schwarze rückleuchten A5
bin stolze besitzer eines a5 seit 04/2009.bin sehr stolz drauf und ich liebe ihn.jetzt ist an der reihe den wagen dezent zu tunen.
also bin ich auf der suche nach schwarze rückleuchten oder jemanden der rückleuchten legal tönt im kreis nrw.weisst jemand bescheid wo ich sowas finden kann?
und eine frage zuletzt ob das leagl ist wenn man rückleuchten lasiert?
danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
trifft man sich eben anonym online und gibt da seinen Senf zum Besten.
Wie wahr wie wahr, Einsicht ist schon mal ein guter Weg 🙄
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich bleib dabei - auch lasierte Rückleuchten können per Einzelabnahme eingetragen werden. Was diese Eintragung dann allerdings im konkreten Fall wert ist und wie sie zustande kommt bzw. kommen kann steht auf einem anderen Blatt.
Ein Widerspruch in sich, in einem Satz sagst du eine Eintragung ist möglich, im selben Atemzug bestätigst du, dass diese nichts Wert ist 🙄
Sehr lustig !
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich habe eigentlich gehofft, im Rahmen einer Gemeinschaft, Hilfe/ Lösungen bei praktisch technischen Fragen nach dem Motto „keiner weiß alles“ zu erhalten -
Das du nicht alles weißt, hast du ja nun bewiesen, aber du bist ja zudem noch Beratungsresistent, dies ist ja das Schlimme dabei.
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
daher möchte ich mich hiermit auch bereits wieder aus dem Forum verabschieden.
Tschüüß
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
gehört zu meinen Alltagssorgen.
dann möchte ich NICHT bei dir "kunde" sein!
denn pfuschen kann ich auch selbst!
lasierte rückleuchten sind durchaus eintragbar.....hierzu muss ein neues lichttechnsiches gutachten erstellt werden! dieses kann und wird allerdings probleme mit dem hersteller der leuchte geben....
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich geh da jetzt nicht mehr näher drauf ein - werd hier ja schließlich nicht bezahlt und ist mir auch zu mühselig.
Was soll ich denn da erst sagen ? 😁
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Nur soviel - die Frage was ein TÜV Mann machen darf und was nicht, gehört zu meinen Alltagssorgen. 😉
Dann scheinst du dich aber nicht gerade richtig mit der Materie auszukennen.
Aber Übung macht den Meister, mach dich mal richtig Schlau über die Sachlage.
Ich verbitte mir solche Unverschämtheiten!
Dass solche Rückleuchten eintragungsfähig sind und ein TÜV Prüfer damit wenig zu tun hat, habe ich vorher bereits mehrfach versucht darzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich verbitte mir solche Unverschämtheiten!
Damit musst du leben wenn du solchen Unsinn verzapfst, dass lasierte Rückleuchten per Einzelabnahme eingetragen werden können.
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Dass solche Rückleuchten eintragungsfähig sind und ein TÜV Prüfer damit wenig zu tun hat, habe ich vorher bereits mehrfach versucht darzulegen.
Nö, du hast dauernd dargelegt, dass lasierte Rückleuchten per Einzelabnahme (§19.2) eintragbar sind, und dies ist einfach nur falsch.
Wenn du den Hersteller der Leuchten überzeugst eine neue ABG der Leuchten zu beantragen, neben einem positiven lichttechnischen Gutachten, gibt es im Anschluss dafür eine ABE, oder ist in der BE der Fahrzeuge enthalten, dies bedeutet das dadurch wie bei allen Leuchtmitteln am KFZ keine Eintragung nötig ist, da dann alle benötigten Prüfnummern und Zeichen NEU auf der Leuchte angebracht, und beim KBA hinterlegt sind.
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Kann mir mal jemand erklaeren warum es mit der Polizei stress gibt wenn die Lampen eingetragen sind?
Ob sie eingetragen werden koennen oder nicht will ich jetzt nicht wissen 🙂
Ich hab auch nicht vor sowas zu machen, ich bin mit meinem A5 auch zufrieden wie er ist, abgesehen von der Motorleistung 🙂
Aber wenns eingetragen ist, was will dann noch die Polizei rummeckern?
