praktisch technischen Fragen nach dem Motto „keiner weiß alles“ zu erhalten -
Das du nicht alles weißt, hast du ja nun bewiesen, aber du bist ja zudem noch Beratungsresistent, dies ist ja das Schlimme dabei.
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
daher möchte ich mich hiermit auch bereits wieder aus dem Forum verabschieden.
Tschüüß
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ein solcher Nachweis ist aber nur mit Hilfe eines neuen lichttechnischen Gutachtens möglich. Die Kosten für ein solches Gutachten stehen aber in keinem Verhältnis zum Wert eines einzelnen Leuchtenpaares und sind daher nur bei (Klein-)Serienfertigungen wirtschaftlich sinnvoll.
O.K. andersrum:
Ist ein lichttechnisches Gutachten bei einer Lasierung von Rückleuchten möglich und am Kfz verwendbar ?
Gibt es bei einem lichttechnischen Gutachten für Leuchten / Leuchtkammern an Rückleuchten von PKW nicht eine Auflage, dass die Farbe der Leuchtkammer kratzfest und nicht veränderbar sein darf ?
Ist dies bei einer Lasierung gegeben ?
Oder ist dies nur bei Leuchten welche im genormten Herstellungsverfahren getönt werden der Fall ? 😉
Im Fall das es ein positives lichttechnisches Gutachten gibt, sei es mit Vitamin B oder etc., kommt die nächste Hürde, die erloschene ABG der Leuchte darf nur der Hersteller der Leuchte neu beantragen.
Wenn es keine Leuchte Marke Eigenbau ist, wird dieser Schritt unmöglich sein, weil dann auch Urheberrechte ins Spiel komen, wenn es auf die Form und Gestaltung der Leuchte ein Patent gibt.
Und dies ist bei nachträglich getönten Leuchten zu 100% der Fall.
Fazit:
Es gibt keine legale Möglichkeit einer Eintragung von lasierten Rückleuchten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Gibt es bei einem lichttechnischen Gutachten für Leuchten / Leuchtkammern an Rückleuchten von PKW nicht eine Auflage, dass die Farbe der Leuchtkammer kratzfest und nicht veränderbar sein darf ?
Ist dies bei einer Lasierung gegeben ?
Ja, das ist wirklich ein KO-Kriterium, an dem die Zulassung einer lasierten Leuchte letztendlich scheitert. 99% der Lasierungen sind i.d.R. nicht kratzfest.
Also ich kenne Leute, die schwarze Rückleuchten fahren - nicht am A5. Es musste ne Einzelabnahme her. Die Leuchtkraft der Rückleuchten darf nicht beeinflusst werden und es müssen zusätzliche Reflektoren angebracht werden. Da die in der Rückleuchte verbauten nicht mehr ihre Funktion erfüllen.
Aber wie auch schon viele Vorredner gesagt haben, müssen ein paar andere Kriterien erfüllt werden. Es wird sicher nicht günstig - vorausgesetzt du findest einen der es richtig macht.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann möchte ich NICHT bei dir "kunde" sein!Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
gehört zu meinen Alltagssorgen.
denn pfuschen kann ich auch selbst!lasierte rückleuchten sind durchaus eintragbar.....hierzu muss ein neues lichttechnsiches gutachten erstellt werden! dieses kann und wird allerdings probleme mit dem hersteller der leuchte geben....
genau das ist der punkt,denn wenn der hersteller keine freigabe gibt,dann kann an den rückleuchten oder was auch immer niemand was verändern,was legal ist,ausser man entfernt das prüfzeichen und macht ein gutachten wo man eine neue prüfnummer bekommt und die dann auf das teil macht,dann muss man aber der hersteller des teils sein,sonnst ist das urheberrechtsverletzung.
ich glaube,da sind die hersteller aber auch abgesichert,sonnst hätte in.pro usw die schon im programm.
würde dann vielleicht so aussehen
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sehr schönes auto audisteffia5 bin neidisch geworden.genau nach solchen rücklichter suche ich.sind die bei dir eingetragen??
meine rückleuchten sind orginal,so wie auf dem avatarbild
ich hab sie nur digidal bearbeitet,damit man mal den unterschied sieht
Zitat:
Original geschrieben von baburak 1989
sehr schönes auto audisteffia5 bin neidisch geworden.genau nach solchen rücklichter suche ich.sind die bei dir eingetragen??
Lach mich tot!!!!!
Schluss mit dem theoretischen gelaber ;o)
Habe vor 2 Wochen irgendwo in Rheinland-Pfalz nen silbernen A5 mit schwarzen Rückleuchten gesehen... Fuhr an mir vorbei, kann euch also nicht sagen warum die Teile schwarz waren und ob es TÜV drauf gab.
MfG
Hi,
also, es ist definitiv klar, dass damit die Betriebserlaubnis erlöscht. Ob das jemand kontorlliert ist ne andere Sachen.
Problematisch wird das Ganze, wenn ein Unfall passiert. Denn prüft dann die Versicherung (Gutachter), kann man zumindest eine Teilschuld bekommen. Die eigene Kasko kann sogar die Leistung ausschließen. Es gibt eben hewisse Pflichten und Rechte, die man zu erfüllen hat.
Mal ein dummes Gegenbeispiel: Fährt man über Winter in urlaub und schaltet die Heizung daheim aus und lässt das Wasser nicht ab und es kommt zu Rohrplatzern durch Frost, muss die Versicherung auch nicht zahlen (Verletzung der Sorgfaltspflicht oder so was...)
Aber bevor hier der Versicherungs-Unterricht weiter geht: Es ist definitiv verboten; ausser wenn es abgenomme von in.pro oder so geben würde.
Trotzdem würde mich mal ein Bild von schwarzen Rückleuchten an nem schwarzen A5 interessieren...
Gruß