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Kann mir mal jemand erklaeren warum es mit der Polizei stress gibt wenn die Lampen eingetragen sind?
weil die eintragung, sofern kein lichttechnisches gutachten und einige andere dokumente vorliegen, nicht gültig ist........
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil die eintragung, sofern kein lichttechnisches gutachten und einige andere dokumente vorliegen, nicht gültig ist........Zitat:
Original geschrieben von stullek
Kann mir mal jemand erklaeren warum es mit der Polizei stress gibt wenn die Lampen eingetragen sind?
D.h. der Hansel von der Polizei prueft dann vor Ort ob die Eintragung gueltig ist? Weil er so gebildet ist, dass er weiss, dass lasierte Lampen nur mit Lichtgutachten eingetragen werden koennen?
Kann ich kaum glauben aber ich kenn mich da null aus.
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Kann mir mal jemand erklaeren warum es mit der Polizei stress gibt wenn die Lampen eingetragen sind?
Ganz einfach, weil diese Eintragung 100% nichtig ist.
Und durch diese wenn vorhandene "Gefälligkeitseintragung" (welche eh keine Gültigkeit hat) eine Gefährdung durch diese Leuchten zu erwarten ist.
Aber Gedanken würde ich mir über die Polizei weniger machen, viel interessanter ist es bei einem Unfall in Folge dessen, wenn du im Anschluss die Kasko in Anspruch nehmen willst 😁
Oder was denkste was passiert, wenn du bremst, dir einer draufbrettert und behauptet die Bremslichter hab ich net gesehen, sehen aber auch verdammt dunkel aus.....
Dies jetzt weiter zu kommentieren erspare ich mir, da die Folgen sich annähernd jeder ausmalen kann.
Zitat:
Original geschrieben von stullek
D.h. der Hansel von der Polizei prueft dann vor Ort ob die Eintragung gueltig ist? Weil er so gebildet ist, dass er weiss, dass lasierte Lampen nur mit Lichtgutachten eingetragen werden koennen?Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil die eintragung, sofern kein lichttechnisches gutachten und einige andere dokumente vorliegen, nicht gültig ist........
Kann ich kaum glauben aber ich kenn mich da null aus.
Der prüft vor Ort gar nix, der verhindert bei Verdacht die Weiterfahrt bis du andere Leuchten verbaust, oder wenn du doof machst, oder nicht die Leuchten tauschen willst, wird das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt, da gibt es viele Möglichkeiten welche passieren können, die Möglichkeit das nichts passiert bei einer Kontrolle ist natürlich auch möglich....
....aber bei einem Unfall 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Der prüft vor Ort gar nix, der verhindert bei Verdacht die Weiterfahrt bis du andere Leuchten verbaust, oder wenn du darauf bestehst wird das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt, alles im Anschluss deine Kosten welche du trägst bei einer nichtigen Eintragung.Zitat:
Original geschrieben von stullek
D.h. der Hansel von der Polizei prueft dann vor Ort ob die Eintragung gueltig ist? Weil er so gebildet ist, dass er weiss, dass lasierte Lampen nur mit Lichtgutachten eingetragen werden koennen?
Kann ich kaum glauben aber ich kenn mich da null aus.
versuch doch mal bitte ausnahmsweise mich zu verstehen, auch wenn es schon spaet ist - angenommen ich haette solche lampen dran (will ich wirklich nicht machen, glaubt mir einfach) und komm in eine polizei kontrolle - besteht da ernsthaft auch nur ansatzweise das risiko, dass der typ die eintragung der lampen anzweifelt? kann ich mir wirklich nicht vorstellen
ich hab ja winterfelgen die eingetragen sind mit dem zusatzvermerk das die nur mit bestimmten adapterplatten zu verwenden sind - ich kann mir da schon nicht vorstellen, dass irgendein polizeibeamter sich auch nur runter bueckt um zu pruefen ob die adapterplatten wirklich drauf sind, das klingt schon absurd, da kann ich mir noch weniger vorstellen, dass er die eintragung der lampen anzweifelt
Zitat:
Original geschrieben von stullek
versuch doch mal bitte ausnahmsweise mich zu verstehen, auch wenn es schon spaet ist - angenommen ich haette solche lampen dran (will ich wirklich nicht machen, glaubt mir einfach) und komm in eine polizei kontrolle - besteht da ernsthaft auch nur ansatzweise das risiko, dass der typ die eintragung der lampen anzweifelt? kann ich mir wirklich nicht vorstellen
Alles kann, nichts muss.
Diese Frage kann dir nur der Polizist bei einer Kontrolle vor Ort beantworten, woher soll ich wissen wie derjenige reagiert ?
Aber die Verkehrspolizei wird regelmäßig in diesen Sachen geschult, halte die mal nicht für dumme Jungs von nebenan 😉
Was ich muss und was ich nicht muss entscheide ich - und mir solche Frechheiten Unhören muss ich ganz sicher nicht. Schon gar nicht von einem gewissen Herrn Kai70, der sich hier im Forum im Schatten der Anonymität bewegt.
Ich ärgere mich gerade schon wieder über mich selbst - Internetforen sind einfach alle gleich... seit die Leute sogar zu blöd für den CB Funk geworden sind, trifft man sich eben anonym online und gibt da seinen Senf zum Besten.
Ich bleib dabei - auch lasierte Rückleuchten können per Einzelabnahme eingetragen werden. Was diese Eintragung dann allerdings im konkreten Fall wert ist und wie sie zustande kommt bzw. kommen kann steht auf einem anderen Blatt.
Wie oben bereits geschrieben entscheide ich was ich mir gefallen lassen muss und was nicht - der merkwürdig raue Umgangston hier ist mir gerade diese Woche schon mehrfach unangenehm aufgefallen.
Ich habe eigentlich gehofft, im Rahmen einer Gemeinschaft, Hilfe/ Lösungen bei praktisch technischen Fragen nach dem Motto „keiner weiß alles“ zu erhalten - dies scheint offensichtlich nicht der Fall zu sein, daher möchte ich mich hiermit auch bereits wieder aus dem Forum verabschieden.
Gruß Mirko
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
trifft man sich eben anonym online und gibt da seinen Senf zum Besten.
Wie wahr wie wahr, Einsicht ist schon mal ein guter Weg 🙄
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich bleib dabei - auch lasierte Rückleuchten können per Einzelabnahme eingetragen werden. Was diese Eintragung dann allerdings im konkreten Fall wert ist und wie sie zustande kommt bzw. kommen kann steht auf einem anderen Blatt.
Ein Widerspruch in sich, in einem Satz sagst du eine Eintragung ist möglich, im selben Atemzug bestätigst du, dass diese nichts Wert ist 🙄
Sehr lustig !
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Ich habe eigentlich gehofft, im Rahmen einer Gemeinschaft, Hilfe/ Lösungen bei praktisch technischen Fragen nach dem Motto „keiner weiß alles“ zu erhalten -
Das du nicht alles weißt, hast du ja nun bewiesen, aber du bist ja zudem noch Beratungsresistent, dies ist ja das Schlimme dabei.
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
daher möchte ich mich hiermit auch bereits wieder aus dem Forum verabschieden.
Tschüüß
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Schwarze Rückleuchten Audi A5/S5Vermutlich leider ohne E-Prüfzeichen - dafür mit Garantie!
Gruß Mirko
.... tuning- "extreme" - kann doch nicht´s Gescheites sein?! - Wenn er die Teile, ohne was unterzulegen, auf Betonpflaster ablegt....???
Gruß Gert
Zitat:
Original geschrieben von 0583_Fahrer
Eine Änderung der Scheinwerfer, somit eine Änderung im Rahmen der ABG, ist durch Eintragung zulässig, sofern die nötigen Voraussetzungen gegeben sind (= Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften).
Ein solcher Nachweis ist aber nur mit Hilfe eines neuen lichttechnischen Gutachtens möglich. Die Kosten für ein solches Gutachten stehen aber in keinem Verhältnis zum Wert eines einzelnen Leuchtenpaares und sind daher nur bei (Klein-)Serienfertigungen wirtschaftlich sinnvoll.